Protocol of the Session on April 20, 2018

(Zustimmung bei der AfD - Sebastian Strie- gel, GRÜNE: So viel Müll, wie Sie erzählen, da steigen die Importzahlen! - Zuruf: Geisti- ger Müll! - Unruhe)

- Herr Striegel, dass Ihnen das nicht gefällt, ist mir schon klar.

(Heiterkeit bei der AfD)

Dass das gleich Müll ist, wage ich zu bezweifeln. - Bereits im Jahr 2016 antwortete das Bundesumweltministerium auf eine Anfrage der GRÜNEN zur Müllverbrennung, dass die staatlichen Recyclingquoten zu niedrig seien und leicht eingehalten werden könnten. Fast die Hälfte der in gelben Säcken und gelben Tonnen gesammelten Verpackungen landet in Müllverbrennungsanlagen.

(Zuruf von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

- Herr Aldag, Sie können mir im Anschluss gern eine Frage stellen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wir wollen Ihre Redezeit nicht verlängern!)

- Sie sehen das Thema Müll - -

(Zuruf)

Herr Abgeordneter, reden Sie bitte weiter.

(Zuruf von Hannes Loth, AfD)

Fast die Hälfte der in gelben Säcken und gelben Tonnen gesammelten Verpackungen landet in Müllverbrennungsanlagen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Vielleicht we- niger Verpackungen produzieren! - Zuruf von Minister Holger Stahlknecht - Unruhe)

- Ich habe diesmal bei meiner Rede berücksichtigt, dass ich Zeit für solche Kommentare habe.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der AfD - Zurufe - Unruhe)

- Nein, ich möchte die Zwischenrufe ein wenig genießen.

(Heiterkeit bei der AfD - Swen Knöchel, DIE LINKE: Na, wenn das alles ist!)

Es stellt sich die Frage: Welche Maßnahmen setzen Sie in dieser Fragestellung konkret um? Hierbei gibt es in der Tat ein Problem; denn die Müllverbrennungsanlagen sind überdimensioniert konzipiert worden und müssen ausgelastet werden - so die unternehmerische Sicht der Müllverbrennung -, während der zu verbrennende Müll eigentlich gar nicht entstehen soll oder der, der entsteht, eigentlich recycelt werden soll. Wann wollen Sie diesen Widerspruch auflösen und vor allen Dingen wie?

Ich fordere daher alle Fraktionen auf - insbesondere spreche ich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an -, unserem Antrag zuzustimmen; denn es müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden.

(Zuruf: Nein!)

Ich denke, wir alle sind im Prinzip einer Meinung,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein, wir ha- ben mehr Sachverstand! Wir bewerten die Sache etwas anders! - Unruhe)

daher sollten wir handeln. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Abgeordneten für die Ausführungen. - Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einfach mit Zahlen anfangen. Die AfD-Fraktion bezieht sich auf eine Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes. Wir können im Augenblick die Zahlen des Statistischen Landesamtes nicht beurteilen, da der Veröffentlichungstermin des Berichts, auf den sich die Pressemitteilung bezieht, im Dezember 2018 liegt. Sobald er uns vorliegt, werden wir ihn auswerten, und dann werden wir im Ausschuss natürlich gern darüber berichten, wie wir diese Zahlen bewerten.

Gesicherte Erkenntnisse haben wir zu den Abfallimporten von notifizierungspflichtigen Abfällen. Deren Niveau hat sich seit dem Jahr 2013 stabilisiert. Hier ist also keine Zunahme zu beobachten. - Das nur vorweg zu den Zahlen, damit das nicht falsch im Plenarprotokoll steht.

Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert und prognostiziert die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen im Hinblick auf das Abfallaufkommen und die erforderlichen Kapazitäten für Abfallentsorgungsanlagen. Insofern liegt mit dem aktuellen Abfallwirtschaftsplan vom Oktober letzten Jahres bereits eine Soll-Ist-Planung vor, mit der die Entsorgungssicherheit für den Prognosezeitraum bestätigt wird.

Die Aussagen des Wirtschaftsplanes werden dann - und nur dann - vorzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben sein, wenn sich die zugrunde liegende Datenbasis wesentlich verändert. Insofern bedarf es hierzu keines abweichenden Beschlusses, wie unter Punkt 1 des Antrages gefordert.

Meine Herren, eine absolute Entsorgungsautarkie für Sachsen-Anhalt ist gar nicht zu erreichen und auch gar nicht anzustreben. Dies widerspräche nicht nur europarechtlichen Grundsätzen des freien Warenverkehrs für Abfälle zur Verwertung; eine Autarkie des Landes Sachsen-Anhalt hätte auch eine Beeinträchtigung der Entsorgungs

sicherheit für im Land anfallende Abfälle zufolge. Warum? - Weil für viele Abfallarten spezifische Entsorgungsmaßnahmen erforderlich sind, für die auf das überregional funktionierende Netzwerk der Entsorgungsinfrastruktur zurückgegriffen werden muss. Insbesondere die Technologien zur Verwertung von Abfällen - genau darum geht es: Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz - haben sich in den letzten Jahren sehr differenziert entwickelt.

