Protocol of the Session on September 27, 2018

Damit sind wir am Ende des ersten Teils unseres Beratungstages angelangt. Jetzt ist es 12:12 Uhr.

In der Hoffnung, dass Sie nach der Mittagspause pünktlich um 13:15 Uhr wieder da sind, entlasse ich Sie jetzt und erinnere daran, dass wir dann zur Haushaltsberatung kommen, der Krönung der Parlamentsarbeit. Es wäre schön, wenn der Kollege Finanzminister um 13:15 Uhr kein Selbstgespräch führen müsste. - Danke.

Unterbrechung: 12:12 Uhr.

Wiederbeginn: 13:16 Uhr.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, damit wir mit der Sitzung fortfahren können.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HG 2019)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3350

Meine Damen und Herren! Die Vorlage wird zunächst vom Minister der Finanzen eingebracht. Im Ältestenrat wurde eine Debattendauer von 300 Minuten, also Redezeitstruktur E, vereinbart. Zur Reihenfolge der Fraktionen und zu den einzelnen Redezeiten werde ich mich vor der Eröffnung der Debatte äußern. Ich erteile nunmehr Herrn Minister Schröder das Wort.

(Unruhe)

- Ich bitte um mehr Disziplin; der Minister möchte mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes beginnen. - Minister Schröder, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt ist der beste, der nichts Überflüssiges will, aber nichts Notwendiges entbehrt - ein toller, weiser Satz. Er stammt vom griechischen Schriftsteller Plutarch, ist mehr als 2 000 Jahre alt und drückt, wie ich glaube, sehr gut das Spannungsverhältnis aus, das Haushaltspolitik bis in die heutigen Tage hinein ausmacht; denn: Was ist überflüssig und was ist im Einzelfall notwendig? - Jeder erwartet vom Staat im Allgemeinen Sparsamkeit, aber Freizügigkeit im Besonderen.

Oder wie es der deutsche Politiker Manfred Rommel einmal sagte: „Finanzpolitik ist der hartnäckig unternommene Versuch, aus einer 1-l-Flasche 2 l auszuschenken.“ Reicht das Geld nun nicht, weil man zu wenig hat? Oder reicht es nicht, weil man vielleicht zu viel braucht?

(Unruhe)

Auch diese Haushaltsberatungen werden wohl wieder in diesem Sinne geführt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der heutigen Sitzung des Landtages legt Ihnen die Landesregierung den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 zur Beratung vor. Damit wird der Landtag als Haushaltsgesetzgeber Herr des weiteren Verfahrens.

Mit diesem Landeshaushalt zeigt die Landesregierung ihren Gestaltungswillen. Die Koalition will, dass sich die Lebensverhältnisse in diesem Bun

desland verlässlich, gerecht und nachhaltig verbessern.

Der Haushalt weist ein Rekordvolumen von knapp 11,5 Milliarden € aus. Nur zehn Jahre zurück, im Jahr 2009, war das Haushaltsvolumen im Ist 1,7 Milliarden € niedriger. Im Jahr 2017 war das Haushaltsvolumen im Ist immerhin 662 Millionen € niedriger. Mit diesen 11,5 Milliarden € legt die Landesregierung also sehr viel Geld auf den Tisch, um unser Land voranzubringen.

Aus dem Haushaltsaufstellungsverfahren und der Berichterstattung dazu wissen Sie, dass wir intensiv und lange beraten haben, dass wir aber auch in der Lage waren, Prioritäten und Schwerpunkte zu setzen. Der Ihnen vorliegende Haushaltsplanentwurf spiegelt im Ergebnis einen guten Dreiklang aus Stabilität, Investitionen und eben Nachhaltigkeit wieder.

Ganz grob: Es gilt, ein knappes Drittel der 11,5 Milliarden € soll für Personalausgaben verwendet werden, ein knappes Drittel geht an die Kommunen. Dies gewährleistet für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise, natürlich auch für unseren Personalkörper, vor allen Dingen eines: Stabilität und Verlässlichkeit. Die restlichen Mittel werden für die verbleibenden Aufgaben, ein Gutteil davon für Investitionen, über den kommunalen Bereich hinaus verwendet.

