Protocol of the Session on June 22, 2018

Aber, liebe Kollegin Lüddemann, die Mitwirkung in Strafverfahren, zum Beispiel durch eine Zeugenaussage, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nach meiner Auffassung nicht durch ein einzuräumendes Bleiberecht honoriert werden.

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der verbindliche Rechtsnormen für die Unterzeichner schafft. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention Anfang Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit obliegt es auch SachsenAnhalt, jegliche Form von Gewalt an Frauen zu bekämpfen und die Verpflichtungen aus der Konvention umzusetzen. Wir sind diesbezüglich bereits gut aufgestellt.

Wie die Ministerin schon ausgeführt hat, existiert ein landesweites Unterstützungssystem, von dem betroffene Frauen von niedrigschwelligen Hilfsangeboten dankenswerterweise Gebrauch machen können. Es gibt landesweit verteilt Beratung für Opfer sexualisierter Gewalt. Darunter sind neben dem Verein „Miß-Mut“ auch die Vereine „Wildwasser“ in Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal zu nennen, mit denen ich persönlich ständig im Austausch stehe. Es gibt darüber hinaus Fachstellen gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung, Frauenhäuser, Frauenzen

tren, Interventionsstellen und Täterberatung, die bei der Bekämpfung von Gewalt nicht vergessen werden dürfen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Die Debatte kommt zu einer guten Zeit. So wird uns allen noch einmal die Wichtigkeit dieses Themas ins Gedächtnis gerufen. Bevor wir in die Haushaltsverhandlungen starten, hat meine Arbeitsgruppe die Beratung von Tätern und Opfern und die Stärkung der Interventionsstellen und der Frauenhäuser als eine ihrer Prioritäten für den Haushalt herausgearbeitet, sodass wir auch in unserer Fraktion für den Kampf gegen Gewalt an Frauen eintreten.

Der Antrag nennt als einen weiteren Punkt die Unterstützung der Strafverfolgung, zum Beispiel der Maßnahmen der vertraulichen Beweissicherung. Vertrauliche und gerichtsfeste Beweissicherung kann in sogenannten Opferschutzambulanzen erfolgen. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt lediglich in Magdeburg und Halle je eine Opferschutzambulanz. Um den Opfern lange Anfahrten zu ersparen, gibt es bereits Pläne - Frau Ministerin erwähnte es -, auch in anderen Teilen unseres Bundeslandes Opferschutzambulanzen einzurichten.

Auf die Berichterstattung zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung bin ich gespannt. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Kolze, warten Sie bitte noch kurz. Es gibt noch eine Nachfrage. - Frau von Angern, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kolze, Sie nahmen Bezug auf Artikel 59 der Istanbul-Konvention und sagten sinngemäß, Sie sind der Auffassung, dass die Zeugenaussagen von Migrantinnen in entsprechenden Prozessen über die Gewalt, von der sie betroffen sind, nicht mit einem Aufenthaltstitel honoriert werden sollen. Geben Sie mir recht, dass die Intention der Istanbul-Konvention nicht das Honorieren war, sondern der Schutz gewaltbetroffener Frauen vor ihren Männern, die ihnen gegenüber Gewalt verübt haben?

Ich glaube, meine Aussage widerspricht dem auch nicht. Ich sage, es kann keinen Automatismus und keinen Grundsatz geben, dass ein

Bleiberecht durch die bloße Mitwirkung, die eine Selbstverständlichkeit ist, erworben wird.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Richtig! - So ist es! - Das nennt sich Rechts- staat!)

Am Ende der Debatte hat für die SPD-Fraktion noch einmal die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin froh, dass wir in diesem Hohen Haus so viel Übereinstimmung haben, was die Zielrichtung des Kampfes gegen Gewalt insgesamt betrifft. Ich bin mir wohl bewusst, dass man in dem Bereich noch viel mehr machen kann, als in diesem Antrag aufgeschrieben worden ist.

Aber ja, Frau von Angern, es sind erste Schritte. Wenn wir uns gemeinsam auf den Weg machen, bin ich mir sicher, dass wir die Möglichkeit haben, das eine oder andere in die Überarbeitung des Landesprogrammes einzubinden.

Ja, auf Bundesebene wird gefordert, dass es einen Aktionsplan gibt. Wir haben ganz bewusst gesagt, wenn wir hier schon Strukturen wie das „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ haben, dann macht es Sinn, genau daran anzuknüpfen und festzustellen, welche der Maßnahmen, die wir uns in dem Bereich vorgenommen haben, wir schon umgesetzt haben, wo es tatsächlich Handlungsbedarf gibt und in welcher Hinsicht wir uns hier weiterentwickeln können und müssen.

Ja, die Istanbul-Konvention hat das Thema Gewalt gegen Frauen zum Inhalt, was nicht heißt, dass wir uns in Sachsen-Anhalt nicht auch um von Gewalt betroffene Männer kümmern. Wir fördern seit Jahren die Beratungsstelle „ProMann“, die ansprechbar ist.

Wir haben schon in den letzten Jahren gesagt, wir wollen dieses Konzept weiter ausbauen, weil mittlerweile neueste wissenschaftliche Erkenntnisse besagen, gerade wenn es um häusliche Gewalt geht, ist es wichtig, dass wir einen Ansatz finden und die Familien insgesamt beraten, weil das die beste Möglichkeit ist, auf der einen Seite den Täter dazu zu bewegen, nicht mehr zuzuschlagen, und bestimmte Verhaltensweisen beim Opfer so zu steuern, dass eine Kommunikation stattfindet, die gewaltfrei abläuft. Das geht so weit, dass man schon mit Jungen arbeitet, auch mit Mädels, die mittlerweile ebenfalls als Täterinnen in Betracht kommen.

