Protocol of the Session on May 24, 2018

2. Wann, in welchem Umfang und in welchen

Einsatzbereichen werden die übrigen freien Stellen bis zur Ausschöpfung des VZÄ-Ziels ausgeschrieben?

Ich danke Herrn Lippmann für die Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bildung Herr Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, da ich vorhin dafür gescholten worden bin, ich wollte die Sitzung verlängern, will ich jetzt meinen Beitrag dazu leisten, sie zu beschleunigen. Die Frage des Kollegen Lippmann haben alle gehört. Ich würde jetzt einfach die Antwort verlesen, jenseits von Formalitäten.

Zu Frage 1. Mit der am 9. Mai 2018 veröffentlichten Ausschreibung - Herr Lippmann, Sie brauchen nicht mitzuschreiben, ich gebe Ihnen nachher das Manuskript, dann haben Sie das - wurden insgesamt 70 Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschrieben, 13 davon an Förderschulen mit Ausgleichsklassen sowie an Förderschulen für Lernbehinderte und an Förderschulen für Körperbehinderte. Die Befristung bis zum ersten Ferientag der Sommerferien im Jahr 2019 erfolgte in diesen Fällen, weil die Schulen in den Schulferien geschlossen sind.

Darüber hinaus erfolgt an diesen Schulen die Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern grundsätzlich mit einer maximalen Wochenarbeitszeit von 35 Stunden; Sie wissen das.

Die Basis der Festlegung, an welcher konkreten Schule welche Anzahl von Stellen ausgeschrieben werden sollte, bildet dabei der jeweilige Grad der Unterrichtsversorgung. Bei dem Vergleich der aktuellen Istausstattung mit der anzustrebenden Sollausstattung aller Förderschulen wurden prioritär die Schulen mit der größten Diskrepanz berücksichtigt. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit der Aufteilung der insgesamt 70 Stellenausschreibungen. Es erfolgte eine zeitliche Befristung, weil dem Ministerium gegenwärtig keine freien Stellen zur Verfügung stehen. Das Haushaltsrecht lässt grüßen.

Zu Frage 2. Zunächst ist das Ergebnis der noch laufenden Ausschreibung abzuwarten, bevor Entscheidungen zum weiteren Vorgehen getroffen werden können. Nach dem Abschluss der Ausschreibung sind die drei Parameter VZÄ, Stellen und Personalbudget und zu betrachten und zusammen mit der dann vorliegenden Unterrichtsversorgung auszuwerten.

Die Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, liebe Kolleginnen und Kollegen - ich verweise darauf, dass der Beschluss in diesem Hohen Hause schon gefasst wurde -, vorausgesetzt, wird das Ministerium für Bildung alle für das Jahr 2019 angemeldeten 1 800 VZÄ ausschöpfen. Die Grundlage dieser Anmeldung bilden der besagte Beschluss des Landtages vom 1. September 2016, der Beschluss des Kabinetts zum Konzept für pädagogische Mitarbeiter vom 7. November 2017 und der Beschluss des Landtages - Stichwort Volksinitiative - vom 25. Januar 2018. Die hier in Rede stehenden 70 Befristungen sollen dann nach erfolgreicher Bewährung entfristet werden.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Auf gut Deutsch: Hätte ich Stellen gehabt, hätte ich schon jetzt ausschreiben können. Ich habe sie nicht. Deswegen musste ich erst befristet ausschreiben. Die Kollegen haben aber eine Perspektive, um danach unbefristet im Schuldienst ihren Dienst zu verrichten. - Vielen Dank.

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Tullner für die Beantwortung der Frage.

Wir kommen zur

Frage 3 Projektbezogene Förderung für Puppentheater in Sachsen-Anhalt

Sie wird gestellt von dem Abg. Herrn Lange von der Fraktion DIE LINKE. Herr Lange, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren! In dem Artikel mit dem Titel „Es geht um Millionen“ in der „Volksstimme“ vom 19. Februar 2018 erläuterte Kulturminister Rainer Robra, dass es neben den Verträgen für die institutionelle Förderung der Theater und Orchester weitere Fördermöglichkeiten für „spezielle Projekte an den Häusern“ geben soll. Dabei sollen laut Artikel vor allem die beiden Puppentheater im Land - Magdeburg und Halle - für ihre Leistungen solche projektbezogenen Förderungen erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe sollen die Puppentheater je

weils zusätzlich unterstützt werden?

2. Welchem Haushaltstitel werden die beschrie

benen projektbezogenen Förderungen zugeordnet?

Ich danke Herrn Lange für die Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet Staats- und Kulturminister Rainer Robra. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Meine in der „Volksstimme“ vom 19. Februar 2018 zitierte Äußerung zu weiteren Fördermöglichkeiten neben der vertragsgebundenen institutionellen Förderung fußt auf der Protokollnotiz Nr. 1 der Zuwendungsverträge 2014 bis 2018, in denen es heißt, die mit diesem Vertrag vereinbarte Förderung schließt zusätzliche Projektförderung durch das Land nicht aus. Ich füge gern auch hinzu: was ohnehin selbstverständlich wäre. Das müsste dort also gar nicht stehen.

Die beiden Puppentheater in Magdeburg und in Halle verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit; denn ihre national und international wahrgenommene Arbeit wirkt weit über den lokalen und regionalen Rahmen hinaus. Die Auslastung liegt an beiden Spielstätten bei fast 100 %. Die Eigenfinanzierung ist jeweils gut doppelt so hoch wie bei anderen Institutionen. Ich wollte auch einmal hervorheben und lobend erwähnen, dass da etwas geht, was anderen eben erkennbar sehr viel schwerer fällt. Das hat dann auch wieder spezielle Gründe. Ich will das gar nicht vereinheitlichen. Aber hier ist das wirklich vorbildlich.

