Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Somit dürfen Sie sich gern setzen. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Die nächstgrößere Fraktion ist die AfD-Fraktion. Sie können jetzt eine Frage stellen. Herr Lehmann wird die Frage stellen.
- Das Saalmikrofon, bitte, Herr Lehmann. Ich habe eben gesagt, wir sind in der Erprobungsphase, deshalb habe ich gar nicht so schnell bemerkt, dass Herr Kurze nach vorn gestürzt ist. Wir werden aber die Zeit mitschneiden. Das heißt, meine beiden Schriftführer werden hier die Zeit stoppen. - Bitte, Sie haben das Wort.
Prima, vielen Dank. Das Verhalten von Herrn Kurze hat mich genauso irritiert, deshalb bin auch ich jetzt nach vorn gegangen.
Ich habe folgende Frage vonseiten der AfD-Fraktion: Uns befasst immer noch der Fall Marcus H. aus Wittenberg, der immer noch sehr aktuell ist. Deshalb hat die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage bereits einfache Fragen zum Verhalten der beteiligten Behörden in diesem Fall gestellt.
Die Landesregierung hat sich in ihrer Antwort, Drs. 7/2994, auf das Geheimschutzgesetz und die Verschlusssachenanweisung von Sachsen-Anhalt sowie die Persönlichkeitsrechte und die besondere Schutzwürdigkeit des Beschuldigten, des syrischen Totschlägers von Wittenberg, berufen, obwohl sich unsere Fragen zu diesem Sachverhalt überwiegend auf die für uns zweifelhaften Entscheidungen der Behörden, wie der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und des Jugendamts Wittenberg, richteten, so zum Beispiel diese Fragen: Warum wurde die bisherige Altersfeststellung durch die Staatsanwaltschaft verhindert bzw. nicht veranlasst? Warum wurde noch keine Untersuchungshaft des Beschuldigten angeordnet? Außerdem ging es um Fragen zum Zuständigkeitswechsel von der Staatsanwaltschaft Dessau zu jener in Magdeburg. - Dies alles sind Fragen, die die Persönlichkeitsrechte des Täters in keiner
Deshalb unsere Frage vonseiten der AfD-Fraktion: Sehr geehrte Frau Ministerin Keding, wie lange wollen Sie eigentlich noch in dieser Art und Weise, wie ich es eben anhand Ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage geschildert habe, versuchen, unsere AfD-Fraktion wie auch die Angehörigen von Marcus H. mit solch zweifelhaften Klimmzügen an der Nase herumzuführen? Gestern haben wir der Presse entnommen, dass der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann plötzlich in den Ruhestand gegangen ist.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Er hatte die Altersgrenze erreicht! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Er hatte die Altersgrenze erreicht!)
- Nein, nein, mit 64 Jahren; so steht es heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“, Herr Striegel. Belesen Sie sich einfach mal. Dafür gibt es auch ein Beamtenrecht.
Deshalb fragen wir: Wie lange soll dieses Spielchen noch gehen, Frau Ministerin? Wann klären Sie den Sachverhalt auf? - Das ist die Frage, die wir Ihnen stellen und die wir gern beantwortet hätten.
Sehr geehrte Frau Ministerin, kommen Sie bitte nach vorn. Sie haben das Wort zur Beantwortung. Bitte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann wird demnächst 65 und tritt damit regulär in den Ruhestand. Ich habe ihm vorgestern eine Wirkurkunde zum 31. Juli ausgehändigt, da er sich jetzt in seinem Resturlaub befindet, deshalb ist es nicht plötzlich und unvorhergesehen, sondern seit 65 Jahren klar, dass er in diesem Monat in den Ruhestand treten wird. - Das ist das Erste.
