Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin Petra Grimm-Benne für die Beantwortung der Frage.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Am 16. Dezember 2017 wurde am Steintor in Halle eine „Pro-Palästina"-Kundgebung abgehalten. Mit der Kleinen Anfrage KA 7/1513 - deren Beantwortung erfolgte in der Drs. 7/2629 - wurde die Landesregierung um Beantwortung verschiedener im Zusammenhang mit dieser Kundgebung stehender Fragen gebeten. Die Landesregierung sollte unter anderem beantworten, welche Losungen von den Versammlungsteilnehmern skandiert wurden und ob diese als antisemitisch, israelfeindlich oder strafrechtlich relevant einzustufen sind.
Es wurden lediglich die in deutscher Sprache gerufenen Losungen wiedergegeben, welche nach Bewertung der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) nicht strafrechtlich relevant sein sollen. Daraus resultieren folgende konkrete und sich wiederholende Fragen.
Ich danke dem Abgeordneten der AfD für die Fragestellung. - Für die Landesregierung beantwortet Frau Ministerin Keding. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Neben den im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage erwähnten Äußerungen der Versammlungsteilnehmer in deutscher Sprache gab es im Verlauf der Versammlung auch Äußerungen in arabischer Sprache. Diese wurden vom beauftragten Dolmetscher schriftlich übersetzt. Ich füge jetzt diese gesamten Übersetzungen an:
Trump, Trump, höre, höre, Palästina ist arabisch. Wir vergessen unser Vaterland nicht. Mit Seele und mit Blut opfern wir uns dir, Palästina. Ob Du möchtest oder nicht, du Trump, Palästina ist arabisch. Wir wollen nach Jerusalem zurückkehren. In Millionen kehren wir als Märtyrer nach Jerusalem zurück. Ob du willst oder nicht, du Trump und du Israel, Palästina bleibt arabisch. Gott ist groß und der Sieg ist in unserer Hand. Und Jerusalem kehrt zu uns zurück. Wir sterben und werden neu geboren und Palästina bekommen wir zurück.
Mit Seele und mit Blut opfern wir uns dir, al aqsa. Die Revolution stirbt nie. Ihr Steinewerfer. Kinder … der Araber besitzt Flugzeuge, die die freien Araber bombardieren; den Besatzer bombardieren sie nicht. Im Namen des Gesetzes, im Namen des Glaubens - wir werden die traurige al aqsa beschützen. Du Trump, du Verbrecher, Jerusalem bleibt arabisch. Aqsa, aqsa steh in Frieden, sich dir zu opfern, das ist der beste Frieden. Heil Palästina, heil Palästina, für dich sind alle bereit, zu sterben. - Ende der Zitate.
Zu Frage 2. Auch wenn im Fall dieser Äußerungen nach einer ersten rechtlichen Bewertung durch die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Süd eine strafrechtliche Relevanz nicht ersichtlich war, wurden diese Texte dennoch der Staatsanwaltschaft Halle zur Bewertung vorgelegt. Auch hier kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat gegeben war.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Frau Ministerin, ich habe eine Frage: Bundeskanzlerin Merkel hatte mal geäußert, dass die Sicherheit Israels nicht verhandelbar sei; das sei deutsche Staatsräson. Das unterstelle ich auch mal in SachsenAnhalt.
Wenn das wirklich so sein soll, dann frage ich mich, wie es sein kann, dass solche Gewaltaufrufe gegen den israelischen Staat hier in diesem Land möglich sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das kein Aufruf zur Gewalt und keine Straftat sein sollen. Das erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht.
Da wird genau geguckt, ob diese Grenze überschritten ist und es ein Aufruf zur Volksverhetzung oder eine Beleidigung ist. Aber auch Beleidigungen sind im Rahmen der Versammlungen und der Meinungsäußerung genau zu hinterfragen. Sie werden alle das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Soldaten auch kennen.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin Keding für die Beantwortung der Frage.
im Haushaltsjahr 2018 dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie dem Ministerium für Inneres und Sport und dabei insbesondere der Landespolizei Sachsen-Anhalt zugewiesen?
Ich danke für die Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Thomas Webel. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Finanzminister ist auf der Finanzministerkonferenz in Goslar. Deshalb beantworte ich im Namen der Landesregierung die Fragen des Abg. Höse.
Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass Beförderung und höhere Eingruppierung grundsätzlich nur im Rahmen eines Beförderungskonzeptes vorgenommen werden dürfen. Der Gesetzgeber hat für den Doppelhaushalt 2017/2018 der Landesverwaltung jährlich Mittel zur Vornahme von Beförderungen und Höhergruppierungen im Wert von 5 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung dieser Mittel regelt das Beförderungskonzept, das durch die Landesregierung zu beschließen ist. Das Ministerium der Finanzen hat den Ressorts im April das diesjährige Beförderungskonzept vorgelegt und ihnen einen Abschlag auf das Beförderungsbudget 2018 zur Verfügung gestellt.
Das Beförderungskonzept 2018 befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess. Es ist beabsichtigt, noch im Mai das Beförderungskonzept 2018 abschließend im Kabinett zu behandeln. Unmittelbar nach Beschlussfassung der Landesregierung können die Ressorts Beförderungen und Höhergruppierungen im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Mittel vornehmen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Frage nach der Höhe der Verteilung der Beförderungsmittel auf die einzelnen Ressorts im Rahmen des Beförderungskonzeptes 2018 erst nach erfolgreicher Beschlussfassung der Landesregierung beantworten kann.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass für die sogenannte Binnenverteilung der Beförderungsmittel die Ressorts in eigener Zuständigkeit verantwortlich sind.
Die Frage stellt der Abg. Jan Wenzel Schmidt von der Fraktion der AfD. Herr Schmidt, Sie haben das Wort.
Nach Aussage der Landesregierung wurde im Jahr 2017 119 Personen im Land Kirchenasyl gewährt, eine vollziehbare Ausreisepflicht bestand in allen Fällen. Gleichwohl erfolgte aus dem Kirchenasyl bisher keine einzige Rücküberstellung nach der Dublin-III-Verordnung. Die Landesregierung bestätigt, dass es im Jahr 2017 im Zuständigkeitsbereich des Landes in 46 Fällen und im laufenden Jahr in mindestens 15 Fällen bei ausländischen Personen im Kirchenasyl zur Überschreitung der Frist nach der Dublin-III-Verordnung gekommen sei.
Laut BAMF teilt das Bundesamt der jeweilig zuständigen Ausländerbehörde gegebenenfalls die Vollziehbarkeit der Überstellung mit. Unklar ist, ob dieser Vollziehbarkeitsbescheid bereits eine Anordnung zur Überstellung begründet oder ob dazu ein weiterer Bescheid ergehen muss. Dazu hat das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen am 13. Juni 2017 einen Runderlass herausgegeben.