Protocol of the Session on June 22, 2018

Dies ist bei dem Kenia-Antrag leider größtenteils nicht der Fall, da er sich - wie die Konvention - hauptsächlich bis ausschließlich auf weibliche Opfer fokussiert und andere Opfer zu unserem Bedauern vernachlässigt. Ich hoffe daher noch auf eine Nachbesserung in der Landespolitik der Koalition zum Thema häusliche Gewalt, wenn diese nicht ungerecht, unvollständig und einseitig bleiben soll.

In diesem Zusammenhang muss auch angesprochen werden, dass Sie mit der konsequenten, kontrollierten Umsetzung der Istanbul-Konvention zwar Verbesserungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt in unserer Gesellschaft anregen und umsetzen, dass Sie aber spätestens mit Ihrer unverantwortlichen Migrations- und kulturellen Duldungspolitik diese Verbesserungen für Frauen durch den Einfall Tausender neuer häuslicher Gewalttäter aus zumeist muslimischen und afrikanischen, nicht mit unserer deutschen Identität und unserem demokratischen Grundverständnis kompatiblen Kulturkreisen wieder massiv torpedieren - Kulturkreise, in denen eine Frau oft schon von Beginn ihres Lebens an weniger wert ist und sich dem Willen des Mannes unterordnen muss.

Diese Zuwanderung schafft neue, noch massivere Probleme mit häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie auch im öffentlichen Raum, als sie bisher in Sachsen-Anhalt, in Deutschland insgesamt oder in einem anderen Bundesland vorhanden waren, und würde zwangsläufig weitere, kostenintensivere Maßnahmen zum Schutz von Frauen notwendig machen, sofern der Schutz der Frauen in unserem Land ernst gemeint ist und nicht irgendwelche illegalen abschiebebedürftigen Migranten bevorzugt werden.

Ein in Gänze guter Antrag zum konsequenteren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt müsste daher auch ganz selbstverständlich die Unterbindung einer weiteren Einwanderung häuslicher Gewalttäter aus solchen Kulturräumen beinhalten. Dies ist bei diesem Antrag nicht der Fall, weshalb die Wirkung der restlichen - wohlgemerkt: guten - Ansätze wohl verpuffen wird bzw. nur ein Austausch der Täter bei gleicher oder steigender Anzahl erfolgen wird.

Dieser Grund sowie die von mir bereits angesprochene Nichtberücksichtigung von Männern und größtenteils Kindern in Ihrem Antrag führen dazu, dass sich meine Fraktion heute bei Ihrem Antrag leider nur der Stimme enthalten kann und Ihnen dringend eine Nachbesserung empfiehlt, zum Beispiel durch einen zweiten, ergänzenden Antrag oder im Sozial- und Rechtsausschuss. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Hövelmann. - Er hat jetzt das Wort.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Herr Spiegelberg, Sie haben sich gerade im letzten Teil Ihres Redebeitrages sehr intensiv damit auseinandergesetzt, welche potenzielle vermeintliche häusliche Gewalt von zugewanderten Männern ausgehen könnte und dass Sie aus diesem Grund unserem Antrag nicht zustimmen können.

Würden Sie mir zustimmen, dass die 19 in Sachsen-Anhalt bestehenden und die vielen hundert in Deutschland darüber hinaus vorhandenen Frauenhäuser deshalb gegründet worden sind und öffentlich finanziert werden, weil die Gewalt von deutschen Männern gegenüber ihren Frauen ausgeübt wird?

Herr Spiegelberg.

Wir haben gleich zu Beginn festgestellt, dass es noch immer solche Fälle gibt, und wir sind auf einem guten Weg, diese durch Bildung und weitere Maßnahmen größtmöglich auszumerzen. Ich bin der Meinung, wir sollten nicht, während wir bei der eigenen Bevölkerung eine Verbesserung dieses Zustands herbeiführen, noch mehr Gewalttäter ins Land holen. Dann kommen wir nicht zum Ende.

(Beifall bei der AfD)

Damit sind wir am Ende dieses Debattenbeitrages. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als jahrzehntelang Engagierte im Bereich frauen- und gleichstellungspolitischer Arbeit habe ich mich wirklich sehr gefreut, als, wie bereits mehrfach ausgeführt wurde, am 1. Februar dieses Jahres die sogenannte Istanbul-Konvention verabschiedet wurde. Verabschiedet wurde sie zwar schon vorher, aber sie hat am 1. Februar - was für uns in Deutschland bedeutsam ist - Rechtskraft erlangt, und das war tatsächlich ein Freudentag. Dies alles wurde möglich, weil 2016 Änderungen im Strafrecht vollzogen wurden und es endlich auch in Deutschland heißt - wir wissen alle, wie nötig es ist, dies noch einmal klar zu sagen -: „Nein heißt Nein!“

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Damit waren die Weichen für eine Ratifizierung gestellt und damit wurde die unsägliche Situation beendet, dass man in Deutschland nach BGB zwar mündlich einen Vertrag schließen konnte, aber bei sexuellen Handlungen ein „Nein“ der Frau vonseiten des Mannes einfach übergangen werden konnte, ohne dass er sich strafbar gemacht hat. Nach dem Schließen dieser Schutzlücke im Strafrecht konnte die 2011 von Deutschland bereits unterzeichnete Istanbul-Konvention dann auch endlich ratifiziert werden. Daraus leitet sich natürlich Handlungsbedarf für das Land ab, der vorher schon bestanden hat und auch weiterhin besteht.

