Protocol of the Session on September 27, 2018

Wir werden als bündnisgrüne Fraktion sehr genau hinschauen, ob sich die beabsichtigten Wirkungen einer Fußfessel für Gefährder auch tatsächlich einstellen. Die zusätzlichen Befugnisse für die Polizei erfolgen auf Bewährung. Ob sie dauerhaft eingeführt werden können, muss ein erfolgreicher Test in der Praxis erst erweisen - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Striegel, Frau Quade hat eine Frage. - Frau Quade, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Striegel, ich verstehe die Skepsis und die Distanz sehr gut. Sie werden sich daran erinnern, dass ich in der ersten Lesung hier dafür argumentiert habe, dass dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht überwiesen werden soll. Nun haben Sie ein paar Probleme vorgetragen.

Ich will Sie mal fragen, inwiefern die Befristungen, die Sie eben erwähnt haben und die notwendig

sind, damit sich das Gesetz bewähren kann, die Tatsache heilen, dass beispielsweise der Datenschutzbeauftragte dieses Landes das Gesetzesvorhaben als verfassungsrechtlich unzulässig einstuft und seine Kritik im Gesetzentwurf in keiner Weise gut berücksichtigt sieht? Was ändert diese dreijährige Befristung, von der Sie sprachen, daran?

Frau Kollegin Quade, über die Frage, ob ein Gesetz verfassungsgemäß ist, entscheidet nicht der Landesdatenschutzbeauftragte. Er hat eine Auffassung zur Kenntnis gegeben. Wir teilen diese Auffassung nicht. Ansonsten würden wir das Gesetz heute nicht beschließen.

Aber da wir in einem Rechtsstaat leben, ist es selbstverständlich möglich, dieses Gesetz einer solchen Überprüfung zuzuführen. Wenn Sie oder andere der Meinung sind, dass das betrieben werden sollte, dann würde ich Sie einladen, das zu tun. Dann haben wir dazu auch in SachsenAnhalt Rechtsprechung. Ich meine, dass wir ein verfassungsgemäßes Gesetz gemacht haben.

Ich meine aber auch, dass die Fußfessel, so wie sie darin ausgestaltet worden ist, sich in der Praxis erst bewähren muss. Ich bin darauf gespannt, was dieser Praxistest ergibt. Ich meine, dass wir dann darüber zu entscheiden haben, ob wir ein solches Instrument tatsächlich dauerhaft einführen wollen. - Herzlichen Dank.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Striegel für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Schulenburg.

(Chris Schulenburg, CDU: Ich verzichte!)

- Herr Schulenburg verzichtet. - Für die AfD spricht noch einmal der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sie werden entschuldigen, dass ich mein Rederecht wahrnehmen werde.

Ich komme erst einmal zum Konsensthema Meldeauflage. Dies ist ja ohnehin schon jahrelang gängige Praxis und kann daher aus der Befugnisgeneralklausel entnommen und als Standardmaßnahme extra geregelt werden. Das dient auch der Rechtsklarheit für alle Beteiligten, sowohl für die Polizei als auch für die Personen, die von einer Meldeauflage betroffen sind.

Ob diese Maßnahme einen Richtervorbehalt verlangt, ist in der Tat fraglich und dürfte perspektivisch von Gerichten zu klären sein.

Die Aufenthaltsanordnung und Kontaktverbote halten wir für in der Praxis nicht wirksam umsetzbar. Zudem bedeutet es für das Landeskriminalamt und das zuständige Gericht einen völlig unverhältnismäßig hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand.

Ich nehme mal das Aufenthaltsverbot. Da sollen alle jene Orte genannt werden, an denen sich eine Person nicht aufhalten darf. Da ein Gefährder faktisch überall im öffentlichen Raum in Deutschland zuschlagen kann, stellt sich die Frage, wie lang denn wohl so eine Liste, die verbotene Orte enthält, sein soll. - Ich vermute, so eine Liste könnte man dann locker auf mehrere Kabeltrommeln aufrollen. Das zeigt, wie unpraktikabel und wirkungslos diese Regelung ist.

Ansonsten haben die Beratungen in den Ausschüssen unsere Vorbehalte gegenüber der sogenannten elektronischen Fußfessel als Terrorabwehrmittel eher bestätigt als ausgeräumt.

Wir lehnen die Fußfessel als Instrument zur Überwachung nicht grundsätzlich ab. Es gibt bestimmt auch Einsatzverwendungen, die durchaus sinnvoll wären oder sind, zum Beispiel als Bewährungsauflage, um sicherzustellen, dass sich eine Person nicht einem bestimmten Ort nähert oder sich von diesem entfernt. Das können dann aber nur Fälle sein, bei denen davon auszugehen ist, dass der Fußfesselträger keine Gefahr für Leib und Leben einer anderen Person oder ein Terrorgefährder ist. Als Beispiel nenne ich mal den klassischen Stalker. Das hatten wir letztens auch schon.

