Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/591 - Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - in der 13. Sitzung am 23. November 2016 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bildung und Kultur.
Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte die Fraktion DIE LINKE angesichts der Probleme bei der Gewinnung von Lehrkräften zur Sicherung der Unterrichtsversorgung die schulrechtlichen Spielräume zur Einstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in den Schuldienst des Landes und in den Dienst an Schulen in freier Trägerschaft zu erweitern.
Darüber hinaus sollte der Verwaltungsaufwand für die Genehmigung des Lehrkräfteeinsatzes in Schulen in freier Trägerschaft aufseiten der Schulen und aufseiten der Genehmigungsbehörde deutlich reduziert und in diesem Zusammenhang unter anderem die Genehmigungsvoraussetzungen für die Einstellung neuer Lehrkräfte eindeutiger geregelt werden.
und Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren und somit eine vollwertige Qualifikation als Lehrkraft erwerben können.
Die erste Beratung hierzu fand in der 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 9. Juni 2017 statt. Diese Beratung wurde so weit geschoben, da von der Landesregierung eine Schulgesetznovelle angekündigt worden war, zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht vorlag.
Der Ausschuss verständigte sich daher in dieser Sitzung darauf, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um eine Synopse zu bitten und den Gesetzentwurf bei Vorliegen des Entwurfs der Landesregierung im November 2017 erneut zu behandeln.
In der 17. Sitzung am 10. November 2017 fand dann die erste Beratung beider heute auf der Tagesordnung stehender Gesetzentwürfe statt. Der Ausschuss verständigte sich in dieser Sitzung ausführlich zum Verfahren und zur geplanten Anhörung sowie zum Kreis der Anzuhörenden.
In der 18. Sitzung am 8. Dezember 2017 fand die geplante öffentliche Anhörung zu beiden vorliegenden Gesetzentwürfen statt. Auf die Inhalte der Anhörung möchte ich an dieser Stelle nicht einzeln eingehen, da die Stellungnahmen und Protokolle öffentlich zugänglich sind.
Im nichtöffentlichen Teil der vorgenannten Sitzung verständigte sich der Ausschuss darauf, die weitere Beratung im Ausschuss in einzelne Abschnitte zu unterteilen und in der nächsten Sitzung mit dem Abschnitt „Freie Schulen“ zu beginnen.
Am 12. Januar 2018 fand daraufhin die nächste Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur statt, und man verständigte sich zu den Problemen und Regelungen bei den freien Schulen.
Bei der Beratung beider Gesetzentwürfe in der 20. Sitzung am 16. Februar 2018 kamen vordringlich die Themenkomplexe Grundschulverbünde sowie Seiten- und Quereinsteiger zur Sprache.
Am 23. März 2018 beschäftigte sich der Ausschuss in der 21. Sitzung mit dem Schwerpunkt „Förderschulen“. Zum Abschluss dieser Beratung kam der Ausschuss überein, mit Blick auf die Zeitschiene der Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung am 27. April 2018 eine zusätzliche Sitzung durchzuführen und eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten. Herr Spiegelberg wird in seiner Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 14 b) darauf näher eingehen.
Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beschäftigte sich der Ausschuss abschließend in der 22. Sitzung am 27. April 2018. Da der Entwurf der Fraktion DIE LINKE lediglich in den Aus
schuss für Bildung und Kultur überwiesen wurde, konnte über diesen direkt abgestimmt werden. Dabei zog die antragstellende Fraktion mündlich § 1 Nr. 2 ihres Gesetzentwurfes zurück.
Als Abstimmungsgrundlage diente die als Vorlage 1 verteilte Synopse des GBD mit der eben erwähnten mündlich vorgetragenen Änderung. Zu einer Einzelabstimmung der Regelungen kam es nicht, da der Gesetzentwurf in Gänze mit 10 : 2 : 0 Stimmen abgelehnt wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet damit mehrheitlich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/3000 vorliegenden Beschlussempfehlung und damit um Ablehnung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/591. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen an die Berichterstatterin. Deshalb können wir zum Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 14 b) kommen. Herr Spiegelberg ist bereits angekündigt worden. Bitte, Herr Spiegelberg, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Landtag überwies in der 36. Sitzung am 26. Oktober 2017 den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/1992 mit dem Titel „Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie den Ausschuss für Finanzen.
Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte die Landesregierung eine Novelle folgender Eckpunkte des Schulgesetzes: erstens die Einführung von Grundschulverbünden zur Sicherung von Schulstandorten in ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte, zweitens die Öffnung des Vorbereitungsdienstes zur Qualifizierung neuer Lehrkräfte, drittens die Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Sicherung der Mobilität von Lehrkräften bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst, viertens die Anpassung der Regelungen für Ersatzschulen, fünftens die Anpassung der Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten an die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Der Änderungsantrag in der Drs. 7/2047 wurde vom Plenum ebenfalls überwiesen und schlug in sieben Punkten Änderungen am Gesetzentwurf
vor. Es ist davon auszugehen, dass die Fraktion DIE LINKE nachher in ihrer Rede noch näher darauf eingehen wird.
Die erste Beratung zu beiden Gesetzentwürfen und zum Änderungsantrag fand in der 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 10. November 2017 statt. Frau Hohmann hat bereits in ihrer Berichterstattung darauf hingewiesen, dass beide Gesetzentwürfe in der Folge gemeinsam im Ausschuss beraten wurden. Auf die 18., 19. und 20. Sitzung möchte ich daher an dieser Stelle nicht noch einmal gesondert eingehen; Frau Hohmann hat bereits erwähnt, welche Themenschwerpunkte in diesen Sitzungen im Ausschuss behandelt wurden.
