Im Übrigen ist mir bei der Sichtung Ihrer Fraktionsseiten aufgefallen, dass Sie - bis auf die GRÜNEN vielleicht und uns - überhaupt noch nicht auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet und Ihre Webseiten ab morgen sehr rechtsunsicher sind.
Vielen Dank, Herr Abg. Lieschke. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Scheurell. - Sehr geehrter Herr Scheurell, Sie dürfen.
Es lässt ja tief blicken, sehr geehrter Herr Kollege Lieschke, dass Sie etwas mit den GRÜNEN gemein haben. Vielleicht ist das nicht das Einzige. Das andere blieb uns aber momentan noch verborgen.
Herr Lieschke, Sie sagten gerade in einem Nebensatz, dass die Wirtschaft auf die Politik Einfluss nimmt. Dann enden Sie: Der Mittelstand wird es Ihnen danken. Herr Lieschke, halten Sie das nicht auch für einen Widerspruch in sich?
Danke schön. - Vielleicht habe ich mich in der Rede bei einer kleinen Formulierung etwas vergriffen; das kann durchaus sein. Es heißt, die Politik hat Einfluss auf die Wirtschaft zu nehmen und natürlich nicht die Wirtschaft auf die Politik, wie es bei diesen ganzen Lobbyismus-Geschichten der Fall ist. Das hat mit dem Mittelstand an sich nichts zu tun.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen für die Erteilung des Wortes. - Sehr geehrter Herr Lieschke, ich verstehe die Abordnung auf Zeit, die wir alle von unseren Wählern verliehen bekommen haben, auch so, dass ich in meinem Tun durch das politische Handeln auch im Sinne der Wirtschaft Einfluss nehme.
Herr Lieschke, Sie müssen sich schon entscheiden, wie Sie es meinen. Sie sagen, der Mittelstand dankt es Ihnen. Dann war Ihre Erklärung jetzt auch wieder nicht richtig. Seien Sie in der Formulierung doch einfach etwas geschmeidiger.
(André Poggenburg, AfD: Geschmeidig sein! - Heiterkeit bei der AfD - André Pog- genburg, AfD: Beliebig!)
Auch wir handeln alle im Interesse der Bürger und auch der Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Genau das ist unsere Aufgabe, und diese vertreten wir definitiv sehr ernsthaft. Vielen Dank, Herr Scheurell.
Vielen Dank, Herr Lieschke. Ich sehe keine Nachfragen mehr. - Bevor wir in die Debatte einsteigen und Herr Minister Stahlknecht das Wort bekommt, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Ortsgruppe der Gewerkschaft der Lokführer Sangerhausen recht herzlich im Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz personenbezogener Daten ist unteilbar. Eine Differenzierung zwischen der Verarbeitung personenbezogener Daten in kleinen und mittelständischen Unternehmen und in Großbetrieben widerspricht dem effektiven Grundrechtsschutz. In beiden Verarbeitungssituationen muss das Schutzniveau gleich ausgestaltet sein.
Soweit in dem vorliegenden Antrag Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen gefordert werden, ist diesem Aspekt schon in der EU-Datenschutz-Grundverordnung selbst Rechnung getragen worden. So brauchen kleine und mittelständische Unternehmen kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, soweit sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Dies geht aus Artikel 30 Abs. 5 hervor.
Ebenso ist in § 38 des Gesetzes neu niedergelegt, dass erst ab zehn Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist.
Diese beiden Beispiele zeigen, dass sowohl der Gesetzgeber auf EU-Ebene als auch der Bundesgesetzgeber Regelungsspielräume zugunsten von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt haben.
Der Antrag suggeriert im Übrigen, dass der Schutz personenbezogener Daten eine neue Aufgabe sei. Diesem Eindruck muss entgegengetreten werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz für den nichtöffentlichen Bereich gilt seit der Wiedervereinigung für alle Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Wer den bisher geltenden Regelungen entsprochen hat, wird auch unter der Geltung der EUDatenschutz-Grundverordnung keine Rechtsprobleme bekommen.
