Aber betroffene Pflegebedürftige können nicht auf die Straße gehen und haben oft keine Lobby. Daher sage ich ganz klar: Gute Arbeitsbedingungen sind gut für das Pflegepersonal, sind aber auch gut für die zu Pflegenden.
Mindestpersonalschlüssel sind hierfür ein sehr sinnvoller Weg. Im Bereich der Krankenpflege werden Schritte dahin unternommen. Das Ministerium hat das dargestellt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II von 2015 ist die Entwicklung von Mindestpersonalschlüsseln in der Altenpflege bis 2020 festgelegt worden. Das ist zu begrüßen, ganz klar. Aber die grüne Bundestagsfraktion hat auch zu Recht kritisiert, dass sich diese zeitliche Vorgabe viel zu weit streckt.
Immerhin muss man konstatieren: Es bewegt sich etwas, und es bewegt sich etwas in die richtige Richtung.
In Bezug auf die Pflegeausbildung bewegt sich nach langem Stillstand nun auch etwas. Da gibt es sogar, wie ich finde, gute Nachrichten. Der grüne Vorschlag, statt einer Zusammenführung aller drei Pflegeberufe hin zu einer generalisierten Pflegefachkraftausbildung lieber eine integrierte Pflegeausbildung zu entwickeln, wurde beinahe eins zu eins umgesetzt. Es scheint so, dass CDU und SPD schließlich in eine ähnliche Richtung gedacht haben wie wir GRÜNEN, und das ist auch gut so.
Nun steht eine Pflegeausbildung im Raum, die eine gemeinsame zweijährige Ausbildungsphase beinhaltet mit anschließender einjähriger Spezialisierung. Als Berufsabschlüsse wird es dann Altenpflege, Kinderkrankenpflege und die generalistische Pflegefachkraft geben. Bei dieser Reform soll es dann auch standardmäßig eine Umlagefinanzierung geben.
Ich denke daher, die Einschätzung des zuständigen Ministeriums ist richtig, die Umsetzung der Reformen der Pflegeausbildung abzuwarten und hier keine voreiligen Aktivitäten zu entfalten. Aber wir werden das auch im Ausschuss noch zur Sprache bringen können, weil der Antrag ja überwiesen werden soll. - Vielen Dank.
Es gibt keine Fragen. Ich danke der Abg. Frau Lüddemann für die Ausführungen. - Für die SPD spricht die Abg. Frau Dr. Späthe. Frau Dr. Späthe, Sie haben das Wort.
Prognose und auch der demografische Wandel sagen uns, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen, die in Heimen versorgt werden, in Deutschland bis zum Jahr 2025 auf rund eine Million Menschen steigen könnte. Das bedeutet für SachsenAnhalt einen steigenden Bedarf von rund 36 % an Fachpersonal im Pflegebereich.
Das heißt, wir werden in Zukunft - das ist mehrfach gesagt worden - noch genügend Fachkräfte brauchen, damit wir alle später einmal, wenn es nötig ist, eine qualitätsvolle Pflege erhalten.
Allerdings wollen immer weniger junge Menschen diesen schönen, aber auch anstrengenden Beruf ergreifen. Das hat verschiedene Ursachen, zum einen die vergleichsweise geringe Bezahlung des Altenpflegers, die mitunter schwierigen Arbeitsbedingungen und das Aufbringen von Schulgeld für die Ausbildung; das ist alles erwähnt worden.
Aber vieles in dem Bereich kann zunächst erst einmal nur auf der Bundesebene geregelt werden; das weiß auch DIE LINKE, die die Zuständigkeiten in ihrem Antrag benennt und Mindestpersonalbemessung und eine Steigerung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege fordert.
Auf der Bundesebene wird zunächst mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, also dem Infektionsschutzgesetz, der Versuch unternommen, bis Ende Juni 2018 verbindliche Personaluntergrenzen festzulegen, ein bisher schwieriges und kompliziertes Unterfangen, das auch dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Rechnung tragen muss.
Sollte der Versuch, Personalrichtwerte festzulegen, scheitern, werden sie per Pflichtverordnung zum Januar 2019 festgelegt.
