Protocol of the Session on August 30, 2018

Aufgaben der Polizeiverwaltung und des Polizeivollzugs sollen von einer landesweit zuständigen Polizeibehörde wahrgenommen werden, soweit sich daraus ein Effizienzgewinn erzielen lässt. Diese Aufgabenbündelung lässt erforderliche Flexibilität und wirksame polizeiliche Aufgabenerfüllung erwarten. Die bisherigen Polizeieinrichtungen Technisches Polizeiamt und Landesbereitschaftspolizei gehen in der neu zu schaffenden Polizeiinspektion Zentrale Dienste auf. Dieser neuen Polizeibehörde sollen zudem die wasserschutzpolizeiliche Zuständigkeit für das gesamte Land sowie zentralisierbare Aufgaben der Polizeiverwaltung für die übrigen Polizeibehörden übertragen werden. Zudem wird dieser Polizeibehörde die Diensthundeführerschule angegliedert.

Das Landeskriminalamt soll als Polizeibehörde erhalten bleiben. Die Zuständigkeiten bleiben weitgehend unverändert. Insbesondere aufgrund der aktuellen Kriminalitätslage erfährt die Abteilung 5, Polizeilicher Staatsschutz, eine Umstrukturierung.

Die Fachhochschule Polizei ist auch in der geplanten neuen Struktur als einzig verbleibende Polizeieinrichtung für die polizeiliche Ausbildung und zentrale Fortbildung zuständig.

Zur Umsetzung der Planung ist es erforderlich, umfassende Änderungen im ersten Abschnitt des 6. Teiles des „Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt“ vorzunehmen. Darauf aufbauend müssen die mit diesen Vorschriften korrespondierenden

Gesetze angepasst und der Personalübergang geregelt werden.

Zudem wird das Gesetzgebungsverfahren genutzt, die Verfahrensregeln der richterlichen Entscheidungen über eine präventive polizeiliche Gewahrsamnahme klarzustellen und die Eilkompetenz landesgesetzlich auch auf Vollzugsbeamte der Bundeszollverwaltung auszudehnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die derzeit zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen gewährleisten die grundlegende Führungsfähigkeit der neuen Polizeibehörden sowie eine uneingeschränkte Erfüllung der polizeilichen Aufgaben. Daher bietet es sich an, die geplante Organisationsänderung bereits zum 1. Januar des nächsten Jahres umzusetzen.

Unbestritten ist aber auch, dass die mit der neuen Struktur beabsichtigten Wirkungen im gewünschten Umfang erst erreicht werden können, wenn die personellen Zielstärken für den Polizeivollzug und die Polizeiverwaltung hinsichtlich Quantität und Qualität annähernd erreicht sind.

Ich bitte darum, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen und dann zügig zu beraten, damit wir Ende des Jahres das Gesetz hier beschlossen haben und dann zum 1. Januar 2019 umsetzen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Minister Stahlknecht.

(Kristin Heiß, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Minister Stahlknecht, es gibt doch eine Frage. - Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Herr Stahlknecht, zum Thema Polizeistruktur gehört für mich auch das Thema IT-Struktur der Polizei. Am Dienstag gab es eine Pressekonferenz der Gewerkschaft der Polizei hier im Haus, auf der über das Thema Technisches Polizeiamt und dessen Ausstattung, über die Frage, wie es da weitergeht, sowie über das Thema Dataport berichtet wurde. In deren Rahmen wurde noch einmal ganz deutlich dargestellt, dass wir diesbezüglich noch mehrere Probleme haben, personelle Probleme, technische Probleme, dass daran auch das Landesdatennetz hängt, dass es keine Alternativserver gibt, sodass es, wenn einmal etwas kaputt geht, Probleme geben würde.

Nun hat die GdP gesagt, dass Ihr Haus aus ihrer Sicht keine Schuld trifft, sondern es eher eine

Abstimmungsproblematik mit dem Finanzministerium ist. Mich würde Ihre Sicht interessieren. Wie geht es dabei weiter? Wie ist der aktuelle Stand, was das TPA angeht? Wann können wir die Probleme lösen, die dort personell und technisch bestehen?

Wir sind in guten Beratungen mit dem Finanzministerium. Wenn diese abgeschlossen sind, werden wir Sie informieren.

Frau Heiß, eine Nachfrage.

Uns als Opposition liegt der Haushaltsplanentwurf noch nicht ganz vor. Gibt es Bemühungen, im Rahmen des Haushaltes einige finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen?

Ich mache mal die Metternich’sche - -

(Zurufe: Es steht Geld zur Verfügung! - Es geht nur um den Integrationsplan für die 54 Fachverfahren! - Am Geld ist es noch nie gescheitert! - Richtig! - Nur am Willen!)

- Wir haben sowohl den Willen als auch das Geld. Beides wird zum gewünschten Erfolg führen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann danke ich dem Minister Stahlknecht für die Ausführungen. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die AfDFraktion spricht der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie es schlechte Tradition in diesem Land ist, kann auch diese Landesregierung nicht der Versuchung widerstehen, die Polizeistruktur zu ändern.

Warum sage ich „schlechte Tradition“? - Weil sich die Arbeitsbedingungen bei der Polizei mit jeder Reform oder mit jedem Reförmchen verschlechtert haben. Aus dieser Erfahrung heraus betrachte ich erst einmal jede Reform grundsätzlich skeptisch, vor allem wenn ich im Gesetzentwurf Formulierungen finde wie „Steigerung der Effektivität und der Effizienz“. Das kennt man aus vorherigen Reformen. Das bedeutet nichts anderes als Personalabbau und Arbeitsverdichtung.

