Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, heute ist und wird es ein guter Tag die freiwilligen Feuerwehren in unserem Bundesland. Wir werden heute ein sehr modernes und gutes Brandschutzgesetz verabschieden, das die Feuerwehren selbst mit erarbeitet haben. Insofern ist es ein Gesetz von Feuerwehren für Feuerwehren, das auch den Brandschutz stärkt.
Ich will nur einige wesentliche Punkte erwähnen, die von der Basis, von der Feuerwehr gewünscht worden sind.
Wir erhöhen die Altersgrenze für Mitglieder der Einsatzabteilung auf 67 Jahre. Wir erhöhen die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2017 auf 3 Millionen € und im nächsten Jahr auf 4 Millionen €. Ich habe die gute Hoffnung, dass es uns in den Jahren 2019/2020 gelingen wird, die Feuerschutzsteuer, so wie wir es verabredet haben, perspektivisch wieder an die 11 Millionen € heranzuführen.
Wir führen sogenannte Standorte als angelehnte Bestandteile einer Ortsfeuerwehr ein. Das bedeutet, dass auch in kleineren Ortschaften unter 100 Einwohnern nach wie vor die Feuerwehr präsent sein kann. Wir verbessern die Einstellungsmöglichkeiten von Feuerwehrangehörigen bei Kommunen, weil wir sie dort privilegieren. Wir führen die Kinderfeuerwehr als mögliche Abteilung einer Feuerwehr ein und die feste Benennung der Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes.
Dem Kollegen Herrn Erben - das sage ich ausdrücklich - bin ich für den Hinweis auf die Einsatzbeteiligung der Werksfeuerwehren dankbar. Wir
werden das im Erlasswege regeln, weil dies keiner gesetzlichen Regelung bedarf. Dabei gilt der Grundsatz: Wer zuerst vor Ort ist, führt zuerst. Da Werksfeuerwehren in der Regel zuerst vor Ort sind, übernehmen sie die Führung. Das werden wir jetzt im Erlasswege untersetzen. Das war nicht gesetzlich erforderlich. Aber noch einmal vielen Dank für den Hinweis, lieber Herr Kollege. Wir haben das aufgenommen.
Ich bin dem Innenausschuss auch für seine guten Entscheidungen sehr dankbar. Sie haben die Vorgaben so modifiziert, dass Wehrleiter bei der Zustimmung zur Aufnahme jüngerer Kinder in die Kinderfeuerwehr entlastet werden. Der Zustimmungsvorbehalt wurde gestrichen. Auch das war eine weise Entscheidung. Dafür sind Verfahren da: dass man über die beste Lösung streitet und am Ende auch die beste Lösung findet.
Wir haben gesagt, das Vorschlagsrecht für Gemeindewehrleiter wird geöffnet, es sei denn, die Vorschlagsberechtigten sind durch Satzung anderweitig bestimmt. Die Landkreise, die keine Brandschutzabschnitte einrichten, können nun bis zu zwei Stellvertreter berufen. Dem Wunsch nach der Festlegung der Zuständigkeiten für die Besetzung der Funktion des Kreisjugendfeuerwehrwartes wurde Rechnung getragen.
Insofern: alles zusammengenommen ein sehr gutes Gesetz, das jetzt hoffentlich mit der Mehrheit dieses Hauses heute so beschlossen werden wird. Ein guter Tag für die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt! - Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Roi. Diese lasse ich natürlich zu. - Bitte, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe eine Nachfrage. Auch ich war damals im Innenausschuss, als es um den Antrag der LINKEN zur Feuerwehr Hornburg ging, der heute auch zur Debatte steht.
Sie haben gerade gesagt, im neuen Gesetz ist von Standorten die Rede. Ich frage mich jetzt - das haben die Herrschaften sich auch gefragt; nur leider durften im Innenausschuss nicht alle reden -: Wie konnte es sein, dass die Ortsfeuerwehr in Hornburg damals in öffentlichen Schreiben auch von der jeweiligen Kommune bereits als Standort eingeführt werden konnte und das auch vom Land wohl so gebilligt wurde, wenn wir erst jetzt die Möglichkeit für solche Standorte im Gesetz schaffen?
Aus meiner Erinnerung ging es dort um die Frage der Zusammenlegung von Feuerwehren. Das ist am Ende eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 des Grundgesetzes. Es gehört nicht - bei dieser Auffassung bleibe ich - in den Innenausschuss und schon gar nicht in den Landtag - wobei das eine das andere bedingt -, über kommunale Entscheidungen zu richten.