Auch andere Projekte sollten oder sollen in den Genuss zusätzlicher Förderungen kommen. Ein

Beispiel wäre das Maritim-Projekt in Halle gewesen mit anderen Beteiligten, wenn es denn verwirklicht worden wäre. Ich erhalte, weil ich auch ausdrücklich dazu ermuntere, auch von anderen Theatern immer wieder Anträge für solche Vorhaben, die man als Projekt fördern kann. Wenn diese überzeugen und die Mittel zur Verfügung stehen, dann unterstütze ich sie auch gern.

Vor diesem Hintergrund konkret zu den beiden Fragen. Zu Frage 1. Das Puppentheater in Magdeburg wird im Jahr 2018 zusätzlich zu der vertraglichen Förderung eine Projektförderung in Höhe von 50 762 € zur Absicherung des internationalen Figurentheaterfestivals vom Land erhalten. Darin eingebettet ist erstmals auch die Unterstützung für eine Masterclass Regie in Höhe unter 35 762 €, die innerhalb des Festivals das Ziel verfolgt, die Ausbildung von Regisseuren für das Puppenspiel zu befördern. Es gibt nämlich eigentlich keine klassischen Ausbildungswege dorthin.

Das ist ein Projekt, das auch langfristig für die Bewerbung der Landeshauptstadt Magdeburg als Kulturhauptstadt Europas 2025 Bedeutung erlangen kann. Das wäre sozusagen die einzige institutionalisierte Möglichkeit, um eine Regieausbildung oder als Puppenspieler eine Ausbildung speziell auch für Regie zu bekommen, und das eben in einem internationalen Rahmen.

Das Puppentheater in Halle ist zurzeit stark ausgelastet, was auch erfreulich ist. Es plant aber langfristig in der Spielzeit 2021 ein internationales Kooperationsprojekt mit einer sehr bekannten französischen Puppenspielergruppe, die dann abermals international künstlerisch in besonderer Weise herausstrahlt. Und wenn es weitere Ideen und Möglichkeiten auf dem Weg dorthin gibt, werden wir versuchen, sie zu nutzen. Aber der Intendant des Puppentheaters Halle sagt eben immer wieder: Ich könnte noch viel mehr machen, aber die äußeren Rahmenbedingungen einschließlich der Spielstätte selbst geben dafür zurzeit keine weiteren Möglichkeiten.

Zu Frage 2. Die Förderung solcher Projekte erfolgt aus Kapitel 17 84 Titelgruppe 74 - Theater und Orchester -, konkret aus Titel 686 74, verstärkt durch Konzessionsmittel sowie darüber hinaus auch aus Mitteln der Stiftung unseres Landes, der Kulturstiftung der NordLB, aus TotoLotto-Mitteln und Mitteln der Bundeskulturstiftung.

Aber ich habe schon von den Möglichkeiten des Landes gesprochen und auch von dem Interesse des Landes daran, dass solche Projekte außerhalb der normalen Spielpläne, die in der vertragsgebundenen Theaterförderung bedacht werden, initiativ und kooperativ, also kooperativ im Lande und kooperativ auch auf internationaler Ebene, durchgeführt werden. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Robra für die Beantwortung der Frage.

Wir kommen zur

Frage 4 Lernwerkstatt der ZASt Halberstadt

Sie wird gestellt von dem Abg. Herr Mario Lehmann von der AfD. Herr Lehmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Rahmen eines Arbeitskreisbesuches in der ZASt Halberstadt wurde auch die vom Land Sachsen-Anhalt geförderte, neu geschaffene Lernwerkstatt vorgestellt, die von Mitarbeitern der Caritas betrieben wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Förderkriterien beteiligte sich

das Land Sachsen-Anhalt an der Erschaffung der Lernwerkstatt in der ZASt Halberstadt?

2. Aus welchem Grund erhielt die Caritas den

Zuschlag für die Besetzung in der Lernwerkstatt?

Ich danke für die Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Frau Petra Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Ich beantworte die Frage des Abg. Mario Lehmann für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1. Das Projekt „Pädagogisches Zentrum - Lernwerkstatt in der ZASt Halberstadt“ des Caritas-Verbandes für das Bistum Magdeburg e. V. wird durch das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung gefördert. Die Förderkriterien sind der Richtlinie zu entnehmen, welche im Ministerialblatt 2015 auf den Seiten 281 ff. veröffentlicht wurde.

Zu Frage 2. Es handelt sich hierbei nicht um ein Vergabeverfahren, sondern um eine Projektförderung. Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg hat für sein Projekt „Pädagogisches Zentrum - Lernwerkstatt in der ZASt Halberstadt“ für das Förderjahr 2018 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die genannte Projektförde

rung nach der bereits erwähnten Richtlinie bei dem zuständigen Referat im Landesverwaltungsamt eingereicht. Der Antrag wurde durch das Landesverwaltung anhand des in der Richtlinie definierten Zuwendungszwecks, des Gegenstandes der Förderung und der Zuwendungsvoraussetzungen geprüft und in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration am 14. Dezember 2017 positiv beschieden.

Neben dem Umstand, dass das Landesverwaltungsamt die Förderfähigkeit für das Projekt Lernwerkstatt in der ZASt Halberstadt festgestellt hat, handelt es sich bei dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V. um einen Träger, der mit der Asylverfahrensberatung bereits in der ZASt Halberstadt tätig ist und somit über gute strukturelle Voraussetzungen und über notwendige VorOrt-Kenntnisse für die erfolgreiche Durchführung der Lernwerkstatt verfügt. - So weit zu Ihren Fragen.

(Mario Lehmann, AfD: Danke schön!)

- Bitte schön.