Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! In der Tat, vieles wäre gerade heute zum Thema Datenschutz zu sagen.
Das vollumfängliche Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung bewegt die Menschen. Es gibt zumindest gefühlt sehr viele Unsicherheiten und Unklarheiten. Allein das ist ein Grund dafür, warum die erneute Nichtwahl von Nils Leopold zum Datenschutzbeauftragten ein fatales Signal aus diesem Hause ist.
Ja, es braucht Informationen, es braucht Hilfestellung für alle Anwenderinnen und Anwender, es braucht gestärkte Datenschutzbehörden. Dieses Signal hat der Landtag heute verpasst.
Es braucht vor allem die Kontrolle der tatsächlichen Anwendung der einzelnen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Nur so kommen wir am Ende tatsächlich zu mehr Datenschutz.
Schaut man sich den Antrag der AfD-Fraktion an, dann werden Datenschutzregeln ausschließlich als Hemmnis, als übergestülpt von der EU - selbstverständlich! -, als Bedrohung des Einzelnen und als unbeherrschbar dargestellt.
Nicht ohne gewissen Witz ist im Übrigen Ihre Sorge um die Journalistinnen und Journalisten, insbesondere um die freien Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger. Das sind die Leute, die auf Ihren Demos mit dem Tod bedroht werden. Hier sorgen Sie sich angeblich um ihre Zukunft. Das steht in einem gewissen Widerspruch zueinander.
Der Antrag der AfD-Fraktion ignoriert mehreres, vor allem aber den Verfassungsrang, den der Datenschutz spätestens seit 1983 hat. Datenschutz gehört zu den Grundrechten und ist eben keine lässliche Nebensache.
Im Kern reden wir nicht über neue Grundsätze. Die Grundsätze des Datenschutzes bleiben Datensparsamkeit bei der Erhebung, Datenrichtigkeit, Datensicherheit und das Prinzip der strengen Zweckbindung und des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für Erhebungs- und Verarbeitungsvorgänge. Das sind die Grundsätze des Datenschutzes. Dabei bleibt es.
Es ist gut, dass mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung versucht worden ist, den bestehenden Flickenteppich aus 28 verschiedenen nationalen Regelungen zugunsten einer einheitlichen Regelung abzuschaffen. Versucht deshalb, weil - nein, nicht alles ist gut - die nationalen Umsetzungsregeln ein erneutes Einfallstor für unterschiedliche Auslegungen bieten und vor allem - das ist das wirklich Fatale - zu letztlich weniger statt mehr Datenschutz führen. Das Problem haben wir auch in Deutschland.
Das Datenschutzanpassungs- und -umsetzungsgesetz der Bundesrepublik entspricht den dargestellten Ansprüchen der Datenschutz-Grund
verordnung bei Weitem eben nicht; denn damit werden Datenschutzstandards abgesenkt sowohl im Verhältnis zum Status quo als auch im Verhältnis zur neuen europäischen Verordnung. Behörden entscheiden weitgehend selbst, inwiefern sie Auskünfte erteilen. Es bleibt nach wie vor dabei, dass das Geschäftsinteresse, mit Daten zu handeln, das Individualinteresse, Auskunft zu bekommen, überwiegt. Das ist nicht in Ordnung. Das thematisieren wir mit unserem Alternativantrag.
Wir versuchen die Umsetzungsprobleme aufzugreifen, die es in der Praxis natürlich gibt und geben kann. Wir wollen die Landesregierung beauftragen, einen Leitfaden vorzulegen. Auch hierzu bedarf es einer gestärkten Datenschutzbehörde.
Vielen Dank, Frau Abg. Quade. Es gibt keine Anfragen. - Der nächste Debattenredner ist Herr Abg. Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Einen kleinen Moment bitte. Herr Poggenburg hat eine Frage? - Das ist hier nicht angekommen. Herr Striegel, dann möchte ich Sie bitten, doch noch einen kleinen Moment zu warten. - Frau Abg. Quade, sind Sie bereit, eine Frage zu beantworten?
Dann eine Kurzintervention. - Ja, die verehrte Frau Abg. Quade hat jetzt ein Hohelied auf den Datenschutz gesungen - in Anführungsstrichen -, was ich prinzipiell gut finde. Wenn ich aber einmal in die linke Szenerie schaue, dann ist es gar nicht unüblich, sehr locker mit den Daten umzugehen. Auf allen möglichen Seiten werden Daten für Diffamierungszwecke verwandt. Ich würde mich sehr freuen, wenn das Hohelied auf den Datenschutz in der linken Szene auch tatsächlich eingehalten und umgesetzt wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Abgeordneter, jetzt darf ich Sie an das Pult bitten. Sie haben das Wort, Herr Kollege Striegel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann eigentlich nahtlos an die Vorrednerin anschließen. Ich möchte vorweg klarstellen: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab morgen verbindliches, unmittelbar auch in Deutschland geltendes europäisches Recht. Ich meine, dass meine Fraktion darauf gut vorbereitet ist; das klang ja hier vorhin an.
Ich habe gerade die Beauftragung einer Datenschutzbeauftragten für meine Fraktion unterschrieben; das wird sich auf unserer Website wiederfinden. Pünktlich zu Beginn der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird das geklärt sein, damit diese tatsächlich in geltendes Recht übergeht.
