Landesregierung von der in der Vorbemerkung beschriebenen, beispielhaften Rechtsauffassung des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Zuständigkeit zur Erteilung von Abschiebungsanordnungen zur Überstellung nach Dublin-III-Verordnung ab?
teilung der Vollziehbarkeit der Überstellung durch das BAMF keine Überstellungen durch die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt in den eingangs genannten 46 bzw. 15 Fällen angeordnet bzw. durchgesetzt?
Ich danke Herrn Jan Wenzel für die Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Frau Keding. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Zu Frage 1. Die Rechtsauffassung des nordrheinwestfälischen Innenministeriums, dass die Ausländerbehörden beim Vollzug von Dublin-Überstellungen aufgrund der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht für das Ob, sondern nur für das Wie des Vollzuges zuständig sind, wird geteilt. Die Entscheidung des BAMF zum Selbsteintrittsrecht ist abzuwarten.
Zu Frage 2. Die zuständigen Behörden des Landes Sachsen-Anhalt ordnen keine Überstellungen an, da sie im Rahmen von Dublin-Überstellungen zuständigkeitshalber nur für den Vollzug zuständig sind, aber nicht darüber hinaus entscheiden, ob eine Überstellung stattfinden soll.
Im Rahmen des Vollzugs wird die Tradition des Kirchenasyls durch die Vollzugsbehörden respektiert. Sachsen-Anhalt setzt sich für die Einhaltung des mit den Kirchen abgestimmten Verfahrens ein.
Frau Ministerin, Herr Jan Wenzel Schmidt hat eine Nachfrage. - Herr Jan Wenzel Schmidt, Sie haben das Wort.
Danke. - Plant die Landesregierung beispielhaft einen Runderlass zu erlassen wie in NordrheinWestfalen?
Ich habe ausgeführt, dass die Rechtsauffassung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums geteilt wird. Die Frage, ob nun ein gesonderter Erlass des Ministeriums des Innern entsprechend dem vom 13. Juni 2017 erfolgt, kann ich nicht beantworten. Aber es ist deutlich, dass sie gesagt haben, sie teilen die Rechtsauffassung des Innenministeriums.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Frau Ministerin, mir ist das jetzt nicht ganz klar. Kam es in diesen 46 bzw. 15 Fällen zur Fristüberschreitung, weil das BAMF nicht angeordnet hat, das Kirchenasyl
zu beenden, oder weil die hiesigen Behörden das Kirchenasyl nicht beendet haben, obwohl eine entsprechende Vollzugsanordnung vorlag?
Ich kenne diese 46 Fälle naturgemäß nicht, weil ich hier für Herrn Minister Stahlknecht stehe. Es ergibt sich aber sowohl aus der Antwort als auch aus dem von Ihnen zitierten nordrhein-westfälischen Erlass, dass eben gerade die Behörden des Landes nicht über das Ob entscheiden, sondern über das Wie. Das Ob muss vom BAMF kommen.
Es steht auch ausdrücklich in dem Erlass aus Nordrhein-Westfalen, dass jegliche aufenthaltsbeendende Maßnahme zu unterbleiben hat, bis feststeht, dass das BAMF trotz erneuter Prüfung von seinem Selbsteintrittsrecht keinen Gebrauch macht. So lautet das Zitat aus dem nordrheinwestfälischen Erlass. Damit ist klar, dass eine erneute Entscheidung des BAMF nach diesem Erlass abgewartet wird.
Ich sehe keine weitere Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin Keding für die Beantwortung der Frage.
Sie wird vom Abg. Sebastian Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt. Herr Striegel, Sie haben das Wort.
Am Mittwoch, dem 16. Mai 2018, kam es im Zuge einer versammlungsrechtlichen Aktion in Salzwedel nach Medienberichten zu einem Vorfall mit einem Pkw. Dieser Pkw soll durch seinen Fahrer in die Reihen der Demonstrierenden gesteuert worden sein. Ein Demonstrationsteilnehmer soll durch diesen Angriff leicht verletzt worden sein, andere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen dem Fahrzeug durch Sprung zur Seite rechtzeitig haben ausweichen können.
Ich danke Herrn Striegel für die Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keding. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Es sind etwas längere Ausführungen. Ich bitte von vornherein um Verständnis. - Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand handelte es sich um eine vorher nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldete, jedoch offensichtlich geplante Versammlung mit überörtlicher Beteiligung, insbesondere auch aus dem benachbarten Wendland in Niedersachsen.
Erste Hinweise zu einer möglichen versammlungsrechtlichen Aktion konnte die Landespolizei im Zuge einer Internetrecherche am 16. Mai 2018 gegen 15 Uhr gewinnen. Hiernach erfolgte eine erste Information an den Landkreis Altmarkkreis Salzwedel als Versammlungsbehörde sowie an das Ordnungsamt der Hansestadt Salzwedel.
