- Wie wir abstimmen würden, haben wir gesagt. Frau Quade hat ausführlich dargelegt, aus welchen Gründen wir diese Enquete-Kommission für
Ich spreche hier gerade über die Frage, inwieweit das Minderheitsrecht in der Disposition des Parlaments stehen kann. Frau Präsidentin hat darauf hingewiesen, dass dem Minderheitsrecht, so es nicht die Mehrheit im Parlament findet, dadurch Geltung verschafft werden könne, dass es juristisch durchgesetzt wird. Ich denke aber, dass das Minderheitsrecht in der Verfassung definiert ist und dass sich die Verpflichtung, es zu respektieren, unmittelbar aus der Verfassung ergibt. Es ist demzufolge kein Gerichtsweg notwendig.
Stellte man ein Minderheitsrecht in die Disposition der Mehrheit, wäre die logische Konsequenz, dass die Mehrheit einem Anliegen der Minderheit zustimmen müsste, auch wenn sie dieses möglicherweise für falsch hält. Das stellt einen Konflikt zu Artikel 41 Abs. 2 der Landesverfassung dar, wonach jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen ist und demzufolge in der Abstimmung frei ist. Es gibt also kein Gebot, einem Minderheitenanliegen zuzustimmen.
Das gibt es nicht. Insoweit hat die Auslegung der Verfassung anhand der Geschäftsordnung zu einem für unsere Fraktion nicht auflösbaren Konflikt geführt. Wir werden daher an einer Abstimmung, bei der über Minderheitsrechte disponiert werden soll, nicht teilnehmen.
Wir halten es im Übrigen für zwingend erforderlich, die Regelung in unserer Geschäftsordnung so anzupassen, dass sie dem Anspruch der Verfassung, dass einer qualifizierten Minderheit in unserem Parlament unmittelbar zu ihrem Recht verholfen werden kann, gerecht wird. Die Geschäftsordnung sollte diesbezüglich geändert werden.
Das halten wir für erforderlich und geboten. Wir bitten darum, in der nächsten Sitzung des Ältestenrates darüber zu sprechen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender, ich möchte Ihnen auch ein paar Dinge zur Kenntnis geben. Wir haben bei uns im Hause einen GBD, der uns auch in solchen Sachen berät. Ich verweise noch einmal darauf, dass ich mich in dieser Sache voll und ganz auf den GBD stütze, und ich verweise
auch darauf, dass wir über viele Jahre hinweg diese Praxis so angewandt haben, bei allen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sowie bei der Einsetzung von Enquete-Kommissionen. Es wäre heute im Prinzip das erste Mal, dass wir das anders sehen.
Jetzt habe ich weitere Wortmeldungen gesehen. Der Fraktionsvorsitzende Herr Borgwardt hat sich gemeldet. Minister Herr Stahlknecht hat sich auch gemeldet. Mir ist durchaus bewusst, dass wir dann auch die Debatte wieder aufmachen können.
- Nein, die ist nicht offen, weil die Fraktionsvorsitzenden zu jeder Zeit das Recht haben, das Wort zu ergreifen. - Jetzt hat der Fraktionsvorsitzende Herr Borgwardt das Recht dazu. Sie haben das Wort, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich wollte nur sagen, dass wir vollinhaltlich die Meinung von Herrn Knöchel teilen, was das Verfahren betrifft. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Sitzungsleitung sich anders entschieden hat, auch aufgrund eines GBD-Vorschlags. Das akzeptieren wir natürlich.
Eines muss ich richtigstellen; denn wir haben soeben eine nette Twitter-Meldung bekommen. Ich will klar sagen, dass unser Redner deutlich gemacht hat, dass wir aufgrund der Lage einen Vorratsbeschluss hatten. Ich kann von Glück reden, dass wir so prophetisch gewesen sind und für den Fall, dass das doch nicht geht, einen Vorratsbeschluss gefasst haben, indem wir die Abstimmung freigegeben haben.
Das implementiert für jeden, der einigermaßen klar denkt, dass die Abstimmungsvoten dann unterschiedlich sind. Ansonsten hätten wir uns auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten verständigt. Wenn man dann sagt, die CDU sei uneinig bei ihren Abstimmungen, dann muss ich sagen: Es war klar gesagt, dass wir das tun. - Das wollte ich hiermit nur richtigstellen.
An dieser Stelle möchte ich einen kleinen Hinweis an den Fraktionsvorsitzenden Herrn Borgwardt geben. Das Präsidium hat sich nicht anders entschieden, es hat sich so entschieden, wie die bisher gewachsene Struktur in der Parlamentsgeschichte war.
- Nicht, okay. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein. Wer dem Antrag in der Drs. 7/1739 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion und große Teile der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion der SPD.
- Es sind Teile der Fraktion der SPD. Wer enthält sich der Stimme? - Es enthalten sich die Fraktion DIE GRÜNEN, ein weiterer Teil der SPD-Fraktion sowie zwei Abgeordnete der CDU-Fraktion der Stimme.
- Mehrere Abgeordnete der CDU-Fraktion. - Somit haben wir die Abstimmung durchgeführt. Die Fraktion DIE LINKE hatte signalisiert, nicht abstimmen zu wollen. So war das korrekt.
Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, hat der Abg. Herr Farle darum gebeten, eine persönliche Erklärung abgeben zu können. Laut § 67 hat der Abgeordnete das Recht dazu, hier eine persönliche Erklärung abzugeben. Sie haben das Wort, Herr Farle.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute ein Riesenprogramm, ich möchte mich also sehr kurz fassen. Ich finde die Tatsache, dass Herr Erben politische Argumentation durch persönliche Diffamierung ersetzt, nicht in Ordnung.
Ich fordere ihn auf, in Zukunft solche Sprüche gegen unseren Fraktionsvorsitzenden, warum er da unten hinstarrt, wenn er sich auf das Mikrofon konzentriert, zu unterlassen. Und ich fordere ihn auf, es erst recht zu unterlassen, Abgeordnete der AfD, wie zum Beispiel mich, bei einer über 25 Jahre zurückliegenden Tätigkeit als Kommu
nalparlamentarier, der niemals ein Extremist gewesen ist, der jede Form der politischen Gewalt gegen andersdenkende Menschen und gegen Sachen anderer Menschen ablehnt, der also ein Demokrat ist,
Wir nehmen die Erklärung so zur Kenntnis. Allerdings muss ich einschränkend sagen: Diese gilt dann nur für Sie persönlich und nicht für andere Abgeordnete.