Wenn sich eine Gemeinde entscheidet, zwei Wehren zusammenzulegen, dann haben wir nur noch fachlich zu prüfen, ob die Zwölfminutenfrist eingehalten wird und die Voraussetzungen der Risikoanalyse erfüllt sind.
Das ist unsere einzige Aufgabe. Wir als Ministerium haben die kommunale Entscheidung eines Gemeinde- oder Stadtrates nicht zu hinterfragen, sondern zu akzeptieren. Insofern halte ich es nach wie vor für einen untauglichen Versuch, eine solch strittige Entscheidung einer Gemeinde, die immer emotional beladen ist, hier am Ende zu entscheiden und auszutragen.
Danke, ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Damit können wir in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Für die Fraktion der SPD hat der Abg. Herr Erben das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will vermeiden, all das, was in der Ersten Beratung nicht nur von mir, sondern auch von den anderen Fachpolitikern gesagt wurde, heute noch einmal zu wiederholen. Denn der heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetzentwurf ist letztlich ein Gesetzentwurf, in dem viele Vorschläge aus der Praxis der Kommunen und insbesondere der Feuerwehren zusammengetragen und abgewogen und zum Großteil auch aufgenommen worden sind.
Ich will an die Anhörung erinnern. Ich habe in diesem Hause schon sehr viele Anhörungen mitgemacht. Häufig sind Anhörungen Pflichtübungen. Die Anhörung zum Brandschutzgesetz war zweifelsohne keine Pflichtübung. Eine Reihe von Anregungen, die im Rahmen der Anhörung vorgetragen wurden, ist durch die Koalition aufgegriffen worden.
Ich will an dieser Stelle auf einen Punkt eingehen. Das betrifft das Vorschlagsrecht für den Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindewehrleiter. Es wird zukünftig in der Entscheidungsbefugnis der
Kommunen liegen, auf welchem Wege man zu einem Vorschlag für den Stadtrat kommt. Ich befürworte zweifelsohne, dass alle Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr an diesem Vorschlag mitwirken. In anderen Teilen des Landes findet man es besser, dies auf die Ortswehrleiter zu übertragen. Beides wird, wenn wir das Gesetz nachher beschließen, zukünftig zulässig sein.
Ich will abschließend noch auf ein Thema eingehen, das mir an dieser Stelle in besonderer Weise am Herzen liegt, und zwar das Thema Einsatzbelastung. Ich habe die Erwartung an die Landesregierung - das ist mir auch zugesagt worden -, dass im Rahmen der Aufsicht die Kommunen nochmals darauf hingewiesen werden, was nicht originäre Aufgaben der Feuerwehren, sondern Aufgaben des Straßenbaulastträgers oder auch des Rettungsdienstträgers sind.
Die Einsatzzahlen und auch die Einsatzbelastungen waren auch vor wenigen Tagen erstmals unter dem Gesichtspunkt von Unfallhäufigkeit Thema in der öffentlichen Debatte. Wer sich diese Zahlen anschaut, der sieht, dass wir an dieser Stelle zweifelsohne ein Problem haben, das durch Lücken, die an anderer Stelle zugelassen werden, besteht.
Herr Minister, herzlichen Dank für die Klarstellung in der Frage, wer den Hut bei einem Einsatz der Werkfeuerwehr aufhat. Denn es wäre zweifelsohne ein Problem, wenn plötzlich die Freiwillige Feuerwehr Leuna bei einem Großbrand innerhalb des Chemieparks einrückt und sagt: Alle zurück; wir führen den Einsatz. Es ist gut, dass dieses Prinzip auch ausdrücklich klargestellt wird.
Ein letztes Wort zum Antrag der LINKEN in Bezug auf die Feuerwehr Hornburg. Ich habe schon bei der Einbringung betont, dass ich das eher für eine kuriose Veranstaltung halte, die hier aufgeführt wurde. Wir haben durchaus auch Wortmeldungen von Feuerwehrleuten gehabt, die in anderer Weise davon betroffen waren.
Wir sind nicht der Versuchung erlegen, das auf die Tagesordnung zu setzen. Sie haben bei den Hornburger Feuerwehrleuten Hoffnungen geschürt, obwohl Sie wussten, dass Sie diese definitiv nicht erfüllen können, nicht, weil es an Mehrheiten scheitert, sondern weil es am geltenden Recht scheitert. Das haben Sie auch gewusst. Die Feuerwehrleute von Hornburg sind mit dieser Aktion tatsächlich an der Nase herumgeführt worden.
