Protocol of the Session on August 24, 2017

In Grundzügen kann man Folgendes sagen: Es gibt künftig einen gestärkten Akkreditierungsrat, der länderübergreifend einheitliche Maßstäbe für

Akkreditierungen und Reakkreditierungen festlegen kann. Die Agenturen werden diese Entscheidungen vorbereiten und Beschlussempfehlungen abgeben. Dabei ist der angemessene Einfluss der Wissenschaft, namentlich von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, im Akkreditierungsrat sowie in den Begutachtungsgremien gesichert.

Das neue Akkreditierungsverfahren wird finanziert einerseits über jährliche Zuschüsse, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder umgelegt werden, und andererseits über Gebühren, die von den Hochschulen zu erbringen sind.

Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen wird es künftig mehr Systemakkreditierungen geben anstelle von Programmakkreditierungen. Deshalb gehen wir davon, dass sich die Kosten reduzieren. Zum anderen werden die Hochschulen selbst die Qualität ihrer Studiengänge stärker in den Blick nehmen.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie einen persönlichen Zusatz. Wir sind gerade dabei, das Hochschulgesetz zu reformieren. Wir werden in diesem Zusammenhang mit den Hochschulen weiter im Gespräch bleiben, weil ich der festen Überzeugung bin, dass Qualitätssicherung an Hochschulen unerlässlich ist. Sie ist aber kein Selbstzweck.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Hendrik Lange, DIE LINKE)

Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in so eine Maschinerie von Reakkreditierungen und Akkreditierungen hineinkommen, die letztlich zu einer hohen Kostenbelastung, aber nur zu einem geringen Erkenntnisgewinn führt.

(Zustimmung von Hendrik Lange, DIE LIN- KE)

Aus diesem Grunde werden wir das Verfahren noch einmal genau anschauen. Das machen wir aber im Rahmen unseres eigenen Hochschulgesetzes.

Nach Artikel 69 Abs. 2 der Landesverfassung bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtags. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen Bestimmungen, um die Ratifizierung des Gesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag durch den Landtag herbeizuführen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Es gibt keine Fragen. Ich danke dem Minister für die Ausführungen.

Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren ein. Meine Frage ist: Gibt es eine Empfehlung, in welchen Ausschuss der Gesetzentwurf zu überweisen ist?

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wissenschaft und Wirtschaft!)

- Noch einmal, Herr Striegel.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wissenschaft und Wirtschaft! - Minister Prof. Dr. Armin Willingmann: Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung! - Rüdiger Erben, SPD: Mit- beratend Finanzen!)

Ich habe jetzt Folgendes wahrgenommen: Der Gesetzentwurf soll in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Nein! Mitbera- tend Finanzen!)

- Mitberatend Finanzen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wie beim letz- ten Mal!)

- Richtig.

Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe Einstimmigkeit bei allen Fraktionen. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in die genannten Ausschüsse erfolgt und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1738

Einbringer ist der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Für die Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll der Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Landesrecht umgesetzt werden.

Mit dem technischen Fortschritt steigen im Rahmen der Telefonüberwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung auch die Anforderungen. Daher haben sich die vorgenannten Länder entschieden, ein gemeinsames Rechenzentrum zur Umsetzung der Aufgaben mit Sitz in Sachsen einzurichten.

Ich habe gehört - ich sage das rein vorsorglich, falls dazu irgendwelche Redebeiträge kommen sollten und das falsch verstanden wurde -: Es geht nicht darum, die materiellen Befugnisse der Überwachung zu erweitern. Dafür gelten nach wie vor die Regeln der Strafprozessordnung. Es sind auch keine Aufgaben, die den Verfassungsschutz betreffen. Auch das habe ich in einem Radio- und Fernsehinterview gehört.

(Rüdiger Erben, SPD: Nicht von mir!)

- Nein. Weiter links von Ihnen, Herr Kollege. Eine Dame, die ich sonst sehr schätze, hat das mit dem Verfassungsschutz in Zusammenhang gebracht.