Es ist jedenfalls realitätsfremd anzunehmen, dass man terroristische Gefährder, denen häufig ihr eigenes Leben nichts wert ist, mit einer Fußfessel aufhalten kann. Das widerspricht auch der bisherigen Erfahrung. Da frage ich Sie, sehr geehrte Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen: Glauben Sie ernsthaft, dass man einen mit einem elektronischen Fußkettchen ausgestatteten Terroristen irgendwie beeindrucken oder aufhalten kann? - Wie ich sehe, sehe ich keine Reaktion. Das dachte ich mir schon.

Trotzdem werden Sie gleich dieser unsinnigen und überflüssigen Regelung zustimmen, die den Steuerzahler jährlich mehrere Zehntausend Euro kosten wird. Mir tun schon jetzt die Beamten im Landeskriminalamt leid, die über Aufenthaltsanordnungen oder über das Anlegen einer elektronischen Fußfessel entscheiden sollen. Diese erwartet jetzt richtig viel Schreibarbeit.

Fakt ist auch, dass die Polizei lieber einmal mehr aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen oder das Tragen einer Fußfessel anordnen wird, um sich im Falle eines Falles kein Versagen vorwerfen lassen zu müssen.

Herr Kohl, kommen Sie zum Schluss Ihrer Rede.

Ja. Okay, ich kürze ab.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Besser ist das!)

So, also: Die Fußfessel ist nicht nur eine Terrorabwehrscheinlösung, sondern kann die Ermittlungen auch behindern, erschweren oder sogar verunmöglichen.

Der Gesetzentwurf kommt über einen oder zwei gute Ansätze nicht hinaus. Daher werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kohl für die Ausführungen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Drs. 7/3364. Ich würde vorschlagen, über das Gesetz in Gänze abzustimmen, wenn es keinen Widerspruch gibt. - Das sehe ich nicht. Dann bitte ich diejenigen um das Kartenzeichen, die für das Gesetz stimmen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Somit ist das Gesetz beschlossen worden.

Wir führen noch einen kleinen Wechsel durch. Vorher möchte ich Folgendes noch bekannt geben, weil mir das angetragen wurde. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben beschlossen, den Tagesordnungspunkt 27 - Handwerk stärken -

(Zurufe von der CDU: 20!)

- 20, Entschuldigung - heute auf jeden Fall noch durchzudrücken. Der Tagesordnungspunkt 19 - Grundsteuerreform - soll, wenn es möglich ist, auch noch heute behandelt werden. - Ich danke Ihnen. Jetzt führen wir einen Wechsel durch.

Da wir nunmehr gehört haben, dass die Kollegen parlamentarischen Geschäftsführer ein außerordentlich ambitioniertes Programm für heute beschlossen haben, müssen wir uns ein bisschen sputen, weil die eigentliche Annahme für das Vorziehen dieser Tagesordnungspunkte war, dass wir die Redezeit für die Haushaltdebatte nicht ausreizen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: So ist es!)

Das haben wir erfolgreich gemeinsam verhindert.

(Heiterkeit bei der CDU)

Wenn wir jetzt die Tagesordnungspunkte vorziehen wollen und den parlamentarischen Abend, der heute außerdem noch stattfindet, nicht ins Leere laufen lassen wollen, müssen wir uns jetzt ein bisschen beeilen. Ich hoffe, diesbezüglich besteht Konsens bei uns.

(Markus Kurze, CDU: Natürlich!)

- In Ordnung.

Dann kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 8

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3373

Der Einbringer - wir sehen, dass mein Appell angekommen ist - für die Landesregierung ist der Finanzminister Herr Schröder. Herr Schröder, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte doch zu Beginn der parlamentarischen Befassung, auch wenn keine Debatte vorgesehen wurde, wenigstens die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften kurz vorstellen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. Hier ist eingeflossen, dass gegenüber dem Freistaat Sachsen ein Urteil ergangen ist, mit dem das Gericht erklärt, dass die abgesenkte Ostbesoldung für die Besoldungsgruppe A 10 in den Jahren 2008 und 2009 für verfassungswidrig erklärt worden ist.

Da die Rechtslage in Sachsen-Anhalt diesbezüglich der in Sachsen entsprach, sind auch wir zum Handeln angehalten. Mit der erarbeiteten Regelung sollen die betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter die Differenz zwischen den erhaltenen abgesenkten und den nicht abgesenkten Dienstbezügen nachgezahlt bekommen. Entsprechendes gilt für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Voraussetzung bleibt natürlich, dass fristgerecht Widerspruch erhoben worden ist bzw. Klage eingereicht wurde und über den Rechtsbehelf noch nicht abschließend entschieden worden ist. Da

mit befinden wir uns auf einer Linie mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.