Protocol of the Session on May 25, 2018

 die umgehende Befliegung der Schadgebiete und die Auswertung der Luftbilder, welche

allen Forstbehörden zur Verfügung gestellt werden,

 die befristete Auflastung des Transportgewichtes für den Schadholztransport auf 44 t, und zwar als erstes Bundesland, bevor andere Bundesländer diese Auflastungen zugelassen haben, und auch weiter als andere Bundesländer, nämlich bis zum Ende dieses Jahres.

Gemeinsam mit dem Verkehrsministerium wurde eine Ausnahmeregelung vom Kabotageverbot zunächst bis zum 31. Juli 2018 erreicht. Das Landeszentrum Wald und der Landesforstbetrieb wurden durch die Einstellung von zehn Beschäftigten verstärkt.

Ganz ehrlich, liebe Kollegin, lassen Sie mich beim Personal noch einmal zwei, drei Sätze ergänzen. Wir haben in den Forstbereich aus dem 120-VZÄProgramm 26 VZÄ gegeben. Zum 1. Mai dieses Jahres waren von diesen 26 VZÄ sieben noch nicht besetzt. Insofern, es passieren umfangreiche Einstellungen. Auch die zehn VZÄ, die wir zusätzlich in unsere beiden Forstbetriebe gegeben haben, werden von den beiden Forstbetrieben genutzt.

Auch die Naturschutzverwaltung in meinem Haus hat umgehend gehandelt. Das Landesverwaltungsamt hat mit Datum vom 14. Februar 2018 eine abgestimmte Dienstanweisung an die unteren Naturschutzbehörden erlassen, und zwar mit Hinweisen zur schnellen und unbürokratischen Schadensbeseitigung in Schutzgebieten im Rahmen der Gefahrenabwehr.

Damit wurde kein neues Recht geschaffen, sondern es wurde vom Landesverwaltungsamt die Möglichkeit zur schnellen Hilfe in Schutzgebieten auf der Grundlage geltenden Rechts vermittelt. Für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach dem SOG ist keine Befreiung oder Ausnahmegenehmigung notwendig.

Der Ausbau und die grundhafte Instandsetzung der Waldwege nach der Beräumung der Flächen, aber auch sonst, werden bis zu einer Höhe von 70 % gefördert. Damit liegen wir über dem Niveau der Förderung von Brandenburg, um ein Beispiel anzuführen. Dort werden zwar 100 % gefördert, aber dieser Betrag ist auf die Höhe von 28 € je laufenden Meter gedeckelt.

Sachsen-Anhalt verringert den Fördersatz nur mit Blick auf eine Flächengröße ab 1 000 ha Waldbesitz und größer. Zur Förderung hierzu beraten die Betreuungsforstämter des Landeszentrums Wald und die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Ich darf auch noch die Freigabe der Saatgutreserve des Landes zur nachhaltigen Forstpflanzversorgung und die Initiierung eines Projektes zur Überarbeitung der regionalen Waldbauplanung durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchs

anstalt in Göttingen erwähnen. Wenn in den betroffenen Bereichen die Wiederbewaldung erfolgt, soll so im Rahmen des Waldumbaus und mit Blick auf die klimatische Wasserbilanz eine optimale Baumartenwahl sichergestellt werden. Hierzu werden im wissenschaftlichen Projekt wichtige Standortparameter quantifiziert.

Auch für die Wiederbewaldung im Anschluss an die Beräumung der Sturmschadflächen haben wir in Sachsen-Anhalt eine Förderung, die Richtlinie Waldbau. Dazu gehören unter anderem auch die Fördergegenstände Vorarbeiten und Waldumbau. Darauf möchte ich in diesem Zusammenhang aufmerksam machen.

Für diese geplanten Wiederbewaldungen im Rahmen des Waldumbaus als auch für Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit nicht vorhersehbaren Naturereignissen sind Mittel der EU, des Bundes und des Landes in Höhe von 7 Millionen € bis zum Jahr 2020 geplant.

Die Populationsentwicklung bedeutender Schaderreger wird durch das Landeszentrum Wald in enger Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Göttingen überwacht. Dieses Monitoring ist keine Sofortmaßnahme, sondern sie ist grundsätzlich in § 16 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt festgelegt.

Wie Sie sicherlich auch aus dem Fernsehen erfahren haben, hat der Landesforstbetrieb zwei Nasslager für große Holzmengen eingerichtet. Diese dienen auch dem Privatwald, da durch die Zwischenlagerung nicht alles aufgearbeitete

Schadholz direkt auf den Holzmarkt kommt - eine Maßnahme, welche den Rohstoff Holz für das wirtschaftliche Überleben der Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen hochwertig hält.

Sie sehen also, die aktuelle Schadenssituation kann die bestehende Gesetzeslage nicht aushebeln. In der konkreten Umsetzung bestehen jedoch Spielräume, die gerade vor Ort durch den Landkreis in Abstimmung mit dem auch den Privatwald beratenden und betreuenden Landeszentrum Wald genutzt werden können. Hier sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend sensibilisiert.

Wie Sie sehen, lösen wir das Mögliche an Problemen und stehen jeglichen Waldbesitzern unterstützend zur Seite, damit auch morgen unsere Wälder in unserem Land bestmöglich wachsen können. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Ich sehe keine Nachfrage. Dann danke ich Frau Ministerin für die Ausführungen. - Für die CDU

Fraktion spricht der Abg. Herr Heuer. Herr Heuer, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Thema Professionalisierung beschäftigen wir uns heute mit den Folgen der Unwetter, nicht nur im letzten Jahr.