Schauen wir uns die Personalausgaben an. Insgesamt gibt das Land in den Hauptgruppen 4 und 6 3,6 Milliarden € für Personal aus. Das sind ca. 327 Millionen € mehr als im Istabfluss 2017. Gegenüber dem Personalziel von 2018 wächst das Personalziel im Jahr 2019 auf insgesamt 43 427 sogenannte Vollzeitäquivalente an; das ist ein Zuwachs von 881 Vollzeitstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da angesichts der gegenwärtigen Lage auf dem Arbeitsmarkt bereits die bloße Nachbesetzung von Altersabgängen und übriger Fluktuation eine große Herausforderung darstellt, weiß ich um die Schwierigkeit, dieses ambitionierte Personalziel auch zu realisieren. Deshalb wird sich der Landtag auch noch in dieser Plenarsitzung mit einem Zweiten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften auseinandersetzen, mit dem wir finanzielle Anreize vorsehen, um die benötigten Fachkräfte für den öffentlichen Dienst auch in Zukunft gewinnen zu können.

Zwei Möglichkeiten halten wir dazu in der Hand und bringen das auch hier in den Landtag ein: Erstens. Sollte eine Stelle langfristig nicht besetzt werden können, weil Bewerbungen ausbleiben, sollen die Personalabteilungen künftig die Möglichkeit haben, mit einem Plus von 10 % auf das Anfangsgrundgehalt zu werben.

Zweitens. Außerdem können Beamte mit einem Bonus länger im aktiven Dienst gehalten werden. Wir bieten einen Zuschlag von ebenfalls 10 % auf ihr jeweiliges Grundgehalt an, wenn die Beamtinnen und Beamten ihren Eintritt in den Ruhestand verschieben.

Die Personalziele im Einzelnen spiegeln auch die besondere Schwerpunktsetzung dieser Landesregierung wider. Erstens. Wir wollen mehr Sicherheit. Für den Polizeivollzug wurde ein Zwischenziel von 6 330 Vollzeitstellen für das Jahr 2019 auf dem Weg zum Koalitionsziel von 6 400 Vollzeitstellen zum Ende der Legislaturperiode bestimmt. Im Rahmen dieses Zieles sind die Übernahme aller Anwärter und Anwärterinnen, die Verlängerung der Wachpolizei sowie weitere Personalmaßnahmen finanziert. Die Einstellung der 609 Anwärterinnen und Anwärter wird also abgesichert.

Die Landesregierung tut dies, damit wir die innere Sicherheit in Sachsen-Anhalt verbessern und damit die Sicherheitslage in Sachsen-Anhalt stabil bleibt. Diese Landesregierung lässt im Rahmen ihrer Möglichkeiten keinen Kontrollverlust zu. Dass dieser Staat sein Gewaltmonopol ausübt, ist Basis unseres Verständnisses von einem demokratisch verfassten Gemeinwesen.

Das zentrale Versprechen des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen, rechtfertigt nicht nur die Einschränkung von Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger, es rechtfertigt zuletzt auch die Verpflichtung, in diesem Land Steuern zu zahlen.

Viele unserer gesellschaftlichen Debatten, wenn mir die Anmerkung gestattet sein darf, würden wir vielleicht nicht so führen, wenn die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in einen starken Rechtsstaat hätten und dieses Vertrauen auch in Sachsen-Anhalt spüren würden.

Deshalb statten wir die Polizei gut aus. Wir haben nicht nur höhere Stellenziele, sondern wir statten sie auch gut aus. Dass unsere Landespolizei in hervorragender Art und Weise Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten vermag, hat sie zuletzt in Köthen gezeigt. Auch an dieser Stelle als Finanzminister hierfür meinen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Es geht uns nicht nur um die Personalziele für die Landespolizei. Auch die sächliche Ausstattung wollen wir verbessern. Ich erinnere an die geplante Fortschreibung des sogenannten Antiterrorpakets im Haushalt 2019. Wir machen damit unsere Wertschätzung gegenüber der Polizei deutlich, auch, wie ernst es die Landesregierung mit der Gewährleistung des Gewaltmonopols im Land nimmt.

In diesem Kontext möchte ich über die Polizei hinaus auf die Vorschläge für eine moderne Justiz hinweisen. Wir planen zusätzliche Richterstellen. Hierzu soll das VZÄ-Ziel mit dem Haushaltsplanentwurf 2019 um insgesamt 75 erhöht werden.

Zweitens. Eine weitere Priorität dieser Landesregierung sind bessere Schulen. Für die Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen wurde deshalb das Koalitionsziel von 14 500 Vollzeitstellen bereits für 2019 vorgezogen. Das Gleiche gilt für die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Auch hierbei wurde das Koalitionsziel von 1 900 Vollzeitstellen bereits für das Jahr 2019 ausgebracht. Zur Stärkung des Schwerpunktes Schule wird schließlich für die pädagogischen Mitarbeiterinnen das VZÄ-Ziel von 1 800 ebenfalls im Jahr 2019 ausgebracht. All das soll helfen, die Unterrichtsversorgung im Land zu stabilisieren und, wenn möglich, zu verbessern.

