Protocol of the Session on March 8, 2018

ging vorhin darauf ein -, bin ich der festen Überzeugung, dass die zukünftige Bundesregierung die Ostländer eben nicht vergessen wird. Fakt ist, der Osten spielt im Koalitionsvertrag von

CDU/CSU und SPD nicht mehr die gewohnte Sonderrolle wie in den vergangenen Jahren. Auch wenn wir noch viele Baustellen haben, wirft hier die Zukunft ihre Schatten voraus.

Mit dem Wegfall des Soli und der europäischen Fördermittel in den nächsten Jahren müssen wir verstärkt versuchen, auf eigenen Füßen zu stehen. Nutzen wir die Zeit, meine Damen und Herren, die wir bis dahin haben, und ringen um die besten Lösungen für unser Bundesland SachsenAnhalt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Borgwardt. Ich sehe keine Nachfragen. - Damit ist die Aktuelle Debatte zu dem genannten Thema beendet. Aber wir sind noch nicht in der Mittagspause.

Als Erstes möchte ich ankündigen, dass die Frau Landtagpräsidentin in der Mittagspause eine Etage tiefer eine Ausstellung des Deutschen Fachwerkzentrums Quedlinburg e. V. eröffnet. Natürlich wissen wir alle, was das Fachwerkzentrum Quedlinburg e. V. ist. Ich will nur noch einmal kurz darauf hinweisen, es ist einer der aktuellen Preisträger des Wettbewerbs „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“, der im November 2017 mit dem Integrationspreis des Landes SachsenAnhalt ausgezeichnet wurde. Die Ausstellung beschäftigt sich mit mehreren Aspekten, unter anderem mit der energetischen Sanierung und der ressourcenschonenden Sanierung von historischen Bauten. Das ist allemal ein interessantes Angebot für die Mittagspause.

Bevor wir in diese eintreten können, kommen wir zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung gemäß § 68 GO.LT des Abg. Herrn Mittelstädt. Herr Mittelstädt hat nunmehr das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Aufgrund der doch relativ harten Angriffe gegenüber dem Amt des Vizepräsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt, hier vor allem mit meinem Namen verbunden, aber auch aufgrund persönlicher Angriffe, die ich logischerweise ertragen muss, das weiß ich - - Aber, wie gesagt, hier steht auch das Amt des Vizepräsidenten in der Diskussion.

Ich glaube, Grund dafür war eine Kundgebung, die sich in Merseburg ergeben hat. Ich habe einen Brief von Bürgern aus dem Wohngebiet Merseburg-Nord, Reinefarthstraße, erhalten. Parallel da

zu hat sich die Bürgerbewegung mit mir in Verbindung gesetzt und die Frage gestellt, ob wir nicht vor Ort eine Kundgebung veranstalten können, um mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen.

Ich habe gesagt, das können wir machen, und hier gab es eigentlich einen kleinen Fehler, den ich mit zu verantworten habe. Die Bürgerbewegung hat mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass der, der für die Veranstaltung die Verantwortung trägt, nicht der Antragsteller sein darf. Daraufhin habe ich gesagt, ich habe damit kein Problem. Dann schreibt doch meinen Namen als Antragsteller hinein, und ihr habt die Verantwortung. Das war ein Fehler. Das weiß ich. Ich habe mich später noch beim Ordnungsamt erkundigt, und es wurde mir gesagt, es hätte auch alles der Veranstalter oder der Verantwortliche der Bürgerbewegung machen können. Gut, das ist so gewesen.

Ich muss auch sagen, dass ich die Kundgebung in keiner Art und Weise beworben habe. Das wird man mir nicht nachweisen können. Es gab auch keine Rednerliste, auf der ich als Redner vorgesehen war. Ich bin eigentlich, wenn man so will, mit dieser Veranstaltung in dieses System nicht integriert gewesen. Das war so.

Der durch die Bürgerbewegung erstellte Flyer ist logischerweise etwas zeitiger erstellt gewesen. Auf diesem Flyer ist nirgendwo festgehalten worden, dass ich dort teilnehme, dass ich dort rede oder dass ich als Abgeordneter irgendwie anwesend bin.

Das ist auf diesem Flyer nicht zu finden. Aber ich sage es diesbezüglich noch mal, weil ja der Flyer eine Woche vorher oder etwas zeitiger erstellt worden ist.

Bei der Eröffnung der Veranstaltung durch die Bürgerbewegung hat diese noch mal eindeutig gesagt: Es ist eine Veranstaltung der Bürgerbewegung und keine Veranstaltung der AfD. Ich habe bei dieser Veranstaltung auch keine Rede gehalten.

