Protocol of the Session on June 20, 2018

Zum weitgehenden Erhalt von Grundschulstandorten soll den Trägern von Grundschulen die Möglichkeit eingeräumt werden, Grundschulverbünde zu schaffen. Hiermit kommen wir der demografischen Entwicklung ebenso wie dem Erhalt eines tragfähigen Schulnetzes im Land entgegen und sichern gleichzeitig eine chancengerechte Bildung im ländlichen Raum.

Mit einer Mindestgröße von 40 Schülerinnen und Schülern für den Teilstandort sind wir an die absolute Grenze des pädagogisch Machbaren gegangen. Dennoch ist dies ein wichtiger Punkt; denn wir wissen, dass sich die Regionen in unserem Land unterschiedlich entwickeln. Auch wenn die Schülerzahlen steigen, werden einige Standorte, was die Schülerzahlen angeht, früher oder später in Schwierigkeiten geraten. Nun besteht die Chance, das Netz auch in vermeintlich dünn besiedelten Regionen zu sichern.

Wir gehen hierbei einen neuen Weg. Es ist richtig und wichtig, in einigen Jahren - vier Jahre nach der Gründung des ersten Verbundes - die Arbeit zu evaluieren, um auch die Frage zu reflektieren, ob dieses Instrumentarium in der Form angenommen wird oder ob wir gegebenenfalls gegensteuern müssen.

Zweitens die Öffnung des Vorbereitungsdienstes zur Qualifizierung neuer Lehrkräfte. Angesichts der erheblichen Altersabgänge in der Lehrerschaft müssen die Möglichkeiten der Gewinnung neuer Lehrkräfte erweitert werden. Neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften können nun bei Bedarf in den verschiedenen Schulformen, Fächern oder Fachrichtungen auch Bewerberinnen und Bewerber, die einen entsprechenden Hochschulabschluss verfügen, in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.

Darüber hinaus haben Seiten- und Quereinsteiger künftig die Chance zu entscheiden, ob sie sich berufsbegleitend qualifizieren oder das Angebot aufgreifen, durch das berufsbegleitende Referendariat und eine weitere Unterrichtserlaubnis die vollwertige Anerkennung zu erlangen.

Es ist das Ziel, dass wir uns auf der einen Seite öffnen, aber gleichzeitig auch Chancen der Entwicklung ermöglichen, um am Ende gleichen Lohn für gleiche Arbeit - Sie kennen die Botschaft - zu ermöglichen.

Des Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf den Vorbereitungsdienst auch berufsbegleitend zu organisieren. Hiermit werden insgesamt die Möglichkeiten für Seiten- und Quereinsteiger erheblich erweitert; denn es bleibt das Ziel, trotz aller Nöte viele Lehrkräfte zu gewinnen und die Qualität dabei nicht aus den Augen zu verlieren.

Drittens. Anpassung der Regelung für Ersatzschulen. Mit der Anpassung der Berechnungsformeln für die Finanzmittel für freie Schulen treten wir in eine notwendige Übergangsfinanzierung ein. Wir alle wissen, dass dies nur ein erster Schritt ist. Grundsätzlich wird dieses Thema im kommenden Jahr noch einmal Fahrt aufnehmen, wenn das unabhängige Gutachten zum Finanzbedarf der Schulen in freier Trägerschaft vorliegt, das die

Koalitionsfraktionen mit unserer Hilfe in Auftrag gegeben haben.

Neben dieser finanziell relevanten Dimension gibt es aber auch weitere Regelungen für freie Schulen, die für weniger Bürokratie und einen flexibleren Einsatz von Lehrkräften sorgen werden.

Ich möchte an dieser Stelle den Koalitionsfraktionen ausdrücklich dafür danken, dass sie sich sehr engagiert in die Debatte eingebracht und die nicht ganz einfache Frage der Ressourcen gemeinsam im Sinne der freien Schulen gelöst haben. Ich denke, wir können miteinander nach einem harten Ringen stolz auf das Ergebnis sein. Es ist ja den „Schweiß der Edlen“ wert, wenn man am Ende sagen kann: Wir haben gemeinsam eine Lösung erreicht, die tragfähig ist, die Akzeptanz findet und die uns die Chance gibt, das Gutachten so einzuflechten, dass wir eine verlässliche Grundlage für die Finanzierung freier Schulen in diesem Land sicherstellen können.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Über diese wesentlichen Punkte hinaus findet sich im Gesetz eine Reihe kleinerer, aber notwendiger Anpassungen. Sie alle werden die Schule nicht revolutionieren; dies sollen sie auch nicht. Sie sorgen aber dafür, dass bekannte Probleme künftig klar geregelt bzw. gelöst werden können.

