Protocol of the Session on August 24, 2017

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Höhn hat es schon deutlich gemacht: Wer heute noch glaubt, Datenschutz in nationalen Grenzen machen zu können, der hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden; denn Digitalisierung ist das Zukunftsthema, und in einer digitalisierten Welt werden quasi nebenbei von öffentlichen Stellen, Sicherheitsbehörden, vor allem aber von privaten Unternehmen Datenbestände und privateste Informationen angehäuft. Die können Sie nicht einfach an der Grenze stoppen und sagen: Nein, die wollen wir nicht haben. Sie sind da, Sie müssen damit umgehen, und Sie werden damit nur im europäischen und im internationalen Rahmen umgehen können, meine Herren und Damen von der AfD.

Es braucht also strikte Regeln, damit die Chancen von Big Data genutzt werden können und gleichzeitig Missbrauch verhindert wird. Dazu braucht es mächtige und unabhängige Datenschützer. Die

Europäische Union hat dieses Zukunftsthema erkannt. Datenschutz ist fundamentaler Bestandteil einer europäischen digitalen Agenda und genießt in Europa Priorität. Für uns alle bedeutet Datenschutz, dass Grundrechte und Privatsphäre respektiert werden.

Ich möchte heute auch meinem Kollegen Jan Philipp Albrecht aus dem Europäischen Parlament danken, der mit der Datenschutz-Grundverordnung ein hohes europäisches Datenschutzniveau gegen alle Widerstände, insbesondere auch der Unternehmen und Sicherheitsbehörden, erkämpft hat.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist im Mai 2016 in Kraft getreten und ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbar geltendes Unionsrecht anzuwenden. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber ist es, unsere Regelungen entsprechend anzupassen.

So ist der Datenschutzbeauftragte in seiner Unabhängigkeit zu stärken und ihm sind weitere Befugnisse zuzuweisen, zum Beispiel Klagerechte. Mit dem Gesetzentwurf wird zum Jahr 2018 eine vollständig unabhängige Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich einschließlich Polizei und Justiz sowie für den nicht öffentlichen Bereich geschaffen, die den europarechtlichen Vorgaben entspricht.

Ich möchte Sie jetzt nicht mit den Details langweilen, was das alles an Einzelveränderungen bedeutet. Der Kollege Innenminister hat dazu bereits vorgetragen, und ich denke, wir werden auch im Ausschuss noch die Gelegenheit haben, uns das im Einzelnen anzuschauen.

Ich sage ebenso deutlich wie der Kollege Höhn von der LINKEN: Die besten Gesetze nützen nichts, wenn nicht auch die Kompetenzen personell gestärkt und untersetzt werden.

(Lachen bei der AfD)

Wir brauchen nicht nur einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten, sondern auch einen Datenschutzbeauftragten, der diese Kontrollaufgaben dann wirklich wahrnehmen kann.

Ich bitte, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport zur federführenden Beratung zu überweisen. Zu den mitberatenden Ausschüssen hat die Kollegin Schindler bereits ausgeführt. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Abg. Striegel, Herr Poggenburg hat eine Frage oder Kurzintervention. - Eine Kurzintervention.

Sehr geehrter Abg. Striegel, Sie haben gerade wieder etwas sehr, sehr einfach versucht, die AfD vorzuführen. Das hat nicht ganz funktioniert;

(Heiterkeit bei der AfD)

denn natürlich wissen auch wir, dass Datentransfer nicht an einer Ländergrenze halt macht. Das ist ganz klar. Natürlich haben wir das verstanden. Ob Sie aber verstanden haben, dass Datenschutz nicht dadurch besser wird, dass man ihn einem EU-Monstrum überträgt, bezweifle ich nun wiederum, Herr Striegel. - Danke.

Herr Striegel, möchten Sie darauf antworten?

Herr Fraktionsvorsitzender Poggenburg, ich weiß ja, dass in der AfD politisch die Vorstellung vorherrscht, dass die Zeiten, in denen man nur Schreibmaschinen benutzt und in braunen Sakkos in der Gegend herumgesessen hat, favorisiert werden. Aber in einer international vernetzten Welt, in einer Welt, die globalisiert ist - Sie bekämpfen das ja offensichtlich jeden Tag neu -, werden Sie auch nur mit internationalen und über das Nationale hinausgehenden Regelungen Erfolg haben können.