Ja, ich war vor Ort; und zwar aufgrund des Fehlers, den ich erläutert habe. Ich war deshalb für die Veranstaltung in gewisser Hinsicht verantwortlich. Ich wollte sichergehen, dass die Festlegungen des Ordnungsamts vorgetragen werden, dass die Versammlung in der vorgegebenen Zeit beendet wird und dass der Versammlungsort, wie es eigentlich immer bei so einer Kundgebung ist, zeitnah nach der Beendigung verlassen wird. Das hat dann auch die Bürgerbewegung kundgegeben. Ich habe mich mit dem Ordnungsamt und der Polizei noch kurzgeschlossen, und es gab keine Beanstandungen.

Herr Mittelstädt, Sie müssen zum Ende kommen.

Dann kurz noch etwas zur Person Liebich. Ja, der Herr Liebich ist mir als Person bekannt. Aber eines muss ich sagen: Keiner wird mir nachweisen können, dass ich irgendwo im Netz Kommentare von Herrn Liebich vervielfältigt habe oder Stellungnahmen dazu abgegeben habe. Das habe ich nie gemacht. Ich habe auch über meinen Laptop oder mein Handy nie den Namen Liebich aufgerufen. Ich könnte meine Technik zur Verfügung stellen. Er war mir ein Begriff und mehr kann ich nicht sagen.

Herr Mittelstädt, Sie sind jetzt eine Minute über Ihrer Redezeit. Sie müssen jetzt zum Ende kommen.

Ja. Herr Präsident, ein Wort noch. - Ich möchte auch, weil man sagt, ich stehe mit Herrn Liebich auf einer Stufe, das ganz deutlich zurückweisen. Ich weise auch zurück, dass man mich als Rechtsextremisten oder als Rassisten bezeichnet. Ich habe in meinem Leben nie solchen Organisationen angehört und habe mich diesbezüglich auch nie an solche Leute gehalten. Das ist nicht mein Leben gewesen.

Herr Mittelstädt, ich bitte Sie, jetzt zum Ende zu kommen.

Ja. Herr Präsident, ich danke.

(Beifall bei der AfD)

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir jetzt am Ende unseres Vormittagsprogramms angekommen. 60 Minuten Mittagspause bedeuten, wir machen weiter um 14:45 Uhr.

Die Ausstellung haben wir eröffnet. - Ich erinnere daran, um 14:45 Uhr finden die Wahlen statt. Also bitte nach der Mittagspause ein bisschen überdurchschnittliche Präsens zeigen.

Unterbrechung: 13:47 Uhr.

Wiederbeginn: 14:49 Uhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch aus der CDU-Fraktion, nehmen Sie bitte Ihre Plätze ein.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2

a) Wahl des Landesbeauftragten für den Da

tenschutz Sachsen-Anhalt gemäß § 20 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz

Sachsen-Anhalt - DSG LSA)

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 7/2511

b) Wahl der Beauftragten des Landes Sach

sen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Wahlvorschlag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/2541

Dieser Punkt wird ohne Debatte durchgeführt.

(Unruhe bei allen Fraktionen)

- Ich bitte, den Geräuschpegel etwas zu senken, damit wir hier ein ordentliches Wahlverfahren durchführen können. - Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben über den Wahlvorschlag der Landesregierung zu befinden, der vorsieht, Herrn Nils Leopold als Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt zu wählen.

Ich bitte den Herrn Ministerpräsidenten darum, diesen Wahlvorschlag der Landesregierung zu begründen. Bevor ich den Herrn Ministerpräsidenten bitte, das Wort zu nehmen, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren des Gehörlosenvereins Lutherstadt Wittenberg recht herzlich in unserem Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich weise auch darauf hin, dass auf der Tribüne ein Gebärdensprachdolmetscher arbeitet, damit Sie sich nicht wundern, dass uns jemand den Rücken zukehrt. Aber ich denke, das ist erforderlich, damit die Damen und Herren alles mitbekommen können, was hier gesprochen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit seiner Mit

glieder, für die Dauer von sechs Jahren. Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die einmalige Wiederwahl zulässig.

Die zweite Amtszeit des bisherigen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Harald von Bose, endete mit Ablauf des 15. März 2017. Eine erneute Wiederwahl war gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 des Datenschutzgesetzes nicht möglich. Derzeit führt Herr Dr. von Bose nach § 20 Abs. 2 Satz 2 des Datenschutzgesetzes sein Amt bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter.

Ich möchte die Gelegenheit gern nutzen, Herrn Dr. von Bose für seine langjährige und verantwortungsvolle Tätigkeit und für die von ihm geleistete Arbeit einen großen Dank auszusprechen.