Ganz wesentliche Elemente des Bundesdatenschutzgesetzes standen Pate für die Rechtsetzung auf europäischer Ebene. Gerade die Datenverarbeitung aufgrund der Einwilligung des Betroffenen muss aus dem Bundesdatenschutzgesetz allen Unternehmen bekannt sein. Hierbei tritt keine Rechtsänderung ein. Bereits erteilte Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten nach Erwägungsgrund 171 der EUDatenschutz-Grundverordnung fort.
Auch die Befürchtung, dass Bußgelder gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe verhängt werden, entspricht nicht der nach Artikel 83 der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgegebenen Rechtslage. Ausdrücklich wird darin eine verhältnismäßige Bußgeldverhängung vorgegeben.
Anders als bei Facebook, wo Millionen Nutzer ihre personenbezogenen Daten hinterlegen, wird ein kleines Unternehmen oder auch ein Sportverein nicht in diesen Dimensionen personenbezogene Daten verwalten. Insofern kann das Bußgeld, wenn es denn verhängt werden sollte, kaum diese Obergrenzen ausschöpfen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich sehe keine Anfragen. Somit steigen wir in die Debatte mit einer dreiminütigen Redezeit pro Fraktion ein. Die erste Debattenrednerin wird die Abg. Frau Schindler für die SPD-Fraktion sein. Frau Schindler, Sie haben das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Seit zwei Jahren läuft die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung - seit zwei Jahren! Jetzt, natürlich einen Tag vor dem 25. Mai, debattieren wir darüber, ob die Einführung gerechtfertigt ist oder nicht.
Seien wir ehrlich: Wenn es darum geht, dem Missbrauch von Daten zu widersprechen und der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass wir die Öffentlichkeit vor dem Missbrauch von Daten schützen wollen, dann sind wir immer ganz schnell. Wenn es aber konkret wird, dann wagen wir wiederum nicht den Schritt, die Bürger wirklich zu schützen. Dann fordern wir neue Regelungen und mehr Kontrollen. Genau das hat die Europäische Union gemacht. Sie hat mit der Datenschutz-Grundverordnung Regelungen für Europa geschaffen.
Datensammlung und Datenverwertung machen aber eben auch nicht an Landesgrenzen halt. „www“ heißt meiner Kenntnis nach - Sie wissen es auch - „World Wide Web“.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Gut, dass Sie es für die AfD-Fraktion übersetzt haben! - André Poggenburg, AfD: So platt ist das Niveau! - André Poggenburg, AfD, macht eine Handbewegung in Richtung Boden)
„Weltweites Netz“ - dann können wir nicht nur Deutschland sehen. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Regelungen in der DatenschutzGrundverordnung. Sie geht den richtigen Schritt in Richtung Schutz der Bürger. Sie schützt nicht die Daten, sondern sie schützt die Menschen vor Missbrauch von Daten.
Die Datenschutz-Grundverordnung - der Minister hat es gerade dargelegt - erfindet den Datenschutz nicht neu, sondern stützt sich auf die Grundprinzipien des Datenschutzes, die wir schon seit mehreren Jahren haben.
Was uns alle eint, das ist, dass viele jetzt erst wach geworden sind, kurz vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung.
Der Datenschutzbeauftragte hat in seinen jährlichen Berichten auf die notwendigen Anpassungen und Herausforderungen hingewiesen. Die Landesregierung informiert auf dem Landesportal ausführlich über das neue Datenschutzrecht. Wir müssen aber erkennen, dass diese Kenntnisse nicht überall angekommen sind, dass die Bevölkerung jetzt verunsichert ist und sich Verunsicherung breitmacht.
Vor allem die Auswirkungen auf Unternehmen und Vereine werden vielseitig diskutiert und sind vielen unklar. Ja, wir müssen uns vielleicht auch an die Nase fassen, dass wir nicht genügend Informationsverbreitung betrieben haben.
Wir wollen dieser Verunsicherung entgegentreten und haben deshalb in unserem Alternativantrag vorgeschlagen, dass die Landesregierung den Ausschuss darüber informiert, was die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet.
Dem Antrag der Fraktion der LINKEN können wir diesbezüglich nicht zustimmen. Wir bitten, die Hinweise und Fragen, die die Fraktion der LINKEN in ihrem Antrag formuliert hat, in den Ausschussberatungen mit einzubringen. - Vielen Dank.