Einige in diesem Haus sehen in diesem neuen Schulgesetz nicht den großen Wurf. Ich sage an dieser Stelle ganz klar: Wenn die Schulen in diesem Land eines ganz sicher nicht brauchen, dann sind es übermotivierte Reformkräfte, die die Schullandschaft in der Struktur oder aus ideologischen Gründen auf den Kopf stellen wollen. Das System Schule braucht neben den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen vor allem eines: Ruhe und Verlässlichkeit, und dafür haben wir mit dieser Schulgesetznovelle gesorgt.

Am Ende meines bescheidenen Beitrages möchte ich mich bei allen Diskussionspartnern im Haus, aber auch darüber hinaus bedanken. Nicht jede Diskussion war immer einfach. Nicht jede Diskussion war immer nur von Rationalität geprägt, aber am Ende haben wir gezeigt: Auf einem so schwierigen Feld wie der Bildungspolitik, bei der auch in der Kenia-Koalition die politischen Inhalte etwas konträr zueinander stehen, haben wir es geschafft, Handlungsfähigkeit zu zeigen. Wir haben es geschafft, uns auf Gemeinsamkeiten zu konzentrieren und heute ein Schulgesetz zu verabschieden, das uns bei dem Thema, wie wir die Schulen durch die schwierige Phase des Lehrermangels hindurchsteuern können, ein Stück weit begleiten kann. Darauf kann diese Koalition stolz sein, und darauf sollten sich auch die anderen

Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause konzentrieren. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke, Herr Minister. Es gibt zwei Nachfragen, zuerst die Nachfrage von Eva von Angern. - Frau von Angern, Sie haben das Wort.

Herr Minister, ich bin fast geneigt, Sie zu fragen, ob Sie aus der Sendung „Doppelpass“ das „Phrasenschwein“ kennen. Aber diese Frage werde ich Ihnen natürlich nicht stellen.

Herr Minister, Sie haben gerade von einigen Meilensteinchen gesprochen. Meine Frage bezieht sich auf etwas, bei dem weder ein Meilenstein noch ein Meilensteinchen gelegt worden ist, weder durch Sie, als Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, noch durch die Mehrheit im Bildungsausschuss, nämlich den Umgang mit Schulverweigerern, die in jedem Jahr in in Höhe einer dreistelligen Zahl in der Jugendarrestanstalt in Halle landen.

Das ist ein Thema, das uns in diesem Haus schon sehr viele Jahre begleitet. Insbesondere die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher von CDU, SPD, GRÜNEN und LINKEN waren immer sehr deutlich in der Positionierung, dass hier das Schulgesetz gefragt ist und eine Änderung herbeigeführt werden muss, ganz konkret in der Abschaffung des Ordnungswidrigkeitenparagrafen.

Nun frage ich Sie - Sie gehen ja jetzt mit diesem Gesetzentwurf aus dem Parlament heraus, ohne dass hierzu eine Änderung vorgenommen worden sein wird -: Was werden Sie als Minister ganz konkret tun, um dieses Problem endlich anzugehen?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Zunächst einmal: Ich weiß, dass es die Sendung „Doppelpass“ gibt, aber ich habe sie noch nie geschaut, weil sie, glaube ich, am Sonntagmittag läuft. Deshalb kann ich mit der Andeutung eines Phrasenschweins auch nichts anfangen.

Das ist so ein großes Schwein.

Ich ahne, was Sie mir damit unterstellen wollen und möchte den damit implizierten Vorwurf entschieden zurückweisen, dass wir uns mit irgendwelchen Dingen beweihräuchern. Wir haben in diesem sehr nüchternen und pragmatischen Gesetz Lösungsstrategien entwickelt, um Probleme anzupacken. Das Beweihräuchern, Loben und Kritisieren überlasse ich demütig den Fraktionen in diesem Hohen Haus. Daher verstehe ich diesen Vorwurf überhaupt nicht.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE, lachend: Das war schon wieder eine Phrase!)

Was das Thema Schulverweigerung und Schularrest betrifft, so habe ich wahrgenommen, dass Sie auf Diskussionen hingewiesen haben. Diese hat die Koalition auch sehr intensiv geführt. Wir stehen vor der Herausforderung, Lösungen zu finden, die auf der einen Seite praktisch relevant sind und auch wirken und greifen, die aber auf der anderen Seite auch im Sinne von Schule funktionieren. Ich habe, wenn ich zum Beispiel Gespräche mit dem Oberbürgermeister von Magdeburg geführt habe, unter anderem immer wieder darauf hingewiesen, dass wir ein Mittel brauchen, mit dem wir am Ende Wirksamkeit reklamieren können.

