Zweitens. Alles das, was Sie fabuliert haben - - Die Worte, die Sie benutzt haben, habe ich nicht mehr genau im Ohr. Aber Sie haben von Rassenkrieg gesprochen. Wissen Sie, was Sie da formulieren in der Auseinandersetzung mit uns?
men Sie das zur Kenntnis: Das lassen weder wir mit uns geschehen, noch wird es die Bevölkerung akzeptieren.
Das sind die Regeln, die wir uns gegeben haben und diese müssen wir auch akzeptieren. - Herr Hövelmann, es gibt eine weitere Wortmeldung. Möchten Sie diese beantworten? - Sie haben das Wort, Frau Frederking.
Herr Hövelmann, ich habe keine Frage, sondern möchte eine Intervention machen. Ich danke Ihnen für die Rede, für die klare Analyse in den vier Punkten und die präzisen Erklärungen zum Rechtsstaat. Und ich kann allen empfehlen, diese Rede noch einmal nachzulesen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Hövelmann, in Ihrer Rede und in der Reaktion darauf hier im Haus ging es im Wesentlichen um die Rechtsstaatsinstitutionen, darum, wie werthaltig diese sind und dass man ihnen Respekt entgegenbringen sollte. Die AfD-Fraktion hat wohl versucht, zu sagen, dass sie für den Rechtsstaat steht, wenn ich es richtig verstanden habe. Jetzt möchte ich Sie fragen, wie wir das hier einordnen können.
- Das hoffe ich doch, wenigstens so viel wie ich. - Ich zitiere aus einem Flyer der AfD: In der öffentlichen Ausschusssitzung am 8. Juni 2018 demütigt der Ausschussvorsitzende Detlef Gürth den anwesenden Vater von Marcus mit der Aussage: Ich bin froh, dass ich in einem Rechtsstaat lebe.
Verehrter Herr Kollege Gürth, das ist genau das, was wir hier im Parlament erleben, nämlich den Unterschied zwischen dem Kleid, in das man sich begibt, um hier im Parlament deutlich zu machen, wie rechtsstaatstreu doch diese Fraktion hier auftritt, und ihrem Agieren außerhalb dieses Parlaments, wo sie genau das Gegenteil tut.
Sie haben ein beredtes Beispiel dafür genannt, dass der Respekt, den dieser Rechtsstaat braucht, um zu funktionieren - zumindest interpretiere ich das so -, in wesentlichen Teilen, wenn nicht sogar in Gänze, bei der AfD nicht vorhanden ist.
Herr Abg. Hövelmann, es gibt eine weitere Frage; ich hatte es schon angekündigt. - Herr Poggenburg, Sie schauen jetzt so verwundert; Sie hatten sich gemeldet.
Sehr geehrter Herr Abg. Hövelmann, Sie haben Ihren Standpunkt klargemacht, dass es nicht angehen könne, dass eine Fraktion im Landtag einen mutmaßlichen Täter verurteilt. Wir hätten das nach Ihren Ausführungen gemacht. Natürlich können wir den gar nicht verurteilen; er kann nur rechtskräftig durch ein Gericht verurteilt werden.
Meine Frage: Warum sind Sie bei anderen Dingen nicht genauso kritisch, wenn verurteilt wird, wenn nicht nur einzelne Personen verurteilt werden, sondern wenn sogar eine ganze Gruppe von Bürgern, wenn eine politische Richtung verurteilt wird, obwohl es keinen festgestellten Täter gibt? So ist es beispielsweise geschehen bei dem Fall des Brandanschlages auf ein angedachtes Ausländerwohnheim in Tröglitz.
macht, als eine Vorverurteilung stattfand. Es hieß, das seien Rechte oder Rechtsextreme gewesen, obwohl bis heute überhaupt nicht klar ist, wer dahintersteckt. Warum sind Sie an dieser Stelle nicht genauso pingelig, lehnen so etwas ganz klar ab und äußern sich öffentlich dazu? - Danke.
Das ist wieder so eine Nummer, Herr Poggenburg. Sie stellen sich hierhin, kriegen Ihr eigenes Handeln um die Ohren gehauen, und dann kommen Sie mit der These, na ja, es gibt da einen Fall, bei dem Sie nicht auch gleich öffentlich geschrien haben, dass das so nicht stimmt.
Ich will Ihnen nur sagen: Diese Aktuelle Debatte, die wir heute führen, haben Sie beantragt. Und Sie müssen sich anhören, was wir zu Ihrer Aktuellen Debatte denken. Ich denke, für meine SPDFraktion habe ich das in klaren Worten getan.
Sehr geehrter Herr Hövelmann, selbstverständlich hat die AfD-Fraktion dieses Thema eingebracht, weil es sonst keiner tut. Ich bin meinen Kollegen übrigens sehr dankbar dafür. Aber jetzt ging es gerade um Glaubwürdigkeit. Wenn Sie nämlich aus einer Position, vielleicht auch noch aus einer geglaubten moralischen Überlegenheit heraus ganz stark attackieren, dann müssen Sie sich fragen lassen, warum Sie in anderen Fällen gegebenenfalls anders agieren. Das muss man sich gefallen lassen.
Ihre Antwort war für mich nicht befriedigend; das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Ich bin der Meinung, Sie legen hier zweierlei Maß an, wie wir das leider von der linken Seite immer wieder gewöhnt sind. - Danke.
Vielen Dank. Herr Hövelmann, es gibt keine weiteren Fragen. - Die nächste Debattenrednerin ist die Abg. Frau von Angern von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich mit meinem Beitrag zur Aktuellen Debatte, beantragt durch die AfD-Fraktion, nicht lange bei den für ihre Zwecke missbrauchten Tötungsdelikten und nicht zuletzt bei den durch sie missbrauchten beiden getöteten Menschen aufhalten. Zum einen ist bereits darauf eingegangen worden. Die Ermittlungsverfahren werden derzeit geführt.
Es scheint mir im Allgemeinen ein kleiner Exkurs in die Grundzüge des Strafverfahrens erforderlich zu sein: Ermittlungen werden eingeleitet, Verdächtige werden befragt, die Staatsanwaltschaft untersucht gemeinsam mit anderen Behörden, wie der Polizei, der Kriminalpolizei, der Gerichtsmedizin, den Sachverhalt; dabei werden Beweise erhoben. Das Ziel zu diesem Zeitpunkt ist es bereits, herauszufinden, ob der oder die Beschuldigten hinreichend verdächtig sind. Dazu zählt aber auch, dass entlastende Beweise erhoben werden.
Schließlich muss die Staatsanwaltschaft aufgrund der vorliegenden Informationen entscheiden, ob der oder die Verdächtigen bei einem Gerichtsverfahren verurteilt werden würden oder eben nicht. Wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher als der Freispruch ist, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Und wenn nicht, wird das Verfahren bereits an dieser Stelle eingestellt. Der Ausgang des derzeitigen Ermittlungsverfahrens ist momentan abzuwarten und offen.
Ich habe grundsätzlich volles Vertrauen in die zuständigen Behörden, die Polizei, die Rechtsmedizin, die Staatsanwaltschaften, die diese Aufgaben regelkonform, meint gesetzeskonform, erledigen.
Ja, es gibt zwei Tote. Mein herzliches Beileid gilt den Hinterbliebenen. Und es gibt Menschen, die der Taten verdächtigt sind und gegen die derzeit ermittelt wird. Aber es gibt kein - wie hier von der AfD-Fraktion vorsätzlich suggeriert wird - zweierlei Maß. Es gibt ausschließlich ein Maß und das ist das Gesetz.