Des Weiteren hat man sich im zuständigen Gesundheitsausschuss des Bundestages darauf verständigt, dass die Wirkung der Personaluntergrenze bis 2022 zu evaluieren ist. Das ist ein Meilenstein; denn es wird dann ein festes Verhältnis zwischen der Anzahl der Pflegekräfte und der Anzahl der Patientinnen und Patienten geben, auch bei Nachtschichten und auf Intensivstationen, wie DIE LINKE es gefordert hat.
Dies verbessert nicht nur die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, sondern verbessert auch die Sicherheit der Patienten und der Bewohner von Heimen. Krankenhäuser, welche diese Mindeststandards nicht einhalten, müssen mit finanziellen Sanktionen rechnen.
Positiv hervorzuheben ist auch, dass die Krankenhäuser gestärkt werden; denn der Pflegezuschlag, der ab diesem Jahr von den allgemeinen Krankenhäusern für gute Pflege gezahlt wird, wird um 300 Millionen € aufgestockt.
Das sind gute Ansätze, aber die reichen allein nicht aus, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Es müssen auch die Ausbildungsbedingungen in der Pflege verbessert werden, und es müssen mehr für diesen Beruf interessiert werden. Denken Sie an vorangegangene Tagesordnungspunkte der letzten zwei Tage. Wir brauchen mehr Lehrer, wir brauchen mehr Erzieher, wir brauchen mehr Ärzte, wir brauchen aber auch mehr Ingenieure. Das heißt, die Berufsbilder konkurrieren untereinander, und da hat die Pflege einen sehr großen Nachholebedarf.
Es ist erfreulich, dass nach langem Ringen endlich das Pflegeberufereformgesetz, die generalisierte Ausbildung, nun doch kommen wird, dass das Schulgeld zu 2019 abgeschafft wird und ein Umlageverfahren nun auch für Sachsen-Anhalt ermöglicht wird, was bisher hier ja nicht ging.
Zur Ausbildung sage ich jetzt nicht noch Details; Frau Lüddemann hat es schon gemacht. Aber: Die Generalisierung ist der richtige Schritt; denn sie ermöglicht die Flexibilisierung der Ausbildung. Dies wird der Bundestag voraussichtlich morgen schon beschließen.
Zur weiteren Behandlung und Beförderung des Themas beantrage ich die Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss. Dort können wir uns über landesrechtliche Konsequenzen und notwendige Schritte verständigen. - Vielen Dank.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich Frau Dr. Späthe für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht noch einmal Frau Zoschke. Frau Zoschke, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Herr Bönisch, in einem gebe ich Ihnen 100-prozentig recht: Die Zeit, die wir hier für dieses Thema gemeinsam hatten, Sie fünf Minuten, ich ein paar Minuten mehr, reicht einfach nicht aus, um all das, was uns zum Thema Pflege bewegt, tatsächlich auszusprechen.
Ich glaube - Herr Willingmann, Sie kriegen das jetzt ab; die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration hat Sie ja gebeten, das kundzutun -, ich bin der festen Überzeugung, dass die Einführung der generalisierten Ausbildung, die auch Frau Lüddemann erwähnt hat, dieses Problem, das wir haben, noch eindeutig verschärfen wird. Wenn wir jetzt nicht vorbauen, wird es uns eine große Delle in der Ausbildungsphase und dann auch im Berufseinstieg bringen. Das ist, denke ich, ein großes Dilemma; darauf wollten wir hinweisen. Offensichtlich ist das nicht richtig angekommen.
Ich glaube, was wir festhalten müssen und was wir wahrscheinlich auch den Pflegekräften einmal sagen müssen, ist: Wir erkennen an, dass das, was sie tun, Pflege, ein Knochenjob ist, und wir danken Ihnen, dass sie das jeden Tag tatsächlich tun.
Wir müssen endlich weg von unseren Sonntagsreden und müssen Tatsachen schaffen. Das ist das eine: Wir brauchen mehr Pflegekräfte. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen und wir brauchen auch für diejenigen, die dort tätig sind, viel mehr Gehalt.