Auch aus diesem Grund ist die Polizei reformmüde. Der Glaube der Bediensteten an eine Verbesserung der Situation ist nachhaltig zerstört. Dass mehr Polizisten eingestellt werden, wird ausdrücklich begrüßt. Erwarten Sie, Herr Innenminister, aber keine übermäßige Dankbarkeit.

Der Personalaufwuchs ist längst überfällig und nur notwendig, weil Sie, Herr Innenminister, genau wie Ihre Amtsvorgänger bislang eine ruinöse Personal- und Sicherheitspolitik nach Kassenlage betrieben haben.

(Zustimmung bei der AfD)

Es lässt sich schon jetzt sagen, dass die Reform dieselben Geburtsfehler hat wie die vorherigen. Statt vom Personalkörper auszugehen und eine passende Struktur dazu zu schaffen, schafft man eine Struktur und wurstelt dann irgendwie den Personalkörper hinein. Ich bezweifle, dass man auf diese Art und Weise die gewünschten Ziele erreichen wird, zumindest so lange nicht, bis ausreichend Personal vorhanden ist. Das wird nicht vor dem Jahr 2020 der Fall sein.

Zu begrüßen ist die Einsatzhundertschaft in Halle. Die Abschaffung damals war ohnehin nicht zu verstehen. Hier wird ein Fehler korrigiert; das ist gut so.

Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste kann man so machen, wenn man will. Was die sogenannten Synergieeffekte anbelangt, warne ich ausdrücklich vor falschen Erwartungen hinsichtlich der Personaldeckung. Denn so wenig wie zwei magere Schweine zusammen ein fettes ergeben, wird allein durch die Zusammenlegung von personell ausgedünnten Behörden oder Fachbereichen automatisch der Personalbedarf gedeckt werden.

Wir brauchen mehr Personal. Wir brauchen frisches Personal, nicht nur im Vollzug, sondern auch in der Verwaltung, weil sich genau da das nächste große Personalloch auftut, das von Monat zu Monat größer wird.

(Beifall bei der AfD)

Im Übrigen hätten wir uns statt vier Polizeiinspektionen zwei Polizeidirektionen gewünscht, weil wir der Meinung sind, dass die Organisationsstruktur in der Vertikalen verschlankt und in der Horizontalen verstärkt werden muss. Wir brauchen weniger Häuptlinge, mehr Indianer. Diesbezüglich bleibt die Strukturreform in der vorliegenden Form hinter dem Notwendigen und dem Machbaren zurück.

Die AfD wird sich, wie gewohnt, kritisch und konstruktiv in die Beratungen in den Ausschüssen einbringen. Als federführend sehen wir hierbei den Innenausschuss und als mitberatend den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kohl für die Ausführungen. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Erben.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kern des Gesetzentwurfes und des Gesetzespaketes, das uns vorliegt, ist eine Umstrukturierung der Landespolizei auf der Behördenebene. Aus drei Polizeidirektionen werden vier Polizeiinspektionen und eine Inspektion Zentrale Dienste geschaffen. Das im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2016 so vereinbart worden und wird jetzt umgesetzt.

Die Herausforderungen bei dieser Umstrukturierung, so glaube ich, sind allen klar. Eine hat der Herr Minister soeben benannt. Diese besteht natürlich darin, dass die Struktur von einer deutlich größeren Personalstärke ausgeht als die, die aktuell und in den nächsten Jahren noch vorhanden sein wird. Das ist die zentrale Herausforderung Nr. 1.

Die zentrale Herausforderung Nr. 2, die hier ansatzweise genannt worden ist, bezieht sich darauf, dass für eine funktionierende Polizei eine funktionierende IT-Infrastruktur und das Laufen der entsprechenden Anwendungen auch nach einer Umstrukturierung unabdingbar sind.

Die Herausforderung Nr. 3 ist die Polizeiverwaltung insgesamt. Denn es wird in einer vierten Behörde zusätzliche Verwaltungskomponenten geben. Wer sich insbesondere in der PD Nord die eine oder andere Organisationseinheit und deren Besetzung im Bereich der Polizeiverwaltung anschaut, der weiß, wo die Herausforderungen liegen.

Der Zeitplan ist ambitioniert. Deswegen will ich meine Redezeit nicht ausschöpfen, sondern beantrage die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke Herrn Erben für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Quade. Frau Quade, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In der Tat stellt sich generell die Frage, wie viel Reform Polizei noch verträgt. Wir erinnern uns: Die letzte Reform liegt gerade einmal zehn Jahre zurück.

Es ist klar, nach einer erfolgten Reform ist man immer schlauer als vorher. Ebenso klar ist aber auch: Das zentrale Problem der Polizei wird mit Blick auf die Entwicklung auch durch diese Reform nicht gelöst werden; denn das ist und bleibt der Personalnotstand.

Mit ca. 5 660 Polizisten sind wir mittlerweile beim bisher tiefsten Personalstand in Sachsen-Anhalt angekommen. Fast alle Einheiten klagen über gravierende Unterbesetzung, die auch durch die Verlängerung des Einsatzes der Wachpolizisten nicht geheilt werden kann.

Erst Ende 2019 und 2020 werden sich die zusätzlichen Einstellungen von Polizeischülern in Aschersleben bemerkbar machen. Wie viele Polizeischülerinnen und Polizeischüler tatsächlich in den Dienst eintreten werden, ist dabei offen.

Der Personalnotstand in der Quantität geht einher mit einer massiven Belastung derjenigen, die im Dienst sind, und auch mit Einbußen bei der Qualität. Das ist die große Gefahr dabei. Deshalb muss jede Reform vor allem der Stärkung des Personals, aber auch der Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Polizei dienen.

Hierbei geht es vor allem um Arbeitsbelastungen, zum Beispiel durch fehlende planbar freie Wochenenden oder eine extreme hohe Anzahl von Überstunden, deren Abbau nicht in Aussicht ist.