Auch damit hat das nichts zu tun, sondern das ist eine Maßnahme nach der Strafprozessordnung bei gleichen Befugnissen und gleichen Eingriffsrechten. Es geht nur um ein gemeinsames Rechenzentrum. Dafür benötigen wir den Staatsvertrag. Dafür benötigen wir dieses Gesetz.

Insofern bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfes. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Minister für die Ausführungen. - Wir steigen in die Debatte ein. Für die AfD spricht der Abg. Herr Kohl. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Länder auf dem Gebiet der Telekommunikations

überwachung, gemeinhin auch Abhörzentrum genannt, handelt es sich lediglich um eine technische Dienstleistungseinrichtung. Technik, die für die klassische TKÜ bislang bei den Länderpolizeien vorgehalten wird, soll dann dort zentral stationiert und gewartet werden. Eine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse - das hat der Innenminister gerade schon gesagt - ist damit nicht verbunden. Das sollte man in jedem Fall im Auge haben.

Für die polizeiliche Aufgabenerledigung auf dem Gebiet der TKÜ bringt dieses Dienstleistungszentrum tatsächlich keine Veränderungen oder Vorteile mit sich. Der Sachbearbeiter wird gar nicht merken, wo der Server steht, über den die Daten laufen. Das interessiert ihn nicht. Daher müssen die Vorteile, die damit verbunden sind, wirtschaftlicher Natur sein. Die gute Nachricht vorweg für die Kollegen aus dem Finanzausschuss: Es liegt tatsächlich eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor. Diese wurde wohl von der Firma ESG erstellt.

Da diese Expertise den Mitgliedern des Innen- und des Finanzausschusses noch vorgelegt wird - zumindest gehe ich davon aus -, kann sich jeder selbst einen Eindruck darüber verschaffen, weshalb dem Ein-Zentrum-Modell unter Beachtung des finanziellen, personellen und administrativen Aufwandes gegenüber einem Mehr-Zentren-Modell der Vorzug gegeben werden soll.

Das ist unter anderem auch deswegen interessant, weil man anfangs, als die Diskussion noch auf der Fachebene geführt wurde, zu der Einschätzung kam, dass dieses Projekt unter wirtschaftlicher Betrachtung keinen Sinn macht. Was nachfolgend auf politischer Ebene passierte, bleibt im Unklaren. Doch offenbar wurden noch einmal Parameter und Befugnisse oder Bedarfe angepasst, und heraus kam ein Dienstleistungszentrum, welches die Effizienz und die Effektivität der TKÜ steigern soll.

Dazu passt, dass das Land Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren weniger in den Bereich der TKÜ investiert hat, als eigentlich vorgesehen war. So hat man natürlich auch dafür gesorgt, dass das Dienstleistungszentrum in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber der eigenen TKÜStelle jetzt noch besser dasteht. Dass es, soweit es den Personalbedarf betrifft, zu Einsparungen oder Synergien kommt, wird nicht mehr als ein frommer Wunsch bleiben.

Während das Dienstleistungszentrum mit bis zu 50 Mitarbeitern ausgestattet werden soll, müssen die TKÜ-Stellen in den Länderpolizeien, wie auch immer sie dann heißen werden, weiterhin die verbleibenden Servicearbeiten erledigen, so zumindest nach dem jetzigen Stand. Es ist also nicht

damit zu rechnen, dass dort Personal abgebaut wird.

Ob das gemeinsame Dienstleistungszentrum

mehr als ein politisches Prestigeprojekt ist, werden die Ausschussberatungen zeigen. - In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)

Es gibt keine Fragen. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion unterstützt das Vorhaben, das mit dem Staatsvertrag zwischen den ostdeutschen Bundesländern umgesetzt werden soll, ausdrücklich, weil das Vorhaben wirtschaftlich ist und uns mit unseren begrenzten Mitteln überhaupt erst in die Lage versetzt, mit Kriminellen mitzuhalten.

Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen - der Innenminister hat das auch getan -: Mit dem Staatsvertrag sind keinerlei Ausweitungen von Befugnissen, strafprozessualer Art schon gar nicht oder auch der nach dem SOG nicht, verbunden. Wir reden auch nicht über die Tätigkeit von Nachrichtendiensten.