Protocol of the Session on June 21, 2018

Herr Striegel, einen Moment bitte. Herr Lehmann und jetzt auch Herr Poggenburg haben sich zu Wort gemeldet. - Herr Lehmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Striegel, besteht die Möglichkeit, dass Sie mit diesem Schachzug „Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt“ spekulieren, damit gegebenenfalls als letztes Hintertürchen des Bleiberechts rechte Straftaten durch Migranten in der Anzeige vorgetäuscht werden könnten, damit Sachsen-Anhalt weiterhin die Hochburg der Rechen bleibt, damit dieses Ge

spenst am Leben erhalten wird und deshalb weiterhin Finanzen für ihre Vereine sprudeln?

(Zustimmung bei der AfD)

Herr Striegel, Sie haben die Möglichkeit, jetzt zu antworten.

Nein, Herr Lehmann, diese Möglichkeit besteht nicht. Denn wenn Sie den § 60a Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes gelesen hätten, dann wüssten sie, dass es zu einem Prozess kommen muss. Bei einer vorgetäuschten Straftat erscheint das nicht möglich. Insofern nein, diese Möglichkeit besteht nicht.

Herr Striegel, es gibt eine weitere Nachfrage von Herrn Bommersbach. - Herr Bommersbach, Sie haben das Wort.

Herr Striegel, ich habe jetzt Ihren Ausführungen interessiert zugehört.

Das freut mich sehr.

Im Prinzip wollen Sie ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt haben. Wie stehen Sie denn zu einer Forderung nach einem Bleiberecht für Opfer linker Gewalt? Wir haben ja rechte Gewalt und wir haben auch linke Gewalt. Würden Sie dann auch einem Bleiberecht zustimmen?

(Matthias Büttner, AfD: Das kann auch ein rechter Ausländer sein! - Heiterkeit bei der AfD)

Herr Kollege Bommersbach, wenn Sie mich danach fragen, ob ich möchte, dass Menschen, die Opfer von Straftaten sind, eine Verbesserung in ihrem Aufenthaltsstatus bekommen, dann sage ich Ihnen sehr deutlich: Ja, ich würde mir das für alle zum Zwecke der Strafverfolgung wünschen.

Ehrlich gesagt, mir fällt halt kein wirklich denkbares konkretes Beispiel ein zu der Fallkonstellation, die Sie hier vorgetragen haben. Vielleicht haben Sie eines. Dann erhellen Sie uns bitte.

Lieber Herr Striegel, ich muss Sie nicht erhellen. Ich glaube, das ist nicht notwendig. Aber mich be

drückt die einseitige Last der von Ihnen unterstützten Formulierung. Wenn Sie gesagt hätten, Sie wollten generell ein Bleiberecht für Opfer von Straftaten,

(Zuruf von der AfD: Richtig!)

dann hätte ich Ihnen folgen können. Aber wenn Sie sagen, Sie wollen ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt, dann muss ich Sie fragen, was Sie insoweit zu linker Gewalt sagen wollen.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Bei- fall bei der AfD)

Dazu fehlt bis jetzt jegliche Formulierung. Liebe Kollegen von der AfD, das ist jetzt keine Rückendeckung, aber das ist mein Demokratieverständnis.

(Oliver Kirchner, AfD, und Matthias Büttner, AfD: Unseres auch! - Ulrich Siegmund, AfD: Das ist Ihr Koalitionspartner!)

Entweder es sind alle gleich vor dem Gesetz oder keiner. Wir müssen in dem Hohen Haus schon ein bisschen die Waage halten.

Es geht um Fragen, Herr Kollege, nicht um Statements.

Die Frage habe ich doch gestellt. Aber Sie waren noch nicht ganz fertig mit dem Beantworten. Sie wollten ja gerade von mir eine Beantwortung haben. Deshalb habe ich den Ball zurückgespielt. Jetzt sind Sie mit der Antwort an der Reihe.

Gut. Ich sehe es Ihnen nach, da Sie gestern nicht an der Besprechung der Koalitionsfraktionen teilgenommen haben. Vielleicht lassen Sie sich von den Kollegen berichten. Ich habe mich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass wir dieses Bleiberecht auch für sonstige Opfer von Straftaten miteinander hinbekommen. Wenn das bei der Lösungsfindung hilft, dann machen wir das gern. Ich habe damit kein Problem.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das hatten wir so nicht gemacht!)