(Lachen bei der AfD)

Wir als GRÜNE sagen ganz klar: Wir wollen eine weltweit vernetzte Gesellschaft, eine Bürgergesellschaft. Wir wollen den Austausch von Daten, Waren und Informationen, und wir sagen auch ganz klar Ja zu internationalen Regelungsmechanismen. Dazu gehört für uns die EU. Das ist für uns ein Erfolgsprojekt.

(Lachen bei der AfD - André Poggenburg, AfD: Wenn das Erfolg bei den GRÜNEN ist, dann weiß ich nicht, was Misserfolg bei denen ist! - Swen Knöchel, DIE LINKE: Das war so unqualifiziert! - André Poggenburg, AfD: Hochqualifiziert!)

Sie wollen die Zeit zurückdrehen. Wir wollen nicht in die Zeit zurück, die Sie uns hier anpreisen. - Herzlichen Dank.

Für die CDU spricht jetzt der Abg. Herr Bönisch. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Datenschutz war schon immer wichtig - eigentlich -, aber erst in den letzten Jahren

bei brisanten Themen hat sich erwiesen, dass er im Bewusstsein der Gesellschaft immer mehr Platz greift. Ich denke, deshalb ist der Druck auf die Politik besonders stark geworden, verlässliche Gesetze vorzulegen, damit der Datenschutz in einer pluralen Gesellschaft bei ständig wechselnden Rahmenbedingungen dauerhaft gewährleistet bleibt.

Dass die EU an dieser Stelle jetzt aktiv geworden ist, begrüße ich persönlich ausdrücklich; denn ich glaube schon, dass es zumindest in Europa - denn nur dort greift die EU mit ihren Gesetzen und Regelungen -, aber insgesamt auch international wünschenswert wäre, wenn zumindest die Grundzüge im Datenschutzrecht angeglichen wären und die Regelungen Verlässlichkeit auch über die Landesgrenzen Deutschlands hinaus bekämen.

Ich denke, zur Sache ist nicht mehr viel zu sagen. Ich hoffe, dass man in den Diskussionen in den Ausschüssen keine ausufernd fremden Themen besprechen will; denn wir haben nicht mehr die Frage zu diskutieren, ob wir das umzusetzen haben, was uns die EU vorgibt, sondern es geht nur noch um das Wie. Dazu gibt es noch genügend offene Fragen.

Ich freue mich deshalb auf die Diskussion in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Da es keine Fragen gibt, kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte wahrnehmen, dass der Vorschlag unterbreitet wurde, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 7/1736, in den Ausschuss für Inneres und den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Federführend!)

- Federführend in den Ausschuss für Finanzen, richtig.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Nein, federfüh- rend in den Innenausschuss!)

- Ach so. Gut.

Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe, hierzu liegt Einstimmigkeit im Hause vor. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Das sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen worden und dieser Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet.

Wir gehen jetzt in die Mittagspause und sehen uns um 13:25 Uhr wieder.

Unterbrechung: 12:27 Uhr.

Wiederbeginn: 13:27 Uhr.

Werte Abgeordnete! Die Mittagspause ist vorbei. Wir wollten bereits vor zwei Minuten beginnen. Ich möchte deswegen in der Tagesordnung fortfahren.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1737

Einbringer ist der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Herr Prof. Dr. Armin Willingmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. - Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich komme mit einem Thema, das wir in diesem Hause schon besprochen haben, als es um den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Studienakkreditierungsstaatsvertrages durch den Herrn Ministerpräsidenten ging.

Im Juni dieses Jahres haben alle Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Bundesländer diesen Staatsvertrag unterschrieben. Nun brauchen wir dazu noch ein Ausführungsgesetz. Darum geht es.

Ich will in gebotener Kürze noch einmal darauf hinweisen, womit wir uns inhaltlich befassen. Es geht um die Akkreditierung von Studiengängen, die aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Februar 2016 in Deutschland neu organisiert werden musste. Sie wissen, das lief im Wesentlichen über privatrechtlich organisierte Einrichtungen, sogenannte Akkreditierungsagenturen, die die Entscheidung darüber treffen durften, ob ein Studiengang akkreditiert wird oder nicht. Man hat dagegen seitens des Bundesverfassungsgerichtes verfassungsrecht

liche Bedenken gehabt. Nun soll das anders werden.

Die Kultusministerkonferenz plädiert dafür, dass alle Bundesländer versuchen, diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gemeinsam umzusetzen und den Prozess zu optimieren.

In Grundzügen kann man Folgendes sagen: Es gibt künftig einen gestärkten Akkreditierungsrat, der länderübergreifend einheitliche Maßstäbe für