Protocol of the Session on December 20, 2017

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister, Sie haben das Wort, wenn Sie noch einmal Stellung beziehen wollen.

Nur damit Sie nicht Worte verdrehen: Ich habe nicht gesagt, dass das verfassungswidrig ist, und ich habe auch nicht gesagt, dass das verfassungsfeindlich ist. Ich habe lediglich gesagt, dass das Rückschlüsse auf diejenigen zulässt, die dort wohnen.

(Henriette Quade, DIE LINKE: Dort wohnt niemand! - Wulf Gallert, DIE LINKE: Dort wohnt keiner!)

Dabei bleibe ich auch.

(Beifall bei der CDU und bei der AfD - Zu- rufe von der LINKEN)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich dem Minister Stahlknecht für die Ausführungen. - Bevor wir zur siebenten Fragestellung kommen, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren des CDU-Ortsvereins Ottersleben, Süd, Südwest Magdeburg in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Des Weiteren begrüßen wir Studentinnen und Studenten der Hochschule Merseburg. Seien auch Sie herzlich in unserem Hohen Hause willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zur

Frage 7 Zukunft der Schulen des zweiten Bildungsweges im Land Sachsen-Anhalt

Sie wird von der Abg. Eva von Angern, DIE LINKE, gestellt. Frau von Angern, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Schulen des zweiten Bildungsweges in Halle und Magdeburg sind wichtige Bausteine der Erwachsenenbildung zur Erlangung des Abiturs. Die Stelle der Schulleitung der Schule des zweiten Bildungsweges in Halle soll durch das Landesschulamt nicht neu besetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wird die Stelle der Schulleitung an der

Schule des zweiten Bildungsweges in Halle nicht neu besetzt?

2. Sieht die Landesregierung vor, das Bildungs

angebot des zweiten Bildungsweges (Kolleg und Abendgymnasium) als eigenständige

Schulform gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 1g SchulG LSA beizubehalten?

Ich danke Ihnen. - Die Antwort der Landesregierung gibt der Minister für Bildung Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. - Ich beantworte die Frage der Frau Abg. Eva von Angern namens der Landesregierung wie folgt und erlaube mir, beide Punkte zusammenzufassen.

Im März 2017 hat der Schulträger erklärt, dass die Einrichtung perspektivisch zu klein sei. Grundlage dieser Einschätzung sind die §§ 22 und 7 Abs. 3 des Schulgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg, § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Nr. 2f der Schulentwicklungsplanungsverordnung von 2014 (SEPl-VO).

Die Einrichtung erfüllt die Maßgaben an die Mindestgröße einer Schule dieser Schulform nach der geltenden Schulentwicklungsplanungsverordnung 2014 also nicht. Gleichwohl besteht Einvernehmen zwischen dem Schulträger und dem Landesschulamt über die Sicherung dieses Bildungsangebotes vor Ort. Im Ergebnis erfolgten weitere Prüfprozesse im Hinblick auf weitere Optionen.

Der Erhalt der Schule des zweiten Bildungsweges Halle in der derzeitigen Form ist nur sehr schwierig umsetzbar. Entsprechend wurden konkrete Vorschläge zur Anbindung an ein Gymnasium durch das Landesschulamt vorgelegt, denen der Stadtrat bisher nicht gefolgt ist.

Das Landesschulamt verweist in der noch anhängigen Diskussion darauf, dass dieser Variante rechtlich nichts entgegensteht. Es würden in Sachsen-Anhalt auch an anderer Stelle unterschiedliche Schulformen unter einer Leitung geführt. Nach Abschluss des Prüfprozesses und in Abhängigkeit vom Ergebnis erfolgt die Entscheidung über die Anbindung des Angebotes und die Schulleitung. - Ich sehe eine Nachfrage, Herr Präsident.

Ich sehe eine Nachfrage. Frau von Angern, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Ich frage noch einmal: Sie als zuständiger Minister für Bildung, möchten Sie an der eigenständigen

Schulform des zweiten Bildungsweges hier in Sachsen-Anhalt an den Standorten Magdeburg und Halle festhalten?