Lieber Herr Kollege Striegel, in der CDU-Fraktion ist es üblich, dass jeder sagen kann, was er denkt, weil wir ein freies Mandat haben. Auch wenn ich gestern teilgenommen hätte, hätte ich die gleiche Frage gestellt. Denn ich kann frei denken und das kann ich auch hier formulieren. Das impliziert das freie Mandat; das müssten Sie eigentlich wissen.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Herr Striegel, Herr Poggenburg hat - -

(André Poggenburg, AfD: Ich ziehe zurück!)

- Herr Poggenburg zieht zurück. Dann danke ich Herrn Striegel für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Schulenburg. Herr Schulenburg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Unsere Meinung zu dem Antrag hat sich seit der letzten Befassung im Plenum nicht geändert. Wir fordern das Einhalten unserer Regeln, Werte und Gesetze von allen hier Lebenden und lehnen Gewalt und Hetze sowohl im gesellschaftlichen als auch im politischen Miteinander strikt ab.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Gleichzeitig unterscheiden wir nicht zwischen rechtem und linkem Extremismus. Ich habe das bereits in der ersten Debatte zu diesem Antrag gesagt und ich wiederhole es gern: Wir differenzieren nicht zwischen den Opfern von Gewalt, und es ist völlig egal, ob die Gewalt aus dem rechts- oder linksextremistischen Bereich kommt. Und wir sprechen uns gegen jegliche Privilegierung von Gewaltopfern aus und fordern ein friedliches Miteinander.

(Beifall bei der CDU und bei der AfD)

Im Innenausschuss haben wir uns auch mit der Regelung in Brandenburg befasst, wobei das dortige Ministerium des Innern und für Kommunales mitgeteilt hat, dass aufgrund der Erlasslage bis zum gesetzten Stichtag keine Aufenthaltserlaubnisse oder Duldungen für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten erteilt wurden.

Eine Notwendigkeit für eine entsprechende Regelung in Sachsen-Anhalt sehen wir daher nicht. Wir führen eine Debatte zu etwas, bei dem es eigentlich kein Problem gibt, weil alles gesetzlich geregelt ist. Es besteht erst recht keine zeitliche Dringlichkeit.

Gleichzeitig obliegt es uns, uns zu dem Antrag im Ausschuss zu verhalten. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer gemeinsamen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen. Ich darf Ihnen zum aktuellen Stand mitteilen, dass wir gestern zusammengesessen haben und dass sich möglicherweise ein Kompromiss andeutet. Ich gehe davon aus, dass wir zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung zu einer Beschlussempfehlung für den Innenausschuss kommen.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Nachfragen. Dann danke ich Herrn Schulenburg für die Ausführungen. - Frau Quade verzichtet auf Ihren nochmaligen Redebeitrag. Damit ist dem Berichterstattungsverlangen gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages entsprochen worden. Beschlüsse werden hierzu nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 28 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 29

Erste Beratung

Pädagogischen Ansatz der Ganztagsschulen nicht aushöhlen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3008

Einbringerin ist die Abg. Frau Hohmann. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Anlass für unseren Antrag war unter anderem die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zu den Bildungs- und Betreuungsangeboten in den öffentlichen Ganztagsschulen in der Drs. 7/2953. Was wir durch Gespräche vor Ort oder auch in den Medien hörten, wollten wir nun exakter und mit Zahlen untersetzt erfragen.

Was genau war dies? - Wir wollten von der Landesregierung wissen, wie die Ganztagsschulen personell und finanziell ausgestattet sind. Dazu fragten wir nach den zugewiesenen Lehrerwochenstunden sowie nach den tatsächlich eingesetzten Lehrerwochenstunden als Istangabe, und hier getrennt nach Schuljahren sowie nach Schul- und Angebotsformen. Entsprechende Informationen forderten wir auch für den Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und für das zugewiesene Ganztagsbudget ab. Das Ergebnis war ernüchternd und für mich persönlich, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, schockierend.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Warum? - Das Land verfügt derzeit über insgesamt 109 plus drei genehmigte öffentliche Ganztagsschulen. Dafür sollten beispielsweise im Schuljahr 2017/2018 für die vollständig gebundene Form 760 Lehrerwochenstunden zur Verfügung stehen; das ist also das Soll. Im Ist sind es jedoch nur 618 Lehrerwochenstunden gewesen. Bei den pädagogischen Mitarbeiterinnen sollten es 1 904 Stunden sein; das Ist beträgt aber nur 1 583 Stunden.

Ganz problematisch sieht es bei der Inanspruchnahme des Ganztagsbudgets aus. Von den

783 430 € im Soll sind 372 174 € tatsächlich in Anspruch genommen worden. Ähnlich sieht es auch in den Jahren davor aus.