Protocol of the Session on August 30, 2018

Aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgabe in § 47 Abs. 1a des Asylgesetzes bleibt die unbefristete Wohnverpflichtung in der Erstaufnahme für Ausländerinnen und Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten von der vorliegenden Änderung des Aufnahmegesetzes unberührt.

Der neue § 1a Abs. 3 stellt klar, dass, wie bereits praktiziert, in besonderen Einzelfällen oder bei erschöpfter Aufnahmekapazität eine Verteilung auch vor Ablauf der neuen 18-monatigen Wohnverpflichtung möglich ist. Das Land beabsichtigt nicht, zur Realisierung der verlängerten Wohnverpflichtung die Erstaufnahmekapazitäten zu erweitern.

Durch den verlängerten Aufenthalt in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes entstehen zwar zunächst zusätzliche Kosten direkt beim Land, da die in der Erstaufnahme entsprechend verbleibenden Ausländerinnen und Ausländer nicht den Aufnahmekommunen zugewiesen werden.

Demgegenüber stehen jedoch zum einen Einsparungen bei der Kostenerstattung der Fallpauschalen an die Aufnahmekommunen gemäß § 2 Abs. 2 des Aufnahmegesetzes, da die von dem neuen § 1a erfassten Ausländerinnen und Ausländer nicht oder später verteilt werden.

Zum anderen werden durch die Regelung infolge vorverlagerter freiwilliger oder zwangsweiser Ausreisen die Aufenthaltszeiten in Sachsen-Anhalt maßgeblich verkürzt. Insgesamt wird von Einsparungen, mindestens aber von einer Kostenneutralität für den Landeshaushalt ausgegangen.

Angehört haben wir die kommunalen Spitzenverbände, den Flüchtlingsrat und den Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen und dann zügig zu beraten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich sehe, es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Minister Herrn Stahlknecht für die Ausführungen.

Ich möchte noch eine kleine Bemerkung machen. Herr Jantos, Sie haben hier gerade mit Ihrem Handy fotografiert. Nun sind Sie neu hier. Aber es ist eigentlich nicht erlaubt, Fotografien im Parlamentsgebäude zu machen. - Danke schön.

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Quade noch Redebedarf angemeldet. Frau Quade, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Herr Minister, Mitte des Monats haben Sie sich, wie ich finde, sehr nachvollziehbar für eine Bleibeperspektive abgelehnter Asylbewerber und Asylbewerberinnen, für die Möglichkeit eines Spurwechsels ausgesprochen, wenn diese sich hier integriert hätten, konkret: wenn sie deutsch sprächen, eine Berufsausbildung vorweisen könnten und Aussicht auf Arbeit hätten.

Nun legt Ihr Haus einen Gesetzentwurf vor, der genau diesem Integrationsprozess massiv entgegensteht und ihm Steine in den Weg legt. Denn es ist ein eklatanter Unterschied, ob Menschen dazu verdonnert sind, ein halbes Jahr lang in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen oder eineinhalb Jahre.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine weitere Positionierung, die sowohl vom Minister als insbesondere auch vom grünen Koalitionspartner immer wieder zu hören war, war die, dass sich Sachsen-Anhalt nicht am Pilotprojekt der Ankerzentren beteiligen wird. Das ist prinzipiell eine gute Sache, die auch wir begrüßt haben.

Fakt ist aber: Mit diesem Gesetzentwurf schaffen Sie de facto ein Ankerzentrum light. Denn auch ohne das Label handelt es sich um eine Verschlechterung des Aufnahmegesetzes, die drei negative Folgen haben wird: Desintegration, Isolation und Konfliktproduktion.

Desintegration, weil sich alle Angebote, die der Vorbereitung auf ein Leben in Deutschland dienen, wie Sprachkurse, Qualifikationen und Chan

cen auf Integration in den Arbeitsmarkt, verzögern, wenn sie denn überhaupt noch stattfinden.

Isolation, weil der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung, zu Willkommens- und Unterstützungsstrukturen, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Beratungsstrukturen, zu Psychologinnen und zu Psychologen, zu Anwältinnen und Anwälten für diese Zeit zum Teil völlig verhindert und zum Teil massiv erschwert wird.