Da ich aus Halle bin, schaut man immer, was in anderen Städten des Landes passiert. Das, was in Magdeburg möglich ist, sollte in Halle auch möglich sein. Deshalb sollten wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auf der einen Seite rechtskonform ist und auf der anderen Seite dem Anspruch, den Bildungsstandort in Halle weiterzuentwickeln, gerecht wird, um damit den Standort zu sichern.

Also eigentlich ein Ja?

Eigentlich ja, genau.

Ich sehe keine weiteren Fragen und danke dem Minister Tullner für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 8 Stellenplan des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e. V.

Sie wird vom Abg. Stefan Gebhardt, DIE LINKE, gestellt. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Stellenplan des Doppelhaushaltes 2017/2018, Einzelplan 17, des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e. V. (LVdM) weist für das Haushaltsjahr 2018, neben den zwei vorhandenen Stellen, zwei neue Stellen und deren konkrete Eingruppierung in die Entgeltgruppen TV-L EG 11 und TV-L EG 10 aus.

Eine dem Stellenplan entsprechende finanzielle Untersetzung ist im Haushaltsplan nicht erfolgt. Konkret handelt es sich um die Personalstellen im Landeskooperationsprogramm musisch-ästhetische Bildung (MäBi) sowie um die Personalstelle im Bereich der gesamten Orchester- und Ensemblearbeit des Landesverbandes und hier insbesondere der 25. Musikschultage des Landes Sachsen-Anhalt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es seitens der Landesregierung die Mög

lichkeit, den Fehlbedarf des Landesverbandes der Musikschulen auszugleichen?

2. Wenn dies nicht der Fall ist, wie sichert die

Landesregierung dann die Besetzung der Personalstellen und damit die Durchführung der oben genannte Projekte ab Januar 2018 ab, ohne für den Verband mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu verursachen?

Ich danke Ihnen. - Für die Landesregierung erfolgt die Antwort durch Herrn Staats- und Kulturminister Rainer Robra. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Danke sehr, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung.

Dem Landesverband der Musikschulen ist bereits in vielen Gesprächen erläutert worden, dass die vorläufige Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben in den Erläuterungen zum Kapitel 17 75 des Haushaltsplans - das ist die institutionelle Förderung - keine Ansprüche Dritter begründet und dass sie unter dem Vorbehalt des jeweiligen Zuwendungsverfahrens steht.

Für die institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich kommt der Vermerk bei Kapitel 17 75 des Doppelhaushalts 2017/2018 hinzu, nach dem - ich zitiere das jetzt - „der Stellenbestand der institutionell geförderten Einrichtungen unter dem Vorbehalt der Überprüfung der Stellenbewertung“ durch das Ministerium steht, die derzeit durchgeführt wird.

Für den Musikschulverband ist die reine Stellenbewertung als solche abgeschlossen. Das Ergebnis wird derzeit mit dem Verband erörtert. Es dürften sich als Grundlage für die weitere Förderung Korrekturen, und zwar nach unten, ergeben.

Die Anerkennung der Zahl der Stellen, mit denen Daueraufgaben abgesichert werden, bedarf noch weiterer Klärung. Dieser Prozess ist Bestandteil der grundlegenden Evaluierung dieser Einrichtung, die in der letzten Legislaturperiode leider nicht abgeschlossen werden konnte und die wir nun zu Ende führen müssen. Dabei prüfen wir die Vorschläge aus der Evaluation kritisch und setzen sie in drei Stufen um. In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Thematik haben wir das bereits dargestellt.

Die Umsetzung in drei Stufen bedeutet, dass für die betroffenen Vereine und Verbände im Jahr 2018 noch nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen. Das ist nichts Neues. Das haben wir bereits im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes mit den Betroffenen und hier im Landtag in den Ausschüssen sehr deutlich besprochen.

Für den Landesverband der Musikschulen ergab sich für 2016 eine Nachzahlung aus Dynamisierungsmitteln und für 2017 eine Berücksichtigung der Tarifaufwüchse. Für 2018 sind die bisherigen Projektkosten in voller Höhe veranschlagt bzw. im Rahmen des Übertragungsvermerks zu Kapitel 17 02 in der institutionellen Förderung gesichert.