Frau Frederking, Sie können auch jetzt noch einmal kurz erwidern. Dann, denke ich, sollten wir es dabei auch belassen. Bitte, Frau Frederking.
Ich habe ein paar Mal ausgeführt, dass selbstverständlich nachgesteuert werden muss. Sie betrachten jetzt einen sehr langen Zeitraum von zehn Jahren. Die „Volksstimme“ titelte am 5. Mai dieses Jahres: 50 % Strompreisanstieg
über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Aber die Kosten für das Abo der „Volksstimme“ sind in diesem Zeitraum sogar um 59 % gestiegen. Das heißt, wenn ich einen beliebig langen Zeitraum nehme, dann kann es durchaus sein, dass die Preissteigerungen über diesen langen Zeitraum hinweg hoch sind.
Im Übrigen - ich führe es nochmals aus - ist nachgesteuert worden. Die Preise sind in den letzten Jahren stabil geblieben und liegen mit durchschnittlich 0,4 % Steigerung pro Jahr weit unter der Inflationsrate. Die Strompreise sind in den letzten Jahren überhaupt nicht gestiegen. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben „stetig steigende Kosten“. Das ist nicht so.
- Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sollten auch unserer letzten Rednerin die Möglichkeit geben, ihre Rede ordentlich vorzutragen. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abg. Frau Schindler. Bitte, Frau Schindler.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, natürlich bekommt niemand gern eine Stromrechnung über hohe Kosten. Aber die Glei
chen, die eine solche Stromrechnung vorliegen haben, sagen auch - - Ich denke, nach dem Sommer in diesem Jahr werden viele - die Zustimmung wächst - die Notwendigkeit der Energiewende nicht leugnen. Bisher waren es 75 % der Menschen, die weiterhin die Energiewende als notwendig erachten. Ich meine, die Zustimmung wird wieder wachsen.
Wenn ich wie Sie - das habe ich schon in meiner ersten Rede gesagt - die Energiewende als solche leugnen würde, weil der Klimawandel nicht menschengemacht sei,
dann kann ich natürlich zu der Schlussfolgerung kommen, dass dies alles nicht notwendig sei. Sie wollen uns wirklich weismachen, dass es normal ist, dass der Klimawandel, der sich - das bestreiten wir nicht - bereits seit Jahrtausenden vollzieht, jetzt auf einmal in 30 Jahren stattfindet. Wenn Sie die Zahlen richtig analysieren, dann werden Sie feststellen, dass wir in den letzten 30 Jahren eine Temperatursteigerung zu verzeichnen hatten, die vorher Tausende Jahre gebraucht hat. Und Sie sagen, es bestünde kein Zusammenhang.
Sie ignorieren - das haben meine Vorredner ebenfalls gesagt - die Änderungen des EEG, die zuletzt im Jahr 2017 vorgenommen wurden, sowie die Ausschreibungen. Zum Beispiel in der letzten Ausschreibung - ich sage das, weil es immer wieder um Kosten geht - wurde der Zuschlag für die Windenergie im Mai 2018 mit 5,73 Cent pro Kilowattstunde gehandelt. Das sind Entstehungskosten, die mit jedem herkömmlichen Kraftwerk mithalten können. Die Spotpreise an der Strombörse liegen zwischen 4,5 und 6,5 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn es um die Wirtschaftlichkeit geht, können wir sagen, dass durch die Steigerung der Energieeffizienz sogar der Energieverbrauch in Bezug auf die Wirtschaftsleistung ständig sinkt. Das reale Bruttoinlandsprodukt ist in den letzten drei Jahren um 3,3 % gestiegen und die Energieintensität pro 1 000 € Wirtschaftsleistung sank um 7 %.
Darüber, welche Möglichkeiten wir im Land Sachsen-Anhalt haben, um uns auf die Energiewende einzustellen und den Klimawandel zu beeinflussen, werden wir umfassend diskutieren können.
In der letzten Sitzung des Umweltausschusses wurde bereits angekündigt, dass uns der Entwurf des KEK vorgelegt wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Schindler. Ich sehe, es gibt keine Fragen. - Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Energie in der Drs. 7/3274 ein. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Teile der CDU-Fraktion, SPD und GRÜNE sowie die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Somit ist diesem Antrag zugestimmt worden.
- Der Beschlussempfehlung. Ich habe gesagt: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Energie. Dieser wurde somit zugestimmt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 20 erledigt.
Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt - Die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen im Jahr 2017 (Berichts- zeitraum 1. Dezember 2016 bis 30. Novem- ber 2017)
Die Berichterstattung wird durch die Frau Abg. Buchheim, die bereits vorn steht, erfolgen. Bitte, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Nr. 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit.
Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2016 bis 30. November 2017 liegt Ihnen in der Drs. 7/3278 vor. Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.
Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 460 Bürgerbegehren ein. Davon konnten 366 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet werden. 72 wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die
Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 22 Petitionen wurden an den Bundestag oder die Volksvertretung eines anderen, zuständigen, Bundeslandes weitergeleitet.
Mit ca. 19 % war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr der höchste Eingang von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit ca. 18 %. Der geringste Eingang war im Sachgebiet Wissenschaft mit 0,8 % und im Sachgebiet Wirtschaft sowie Medien mit jeweils 1,9 % zu verzeichnen. Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. 14 Sammelpetitionen mit Unterschriften von insgesamt 4 416 Bürgerinnen und Bürgern gingen im Berichtszeitraum ein. Beispielhaft seien hier folgende Themen genannt: Unterrichtsversorgung im Grundschulbereich, Erhalt des Landgestüts, Erhalt des Harzbades Bad Benneckenstein, Änderung des KiFöG hinsichtlich des Betreuungsschlüssels sowie die Mineralstoffdeponie Profen Nord.
23 Sammelpetitionen wurden abschließend behandelt. Eine Mehrfachpetition zum Thema Vollsperrung der Landesstraße L 156 sowie eine Massenpetition zum Kiesabbauvorhaben BühneOst gingen im Berichtszeitraum ein.
In 16 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 527 Petitionen, 435 davon abschließend. Hierbei ist das Sachgebiet Inneres mit ca. 21 % abschließend behandelter Position führend. 8,3 % - das sind 36 der abschließend behandelten Petitionen - konnten als positiv erledigt angesehen werden, sei es, dass behördliches Handeln korrigiert oder aber ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde. 3,7 % der abschließend behandelten Petitionen wurden zumindest teilpositiv erledigt.
In der überwiegenden Zahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden nicht zu beanstanden oder ein Tätigwerden im Sinne der Petenten nicht möglich. Dies spricht für die überwiegend gute Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden. In diesem Zusammenhang möchte ich mich für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken.
Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden. Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin,
dass viele Petitionen mehrfach behandelt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden. Auch trugen durchgeführte Ortstermine - im Berichtszeitraum wurden zehn Termine durchgeführt - dazu bei, Missverständnisse zwischen Bürger und Verwaltung auszuräumen, akzeptable Lösungen zu finden oder Bürgern die Entscheidung der Verwaltung näherzubringen.
Eine Petition überwies der Landtag in der 19. Sitzung am 2. Februar 2017 auf Empfehlung des Petitionsausschusses an die Landesregierung zur Berücksichtigung. Dabei handelte es sich um die Bitte eines Bürgers um Unterstützung zur Erlangung des Abschlusses eines Altersteilzeitverhältnisses. Der Petent begründete seine Bitte mit seinem sich weiter verschlechternden Gesundheitszustand.