Protocol of the Session on December 19, 2017

(Beifall im ganzen Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2157

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2222

Einbringer für die Landesregierung ist der Minister Herr Webel. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Finanzierungsregelung nach § 9 des ÖPNV-Gesetzes unseres Landes läuft Ende dieses Jahres aus. Mit dem Gesetz wird die Anschlussregelung ab dem 1. Januar 2018 geschaffen. Es ist vorgesehen, die bisherige Finanzierungsregelung in Höhe von 31 Millionen € unbefristet weiterzuführen. Bei diesen Mitteln handelt es sich um eine unverzichtbare Finanzierungssäule des ÖPNV. Ohne diese Mittel ist eine zeitgemäße Beförderung der Schülerinnen und Schüler nicht möglich. Wir brauchen sie auch unbefristet, um den Kommunen und den Verkehrsunternehmen die erforderliche Finanzierungssicherheit zu geben.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben sich weder die Schülerzahlen noch die Reisezeiten so

entwickelt, dass der Gesamtverfügungsrahmen aufzustocken wäre. Eine Absenkung kommt aber auch nicht in Betracht. Dem stehen die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Beachtung des Konnexitätsprinzips und die Verpflichtung, im Rahmen einer Ersetzung einer Bundesregelung durch Landesgesetz keine Verschlechterung vorzunehmen, entgegen.

Die Entwicklung der Schülerzahlen und Reiseweiten geben keine Veranlassung, den Schlüssel für die Binnenverteilung unter den Aufgabenträgern zu verändern. Die Mittel sichern die Erreichbarkeit von Schul- und Ausbildungsstandorten. Das ist für die Zukunft des Landes von existenzieller Bedeutung, gerade im ländlichen Raum. Daher ist es sachlich geboten, diese Leistungen künftig nicht mehr aus dem Verkehrshaushalt, sondern aus der allgemeinen Finanzwirtschaft zu finanzieren.

Ich bitte um Beratung in den beiden Ausschüssen für Landesentwicklung und Verkehr federführend und für Finanzen mitberatend und möchte empfehlen, den Änderungsantrag der LINKEN mit in die beiden Ausschüsse zu überweisen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen und danke Herrn Minister Webel für die Ausführungen. - Wir treten in die Debatte ein. Je Fraktion sind drei Minuten Redezeit vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Büttner. Herr Büttner, Sie haben das Wort.

Danke. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Gesetzesänderungsvorschlag der Landesregierung soll die in § 9 ÖPNVG erhaltene Finanzierungsregelung für den Ausbau des Ausbildungsverkehrs mit dem bisherigen Finanzierungsbetrag von 31 Millionen € entfristet werden. Bei der Schülerbeförderung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises. Das Land ist also der Besteller der Leistung.

Die Landkreise als Träger des ÖPNV sind nachhaltig unterfinanziert. Das durch die CDU, SPD und GRÜNE zu verantwortende „Missbildungsland“ Sachsen-Anhalt machte Negativschlagzeilen durch massive Schulschließungen im ländlichen Raum. Die Schulwegezeit der Schüler wurde damit unzumutbar verlängert.

Das Land verlangt von den Trägern der Schülerbeförderung, zunächst eigene Mittel zur Finanzierung einzusetzen. Dies ist der falsche Weg.

Die AfD-Fraktion fordert: Wer durch Gesetz und Rechtsverordnung bestellt, der muss zu 100 %

die Kosten übernehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Gemäß § 10 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten die Träger der Schülerbeförderung besondere Ergänzungszuweisungen. Diese besonderen Ergänzungszuweisungen bemessen

sich nach dem Verhältnis der Fläche der Träger der Schülerbeförderung und der Zahl der Schüler.

Die AfD-Fraktion begrüßt die Entfristung der Landeszuweisung. Sie ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung der Kommunen beim ÖPNV.