Was ist denn die Wirkung?

Deshalb ist dieses Mittel für uns die Ultima Ratio, aber es ist notwendig. Daher habe ich auch in den Koalitionsfraktionen insoweit keinen Änderungsbedarf wahrgenommen.

Sie werden in mir jemanden sehen, der sich Mühe gibt, die Probleme, die in der Schule alltäglich vorhanden sind - zum Beispiel Lehrermangel -, zu lösen, der sich vor allem aber auch mit den Fragen beschäftigt, die darüber hinaus im Raum stehen: Wie schaffen wir es, die Motivation der Schülerinnen und Schülern stärker in den Blick zu nehmen, damit sie gern in die Schule gehen und etwas lernen? Wie können wir - vor allem auch in Zeiten, in denen wir durch die Demografie einerseits unwahrscheinlich gute Perspektiven für weitere Lebenswege haben, andererseits aber feststellen, dass viele Schülerinnen und Schüler in bestimmten Milieus verhaftet bleiben, mit Demotivation ohne Abschlüsse aus der Schule hinausgehen - diese Probleme anpacken und Schule zu einem System machen, das Bildung und Kompetenzen vermitteln sowie erzieherisch wirken kann und am Ende dieses Mittel die Ultima Ratio bleibt? - Wir brauchen das aber. Deshalb werbe ich sehr für pragmatische Lösungen.

So eindeutig, wie Sie die Lage darstellen - dass es das untauglichste Mittel aller Zeiten ist und überhaupt nicht funktioniert -, habe ich das in Diskussionen mit kommunalen Spitzenverbänden - sowohl mit dem Landkreistag als auch mit dem Städte- und Gemeindebund - nicht wahrgenommen. Deshalb werden wir dieses Mittel weiterhin mit Maß und Zurückhaltung dort anwenden, wo es notwendig ist.

Herr Roi.

Vielen Dank. - Herr Minister, zunächst möchte ich positiv bemerken, dass Sie den Verweis auf das Landesentwicklungsgesetz - danach hatte ich in der ersten Beratung gefragt - geändert haben. Dies finden wir prinzipiell gut, jedenfalls in dem Bereich, in dem Grundschulverbünde überall möglich sind.

Meine Frage lautet jetzt aber darüber hinaus: Wie schätzen Sie das ein? Können Sie mit dem vorliegenden Gesetz auch untergegangene, also bereits geschlossene Grundschulen in einem zukünftigen Schulverbund integrieren? Ist das damit möglich, oder was braucht es dazu, und wollen Sie das überhaupt? - Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage lautet: Konnte nicht eine Gemeinde auch schon unter den jetzigen Voraussetzungen eine Struktur schaffen, die der des jetzigen Schulverbundes gleichkommt, indem sie eine bestehende Grundschule zur Außenstelle gemacht und durch Einzugsbereiche entsprechende Änderungen herbeigeführt hat? - Es gibt Fälle, in denen dies getan wurde. Dort wurde der Standort A einfach zur Außenstelle von Standort B gemacht. Dabei stellt sich die Frage, was an der von Ihnen nun vorgeschlagenen Regelung neu ist.

Herr Roi, Sie haben zwei kluge Punkte aufgegriffen, die die Diskussionen auch bei uns bestimmt haben und bei denen auch ich ein Stück weit dazugelernt habe, wie man das im Leben ja eigentlich immer tut.

Der Fokus des Schulverbundes ist, erst einmal das bestehende Schulnetz für kommende Herausforderungen abzusichern. Ob es aufgrund von größeren Schülerzahlen später einmal zu wieder auflebenden Schulen oder zu neuen Schulgründungen kommt, weiß ich nicht. Am Ende müssen die Schülerzahlen funktionieren. Das Angebot, das wir hier haben, ist für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit konzipiert.

Wenn Sie jetzt fragen, welcher Unterschied im Schulverbund zu der heutigen Praxis besteht,

dann besteht dieser vor allem darin: Natürlich hatten wir Außenstellenlösungen. Aber diese haben zwei Voraussetzungen: Erstens musste die Gemeinde bzw. der Schulträger die Schule erst einmal schließen, um dann noch befristete Übergangslösungen in Form von Außenstellen zu schaffen, und erst wenn der Gemeinderat über einen Schulträger beschließt, eine Schule zu schließen, ist das ein klares Signal, wohin die Reise geht.