Was bedeutet diese vermeintlich abstrakte Zahl von 14 500 an allgemeinbildenden Schulen? - Bildungsminister Tullner hat kürzlich mitgeteilt, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr auf 176 995 angestiegen ist. Wenn es gelänge, das VZÄ-Ziel von 14 500, das wir in den Haushalt eingestellt haben, das wir auch ausfinanziert haben, vollständig auszuschöpfen, würde das für die allgemeinbildenden Schulen einer Schüler-Lehrer-Relation von 12,4 Schülerinnen und Schülern pro Lernkraft entsprechen.

Nach den immer noch aktuellen Zahlen der Kultusministerkonferenz von Juni 2018 lag die Schüler-Lehrer-Relation in Deutschland im Durchschnitt bei 13,4. Ich will nicht leugnen, dass wir Herausforderungen haben. Aber ich will deutlich machen, dass wir uns im Ländervergleich nicht verstecken müssen.

Ich bin mir mit dem Bildungsminister einig darin, dass der Schlüssel zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung zum einen die auskömmliche Personalausstattung der Schulen ist, zum anderen ist aber auch ein effizienter Einsatz der Lehrkräfte notwendig.

Im Kontext Bildung möchte ich darauf hinweisen, dass es gelungen ist, die Aufwendungen für die Erwachsenenbildung um 400 000 € gegenüber dem Jahr 2018 auf nunmehr 3,8 Millionen € zu erhöhen, und dass wir für den Praxistag „Duales Lernen“ Mittel in Höhe von 430 000 € Mittel zur Verfügung stellen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Thema Kommunalfinanzen etwas sagen. Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf wird die kommunalfreundliche Politik dieser Landesregierung fortgesetzt. Wir werden 3 214 200 000 €, das heißt knapp 30 % des ge

samten Haushaltsvolumens, für den kommunalen Bereich einplanen.

Mit dem seit dem Jahr 2017 geltenden Finanzausgleichsgesetz wurde die Finanzausgleichsmasse gegenüber dem alten FAG von 2016 um insgesamt 182 Millionen € angehoben. Um den Kommunen die gewünschte Planungssicherheit zu geben, ist diese deutlich erhöhte Finanzausgleichsmasse bis zum Jahr 2021 festgeschrieben worden. Damit wurde eine der zentralen Maßnahmen unseres Koalitionsvertrages umgesetzt.

Natürlich hat die Landesregierung ihrer Pflicht zur Beobachtung der Auskömmlichkeit der Finanzausstattung genügt, deswegen auch einen kürzlich vorgelegten Bericht in den Landtag eingebracht. Trotz gestiegener sonstiger Einnahmen der Kommunen werden wir im Jahr 2019 an diesem Finanzausgleichsgesetz keine Änderungen vornehmen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Zahl nennen, die zeigt, dass die Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen auch dazu geführt hat, dass sich die Verschuldung der Kommunen deutlich reduziert hat. Allein im Jahr 2017, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind die Schulden unserer Kommunen um rund 187 Millionen € zurückgegangen. Das ist allein in diesem Jahr ein Schuldenrückgang um 6 %.

Wer also eines Beweises bedurfte, dass unser FAG wirkt, der kann es an diesen Statistiken abschätzen und muss nicht nur meiner heutigen Rede lauschen.

Unser Finanzausgleichsgesetz wirkt. Bei weiter steigenden Steuereinnahmen und sonstigen Einnahmen wird sich der kommunale Schuldenabbau auch weiter fortsetzen. Denn durch die Festschreibung der Finanzausgleichsmasse kommt es bei steigenden sonstigen Einnahmen nicht zu einer Verringerung dieser Finanzausgleichsmasse, sodass die Spielräume wachsen.

Was immer gerne nicht gesehen wird, ist, dass die Summe, die die Kommunen außerhalb des FAG erhalten, ebenfalls auf mittlerweile 1,6 Milliarden € angewachsen ist. Diese Leistungen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes betreffen praktisch fast alle Einzelpläne. Ich nenne nur exemplarisch die Verbesserungen im Bereich des kommunalen Brandschutzes und bei der Kinderbetreuung, die mit dem Haushaltplanentwurf verbunden sind.

Ich will auch heute bei der Einbringung sagen, es gibt eine klare Botschaft: Die Landesregierung wird sich auf dem guten Finanzausgleichsgesetz nicht ausruhen. Zum Ende der Legislaturperiode wird eine Überprüfung des kommunalen Finanzbedarfs mit dem Ziel angestrebt, eine auskömm

liche Finanzausgleichsmasse für die dann folgende Wahlperiode zu bestimmen. So ist es auch im Koalitionsvertrag verankert.