Die gute Entwicklung in den Frauenhäusern, insbesondere in den letzten zweieinhalb Jahren, ist im Antrag abgebildet. Die Aufstockung der Mittel im Bereich der Täterarbeit ist ebenfalls positiv zu vermerken. Grundsätzlich gilt aber - dies werden wir als Fraktion in den nächsten Haushaltsberatungen verstärkt in den Blick zu nehmen versuchen -, dass wir natürlich verlässliche, belastbare, auskömmliche Finanzstrukturen für alle Hilfsangebote brauchen und die Jährlichkeit für eine kontinuierliche Arbeit, die insbesondere bei der Klientel, die im Bereich Gewalt gegen Frauen in Rede steht, immanent ist. Das ist ein Punkt, bei dem Sachsen-Anhalt noch wesentlich besser werden kann und werden muss.

Es ist noch einiges offen; auch dies wurde bereits angesprochen. Der barrierefreie Ausbau insbesondere der Frauenhäuser steht dabei auf unsere Liste ganz oben. Ich habe bereits in den letzten Haushaltsberatungen die Idee eines Umbaufonds

zur Unterstützung der Träger von Frauenhäusern in die Debatte gebracht. Dieses Ziel werden wir auch weiter verfolgen. Die Idee der Landeskoordinierungsstelle zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen lässt sich - das ist meine Hoffnung - jetzt mit der gestern beschlossenen Landesfachstelle Barrierefreiheit verknüpfen, sodass wir möglicherweise auch an dieser Stelle einen großen Schritt nach vorn kommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Eva von Angern, DIE LINKE)

Abseits dieser Maßnahmen ist auch die Präventionsarbeit in Schulen ausbaufähig. Sowohl die Studie „SPEAK!“ des Hessischen Bildungsministeriums als auch die Studie des Deutschen Jugendinstituts „Sexuelle Gewalt in der Schule“ zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Insbesondere das Zitat eines befragten Mädchens aus der Studie hat mich sehr nachdenklich gemacht. Dieses möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:

„In der Schule wird Mädchen beigebracht, nicht vergewaltigt zu werden. Aber es wird Jungen nicht beigebracht, nicht zu vergewaltigen.“

Das ist, auf die Spitze gebracht, das, was in der Schule passiert. Dort wird tatsächlich - das ist zu begrüßen - sehr viel mit potenziellen Opfern gearbeitet, aber es wird, wie auch in anderen Bereichen des Lebens, zu wenig mit potenziellen Tätern gearbeitet. Dass Täterprävention noch ein weiter Fleck in diesem Land ist, wissen wir alle, wenn wir ehrlich sind.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Jedes Mädchen bekommt mit Sicherheit einmal die Ratschläge zu hören: Geh nachts nicht allein nach Hause. Pass auf deinen Drink in der Disco auf. Oder es bekommt die Frage gestellt: Musst du denn einen so kurzen Rock tragen, wenn du dorthin gehst? Aber bekommen denn Jungen tatsächlich das „Nein heißt Nein“ erklärt?

Das Respektieren von Grenzen kann ohne moralische Verurteilung vermittelt werden. Weder sind alle Mädchen zu potenziellen Opfern zu machen noch alle Jungen zu potenziellen Tätern. Hierfür gibt es verantwortliche Konzepte, denen wir uns auch in Sachsen-Anhalt annehmen können.

Zur Konvention selbst möchte ich noch Folgendes sagen: Auch wenn die Ratifizierung ein Meilenstein ist, bleibt ein schaler Beigeschmack. Schließlich hat die Bundesregierung mit Bezug auf Artikel 59 Vorbehalte angemeldet. Für uns GRÜNE steht dabei außer Frage, dass dieser Vorbehalt zurückzuziehen ist.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜ- NE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Geflüchtete und migrantische Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeugin in Strafverfahren aussagen, haben ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜ- NE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Leider wiederholt sich damit die migrationspolitische Schieflage bei der Umsetzung internationaler Konventionen. Bei der UN-Kinderrechtskonvention wurden die entsprechenden Vorbehalte auch erst nach sehr langen Mühen abgeschafft.

Ein weiterer Aspekt, der ebenfalls bereits angesprochen worden ist und den wir intensiv in den Blick nehmen müssen, sind die Opferschutzambulanzen. Hier brauchen wir eine Situation, die einen gleichermaßen gerechten Zugang in allen Landesteilen möglich macht.