Daraufhin führte die Polizei im Stadtgebiet Salzwedel Aufklärungsmaßnahmen durch. Um 16:45 Uhr konnten vor dem „Autonomen Zentrum Kim Hubert“ zehn Personen festgestellt werden. Bis etwa 17:30 Uhr sammelten sich bis zu 100 Personen vor dem „Autonomen Zentrum Kim Hubert“ in der Innenstadt Salzwedels, um in der Folge einen Aufzug durchzuführen.
Ein Versammlungsleiter hat sich der Polizei nicht zu erkennen gegeben. Die Polizei hatte auch keine Kenntnis darüber, ob die Versammlungsteilnehmer, wie in der Ausgabe der „Altmark Zeitung“ vom 18. Mai 2018 zu lesen war, Handzettel mitführten, auf denen Name und Wohnorte von bekannten Personen der rechten Szene sowie das AfD-Parteibüro als Ziele des Aufzuges verzeichnet waren.
Da die angeforderten Unterstützungskräfte noch nicht in Salzwedel eingetroffen waren, konnte der Aufzug in dieser Phase die St.-Georg-Straße in ihrer Breite blockieren, sodass andere Verkehrsteilnehmer mit ihren Fahrzeugen zwangsläufig zum Halten gezwungen wurden. Unter diesen Verkehrsteilnehmern befand sich auch ein Fahrzeugführer mit seinem Pkw Audi, welcher dem Umfeld der örtlichen Rockerszene Hells Angels
zugerechnet werden kann. Dieser Pkw-Fahrer wurde gegen 17:50 Uhr vermutlich von Versammlungsteilnehmern erkannt, die daraufhin dessen Fahrzeug attackierten und beschädigten (Abtreten der Außenspiegel und Zerkratzen des Fahrzeug- lacks).
Der geschädigte Fahrzeugführer erschien im Anschluss selbst im Polizeirevier und erstattete Strafanzeige wegen Sachbeschädigung an seinem Pkw. Entgegen der Medienberichterstattung des „Neuen Deutschlands“ vom 17. Mai 2018, auf die sich der Abg. Herr Striegel in seiner Anfrage beziehen dürfte, liegen hier bislang keinerlei Erkenntnisse vor, dass er mit seinem Pkw in die Gruppe der Versammlungsteilnehmer gefahren sei.
Etwaige Geschädigte haben sich bisher nicht bei der Polizei gemeldet. Ebenfalls liegen der Polizei derzeit keine Zeugenhinweise vor, dass ein Versammlungsteilnehmer durch den Pkw-Fahrer verletzt worden sei. Die Versammlungsteilnehmer bewegten sich scheinbar zielgerichtet zur nahegelegenen Wohnanschrift einer Person in der Windmühlenbreite, die der örtlichen rechten Szene zugerechnet werden kann. Hier wurde das Wort „Nazi“ in roter Farbe auf die Sitzbank seines am Straßenrand geparkten Kraftrades sowie auf die Straße vor dem Wohnhaus des Geschädigten gesprüht.
In der weiteren Folge führte der Aufzug in Richtung Salzwedeler Innenstadt. Hier kam es auf dem Parkplatz des Penny-Marktes zu einem Zwischenfall mit Vertretern der örtlichen Printmedien. Einzelne Teilnehmer der Versammlung sollen vor Ort befindliche Mitarbeiter der „Altmark Zeitung“ dazu genötigt haben, das Fotografieren des Aufzuges zu unterlassen. Anschließend führte der Aufzug durch die Innenstadt Salzwedels in Richtung des Büros der Partei der AfD in der Wollweberstraße.
In dieser Phase und noch vor Erreichen des Parteibüros wurde der unangemeldete Aufzug unter Hinzuziehung der eingetroffenen Unterstützungskräfte der Landespolizei und niedersächsischer Beamter der Polizeiinspektion Lüneburg eng begleitet. In der weiteren Folge löste sich der Aufzug auf. Die ehemaligen Versammlungsteilnehmer begaben sich in das „Autonome Zentrum Kim Hubert“. - So weit zu Frage 1.
Zu Frage 2. Das war die Frage nach den Ermittlungen. Wegen welcher Straftaten wird infolge des Vorfalls ermittelt? - In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Stendal werden im Sachgebiet 5 des Polizeireviers Altmarkkreis Salzwedel folgende anlassbezogene Verfahren geführt: Ermittlungs
verfahren wegen Verdachts des Landfriedensbruchs aus der Versammlung heraus mit den Einzelstraftaten Sachbeschädigung an Pkw, Sachbeschädigung an einem Krad, Sachbeschädigung durch Graffiti Straße sowie Nötigung von Pressevertretern.
Ebenfalls in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wurde bislang kein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen den oben genannten Fahrzeugführer des Pkw Audi eröffnet. Zunächst sollen die näheren Tatumstände im Zuge der Ermittlungen zur Sachbeschädigung am Pkw erhellt werden.
Des Weiteren erfolgte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Nichtanmeldens einer Versammlung, deren Bearbeitung durch die Versammlungsbehörde des Landkreises erfolgt.
Frage 9 Erdrutsch und Rekultivierung einer Halde in Thale (Benneckenrode), gelegen in den Fluren Thale 1 und Wienrode 4