Es gibt zwei Wortmeldungen, einmal von Herrn Gallert und dann von Frau Feußner. Möchten Sie die beantworten?
Situation zu Anfang der Legislaturperiode, es geht um eine Rede Ihres Kollegen Tillschneider. Er hat damals eine Straftat, und zwar ausdrücklich eine Straftat mit Sachbeschädigung und Nötigung, nämlich das Zumauern eines Migrantenwahllokals in Halle, als politisch legitime, vernünftige und gute Aktion verteidigt, also eine Straftat verteidigt.
Ich habe damals Ihre Reaktion gesehen. Sie haben ihm begeistert zugestimmt. Herr Lehmann, warum verteidigen Sie Straftaten im Namen Ihrer Ideologie?
Das ist keine Frage. Das ist eine Unterstellung Ihrerseits. Und zu der Stellungnahme, die Herr Tillschneider abgegeben hat, müsste er Ihnen selber antworten und nicht ich.
Ja, Herr Lehmann, zunächst möchte ich hier festhalten: Ich fühle mich wirklich schon - und ich habe es schon einmal hier im Plenum gesagt - fast wie in der Weimarer Republik, was von links und rechts kommt. Es ist eigentlich beschämend, was hier stattfindet.
Ich möchte noch einmal für unsere Fraktion klar und deutlich sagen: Wir lehnen jeglichen Extremismus ab, ob er von rechts oder von links kommt.
Nun komme ich zu meiner Frage. Herr Lehmann, ich möchte Sie zu einer Aussage befragen, die Frau Quade hier getätigt hat, und wissen, wie Ihre Meinung dazu ist. Frau Quade äußerte in ihrem Redebeitrag, dass sie, die LINKS-Fraktion, die einzige Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft gewesen sei, die einen Untersuchungsausschuss bezüglich der Ereignisse in Hamburg beantragt habe.
Nun geht es hier zwar um Sachsen-Anhalt und nicht um Hamburg, aber Hamburg war ja nun in aller Munde. Soweit ich in Kürze recherchieren konnte, hat die LINKE-Fraktion tatsächlich einen Untersuchungsausschuss beantragt, und zwar zu den Themen: der ganze Komplex um G 20, den Gipfel mitten in Hamburg abzuhalten, das Ein
satzkonzept der Polizei - das war ihr ganz wichtig -, Einschränkung der Grundrechte und Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger
bis hin zu den unfassbaren Gewalttaten. Ist Ihnen auch bekannt, dass die anderen Fraktionen keinen Untersuchungsausschuss, sondern noch ein viel höheres Gremium einsetzen wollten, nämlich einen Sonderausschuss, der wesentlich mehr Bedeutung als ein Untersuchungsausschuss hat? Ich möchte Sie befragen, ob Ihnen das bekannt ist bzw. wie Sie das bewerten.
Ja, sehr geehrte Frau Feußner. Wie Sie eben schon dargelegt haben, die Hamburger LINKE fordert einen Untersuchungsausschuss - wie wir es schon sagten: die Bösen sind die Polizisten -, um das Fehlverhalten der Polizei zu untersuchen. Wahrscheinlich gab es diese großen Krawalle, die Ausschreitungen und die Zerschlagung der Schanze nur, weil die Polizei in Hamburg war.
Wahrscheinlich kann man implementieren, dass es nach diesem kranken Geist der LINKEN wahrscheinlich nicht ein brennendes Auto gegeben hätte, wenn die Polizei in Hamburg nicht gewesen wäre. Damit müssen sich aber Hamburg und der Untersuchungsausschuss befassen.
Das ist für mich ein Zeichen davon, dass der Denkansatz der LINKEN völlig weltfremd ist. Die machen nun aus der Polizei das Feindbild. Es zielt ja auf den Polizeieinsatz ab, Gewalt eskalierend, deeskalierend usw., um wahrscheinlich den Schritt in die Initiative zu machen, weil ihnen das Floß unter den Füßen sinkt. Ich kann es mir nur so erklären, dass es ein Angriff nach vorn ist, um eine Schadensbegrenzung zu erreichen.