In der 22. Sitzung am 27. April 2018 erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für die mitberatenden Ausschüsse.
Neben dem vom Landtag mit überwiesenen Änderungsantrag in der Drs. 7/2047 lagen dem Ausschuss zur Beratung bis dahin zwölf Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, zehn Änderungsanträge der Fraktion der AfD sowie 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor.
In die vorläufige Beschlussempfehlung fanden mehrheitlich lediglich die vorgeschlagenen Änderungen der Koalitionsfraktionen Eingang.
Über die Änderungsanträge der LINKEN und der AfD wurde einzeln abgestimmt und beide wurden abgelehnt, wobei die Fraktion DIE LINKE drei Änderungsanträge und die AfD einen Änderungsantrag im Laufe der Beratung zurückzog.
Mit 7 : 3 : 2 Stimmen wurde der so geänderte Gesetzentwurf als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse übergeben.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich daraufhin in der 35. Sitzung am 2. Mai 2018 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung wurde von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag als
Tischvorlage vorgelegt, welcher für die Kommunen eine Ermächtigung zum Satzungserlass direkt im Schulgesetz schaffen sollte. Diese Satzung wird für die Festlegung von Kapazitätsgrenzen, aber auch für die Auswahlverfahren benötigt.
Der Ausschuss für Finanzen erarbeitete in dieser Sitzung mit 6 : 0 : 5 Stimmen eine so geänderte Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Bildung und Kultur.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration befasste sich in der 24. Sitzung am 9. Mai 2018 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung
und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung legte die Fraktion DIE LINKE fünf Änderungsanträge vor.
Im Ergebnis der Beratungen wurden die Änderungsanträge mehrheitlich abgelehnt, und der Ausschuss empfahl mit 6 : 3 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
In der 24. Sitzung am 8. Juni 2018 befasste sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Gesetzentwurf und den vorliegenden Beschlussempfehlungen. Mit 7 : 3 : 2 Stimmen empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen sowie des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet damit mehrheitlich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/3001 vorliegenden Beschlussempfehlung und damit um Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der eingangs erwähnte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2027 in diese Beschlussempfehlung keinen Eingang gefunden hat. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe auch hierbei keine Anfragen an den Berichterstatter. Deswegen steigen wir jetzt in die Fünfminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tullner. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulpolitik in diesen Tagen zu verantworten hat mehrere Dimensionen. „Lehrermangel“ ist das Stichwort, das über allem steht. Auf der einen Seite gehören dazu Ressourcen, mehr Personal und mehr Geld. Ich hoffe sehr, dass wir bei den alsbald anstehenden Haushaltsberatungen gemeinsam die notwendigen Schritte dazu vollziehen. Auf der anderen Seite gehören dazu auch rechtliche Grundlagen. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir heute über dieses Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes diskutieren können.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Beschlussfassung gehen wir heute einen wichtigen Schritt für die Schulen
in unserem Land. Es ist ein wichtiger Schritt, den wir uns alle nicht leicht gemacht haben. Es ist kein Geheimnis, dass über die vorliegenden Regelungen hinaus weitere Vorschläge im Raum standen. Es ist jedoch auch ein Zeichen von Stärke und gemeinsamem Willen, meine Damen und Herren, dass wir am Ende nicht Differenzen beschreiben, sondern uns auf Gemeinsamkeiten konzentriert haben. Darauf können wir stolz sein.
Mit diesem Gesetz schaffen wir gemeinsam die Grundlagen für den Grundschulverbund im Land Sachsen-Anhalt, der das Schulnetz in unserem Land insbesondere für den ländlichen Raum stabil halten soll. Wir ringen sehr dezidiert und konstruktiv miteinander darum, wie wir es schaffen können, im ländlichen Raum staatliche Strukturen, gerade auch Schulen, vorzuhalten, um unser Land weiter gleichwertig entwickeln zu können.
Wir öffnen das Referendariat für Quereinsteiger in der Hoffnung, durch diese Maßnahmen qualitativen Ansprüchen und gleichzeitig dem Lehrkräftemangel gerecht zu werden. Ferner steigen wir in eine Übergangsfinanzierung für freie Schulen ein.
Diese drei wesentlichen Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfes sind für das Land SachsenAnhalt von grundlegender Bedeutung, und zwar nicht, weil sich der eine oder andere Koalitionspartner diesem Ziel verschrieben hat, sondern weil gesellschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen diese neuen Regelungen notwendig gemacht haben.
Mein Ziel - ich hoffe, wir haben diesbezüglich ein gemeinsames Ziel - ist es, Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit für die Weiterentwicklung des Schulwesens in unserem Land zu schaffen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur zum Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes liegt Ihnen allen vor und soll heute vom Hohen Haus verabschiedet werden.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal kurz die wichtigsten Eckpunkte der Novelle vorstellen, erstens die Einführung von Grundschulverbünden zur Sicherung von Schulstandorten außerhalb von Ober- und Mittelzentren.
Zum weitgehenden Erhalt von Grundschulstandorten soll den Trägern von Grundschulen die Möglichkeit eingeräumt werden, Grundschulverbünde zu schaffen. Hiermit kommen wir der demografischen Entwicklung ebenso wie dem Erhalt eines tragfähigen Schulnetzes im Land entgegen und sichern gleichzeitig eine chancengerechte Bildung im ländlichen Raum.