Wie gesagt, ich kann nicht in die Zukunft gucken. Ich weiß nicht, wie sich die Technologie weiter entwickelt. Dass der jetzige Stand der Technik nicht der sein wird, den wir in zehn, 20 Jahren haben werden, ist klar. In welche Richtung es gehen muss, ist auch klar.
Eine Kurzintervention. Herr Meister, Sie sind falsch orientiert. Sie vergleichen die Diskussion jetzt und das, was jetzt geschieht, mit dem Schritt von der Dampfmaschine zum Verbrennungsmotor, und wir, die Rückschrittlichen, sind diejenigen, die für die Dampfmaschine sind, und Sie sind für den Verbrennungsmotor und somit für den Fortschritt.
Das stimmt nicht; der Vergleich hinkt, weil der Fortschritt von der Dampfmaschine zum Verbrennungsmotor eine Lösung für echte Probleme war. Der Fortschritt, den Sie wollen, ist eine Lösung für eingebildete Probleme. Das ist der grundlegende Unterschied.
(Zustimmung bei der AfD - Sebastian Strie- gel, GRÜNE: Es gibt keinen Klimawandel bei Herrn Tillschneider!)
Ich weiß nicht, ob Sie sich grundsätzlich für solche Dinge interessieren. Es gibt schon ein grundsätzliches Problem, wie unsere Energieversorgung in der Zukunft sein wird.
Wenn Sie auf fossile Energien setzen, dann können Sie das machen, aber Sie wissen, was das für Folgen hat und dass das nicht ewig geht. Wenn Sie dann sagen, es ist kein Qualitätssprung vorhanden, weil wir zu anderen Antriebstechniken kommen, die diesen Wechsel ermöglichen, dann finde ich es eigenartig, dass Sie darin keinen Fortschritt sehen. Ich sehe ihn deutlich. - Danke.
Vielen Dank, Herr Meister. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner, Herr Thomas für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! In der gebotenen Kürze möchte ich darauf eingehen, obwohl ich die Diskussion um zukünftige Technologien sehr spannend finde. Einige im Haus wissen noch nicht, was dabei kommt, und einige im Haus sagen - zu Recht, wie ich finde -, wir sollten die Technologien, die wir haben, einfach besser machen. Wir müssen aufpassen - das zeigt auch die Energiewende -, dass wir bestimmte Wirtschaftszweige nicht an den Rand des Existenzdaseins drängen und die Belastungen so hoch werden, dass wir letztlich darunter leiden, dass wir selbst auferlegte Dinge nicht erfüllen können.
Mit Blick auf DIE LINKE. Ich bin weit davon entfernt, festzustellen, wer die Urheberrechte bei diesem AdBlue-Antrag hat, ob das ZDF oder die CDU-Fraktion. Wenn Sie mich fragen, hat diese die CDU-Fraktion. Eines weiß ich sicher: Sie haben sie nicht.
Insofern möchte ich auch Ihren Trittbrettfahrer-Antrag kommentieren, den Sie in der Eile der Zeit wahrscheinlich schreiben mussten.
Im Kern, meine Damen und Herren, wollen wir das Gleiche. Wir wollen den Betrug beenden. Wir wollen einen fairen Wettbewerb, und wir wollen die Umwelt besser schützen, indem diese Technologie zur Anwendung kommt. Deswegen finde ich es gerade bei der LINKEN zu kurz gegriffen, die sich nur auf den Umweltschutz bezieht. Das
ist nicht das Ansinnen, das wir verfolgen. Wir wollen das etwas weiter fassen. Deswegen möchte ich darum bitten, dass wir dem Ursprungsantrag zustimmen. Denn der Antrag der LINKEN ist entbehrlich und nicht notwendig. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Thomas. Ich sehe keine Anfragen. - Bevor wir in das Abstimmungsverfahren eintreten, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Thie aus Blankenburg recht herzlich auf beiden Tribünen begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen im Hohen Hause!