Wir wissen auch, dass in Hamburg die Gewalt mit Fallen, die den Polizeibeamten gestellt worden sind, von der Schanze ausging. Da kann man wahrscheinlich von der Diskussion ablenken, ob die Schanze in Hamburg vom Senat weiter so geduldet werden sollte wie bisher oder nicht oder ob man denen in der linken Hausbesetzerszene endlich den Hahn abdreht. Das ist der Hintergrund, den ich vermute.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Lehmann, Sie haben sehr ausführlich die Positionen der AfD bzw. Ihre Position vorgetragen
und Sie haben am Ende einen Satz gesagt, ich darf zitieren, mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, in Richtung dieses Parlaments, wortwörtlich: „Sie stecken wahrscheinlich alle bis zur Halskrause mit drin.“ Das halte ich für eine Unverschämtheit, den Mitgliedern dieses Hohen Hauses einen solchen pauschalen Vorwurf zu machen.
Ich will wenigstens für mich an dieser Stelle dies nicht unwidersprochen lassen und ich will Sie auffordern und Ihnen damit die Möglichkeit geben, sich von dieser Aussage zu distanzieren bzw. sich dafür zu entschuldigen. - Herzlichen Dank.
Herr Hövelmann, das ist Ihr gutes Recht. Ich habe gesagt, alle, mehr oder weniger. Daraus kann man das ableiten. Das unterscheidet sich nicht viel von den Pauschalangriffen, denen sich die AfD tagtäglich auch im Parlament hier ausgesetzt sieht. - Danke schön.
Es gibt keine weiteren Anfragen. - Bevor wir in das Abstimmungsverfahren eintreten, entspreche ich noch einer Bitte des Fraktionsvorsitzenden Herrn Knöchel von der Fraktion DIE LINKE, dass er das Wort ergreifen kann. Sie dürfen, Herr Abg. Knöchel. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet, allerdings eine Frage will mir nicht aus dem Kopf, Frau Feußner,
die Frage nach dem Hamburger Untersuchungsausschuss. Warum haben Sie die dem Herrn Lehmann und nicht meiner Kollegin Quade gestellt?
Die in Hamburg eingesetzte Sonderkommission ist ein ganz normaler parlamentarischer Ausschuss, der eben nicht die Möglichkeit hat, über die von der Regierung benannten Bediensteten hinaus Zeugen zu vernehmen, zu vereidigen, sodass das Problem ist, dass eher der Hamburger Senat diesen Ausschuss führt. Deswegen haben wir ihn kritisiert. Das probatere Mittel, um eine allumfassende Aufklärung hinzubekommen, wäre der parlamentarische Untersuchungsausschuss.
Meine Damen, meine Herren! Die Einsetzung einer Enquete-Kommission regelt Artikel 55 unserer Landesverfassung. Dort ist geregelt, dass der Landtag grundsätzlich das Recht zur Einsetzung einer solchen Kommission hat, dass er im Weiteren die Pflicht dazu hat, wenn ein Viertel der Mitglieder dies beantragt.
Frau Präsidentin hat das Abstimmungsverfahren, das sich aus der Auslegung der Geschäftsordnung ergibt, hier vorgestellt und hat dargelegt, dass dem Minderheitenrecht erst dann zur Geltung verholfen werden kann, wenn hierüber eine Abstimmung durchgeführt und eine entsprechende Mehrheit erreicht wird. Ich kann nicht prognostizieren, wie das Abstimmungsergebnis ist, aber wir halten dieses Verfahren für problematisch. Denn ein Minderheitenrecht in die Disposition der Mehrheit zu stellen höhlt ein Minderheitenrecht nach Überzeugung meiner Fraktion aus.