Das Zweite ist: Ich habe hier zu diesem Verfahren schon sehr ausführlich - sowohl von diesem Pult aus als auch in meiner Antwort auf eine Kleine Anfrage - berichtet. Es ist und bleibt so, dass das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ein Verfahren ist, das durch die Staatsanwälte geführt wird und auch nur nach Maßgabe der Staatsanwaltschaft öffentlich gemacht werden kann bzw. darf, insbesondere in den Fällen, in denen es sich um Jugendliche bzw. Heranwachsende handelt, die dem besonderen strafprozessualen Schutz unterliegen.
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Anfragen. Frau Ministerin, dann dürfen Sie wieder Platz nehmen. - Wir kommen somit zur nächsten Fragestellerin. Die Fraktion DIE LINKE ist die nächstgrößere Fraktion und hat das Recht, ihre Frage vom Saalmikrofon - genau, Herr Lippmann - zu stellen. Sie haben das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin, ich nehme Bezug auf meine Ausführungen von heute Morgen zu Beginn der Sitzung und verkürze dadurch meinen Einführungstext, um Zeit für die Beantwortung zu gewinnen.
Durch das rücksichtslose und von Wahlkampfgetöse getriebene Auftreten einer bayerischen Regionalpartei und des Bundesinnenministers wird die Republik in bisher einmaliger Weise herausgefordert. Aus dieser Kontroverse dürfen sich die Länder als wesentlicher Teil unseres föderalen Staatswesens nicht heraushalten. Sie müssen Positionen im Interesse unseres Gemeinwesens beziehen und die Richtung der Entwicklung mitbestimmen.
Ich frage daher die Landesregierung, welche Position sie in dem aktuellen Asylrechtsstreit einnimmt und speziell, ob sie im Rahmen ihrer bundesstaatlichen Verantwortung zur uneingeschränkten Geltung und Einhaltung der europäischen Normen steht oder ob der Bundesinnenminister bei seinem nationalen rechtswidrigen Alleingang zur Abschottung der deutschen Binnengrenzen unterstützt wird.
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir sagen, wen Sie von der Landesregierung befragen. Sie können ja nicht alle fragen.
Bei uns wurde es im Vorfeld so kommuniziert - aber wir sind ja in der Erprobungsphase -, dass wir die Landesregierung fragen und nicht einzelne Minister und dass es Sache der Landesregierung ist, zu entscheiden, wer antwortet. So ist es bei uns kommuniziert worden. Aber es ergibt sich, glaube ich, aus der Frage, dass ich die Erwartung habe, dass der Ministerpräsident etwas dazu sagt.
Ganz eindeutig ist es auch in der Beschlussfassung durch den Ältestenrat nicht formuliert worden. Dann müssten sich die Regierungsmitglieder innerhalb kürzester Zeit entscheiden, wer antwortet. Deshalb wäre es ratsam zu sagen, wen Sie
meinen. Das haben Sie jetzt getan, und der Ministerpräsident steht auch schon vorn. Sie haben das Wort, Herr Ministerpräsident.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Die Koalitionsregierung des Landes Sachsen-Anhalt hat keinen Anlass, einen internen Konflikt der Bundesregierung zu kommentieren. Nur wenn es infolge dessen zu einer grundlegenden Veränderung des Asylrechts kommen sollte, muss sich auch die Landesregierung positionieren - das ist ganz klar -, spätestens im Bundesrat.
Das sehe ich aber im Moment nicht. Für die Landesregierung gibt es bezüglich der Positionierung im Bundesrat eine klare, im Koalitionsvertrag vereinbarte Regel. Das heißt, wir behandeln das entsprechend im Kabinett.
Dort wird eine einstimmige Entscheidung getroffen, wie wir uns im Bundesrat zu Gesetzgebungsverfahren positionieren. Dann werden wir auch handeln. Derzeit, wie gesagt, sehe ich keinen Handlungsbedarf der Landesregierung, weil von der Bundesregierung nichts an den Bundesrat herangetragen wurde.
Es gibt zwei Nachfragen. Bitte bleiben Sie stehen, Herr Ministerpräsident, das gilt auch für Sie, so lange, bis ich sage, Sie dürfen sich wieder setzen.