Konfliktproduktion, weil doch völlig klar ist, dass viele Menschen in Zwangsverhältnissen, auf engem Raum, ohne sinnvolle Beschäftigung perspektivlos und unter Angst, nämlich der Angst vor Abschiebung, natürlich Konflikte hervorbringen.

Die traurige Pointe an diesem Gesetzgebungsvorgang ist: Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund. Der Vertrag der großen Koalition auf der Bundesebene hat zwar fatalerweise der Verschlechterung - mit oder ohne Ankerzentren - Tür und Tor geöffnet und sie sozusagen erst ins Leben gerufen und angeregt. Aber diese Verschlechterung tatsächlich mitzumachen, das liegt in der Verantwortung der Länder. Das ist Ihre Verantwortung in dieser Koalition.

Weil wir diese Verschlechterung unter keinen Umständen mittragen wollen und auch keine Notwendigkeit für eine Neufassung des Aufnahmegesetzes, so wie vorgeschlagen, sehen, werden wir auch der Überweisung nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich danke Frau Quade für die Ausführungen. - Jetzt noch einmal kurz die Frage nach der Überweisung. - Herr Erben, bitte.

Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Arbeit, Soziales und Integration.

Ich greife den Vorschlag von Herrn Erben kurz auf: zur federführenden Beratung in den Innenausschuss, zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Arbeit, Soziales und Integration.

(Rüdiger Erben, SPD: Richtig!)

Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist

die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Niemand. Damit ist die Überweisung in die Ausschüsse erfolgt und der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 17

Zweite Beratung

Hände weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1985

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 7/3110

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3307

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 26.10.2017)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Hövelmann. Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Hände weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ in der Drs. 7/1985 überwies der Landtag in der 36. Sitzung am 26. Oktober 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien.

Schwerpunkt des Antrages sollte ein Bekenntnis des Landtages zu seinen bisherigen Beschlüssen zur Sicherung und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Wesentlicher Bestandteil war demnach auch der Wettbewerb von Anbietern innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.

Außerordentliche Bedeutung wurde darüber hinaus der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beigemessen, welche unter anderem beinhaltet, dass auch künftig die Höhe des Rundfunkbeitrages von einer staatsfernen unabhängigen Kommission ermittelt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien verständigte sich in der 14. Sitzung am 17. November 2017 darauf, zu diesem Antrag ein größeres Fachgespräch durchzuführen.

Dieses ausführliche Fachgespräch fand unter Beteiligung der Intendanzen und Programmdirektionen von ARD, ZDF und MDR in der 18. Sitzung des Ausschusses am 18. Mai 2018 statt.

Im Anschluss an das Fachgespräch verständigte sich der Ausschuss darauf, die Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der darauffolgenden Sitzung zu erarbeiten.

In der 19. Sitzung am 15. Juni 2018 lagen dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion und ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, welche beide zur Abstimmung kamen.

Der Ausschuss lehnte den Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion bei 3 : 9 : 0 Stimmen ab. Der Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen zur Beschlussempfehlung erhoben.

In der Beratung erläuterte die Fraktion DIE LINKE, dass sie einen Widerspruch zwischen den Punkten 1 und 3 der Beschlussempfehlung erkenne und deswegen dieser nicht zustimmen könne. Ich gehe davon aus, dass die Fraktion DIE LINKE in ihrem Redebeitrag noch genauer darauf eingehen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag mit 7 : 5 : 0 Stimmen die Annahme des Antrages in der Fassung der Ihnen in der Drs. 7/3110 vorliegenden Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Hövelmann für die Berichterstattung. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht der Staats- und Kulturminister Herr Robra. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In der Tat war das Fachgespräch im Ausschuss ein einzigartiges Ereignis, ein Ereignis sondergleichen, wie es in keinem Landtag bisher vorgekommen ist. Alle Intendantinnen und Intendanten aus der Bundesrepublik Deutschland sind nach Magdeburg gekommen und haben sich der Diskussion im Ausschuss gestellt. Ich empfand das sowohl vonseiten des Ausschusses als auch vonseiten der Gäste des Ausschusses als eine sehr förderliche und interessante Diskussion.