Es liegt auf der Hand, dass diese fortschreitende Spezialisierung der Verwertungstechnologien bei einer autark ausgerichteten Entsorgungswirtschaft gar nicht funktionieren würde. Gerade die von Ihnen geforderte Entwicklung zur Ressourcenwirtschaft würde genau damit behindert.

Hinsichtlich der Beseitigung von Abfällen gilt die Autarkieregel für alle Abfälle, die in Deutschland anfallen. Für Importe bestehen keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen. Zu den Beseitigungskapazitäten in Sachsen-Anhalt wird im Abfallwirtschaftsplan jedoch ausgeführt, dass die verfügbaren Deponiekapazitäten den Bedarf für die im Land Sachsen-Anhalt anfallenden Abfälle abdecken sollen. Damit ist der Rahmen gesetzt, um mit den bestehenden verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten den Umfang der Importe von Abfällen aus dem Ausland zur unmittelbaren Deponierung zu reduzieren.

(Zustimmung bei der AfD)

Mit der Erhebung von Einwänden zur notifizierten Abfallverbringung werden die Möglichkeiten zur Reduzierung auf der Grundlage des Abfallwirtschaftsplans auch genutzt. Diese Möglichkeit besteht innerhalb Deutschlands grundsätzlich nicht.

Lassen Sie mich mit Blick auf Punkt 3 des Antrages deutlich sagen: Die Umwandlung der Abfallwirtschaft in eine Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft ist eine Daueraufgabe. Zu der Forcierung dieser Umwandlung der Abfallwirtschaft in eine Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft hat sich der Landtag bereits bekannt und hat die Landesregierung gebeten, dies auch zu tun. Es bedarf dazu keines weiteren Antrages.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Frau Ministerin, es gibt zwei Fragesteller. - Herr Lieschke hat sich als Erster gemeldet. Herr Lieschke, Sie haben das Wort.

(Minister Holger Stahlknecht: Sagt mal, habt ihr einen feuchten Keller?)

Frau Ministerin, ist Ihnen klar, dass wir aktuell eine Kapazität aufweisen, die für 32 Jahre ausreicht? Das heißt, wenn wir möchten, können wir 32 Jahre lang Müll verklappen, ohne auch nur eine weitere Deponie errichten zu müssen. Aber allein in diesem Jahr sollen, glaube ich, schon wieder mehr als neun Deponien gebaut werden.

Letztendlich ist die Frage, ob Sie sich sicher sind, dass zusätzliche Deponien keine höhere Belastung für die Bürger vor Ort darstellen. Wäre es nicht günstiger, diese Richtlinie in ein verbindliches Instrument umzuwandeln, wie dies auch in anderen Ländern geschehen ist? In dem Abfallentwicklungskonzept müsste einfach vermerkt werden, dass wir über genügend Kapazitäten verfügen; diese sind letztendlich vorhanden. Aber leider handelt es sich um eine Kannbestimmung und keine Mussbestimmung.

(Bernhard Daldrup, CDU: Das ist doch Quatsch!)

- Wir haben eine Kapazität von 32 Jahren, Entschuldigung.

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Zunächst einmal kann man das nicht so umrechnen, wie Sie das tun. Wir verfügen im Bereich DK 0 und DK I über eine Deponiekapazität, die dem dreifachen Umfang dessen entspricht, was wir für die nächsten fünf Jahre berechnet haben. Eine Deponie befindet sich in einem Klageverfahren. Wenn wir diese abziehen, verfügen wir über die doppelte Kapazität. Wir befinden uns bezüglich der Versorgung also auf der sicheren Seite.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Deswegen sagen wir auch klar: Wir brauchen keine neuen Deponien der Klassen 0 und I.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Es ist richtig, dass wir den Abfallwirtschaftsplan in Sachsen-Anhalt - sowohl den vorherigen wie auch den jetzigen - nicht für verbindlich erklärt haben. Die Landkreise sind für die Genehmigung der Deponien der Klassen 0 und I zuständig. Potenziell kann ein Antragsteller - wir wollen schließlich kurze Wege haben - natürlich darlegen, dass genau an einem bestimmten Ort eine Versorgungslücke besteht. In diesem Fall könnte der Landkreis eine Genehmigung erteilen. Aber unterschätzen Sie das nicht; der Abfallwirtschaftsplan in seiner jetzigen Form ist eine hohe Hürde für die Genehmi