Wir steigen in das Abstimmungsverfahren zum Antrag in Drs. 7/1534 ein. Einen Antrag auf Überweisung habe ich nicht vernommen. Wir stimmen somit direkt über den Antrag der Koalitionsfraktionen in Drs. 7/1537 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme und ein Abgeordneter der AfD-Fraktion enthält sich ebenfalls der Stimme.
- Sie haben dagegen gestimmt? Dann müssen wir das wiederholen. Das war nicht eindeutig. Das hatten Sie zu spät angezeigt, Herr Lehmann.
Ich möchte, damit das eindeutig ist, die Abstimmung wiederholen. Wer mit diesem Ursprungsantrag einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme. Somit haben wir ordnungsgemäß abgestimmt und der Antrag der Koalitionsfraktionen in Drs. 7/1534 ist angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist hiermit erledigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Abgeordnete! Verschärfte Informationskontrollen schreiben wir üblicherweise totalitären Staaten zu. Sicherlich möchte niemand bestreiten, dass auch die Debattenkultur gewisse Spielregeln braucht. Das ist erst einmal richtig.
Die Zensur angeblicher oder tatsächlicher unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte muss jedoch Grenzen haben, wollen wir den freien, offenen und demokratischen Diskurs auch weiterhin als hohes Gut in unserem Land erhalten.
Das Vorwort zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken führt an - ich zitiere -:
„Gegenwärtig ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Durch Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.“
menschliche Regung ist erst einmal nicht strafbar, höchstens verachtbar. Kriminalität selbst ist natürlich strafbar, ob sie nun von Hass oder von anderen Beweggründen motiviert ist oder auch nicht. Diese Kriminalität kann selbstverständlich schon längst verfolgt und geahndet werden, auch in sozialen Netzwerken. Dazu bedarf es keinesfalls einer übertriebenen Obrigkeitskampagne gegen sogenannte Hasskriminalität.
Es sei denn, man verfolgt damit eigentlich ein ganz anderes abscheuliches Ziel, und zwar die schrittweise Auflösung eines der Grundpfeiler unseres freiheitlichen Rechtstaates, nämlich die Abschaffung der Meinungsfreiheit.
nat, ganze 19 Millionen sogar täglich. Neben Facebook gibt es aktuell mindestens neun weitere Telemedienanbieter, welche in den Regelbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fallen würden. Die meisten unter ihnen, wie beispielsweise Facebook, YouTube oder Twitter, bildeten bereits 2015 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie Vertretern der Zivilgesellschaft eine sogenannte Task-Force gegen Hasskriminalität in den sozialen Netzwerken. Es folgten Selbstverpflichtungen der Mediendienstleister im Kampf gegen Hass im Netz, welche mal mehr und mal weniger umgesetzt bzw. angewandt wurden.
Da die Selbstverpflichtungen der Telemediendienstleister scheinbar nicht ganz im Sinne der Bundesregierung greifen, möchte diese einen weiteren zackigen Gang zulegen. Dazu wiederum soll eben das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingeführt werden, um die Dienstanbieter mit drastischen Bußgeldern belegen zu können, wenn diese nicht entsprechend den Zensur- und Berichtsvorgaben der Regierung handeln.
Hohe Bußgelder bis in den Millionenbereich drohen, wenn rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beschwerde gelöscht werden. Dies wird zwangsläufig zu massenhaftem Löschen von beanstandeten Inhalten und Meinungsäußerungen führen.
Die juristisch komplizierte Abwägung - jetzt hören Sie bitte zu -, welche Meinungsäußerungen strafbar sind und welche vielleicht widerlich, aber auszuhalten sind, wird weitgehend in die Hände von Anbietern sozialer Netzwerke gelegt, so formuliert in einem Aufsatz der Friedrich-Naumann-Stiftung. In unserem Antrag sprechen wir von einer virtuellen Entstaatlichung.