Protocol of the Session on June 20, 2017

Das ist unredlich und das ist ein verheerendes Signal an die Betroffenen und an alle Beteiligten.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke. Herr Kohl hat eine Nachfrage. - Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Eine Stellungnahme.

Sie können entscheiden, ob das eine Intervention ist oder nicht.

Eine Stellungnahme. - Ich muss Frau Quade insofern recht geben: Es war vielleicht nicht gründlich geprüft. Wir haben sehr schnell feststellen müssen, dass der Innenausschuss für die Problematik Hornburg nicht zuständig ist. Man muss allerdings auch sagen, dass sich das beim Obleute-Treffen etwas anders dargestellt hat. Erst später hat sich herausgestellt, dass das eine Sache einer Fördermittelvergabe aus dem LEV ist. Wir konnten das zu diesem Zeitpunkt nicht abschätzen.

Wir werden Besserung geloben und beim nächsten Mal deutlich gründlicher prüfen, ob die Anträge der LINKEN wirklich in den Innenausschuss gehören.

Ich sehe keine Reaktionen der Rednerin. Damit ist der Debattenbeitrag beendet. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Striegel das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Feuerwehren in unserem Bundesland stehen angesichts des demografischen Wandels vor enormen Herausforderungen. Das war bereits

vor der Behandlung unseres Entwurfes für ein neues Brandschutzgesetz klar.

Es ist auch während des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder offenbar geworden. Insbesondere im ländlichen Raum, wo freiwillige Feuerwehren als Ankerpunkte für Sicherheit, aber auch für dörfliche Gemeinschaft und demokratisches Zusammenleben bestehen, sehen sich die Wehren enorm unter Druck: durch abnehmende Zahlen der Mitglieder, insbesondere in den Einsatzeinheiten, durch hohe Belastungen im Berufsleben, die ehrenamtliches Engagement nicht leichter machen, und durch viele andere Herausforderungen.

Ich will zitieren:

„Für die Feuerwehren im Land SachsenAnhalt ist es nicht fünf vor zwölf, es ist fünf nach zwölf.“

Diese Worte des Anzuhörenden Heiko Bergfeld, Kreisbrandmeister aus Anhalt-Bitterfeld, im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses hallen deshalb noch in mir nach.

Als Gesetzgeber sind wir aufgefordert, gute Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement in den Feuerwehren zu schaffen, auch, um damit die Einsatzbereitschaft der Wehren landesweit sicherzustellen.

Die Aufforderung der Sachverständigen war mehr als deutlich. Zitat: „Wir müssen dringend etwas tun.“

Das novellierte Brandschutzgesetz hilft, den aktuellen Herausforderungen für die Feuerwehren zu begegnen - der Minister und auch die Vorrednerin und der Vorredner haben darauf verwiesen -; dies wird die bestehenden Probleme aber nicht allein lösen können. Zukunftsfähige Feuerwehren im Land brauchen Partnerinnen und Partner, auch in den Kommunen. Das sage ich ausdrücklich.

Die Anhebung der Altersgrenze hilft vielen Wehren, ihre Einsatzabteilung einsatzfähig zu halten, sie lässt uns Zeit gewinnen, um die Gewinnung neuer Mitglieder und deren Ausbildung zu erreichen. Dass auch innerhalb von Ortswehren unselbstständige Standorte vorgehalten werden können, von denen Mitgliederwehren ausrücken können, bildet die sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse in unserem Bundesland besser ab.

Mit der Möglichkeit für Kreisbrandmeister, auch in Landkreisen, in denen keine Brandschutzabschnitte gebildet wurden, mehrere Stellvertreter zu berufen, kann Verantwortung auf mehr Schultern verteilt werden. Im Hinblick auf die Bestimmung der Gemeindewehrleiter und ihrer Stellvertreter haben wir mit Blick auf die unterschiedlichen Traditionslinien auch die Möglichkeit, dass denen

gefolgt werden kann. Auch darauf wurde bereits eingegangen.

Wer morgen einen guten Brandschutz gewährleisten will und Kinder an ein Engagement für andere heranführen will, braucht Kinder- und Jugendwehren. Mit der Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Regelungen des Gesetzes findet die umfassende Nachwuchsarbeit in den Feuerwehren Unterstützung und Anerkennung. Mitglied einer Kinderfeuerwehr kann werden, wer das sechste Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Kinder können auf gesonderten Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr haben.

Mit dem neuen Brandschutzgesetz wollen wir als Teil der Regierungskoalition ein leistungsstarkes und modernes Hilfeleistungssystem und ein hohes Brandschutzniveau aufrechterhalten. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses zur Gesetzesänderung.

Lassen Sie mich zum Thema Hornburg noch einige wenige Sätze sagen. Das Verfahren ist ganz sicher nicht optimal gewesen, aber es krankt tatsächlich an der ursprünglichen Einbringung des Antrages. Wir als Koalitionsfraktionen haben auf die Schwierigkeiten bereits im Plenum hingewiesen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Herr Borchert hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst die aus Sicht meiner Fraktion wesentlichen Änderungen zusammengefasst noch einmal vorweggeschickt: Dazu gehört die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre nach Antrag und damit die Ermöglichung des weiteren Dienstes in der Einsatzabteilung in Abhängigkeit von der gesundheitlichen Eignung.

Die Finanzierung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge erfolgt weiterhin durch das Land, aber eine Übertragung an die Otto-von-Guericke-Uni in Magdeburg ist möglich.

Die Einnahmen des Landes aus der Feuerschutzsteuer sollen jährlich an die Gemeinden und Landkreise ausgezahlt werden, zunächst in Höhe von mindestens 3 Millionen €.