Es gibt zwei Nachfragen, einmal der Abg. Herr Striegel und dann der Abg. Herr Gallert. - Bitte, Herr Striegel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Ministerpräsident, ich habe verschiedenen Presseveröffentlichungen entnehmen können, dass Sie sich auf Bundesebene im Zusammenhang mit dieser Debatte für Ankerzentren ausgesprochen haben. Meine Frage an Sie ist: Wie verträgt sich das mit den Bestimmungen, die wir in unserem Koalitionsvertrag zu diesem Thema haben?
Wort „Ankerzentren“ gebraucht habe. Erstens. Sie sind als Arbeitsbegriff Bestandteil des Koalitionsvertrages der jetzigen Bundesregierung. In welcher Form sie ausgestaltet werden, ist Sache dieser Bundesregierung, aber auch im Benehmen mit den Ländern. Dazu kann es möglicherweise weiteren Abstimmungsbedarf geben.
Kollege Stahlknecht war mit den Innenministern und dem Bundesinnenminister in Quedlinburg in diesem Zusammenhang zugange - in Klammern -, ohne Ergebnis. Das wissen wir.
Ich persönlich halte - wenn ich mich äußere, dann nicht als Ministerpräsident, sondern als Bundesvorstandsmitglied auf der Bundesebene - eine Einrichtung von Ankerzentren, die ihre Funktion im geltenden Recht auch innerhalb des EURechts zu exekutieren haben, nur in unmittelbarer Grenznähe zur Feststellung der Einreisebedingungen für gegeben.
Für das Land Sachsen-Anhalt erfüllen wir mit Halberstadt fast 90 % der jetzigen im Koalitionsvertrag des Bundes formulierten Forderungen, sodass ich auch an dieser Stelle diesen weiteren Prozessen zur Ausweitung der Ankerzentren auf Bundesebene mit Gelassenheit entgegensehe, weil unser Koalitionsvertrag davon nicht berührt ist.
Das dient jetzt vielleicht noch einmal zur Klärung. Den Presseveröffentlichungen haben wir entnommen, dass sich aus der Landesregierung zu der Auseinandersetzung um den 63-Punkte-Masterplan des Herrn Seehofer mit der Bundesregierung geäußert haben: erstens der Verkehrsminister dieses Landes, zweitens der Finanzminister dieses Landes, drittens der Bildungsminister dieses Landes. Auch Sie sind in diesem Kontext zitiert worden.
Jetzt frage ich einmal: Sind all diese Äußerungen also für die Landesregierung irrelevant? Sprechen die Minister für ihre Fachhoheit, oder ist das alles von uns zu ignorieren, was wir in den letzten zwei Tagen seitens der Landesregierung dazu in der Presse gelesen haben?
Ich sage noch einmal, die Landesregierung ist in dieser Thematik aktuell nicht mit Gesetzgebungsverfahren oder Abstimmungsprozessen konfrontiert, die in den Ausschüssen des Bundesrates zu laufen haben.
Wenn wir dort so weit sind, gibt es ein klares Prozedere. Das kennen Sie, und das setzt Einstimmigkeit voraus. Für uns ist die Basis der Koalitionsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt.
Wenn sich ein Landesvorsitzender, ein Bundesvorstandsmitglied, ein Generalsekretär einer Partei oder ein stellvertretender Landesvorsitzender innerhalb des in den Parteien laufenden Meinungsbildungsprozesses äußern, auch in Richtung ihrer eigenen Mitgliedschaft, auch im Sinne der demokratischen Pluralität, dann ist das legitim, dann ist das förderlich.
Wenn ich die Zeit nicht überschreiten würde, könnte ich Ihnen einmal drei Seiten Zitate Ihrer Fraktionsvorsitzenden aus dem Bundestag vorlesen, wie die Position zu diesem Thema dort ist
und wie letztendlich die tiefe Zerrissenheit und Spaltung Ihrer Partei gerade bei diesem Thema offenkundig ist.