Wie wir hatten viele andere, um nicht zu sagen, alle in diesem Land die Chance, sich vorzubereiten. Einige haben sie gut genutzt, einige weniger gut, für andere bestehen noch Fragen. Es wäre richtig und wichtig, dass diese Fragen beantwortet werden. Schon deshalb wäre es notwendig gewesen, dass dieser Landtag heute einen unabhängigen Landesbeauftragten für den Datenschutz wählt.
Denn das, was diejenigen Abgeordneten verursachen, die noch nicht einmal den Mut haben, sich zu ihrer Entscheidung zu bekennen, und das nur in geheimer Wahl tun, die diesen fachlich über jeden Zweifel erhabenen Vorschlag abgelehnt haben, ist Rechtsunsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Ich will nur ein Beispiel nehmen. Stellen Sie sich vor, der derzeit Gott sei Dank noch amtierende Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose wird ab morgen unter neuer Rechtsgrundlage arbeiten. Er ist unter dieser Rechtsgrundlage aber nicht gewählt, und es ist zweifelhaft, ob Entscheidungen, die er exekutiv trifft, die beispielsweise zu Bußgeldern in nicht unerheblicher Höhe bei Unternehmen führen können, dann tatsächlich gerichtsfest sind. Es kann an dieser Stelle zu Konflikten kommen, weil Unternehmen darauf Wert legen könnten, zu sagen: Dieser Mann ist überhaupt nicht mehr legitimiert. Er ist durch das Parlament nicht gewählt. Er ist inzwischen seit einigen Monaten, seit mehr als einem Jahr, nur noch übergangsweise im Amt, und er ist auch nicht nach den nunmehr geltenden gesetzlichen Grundlagen ins Amt gekommen.
Ich meine, wir brauchen einen starken europäischen Datenschutz. Ich meine, dass diejenigen, die sich bisher an deutsches Datenschutzrecht gehalten haben, eine gute Ausgangsbasis auch zur Umsetzung der europäischen Verordnung haben. Weitere Dinge sind zu klären. Es kann zum Beispiel sein, dass es unterstützendes Agieren durch die Landesregierung braucht, zum Beispiel in Form eines Leitfadens. Ich denke, das sind Dinge, die wir im Ausschuss noch diskutieren können.
Ich hoffe auch, dass das für Datenschutz zuständige Ministerium zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem IMAK zu diesem Thema in der Lage und willens ist, uns weitere Unterstützung zu geben; denn die Bürgerinnen und Bürger in SachsenAnhalt haben nicht nur ein Anrecht auf tatsächlich effektiven Datenschutz, auf Schutz ihrer persönlichen Daten, sondern sie haben als Unternehmerinnen und Unternehmer, als Vereinsvorstände usw. auch ein Recht darauf, Rechtssicherheit bei der Anwendung dieser wichtigen datenschutzrechtlichen Regularien zu bekommen. Darin wollen wir sie unterstützen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Es gibt keine Anfragen. - Der nächste Debattenredner ist für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Schulenburg. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Der Antrag der AfD verwundert mich ein wenig. Die AfD fordert die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung eigene Regelungen zu schaffen. Das ist aber mit dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz
EU längst geschehen. Dadurch wurde das nationale Datenschutzrecht entsprechend den europarechtlichen Vorgaben angepasst.
Zur Umsetzung wurde vor allem das Bundesdatenschutzgesetz neu gefasst. Vor allem sollten Sie im Bundestag selbst diese Dinge beantragen; denn soweit ich weiß, sind Sie da ja mit einer kleinen Fraktion vertreten.
Gleichzeitig möchten Sie eigene nationale Regelungen schaffen, um Nachteile von Unternehmen, Kleingewerbetreibenden und Vereinen abzuwenden; das klingt auf den ersten Blick unterstützenswert. Ich glaube, niemand hier im Saal möchte, dass unsere Unternehmen, Vereine oder Gewerbetreibenden Schaden nehmen, weil sie sich außerstande sehen, die Datenschutzvorgaben umzusetzen.
Gleichwohl - das sollten Sie wissen - können wir keine nationalen Regelungen schaffen, die dem Europarecht zuwiderlaufen. Das würde dem Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht widersprechen. Vielmehr ist es eine Frage der Auslegung des geltenden Rechts. Das sind die Probleme, die wir zurzeit haben. Es geht um den Schutz von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten der Bürgerinnen und Bürger; das dürfen wir dabei nicht vergessen; das sollte auch Ihr Interesse sein.
Wir als CDU-Fraktion appellieren an den Landesdatenschutzbeauftragten, mit Augenmaß und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorzugehen. Bei Feststellungen sollten Verwarnungen ausgesprochen werden, bevor kleine Unternehmen oder Vereine finanziell abgemahnt werden.
Die Unternehmen und Vereine müssen mit diesen neuen Vorgaben, die jetzt gesetzlich geregelt sind, erst einmal praktisch umgehen können, müssen praktisch lernen, wie sie das am besten in der Praxis handhaben.
Da wir die Umsetzung der EU-DatenschutzGrundverordnung als ein wichtiges Thema ansehen, gibt es den Alternativantrag unserer Koalitionsfraktionen, der die Landesregierung bittet, in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien umfassend zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu berichten.