Werte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, mir persönlich geht es heute so, dass ich doch gewisse Sympathien für Ihre Lösungsvorschläge habe. Das passiert ja nicht wirklich alle Tage. Jedoch stellen sie einen Vorgriff auf den Haushalt 2019 dar. Wir haben als Koalition einen Alternativantrag erarbeitet, der dem Rechnung trägt; denn wir wollen bis zur Vorlage eines Haushaltsplanentwurfes der Landesregierung warten, um dann entsprechend nachzusteuern oder das mit einzubringen.

Nach den Schadensereignissen der letzten Monate und Jahre, zuletzt durch das Orkantief „Friederike“, wurde uns allen wieder einmal vor Augen geführt, dass die Waldbesitzer dringend eine stärkere Unterstützung durch das Land benötigen, um den Wald als gesellschaftliches Gut für Erholung, nachhaltige Bewirtschaftung und für den Klimaschutz zu erhalten und zu schützen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Durch die letzten Schadensereignisse liegen ca. 2 bis 2,5 Millionen Festmeter Sturmholz im Wald. Ein Großteil dieser Menge konnte bisher noch nicht aus dem Wald geholt, geschweige denn, verkauft oder weiterverarbeitet werden.

(Zustimmung von Florian Philipp, CDU)

Dazu kommen noch Schäden an der Waldinfrastruktur. In allen diesen Bereichen benötigen die Waldbesitzer schnelle und unbürokratische Hilfe. Einige Soforthilfen, wie Steuererleichterungen, Hilfe bei der Schadensermittlung, zum Beispiel durch Befliegung, oder die befristete Auflastung des Transportgewichtes auf 44 t bzw. die Ausnahmeregelung zum Kabotageverbot bis zum 31. Juli 2018 wurden bereits umgesetzt, einige davon sogar schneller als in vielen anderen Bundesländern. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den Ministerien MULE, MLV und MF bedanken und das loben. Man sieht, es geht auch einmal anders.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jedoch werden noch weitergehende Hilfen benötigt. Denn durch die Schadholzmenge von bis zu einem Jahreseinschlag stehen viele Waldbesitzer vor riesigen finanziellen Herausforderungen, zum Beispiel sinkende Holzpreise. Hierzu erwarten wir von der Landesregierung weitere Maßnahmen, wie unbü

rokratische Förderung des forstwirtschaftlichen Wegebaus bzw. bei der Wiederaufforstung.

Des Weiteren muss die Bekämpfung von Schädlinge, wie dem Borkenkäfer flächendeckend erfolgen, auch in Schutzgebieten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um alle erforderlichen Maßnahmen zügig umsetzen zu können, bedarf es einer ausreichenden Personalausstattung. Die zusätzlichen zehn Einstellungen im Landeszentrum Wald bzw. im LFB reichen hierfür nicht aus, zumal diese aus den im Doppelhaushalt 2017/18 vorgesehenen zusätzlichen 26 VZÄ für den Bereich Forst stammen.

(Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: Nein!)

Wobei es richtig ist, selbst wenn es eine Umsetzung ist, um auf Schadensereignisse zu reagieren, selbst dann, Frau Ministerin, ist es ja richtig.

(Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: Das sind zehn zusätzliche Stellen zu den 26!)

- Dann nehme ich das so zur Kenntnis, wenn das so ist.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Aber über Personal werden wir im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten bzw. im Finanzausschuss sowieso noch eindringlich zu reden haben.

Wir brauchen eine Verstetigung der Personalausstattung auf einem Niveau, welches sich sowohl an den Aufgaben als auch an der Fläche orientiert. Die Koalitionsfraktionen stehen, wie sicher in diesem Fall auch die Opposition, an der Seite der Waldbesitzer.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden wir intensiv über ein tragfähiges Konzept zur Sicherung der Zukunft unserer Wälder und der Interessen seiner Besitzer zu reden haben. - Ich bitte um Zustimmung für unseren Alternativantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Nachfragen. Dann danke ich dem Abg. Heuer für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Loth. Herr Loth, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Antrag der Linkspartei ist sehr gut. Ich finde den toll. Darin steht alles, was ich auch hätte beantragen können. Danke schön.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen, der das Warten zum Inhalt hat, ist typisch für die Koalition. Warten, warten, warten. Es dauert alles zu lange.

Darum werden wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstützen. Das fällt uns nicht schwer, weil er sachlich und fachlich toll ist.

Außerdem ist an der Stelle zu sagen, dass wir in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten das Thema „Friederike“ noch einmal auf der Tagesordnung haben werden. Das hat damit zu tun, dass die Fraktion DIE LINKE einen Selbstbefassungsantrag hierzu gestellt hat, nachdem ein Brief von einer Landrätin aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz eingegangen ist, die uns als AfD-Fraktion nicht angeschrieben hat.

Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass ein Landrat alle Teile der Bevölkerung zu vertreten hat und nicht nur die Partei, die ihm genehm ist. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Nachfragen, dann danke ich Herrn Loth für die Ausführungen. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Barth. Herr Barth, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Auswirkungen des Sturmtiefs „Friederike“ ist von meinen Vorrednern schon ausführlich berichtet worden. Deshalb kann ich mir das sparen.