Last, but not least haben wir neben der von Kollegin Kolb-Janssen ins Spiel gebrachten ausstehenden Evaluation des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt auch die Evaluation des Familienfördergesetzes in den Blick zu nehmen; denn es gibt viele wichtige Akteure, die in diesem Bereich aktiv sind und die deshalb ebenfalls zu evaluieren sind. - Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Es gibt keine Nachfragen. Demzufolge können wir in der Debatte der Fraktionen weiter vorangehen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau von Angern.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst vielen Dank an die Koalitionsfraktionen dafür, dass wir uns heute hier im Haus mit diesem sehr wichtigen Thema befassen. Wir reden hier über nicht mehr und nicht weniger als über die Umsetzung eines völkerrechtlichen Menschenrechtsvertrages. Es wurde bereits gesagt, es geht um die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, also ein wichtiges, ein sehr notwendiges Thema.

Aber es wird Sie nicht verwundern - das haben alle Rednerinnen vor mir auch allesamt eingeräumt -, der Antrag geht nicht weit genug. Ich gehe davon aus, dass es der zunächst kleinste gemeinsame Nenner ist, den Sie gefunden haben.

Erlauben Sie mir, gleich bei Nr. 1 Ihres Antrages einzusteigen. Lobpreisungen sind immer so eine Sache. Ja, wir haben in Sachsen-Anhalt 19 Frauenschutzhäuser, allerdings - das wissen

wir alle hier im Haus - mehr schlecht als recht finanziert. Ja, wir haben pro Frauenhaus eine halbe Stelle für die in den Frauenhäusern mit ihren zumeist traumatisierenden Kindern lebenden Frauen, aber eben nur eine halbe Stelle. Ja, es wurden in den letzten Jahren geringe Nachbesserungen bei der Bezahlung der Fachkräfte in den Frauenhäusern und Beratungsstellen vorgenommen.

Aber wir haben in Sachsen-Anhalt kein einziges barrierefreies Frauenschutzhaus. Wenn Personalstellen in Frauenhäusern frei werden, gibt es inzwischen erhebliche Probleme, diese neu zu besetzen, da die Bezahlung bei einem Bereitschaftsdienst - ich glaube, das ist nicht allen bewusst - von 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, regelmäßig durch zwei Frauen in den Frauenhäusern realisiert - - Das alles ist auf dem Arbeitsmarkt nicht attraktiv und schon gar nicht familienfreundlich; denn wir reden hier ausschließlich über Frauen, die in den Frauenschutzhäusern arbeiten.

Meine Damen und Herren! Noch immer müssen Mitarbeiterinnen von Frauenschutzhäusern Spenden einwerben, wenn beispielsweise die Waschmaschine defekt ist oder wenn, wie ich kürzlich in Zeitz sehen konnte, eine uralte, zusammenbrechende Küche ausgetauscht werden muss, vom Erfordernis der Kleider- und Spielzeugspenden ganz zu schweigen. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist ein absolutes Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Konferenz der Landesfrauenräte beschloss am vergangenen Wochenende auf ihrer bundesweiten Tagung, die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen aufzufordern, Aktionspläne im Sinne der Istanbul-Konvention und darin umfassende Strategien zur Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln.

Außerdem stehen die Forderungen nach einer staatlichen Koordinierungsstelle, einer unabhängigen Monitoringstelle und die Rücknahme des Vorbehalts der Bundesregierung zum Artikel 59 der Istanbul-Konvention im genannten Beschluss. Diese Forderungen wurden bereits vom Deutschen Institut für Menschenrechte, dem Deutschen Frauenrat und dem Deutschen Juristinnenbund erhoben.

Ich habe insbesondere die Ausführungen meiner Kollegin Frau Lüddemann gehört. Ich hätte mir gewünscht, explizit in diesem Antrag darauf Bezug nehmen zu können. Aber ich denke, es ist wichtig, dass hier in der Debatte deutlich gesagt worden ist, dass Sie zu diesen Forderungen stehen.

Meine Fraktion kann die Forderungen in vollem Umfang unterstützen. Der vorliegende Antrag bleibt hinter diesen Ansprüchen noch zurück. Allerdings - das will ich ganz deutlich sagen - gehen Sie erste Schritte, aber Sie gehen den Weg noch nicht zu Ende, noch nicht. Das ist aber bei diesem Thema entscheidend.

Wir erwarten natürlich die Berichterstattung im zuständigen Ausschuss. Ich schlage vor, dass wir dann das, was wir heute beschließen, dem meine Fraktion auch zustimmen wird, gemeinsam weiterqualifizieren sollten, um uns tatsächlich auf den Weg zu begeben, die Istanbul-Konvention auch in Sachsen-Anhalt umzusetzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Nachfragen. Für die Fraktion der CDU hat der Abg. Herr Kolze das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde ist den Ausführungen von Frau Ministerin Keding nichts mehr hinzuzufügen. Der Zweck der Istanbul-Konvention, nämlich der Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt, ist ein enorm wichtiger. Statistiken zufolge ist in Deutschland jede dritte bis vierte Frau Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt.