Der langanhaltende Beifall zeigt, dass Sie eine sehr gute Arbeit geleistet haben und der damalige Vorschlag der Landesregierung richtig und gut war.
Genauso soll es möglichst auch in diesem Fall sein; denn die Landesregierung hat beschlossen, Ihnen Herrn Nils Leopold als Nachfolger im Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorzuschlagen. Es ist an dieser Stelle weder üblich noch notwendig, die Einzelheiten seiner Biografie vorzutragen. In Ihren Unterlagen befinden sich einige tabellarische Auflistungen seiner wesentlichen biografischen Daten; deshalb kann ich mich hier kurzfassen.
Herr Nils Leopold erfüllt die erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Bereits während seiner akademischen Ausbildung lag einer seiner Schwerpunkte im Bereich des Datenschutzes. In seinem bisherigen Berufsleben hat Herr Leopold umfangreiche Erfahrungen im Datenschutz bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen sowie in der Rechtsetzung und -aufsicht im parlamentarischen Raum gesammelt. Herr Leopold erfüllt damit die derzeitigen und auch die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen an das Amt in jeder Hinsicht. Herr Leopold hat sich in den Fraktionen persönlich vorgestellt. Ich bin darüber informiert, dass die Absprachen zwischen den Fraktionen zwischenzeitlich abgeschlossen sind, sodass die Landesregierung Ihnen heute einen Personalvorschlag unterbreiten kann.
Ich bitte Sie, Herrn Nils Leopold als neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt zu wählen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Bevor wir zur Wahl kommen, möchte ich noch Folgendes anmerken:
Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes durch den Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die Wahl wird gemäß § 75 und § 77 unserer Geschäftsordnung geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.
Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 7/2511 seine Zustimmung geben möchte, kreuzt bitte auf dem Stimmzettel „Ja“ an, wer gegen ihn stimmt, kreuzt „Nein“ an, wer sich der Stimme enthalten möchte, kreuzt „Enthaltung“ an.
Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit einem bereitliegenden Stift so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht, macht seine Stimme ungültig.
Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahldurchführung zu unterstützen: Namensaufruf: Herr Dr. Grube, Führen der Wählerliste: Frau Funke, Ausgabe der Stimmzettel: Herr Loth, Aufsicht an der Wahlkabine: Frau Hildebrandt, Aufsicht an der Wahlurne: Herr Meister.
Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte die genannten Abgeordneten, ihr Amt zu übernehmen. - Das haben sie getan. Herr Abg. Meister hat sich davon überzeugt, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigte es mir eben. Ich bitte nun Herrn Dr. Grube, den Namensaufruf vorzunehmen. Bitte.
Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe: Herr Dr. Grube, Frau Funke, Frau Hildebrandt, Herr Meister, meine Person und dann Herr Abg. Loth.
Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Somit schließe ich die Wahlhandlung.
Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung, darf Sie aber bitte, im Raum zu verweilen.
Ich stelle hiermit das Ergebnis fest. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt mit folgendem Ergebnis durchgeführt.
Abgegebene Stimmen: 79. Ungültige Stimmen: keine. Gültige Stimmen: 79. Für den Wahlvorschlag haben gestimmt 48 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag haben gestimmt 22 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich neun Abgeordnete.
Damit hat der Wahlvorschlag nicht die doppelte Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden und mindestens der Hälfte aller Mitglieder des Hohen Hauses erlangt. - Frau Lüddemann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, ihre Aussprache zu beenden. Wir können damit die Unterbrechung beenden. Ich warte jetzt auf ein Zeichen, wie es weitergehen soll.
Frau Präsidentin! Die Landesregierung erhält ichren Vorschlag aufrecht. Wir bitten um einen zweiten Wahlgang.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! - Ich werde das ganze Prozedere jetzt nicht noch einmal verlesen, sondern wir werden gleich in einen weiteren Wahlgang starten.
Ich rufe zunächst diejenigen auf, die die Wahlhandlung unterstützen. Den Namensaufruf nimmt Herr Dr. Grube vor. Die Wählerliste führt jetzt Frau Heiß, da Frau Funke nicht an ihrem Platz ist. Die Ausgabe der Stimmzettel wird Herr Loth vornehmen. - Auch er ist nicht da. Dann macht das Herr Spiegelberg. Die Aufsicht an der Wahlkabine übernimmt wieder Frau Hildebrandt. - Frau Hildebrandt ist ebenfalls nicht da. Dann möchte ich jemanden aus einer anderen Fraktion darum bitten. Wer aus der CDU-Fraktion könnte die Aufsicht an der Wahlkabine übernehmen?
(Florian Philipp, CDU: Ich bin aber kein Schriftführer! Aber wenn das geht, dann mache ich das gern für Sie, Frau Präsiden- tin! - Daniel Szarata, CDU: Ich mache das! - Robert Farle, AfD: Wir schaffen das!)
- Herr Szarata hat sich bereit erklärt. Dann sind alle Funktionen vergeben. An der Wahlurne steht Herr Meister schon bereit.
- Ich bitte aber darum, den Geräuschpegel zu senken, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das ist jetzt keine Spaßveranstaltung und wir sollten uns - -