Protocol of the Session on December 19, 2017

Herzlichen Dank. Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt.

(Zustimmung bei der CDU)

Da wir es hier mit einer Aussprache zu einer Großen Anfrage zu tun haben, werden Beschlüsse in der Sache nicht gefasst, und wir können nunmehr den Tagesordnungspunkt 3 für erledigt erklären.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Be

gründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2046

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/2181

(Erste Beratung in der 38. Sitzung des Landtages am 23.11.2017)

Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag in der Drs. 7/2046 überwies der Landtag in der 38. Sitzung am 23. November 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Mit dem Staatsvertrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung festgelegt. Gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt bedarf der Staatsvertrag der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes.

Artikel 1 des Gesetzes setzt die zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein getroffene Vereinbarung zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen in Landesrecht um. Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 29. Sitzung am 6. Dezember 2017 mit diesem Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 7/2181 vorliegende Beschlussempfehlung. Hierin wird die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung empfohlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Ich sehe keine Fragen. Es ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen. Demzufolge kommen wir, wenn sich keine Widerworte erheben, gleich zum Abstimmungsverfahren. Ich möchte über das vorliegende Gesetz in der Beschlussempfehlung Drs. 7/2181 insgesamt abstimmen

lassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht so. Deshalb stelle ich jetzt diese Drucksache zur Abstimmung.

Wer dem vorliegenden Gesetz zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist dieses Gesetz angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 7 beenden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 7/2098

(Erste Beratung in der 38. Sitzung des Landtages am 23.11.2017)

Die Einbringung des Gesetzentwurfes erfolgte dort. Es kam in dieser Sitzung nicht zu einer Ausschussüberweisung. Demnach entfällt die Berichterstattung für einen Ausschuss, sodass wir gleich in die Debatte eintreten können. Es handelt sich dabei um eine Dreiminutendebatte.

Die Landesregierung hat einen Redeverzicht angekündigt. Ich sehe keine Reaktion. Demzufolge scheint das weiter so zu bleiben. Für die SPDFraktion spricht die Abg. Frau Schindler.

(Silke Schindler, SPD: Ich verzichte!)

- Frau Schindler verzichtet ebenfalls. DIE LINKE hat keinen Redebedarf angemeldet. Bleibt es dabei? - Offensichtlich. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. So steht es zumindest auf meinem Zettel.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich verzichte!)

- Er verzichtet ebenfalls. Für die Fraktion der CDU ist auch kein Redebeitrag avisiert worden. - Es bleibt offensichtlich dabei. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Farle. Herr Farle, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der von uns eingesetzten Minderheiten-Enquete haben wir unsere Vorstellungen in Form eines Sondervotums zum Abschlussbericht eingebracht und nunmehr in Form eines Gesetzentwurfes zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Wir entscheiden damit

heute über den ersten Gesetzentwurf der AfD für die Stärkung der direkten Demokratie im kommunalen Bereich. Das ist insofern ein wichtiger Meilenstein in der Tätigkeit dieses Parlaments, weil die AfD ein weiteres Mal den Nachweis erbracht hat, dass sie konstruktiv und mit den besseren Lösungen Oppositionspolitik betreibt.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Was?)

Die Kernpunkte unseres Gesetzentwurfes sind: Erstens. Kommunale Mitwirkungsrechte wollen wir nur für jene Bewohner unseres Landes, die als Staatsbürger in unserem Land ihre Heimat haben und sich mit unserem Land verbunden fühlen.

Zweitens. Bürgeranträge müssen nicht wie bisher von 5 %, sondern künftig nur von 3 % der Bürger unterstützt werden, damit auch kleinste Strukturen auf örtlicher Ebene Gehör bekommen.

Drittens. Wir wollen, dass Bürgeranträge künftig auch von Ortschaftsräten gestellt werden können und deren Rechte durch ein eigenes Budgetrecht und ein eigenes Vetorecht in den sie betreffenden Angelegenheiten gestärkt werden.

Viertens. Wir wollen das Beteiligungsquorum für Bürgerbegehren von 25 % auf 10 % absenken und die vorgeschriebene Mindestbeteiligung für die Gültigkeit von Bürgerentscheiden ebenfalls von 25 % auf 10 % absenken.

Fünftens. Im Interesse größtmöglicher Transparenz wollen wir die Öffentlichkeit bei Sitzungen aller kommunalen Gremien zur Regel machen.

Sechstens. Wir wollen das Fragerecht der Bürger in den Bürgerfragestunden stärken und verbindliche Fristen für die Beantwortung gesetzlich regeln.

Siebtens. Wir wollen die kommunalen Kontrollrechte bezüglich des kommunalen Beteiligungsmanagements stärken, sodass die Abgeordneten über Dinge abstimmen können, über die sie vorher auch tatsächlich informiert worden sind.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Direkte Demokratie soll und muss dazu führen, dass der allgemeinen Politikverdrossenheit endlich entgegengewirkt wird,

(Beifall bei der AfD)

indem die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes über alle Fragen, die ihr unmittelbares Leben in den Städten und Gemeinden betreffen, endlich mitentscheiden können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Deshalb können wir jetzt zum Abstimmungsverfahren kommen. Erhebt sich dagegen Widerspruch, dass ich den vorliegenden

Gesetzentwurf in der Drs. 7/2098 insgesamt abstimme? - Das scheint nicht so zu sein.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfDFraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalition, der fraktionslose Abgeordnete und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht so. Somit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt worden. Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt 8 und wir kommen nunmehr zu einem Wechsel hier vorn in der Tagungsleitung.

Bevor wir den Wechsel durchführen, begrüße ich ganz herzlich Damen und Herren des Megalearn Bildungswerkes aus Magdeburg. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)