- Ja. Offenbar haben Sie schon so viel mit SPD und CDU gemeinsam, dass Sie Gesetzestexte und Begründungen beliebig gegenseitig austauschen und übernehmen können. So machen Sie sich zum Teil der GroKo.
Aber wer wissen möchte, worum es Ihnen im Land und der großen Koalition in Berlin wirklich geht, der braucht sich nur die Begründung anzusehen.
Es soll der Anschein einer unvoreingenommenen Amtsführung gewahrt werden. Hier liegt der Fokus der Öffentlichkeit auf dem Begriff „Anschein“, wohl im Wissen um den tatsächlichen
Stand der Amtsführung. Gleichfalls soll unter Wahrung des bloßen Anscheins verhindert werden, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung verloren geht.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Es wäre ver- wunderlich gewesen, wenn Sie auf das Thema nicht gekommen wären!)
- Herr Striegel, hören Sie zu! -, Migrationsindustrie, migrationssensible Urteile, Sicherheitszonen für Frauen, Parallelgesellschaften, Paralleljustiz, Toleranz gegenüber Intoleranz, Lehrermangel, Bevormundung, gläserner Bürger, Rentenverunsicherung, Gesundheitsversorgung, Euro-Rettung, Währungsunion, Schuldenunion, Kriegsunterstützung, Fehlinvestitionen, Sanktions- und Einschnürungspolitik, Fördermittelverschwendung, Beraterverträge, Wahlfälschung, Ministerrücktritt, Landtagspräsidentenrücktritt - die Liste ist lang, meine Damen und Herren. Aus welchem Grund sollten Ihnen die Deutschen noch vertrauen? Wovon träumen Sie eigentlich nachts?
Glauben Sie mir, es ist mehr nötig als Anscheinswahrung, um das Vertrauen in die Regierungspolitik von Land und Bund wiederherzustellen. Die etablierte Politik hat sich das Misstrauen der Bürger ehrlich verdient. Sie hat ihren schlechten Ruf zu Recht. Der Anschein der Bereicherung durch Sozialschmarotzer kommt die Deutschen bereits teuer zu stehen, gesundheitlich und finanziell. Das haben Sie zu verantworten.
Die Änderung des Ministergesetzes taugt nicht einmal zur Anscheinswahrung, meine Damen und Herren. Sie ist mehr Selbstbetrug.
Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass echte Korruption, Vetternwirtschaft oder gekaufte Politik nicht an einer Karenzzeit von ein, zwei Jahren scheitern. Die AfD unterstützt keine Gesetzes
Herr Raue, Sie haben jetzt die antragstellende Fraktion dafür angegriffen, dass sie hier ein Plagiat vorgelegt hat.
Deswegen lautet meine Frage an Sie: Ist Ihnen bekannt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Poggenburg im Jahr 2016 bei einem Antrag Ihrer Fraktion zu einem angeblich drohenden Bargeldverbot eins zu eins eine Rede, die im Landtag des Freistaates Thüringen gehalten wurde, hier vorgetragen hat?
Worin besteht denn - - Anders herum: Wenn Herr Poggenburg eine Rede aus Thüringen hier vorträgt, dann ist das die gemeinsame Auffassung der AfD-Fraktionen im gesamten Bundesgebiet. Also, ich sehe darin keine Plagiate,
(Heiterkeit bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Sebastian Striegel, GRÜNE: Zentral vom Führer versendet, oder was?)
Wenn die Linkspartei einen Gesetzentwurf von der CDU und der SPD übernimmt und das eins zu eins abschreibt, dann ist das doch schon eher ein Plagiat.
Aber fassen Sie den Begriff „Plagiate“ ironisch auf. So war es auch gemeint. Mir kam es darauf an, klarzustellen, dass sich sozusagen die Links
fast ein Teil der GroKo ist, alle entscheidenden Positionen der Regierung im Bereich Asyl mitgetragen hat. Das ist für mich das Entscheidende.
Ich würde Sie bitten, wirklich nicht weiter abzuschweifen. Bitte bloß diese Frage beantworten. Ich denke, wir sind ohnehin schon weit im Zeitverzug. Deswegen sollten wir uns auf kurze Antworten auf die kurzen Fragen beschränken. - Bitte, Herr Erben, eine Nachfrage.
Ich habe gesagt, in Anbetracht der Tatsache, dass ich mich wegen der Antwort auf die erste Frage nicht so richtig beherrschen kann, verzichte ich auf die zweite Frage.
Vielen Dank. - Der nächste Debattenredner wird für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abg. Herr Striegel sein. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Karenzzeiten für ehemalige Mitglieder der Landesregierung sind sinnvoll, um Interessenkonflikte zu vermeiden und schon dem Anschein entgegenzutreten, dass Ministerinnen und Minister während ihrer Dienstzeit erlangte Erkenntnisse im Anschluss an ihre Tätigkeit versilbern.
Mit der sechsten Änderung des Ministergesetzes im Jahr 2014 hat die Landesregierung erstmals anerkannt, dass es solche Interessenkollisionen geben kann. Die Regelung des aktuell gültigen § 8 greift jedoch zu kurz, weil sie Interessenkonflikte nur für die Amtszeit selbst annimmt und hierfür ein Mitwirkungsverbot ausspricht, nicht
aber in die Zukunft, das heißt, in die Zeit unmittelbar nach der Beendigung des Ministeramtes, schaut.
Meine Fraktion hat bereits damals eine Änderung des Gesetzes vorgeschlagen, die eine ähnliche Stoßrichtung wie der nun vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN hatte. Wir GRÜNE halten unseren Vorschlag aus dem Jahr 2014 weiterhin für zielführender, da er die Dauer einer Karenzzeit an die Bezugsdauer von Übergangsgeld oder Ruhegehalt koppelt.
Der Vorschlag der LINKEN begegnet aus unserer Sicht doppelten Bedenken. Erstens differenziert er nicht hinsichtlich der Dauer eines Ministeramtes und zweitens durchbricht das Beratungsgremium, dessen Vorlagen die Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierung sein sollen, die Gewaltenteilung. Es erscheint aufgebläht. Für eine Einführung von Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister braucht man ein solches Gremium nicht. Die Entscheidung über gegebenenfalls vorhandene Interessenkollisionen sollte dem Kollektivorgan Landesregierung vorbehalten bleiben und die Entscheidung entlang einer klaren rechtlichen Regelung erfolgen.
Auch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes haben inzwischen erkannt, dass durchaus gewollte Übergänge zwischen dem Richteramt und der freien Wirtschaft Konfliktstoff bergen können. Der Ethikkodex, den sich das Gericht nun gegeben hat, sieht eine einjährige Karenzzeit vor, in der ein früherer Richter nicht als Berater, Gutachter oder Prozessvertreter auftreten darf, jedenfalls in Sachgebieten, die zu seiner unmittelbaren Zuständigkeit während der Karlsruher Amtszeit gehörten. Ohne zeitliches Limit sollen Gutachten über Rechtssachen verboten sein, die während der Amtszeit am Gericht anhängig waren.