Wichtige Themen sind die bevorzugte Einstellung von Feuerwehrmitgliedern in den Kommunen, die Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Regelungen des Gesetzes zur Struktur der Feuerwehr,

Kinderfeuerwehren als eigenständige Abteilungen der Feuerwehren und die Beschreibung des Status des Jugendfeuerwehrwarts in der freiwilligen Feuerwehr. Jugendfeuerwehrwarte sind fortan Mitglied der Leitung der freiwilligen Feuerwehren.

Weiterhin die Zulassung der Bildung von Standorten als Bestandteil einer Ortsfeuerwehr, damit für nicht mehr allein zukunftsfähige Feuerwehren bei Beibehaltung des bisherigen Feuerwehrhauses oder unter Nutzung eines anderen geeigneten Objekts der Ortsbezug aufrechterhalten werden kann, die Klarstellung, dass zu den Anspruchszeiten auf Lohnfortzahlung, was in der Praxis sicherlich sehr gut ankommen wird, auch die Regenerationszeiten nach Einsätzen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gehören, zum Beispiel bei Schlafunterbrechung bei Nachteinsätzen, worauf die Kameraden sehr großen Wert gelegt haben, und schließlich, was sehr wichtig ist, die Aufnahme von Handlungen als Ordnungswidrigkeitstatbestand, wenn zum Beispiel Einsätze zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung behindert werden. Das ist in der Praxis leider sehr oft der Fall.

Die Ausschussberatungen zum vorliegenden Gesetzentwurf waren sachlich, konstruktiv und fair. Das Ergebnis wird den Anforderungen an einen zeitgemäßen Brandschutz gerecht werden. Wir wollen ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem aufrechterhalten.

Im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss konnten neben den kommunalen Spitzenverbänden auch einige Kreisbrandmeister ihre Bedenken vorbringen. Daraus resultierend haben die Koalitionsfraktionen am 4. Mai 2017 einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht. In die Kinderfeuerwehr können nun auch Kinder in einem Alter von unter sechs Jahren aufgenommen werden, wenn der erforderliche Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr vorhanden ist.

Ferner können die Vorschlagsberechtigten zur Wahl des Gemeindewehrleiters durch Satzung bestimmt werden. Gesetzlich normiert ist, dass der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter von den Ortswehrleitern vorgeschlagen werden. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe trägt dieser Regelungsvorschlag dem Umstand Rechnung, dass neben einer Vorschlagsberechtigung der Ortswehrleiter durchaus auch andere Verfahren denkbar sind. Das wurde von meinen Vorrednern schon gesagt. In diesem Zusammenhang sind die Urwahl und das Delegiertensystem zu erwähnen.

Gleichfalls wird an der hierarchischen Bestimmung der Führungskräfte in der Feuerwehr festgehalten.

(André Poggenburg, AfD: Jawohl!)

Darüber hinaus sind bis zu zwei stellvertretende Kreisbrandmeister zu berufen, sofern keine Brandschutzabschnitte gebildet werden.

Letztlich findet im Gesetzentwurf Berücksichtigung, dass nunmehr der Kreisjugendfeuerwehrwart auf Vorschlag der Gemeindejugendfeuerwehrwarte des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vom Landkreis benannt wird. Dies entspricht den gleichlautenden Regelungen der Benennung von Kreisbrandmeistern.

Es wurde zwar darüber diskutiert, die Amtszeit des Kreisjugendfeuerwehrwarts zu begrenzen, dies wurde jedoch nicht in das Gesetz aufgenommen. Hintergrund ist, dass der Kreisjugendfeuerwehrwart nicht in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen wird, welches sechs Jahre dauern würde, sondern in eine Funktion eingesetzt wird. Dies entspricht den Regelungen in der Laufbahnverordnung für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren in Teil 3 - Nachwuchsarbeit. Einen Systemwechsel wollte man an dieser Stelle nicht vornehmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute im Hohen Haus den Gesetzentwurf beschließen, dann stärken wir das Ehrenamt, sichern die Einsatzdienststärken und statten die Feuerwehren in unserem Land bestmöglich aus. Zusammenfassend: Es ist ein Gesetz mit der Feuerwehr und für die Feuerwehr in unserem Land. Daher bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Borchert. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Für die Fraktion der AfD hat der Abg. Herr Roi das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass noch nicht alle gegangen sind.

(Minister Holger Stahlknecht: Alle hier!)

Nach diesem mitreißenden Beitrag meines Vorredners möchte ich Ihnen mitteilen, dass uns als AfD das Thema Feuerwehr sehr am Herzen liegt.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich denke, uns allen sollte dieses Ehrenamt sehr am Herzen liegen; denn die Feuerwehren sorgen jeden Tag rund um die Uhr für unsere Sicherheit, und zwar für unser aller Sicherheit, indem sie nämlich über 24 Stunden einsatzbereit sind, wenn wir in Not sind.

Ich selbst bin seit gut 20 Jahren in der freiwilligen Feuerwehr. Als aktive Einsatzkraft kann ich Ihnen

sagen, dass die Einsätze in den letzten Jahren zunehmend anspruchsvoll werden. Die zu bedienende Technik bedarf heute umso mehr einer umfassenden Schulung. Diese Schulungen und Einsatzdienste leisten die Zehntausenden Ehrenamtlichen in unseren freiwilligen Feuerwehren in ihrer Freizeit, und zwar für uns alle.

Wir sind der Meinung, dass dafür viel zu wenig zurückgegeben wird.

(Beifall bei der AfD)