Allerdings stellt sich die Frage, ob der gegenwärtige Bemessungsmaßstab mit den festen Prozentangaben überhaupt richtig bemessen wurde und kostendeckungsgerecht ist. Höhere Zuweisungen aufgrund höherer Schülerzahlen sind nicht der richtige Bemessungsmaßstab, weil bei den Landesmitteln der Kostendeckungsgrad bei den ÖPNV-Fixkosten mit hoher Fahrzeugauslastung und geringeren Transportentfernungen steigen würde. Bei diesem Verteilungsprinzip werden einwohnerschwächere Flächenlandkreise benachteiligt, die hohe Fixkosten durch schlechtere Auslastung und größere Transportentfernungen haben.

Der Gesetzgeber sollte daher anstreben, dass bei den Landesmitteln der Kostendeckungsgrad bei den ÖPNV-Trägern in Summe sowohl bei den Fixkosten als auch bei den variablen, schülerzahlabhängigen Kosten gleich ist. Die dazu erforderliche Erhebung der Daten muss die Landesregierung veranlassen.

Was mir in diesem Entwurf der Landesregierung allerdings völlig fehlt, ist die Verankerung einer höheren Qualitätsstufe für den ÖPNV. Ich meine damit den integralen Taktfahrplan (ITF) nach Schweizer Modell, meine Damen und Herren. Aus diesem Grund fordert die AfD-Fraktion die Einführung eines sogenannten integralen Taktfahrplans für das Land Sachsen-Anhalt, der unter dem Schlagwort „Deutschlandtakt 2013“ sogar im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart wurde. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Herr Büttner, Herr Striegel hat eine Frage. - Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Büttner, vielleicht habe ich mich verhört,

(Oliver Kirchner, AfD: Ja!)

aber wie haben Sie das Land Sachsen-Anhalt gerade in Ihrem Redebeitrag bezeichnet: Haben Sie das Wort „Missbildungsland“ für das Land Sachsen-Anhalt verwendet oder was haben Sie gesagt?

(Mario Lehmann, AfD: Gucken wir ins Pro- tokoll!)

Vielleicht können Sie das wiederholen.

Ich kann das wiederholen.

(Matthias Büttner, AfD, schaut in seinem Redemanuskript nach)

Ja, „Missbildungsland“ ist richtig.

(Ronald Mormann, SPD, lachend: Sind Sie überrascht worden von Ihren Worten?)

Herr Büttner, ich will Ihnen deutlich sagen, dass ich diese Wortwahl für absolut unangemessen halte und für einen Schlag ins Gesicht aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - André Poggenburg, AfD: Das sagt der Richtige! - Oliver Kirchner, AfD: Das sagt der Rechts- verständliche!)

Herr Büttner, es gibt noch eine Anfrage von Herrn Scheurell. - Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Ich möchte noch auf die Frage antworten.

Herr Scheurell, einen Moment, bitte. Herr Büttner möchte zunächst auf die letzte Anfrage von Herrn Striegel antworten.

Herr Striegel, ich nehme Ihre Irritiertheit zur Kenntnis, muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen, wenn diese Aussage von Ihnen kommt, dann kann ich sie nicht für voll nehmen; denn wir wissen ja selber, dass wir vorhin erst über Ihre Abwahl entschieden haben und dass die Koalition nicht im Ganzen hinter Ihnen steht. Das sollten Sie sich dabei einfach einmal zu Herzen nehmen.

(Zustimmung bei der AfD)

Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Büttner, ich gehe darauf natürlich nicht ein, sondern bleibe meiner Frage treu.

Herr Büttner, der Deutschlandtakt, den Sie gerade angesprochen haben, der natürlich vereinbart worden ist, bezieht sich auf die Reichsbahn - Entschuldigung, auf die Deutsche Bahn -,

(Heiterkeit bei der CDU)

der deutsche Takt. Das hat mit dem ÖPNV rein nichts zu tun. Ist Ihnen das bewusst?