Deshalb ist der Schulverbund an dieser Stelle nicht mehr mit dem Diktum verbunden, einen Schließungsbeschluss zu fassen, sondern vor allem zu fragen: Wie können wir das Schulnetz auch bei den unterschiedlichen Schülerzahlen zukunftsfähig gestalten? - Deshalb ist der entscheidende Unterschied, dass man keine Schließung vornehmen muss und damit auch keine befristete Lösung hat. Ein Schulverbund ist im Kern eine Dauerlösung, wenn es nicht aufgrund der Demografie oder anderer Gegebenheiten eine andere Lösung gibt.

Das Grundproblem, das wir haben, ist: Wenn ich mir eine Schule vorstelle - auch in Zeiten des Lehrermangels -, in der ich flexibel auf Krankheiten und alltägliche Herausforderungen reagiere, dann ist der Regelfall eine zweizügige Grundschule; denn damit kann man das wunderbar lösen. Das wollen wir aber ausdrücklich nicht.

Die Koalition - und ich glaube, auch meine Fraktion - hat sich dezidiert immer dafür ausgesprochen, dass wir für die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten in unserem Lande flexible Lösungen brauchen. Deshalb haben wir ja auch an so vielen kleinen Grundschulen bewusst festgehalten. Diese kleinen Grundschulen jetzt in den Schulverbund einzubetten, dem könnte die Chance innewohnen, dass wir dies hinbekommen.

Aber ich sage auch: In einer 40er-Außenstelle in einem Schulverbund wird es natürlich nicht viele Lehrer geben. Dort wird man über jahresübergreifende Lehrangebote usw. nachdenken müssen. Aber ob dies Akzeptanz bei den Eltern findet oder ob diese dann vielleicht sagen, in einem solchen Fall würden sie ihre Kinder lieber 10 km weiter fahren lassen, um jahrgangsgetrennten Unterricht zu bekommen, das ist genau der Punkt, warum wir jetzt mit Modellprojekten arbeiten und Erfahrungen sammeln wollen, wie dieses Instrumentarium in der Wirklichkeit funktioniert. Denn am Ende wollen wir uns nichts vormachen, indem wir uns ein Instrument ausdenken, das nicht funktioniert, sondern wir wollen funktionierende Instrumentarien haben, um das Schulnetz im ländlichen Raum bewahren und zukunftsfähig gestalten zu können.

Herr Roi, noch eine kurze Nachfrage, und der Herr Minister versucht, kurz und bündig zu antworten. Bitte.

Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung. Das hat mich weitergebracht.

Aber eine Frage blieb noch offen, und zwar ging es um die Frage: Was ist - auch mit Blick in die Zukunft -, wenn eine Schule bereits geschlossen ist? - Sie haben in der Antwort auf die Kleine Anfrage, die ich gestellt habe, geschrieben und jetzt auch noch einmal gesagt: Eine Grundschule, die jetzt eröffnet werden soll, muss zweizügig sein. - Alles klar, aber jetzt haben wir ja den Schulverbund. Kann ich also künftig mit einem alten Standort kommen und sagen, wir bilden jetzt einen Schulverbund entsprechend den neuen gesetzlichen Regelungen? Geht das künftig oder welche Voraussetzungen müssen dafür vorhanden sein? - Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Das würde mich brennend interessieren.

Herr Minister Tullner, bitte.

Wir entwickeln ja noch eine Verordnung, um das umzusetzen. Ich sage Ihnen zu, dass ich über diesen Punkt noch einmal nachdenken werde. Ich hatte ihn bisher nicht im Blick. Es kann am Ende sicher nur eine Ausnahme sein, da die Schülerzahlen der limitierende Faktor dabei sind. Aber wenn es begründete Ausnahmen gibt, dann will ich es nicht von vornherein ausschließen. Wir werden deshalb im Bildungsausschuss, wenn die Verordnung zur Veröffentlichung ansteht, noch einmal darüber diskutieren, weil ich gemeinsam mit Ihnen eine funktionierende Lösung suchen und finden will. Deshalb schlage ich vor, wir sehen uns das noch einmal an und sprechen dann im Ausschuss darüber.

Nun hat auch der Kollege Kurze noch eine Frage.

Ja. - Herr Minister, die Schulverbände sind wirklich ein guter Schritt in diese Richtung, wie Sie es auch begründet haben. Aber dadurch werden sicher viele Grundschullehrer fahren müssen, wie es jetzt bereits der Fall ist, wenn sie abgeordnet werden. Meine Frage dazu - -