Im Hinblick auf die Opferschutzambulanzen habe auch ich mit Freude festgestellt, dass das fraktionsübergreifend ein Thema ist. Deshalb bin ich optimistisch, dass wir eine praktische Lösung finden werden, um die Möglichkeit einer anonymen Spurensicherung auch in den Regionen sicherzustellen, in denen das bisher noch nicht der Fall ist.

Was die Finanzierung der Frauenhäuser betrifft, Frau von Angern, wenn Sie sagen mehr schlecht als recht: Ich sehe das nicht ganz so. Wir haben im Rahmen der länderübergreifenden Arbeitsgruppe, die im Rahmen der GFMK vor einigen Jahren gegründet wurde, einen Ländervergleich gemacht. Wir haben festgestellt, dass wir gerade im Vergleich zu vielen großen Ländern eine gute Ausgangsposition haben, was nicht heißt, dass wir mit allem zufrieden sind. Wir haben in den letzten Jahren auch noch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Wichtig ist mir aber immer wieder die Verlässlichkeit der Finanzierung. Es kann nicht sein, weil es mit der Beschlussfassung zum Haushalt, nicht nur auf Landesebene, sondern meist auch im kommunalen Bereich, so lange dauert, dass eine Situation entsteht, in der das Land fehlende Zuwendungen nicht ausgleichen kann, die Kommune das noch nicht darf und ein kleiner Verein nicht die Rücklagen hat, um für diese Übergangszeit die Gehälter der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu bezahlen. Dafür müssen wir eine Lösung finden. Ich bin optimistisch, dass uns das gemeinsam gelingen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Danke. Ich sehe keine Nachfragen. - Demzufolge sind wir am Ende der Debatte angelangt. Einen Überweisungsantrag gab es nicht. Demzufolge können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wer der Drs. 7/3014 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE, interessanterweise nicht die Koalition, obwohl sie den Antrag eingebracht hat.

(Markus Kurze, CDU: Das war nicht ganz zu verstehen! - Weitere Zurufe von der CDU)

Wir haben einen einzigen Antrag vorliegen, keinen Alternativantrag, keinen Änderungsantrag. Das war der Antrag der Koalitionsfraktionen. Dies nur als dezenter Hinweis.

(Zurufe von der CDU)

Ich frage noch einmal: Wer stimmt diesem Antrag der Koalitionsfraktionen zu? - Wie früher. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LIN

KE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 9 nunmehr schließen.

Wir führen hier vorn noch einen kurzen Wechsel durch.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Abg. Herr Dr. Tillschneider hat darum gebeten, eine persönliche Bemerkung machen zu dürfen. Gemäß § 67 der Geschäftsordnung des Landtages hat er das Recht, eine persönliche Bemerkung zu machen. § 67 gilt immer in Verbindung mit § 62 Abs. 4 der Geschäftsordnung, der besagt, dass diese Bemerkung nicht länger als drei Minuten in Anspruch nehmen darf. - Sehr geehrter Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abg. Henriette Quade hat gestern im Plenum behauptet, ich hätte einen verurteilten Holocaustleugner zu einem Gespräch auf meinen YouTube-Kanal eingeladen. Diese Behauptung - -

(Angela Gorr, CDU: Noch einmal, bitte!)

- Noch einmal. Es geht darum, dass die Abg. Henriette Quade gestern behauptet hat, ich hätte einen verurteilten Holocaustleugner zum Gespräch auf meinen YouTube-Kanal eingeladen. Diese Behauptung ist irreführend.

Ich habe diese betreffende Person auf dem Bundesparteitag der Alternative für Deutschland in Hannover kennengelernt. Sie hat sich mir als Diakon der evangelischen Kirche vorgestellt. Thema des Gesprächs war das Verhältnis von Kirche, Staat und Religion. Die Geschichte des Dritten Reiches und das Thema Holocaust wurden nicht gestreift.

Wie ich gestern erfahren habe, wurde die betreffende Person ein halbes Jahr nach diesem Termin wegen der Verharmlosung des Holocaust verurteilt. Die Behauptung, ich hätte einen verurteilten Holocaustleugner zum Gespräch geladen, ist bewusst irreführend. Sie suggeriert, die betreffende Person sei zum Zeitpunkt des Gesprächs verurteilt gewesen. Das war nicht so.

Und so zeigt sich erneut: Die LINKEN, die sich gern über Fake News echauffieren, sind selbst Meister darin, missverständliche Erklärungen zu verbreiten und Falschnachrichten in die Welt zu setzen.

(Beifall bei der AfD)

Wir kommen nun zu unserem letzten Tagesordnungspunkt am heutigen Tag.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 10

Beratung

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist Aufgabe des Landes

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3010

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 7/3049

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3060

Einbringer wird der Abg. Herr Lange sein. Er steht bereit. Sie haben das Wort, Herr Lange.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Eichenprozessionsspinner war schon oft Thema hier im Landtag. Es gab Anträge dazu. Es gab Selbstbefassungen in den Ausschüssen dazu. Es gab Anfragen dazu. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Themas; denn es geht zum einen um eine Gesundheitsgefahr, die von diesem Tier im Raupenstadium ausgeht.

Die Haare lösen eine Hautreaktion aus. Hierbei kann es sich durchaus um eine sehr starke Reaktion handeln, bis hin zu asthmatischen Anfällen beim Einatmen dieser Härchen, die sich von den Raupen lösen. Diese Haare breiten sich auch über die Luft aus, was in den betroffenen Gebieten zu großen Schwierigkeiten führt.