Unser Vorschlag ist - ich habe das vorhin auch in meiner Rede betont -, die Bundesratsinitiative, die übrigens nicht von einer LINKEN losgetreten worden ist, sondern von der CDU-Ministerpräsidentin im Saarland Frau Kramp-Karrenbauer, soll im Juli abgestimmt werden. Es wäre mir wichtig, dass wir ein Zeichen auch für unsere Pflegekräfte senden, indem wir dieser Bundesratsinitiative zustimmen und unsere Landesregierung auffordern, dies zu tun. Deswegen bitte ich um getrennte Abstimmung des ersten Absatzes unter a). Alles andere können wir gern in den Ausschuss überweisen und können uns dort trefflich darüber streiten, was der bessere Weg für Sachsen-Anhalt ist. Deswegen bitten wir um eine getrennte Abstimmung. Der Überweisung stimmen wir zu.
Die Frage noch einmal: Wer hat die Überweisung in den Ausschuss beantragt? - Frau Dr. Späthe, soll der Antrag komplett in den Ausschuss überwiesen werden?
- Gut. - Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung des kompletten Antrages in den Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalition und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Stimmenenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung des Antrages in den Ausschuss bestätigt worden. Somit ist dieser Punkt abgehandelt.
Verehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Die AfD steht für den Satz „Wir für unsere Heimat!“. Damit diese Formel weiter auch mit Leben ausgefüllt wird, bringen wir den Antrag zum einjährigen Heimatdienst hier heute ein. Der Heimatdienst möge ein sozialer Ehrendienst für unsere deutsche Gesellschaft werden.
Wir stellen uns vor, dass dieser Heimatdienst für alle jungen deutschen Männer und Frauen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren geöffnet werden sollte. Ausgenommen hiervon sind natürlich junge Mütter, und es wird auch niemand von uns dazu gezwungen, der aufgrund körperlicher Einschränkungen dazu nicht in der Lage ist.
Neben den von der AfD privilegierten Verwendungen in der Bundeswehr stehen auch alle weiteren Bereiche in der Gesellschaft für diesen Dienst offen; alle Bereiche, die händeringend oft Hilfe suchen und nicht bekommen. Erinnern wir uns noch an den dynamischen Herrn von und zu Guttenberg? Mit forscher Entscheidung setzte er 2011 die traditionell hergebrachte Wehrpflicht in Deutschland aus. Mit dieser Entscheidung begann auch der Sinkflug unserer Bundeswehr, den Frau von der Leyen jetzt mit Sturzkampfbombergeschwindigkeit fortsetzt.
Es wurde mit diesem Sparkurs des Ministers damals eine bewährte militärische Tradition aus der Zeit der napoleonischen Befreiungskriege beendet. Ich erinnere daran: 1813 wurde unter Federführung der Generäle Boyen, von Gneisenau und Scharnhorst das Fundament für die deutsche Wehrpflicht eingeführt.
Es wurde vor über 200 Jahren die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Damit wurde damals die Armee im Volk als Bürgerarmee verwurzelt. In dieser Zeit der napoleonischen Befreiungskriege wurde übrigens auch - für Sie zur Information - das Eiserne Kreuz gestiftet. Dies noch mal am Rande als wehrpolitische Exkursion. Dieses Eiserne Kreuz, von Friedrich Wilhelm III. 1813 gestiftet, kommt nicht aus der nationalsozialistischen Zeit, sondern aus der Zeit der französischen Befreiungskriege.
Zurück zum Heimatdienst. Wir wollen in unserem Antrag nicht so weit gehen, wie einst die Junge Union das vorschlug. Die schlug vor, einen 24 Monate währenden Dauerdienst in Europa in irgendeinem Land abzuleisten. Bei uns soll der Heimatdienst nicht am Ende der Welt für unsere Jugend zur blutigen Realität werden, sondern in Deutschland geleistet werden, und nicht wie einst Herr SPD-Struck sagte: Deutschland wird am Hindukusch verteidigt. Nein, die AfD sagt: Die Heimat