Es gab viele, die geglaubt haben, dass man in dieser Weise etwas entscheiden kann. Sie haben weggelassen, dass am Ende dieses Haus und auch die Landesregierung an geltendes Recht gebunden sind. Hierin heißt es für den Bereich
des Brandschutzes, es finde Rechtsaufsicht statt. Solange geltende Gesetze nicht verletzt werden, ist die Rechtsaufsicht nicht geeignet, um zu einer anderen, von den Hornburger Feuerwehrleuten vermutlich mehrheitlich gewünschten Entscheidung zu kommen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die Tagesordnung ist man bei einer oberflächlichen Betrachtung vielleicht geneigt zu glauben, dass das Brandschutzgesetz politisch kein wirklich drängendes Thema ist. Es mag vielleicht sogar so sein, dass es sehr viel stärker politisch verhandelte Themen gibt. Aber es ist dennoch ein enorm wichtiges Gesetz. An der Stelle bin ich mir mit dem Minister einig.
Denn damit werden zum einen, wie es der Name des Gesetzes schon sagt, grundlegende Mechanismen der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes festgelegt. Zum anderen - damit haben wir es bei den Neuregelungen maßgeblich zu tun - werden zentrale Bedingungen für einen der wichtigsten Bereiche des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements im Land, nämlich der Feuerwehr, geregelt.
Deshalb hat es eine ausführliche Anhörung gegeben. Auch ich sehe und erkenne an, dass es durchaus eine Bewegung gegeben hat und dass einige Hinweise eingearbeitet wurden.
Es ist für meine Fraktion aber anders als bei vorangegangenen Tagesordnungspunkten auch ausgesprochen wichtig, heute noch einmal die Debatte zu führen. Denn ja, die Koalitionsfraktionen haben einige Anregungen und Einwände berücksichtigt. Dazu ist etwas gesagt worden.
Aber etwas Entscheidendes fehlt - Herr Erben hat es angesprochen -, nämlich der Grundsatz, dass alle Mitglieder aller Abteilungen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in ihrem Zuständigkeitsbereich das ausdrückliche Recht haben, die Gemeindewehrleiter und die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter vorzuschlagen. Denn jedes Mitglied der Feuerwehr muss das Recht haben, über die personelle Besetzung seiner Leitung mitzuentscheiden, und zwar nicht nur dann, wenn es die Satzung so regelt.
es sollte deshalb auch explizit so im Gesetz zu finden sein. Denn auch das ist gelebte Demokratie; das kann Erlebnisse demokratischer Wirksamkeit im Alltag schaffen. Wir alle wissen, das ist etwas, was Menschen in Sachsen-Anhalt zu oft vermissen. Es ist schade, dass diese Regelung nicht explizit so aufgenommen wurde. Meine Fraktion beantragt deswegen eine Änderung in diesem Punkt.
Wir schlagen außerdem vor, die Bedenken des Landesjugendfeuerwehrverbandes und der Freiwilligen Feuerwehr Aken aufzugreifen und § 17a Abs. 2 zu streichen. Sie und meine Fraktion mit ihnen befürchten eine Vermischung zwischen Verbandsarbeit und Dienstarbeit. Sie weisen auf eine mögliche Einschränkung der freien Kinder- und Jugendarbeit der Jugendfeuerwehren hin, weil die Formulierung der Aufgaben der Kreisjugendfeuerwehrwarte schlichtweg unbestimmt ist. Das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden. Kinder- und Jugendarbeit ist Verbandsarbeit, sie soll in der Hoheit der Jugendverbände liegen. Auch hierbei geht es um eine Frage von Demokratie.
Daher beantragt meine Fraktion die Streichung dieser am Ende wahrscheinlich mehr Probleme als Lösungen bringende Regelung.
Nicht zuletzt wollen wir, dass das Institut für Brand- und Katastrophenschutz als Forschungsstätte explizit im Brandschutzgesetz vorkommt. Hier wird geforscht, hier wird erprobt, hier wird eine wichtige Arbeit geleistet, die auch ausdrücklich zu würdigen ist.
Meine Damen und Herren! Wir verhandeln heute zugleich die Beschlussempfehlung zum Antrag meiner Fraktion mit dem Titel „Ortsfeuerwehren unterstützen und leistungsfähig erhalten“. Die Beschlussempfehlung lautet Ablehnung des Antrages.
Es ist etwas dazu gesagt worden, was unsere Motivation für diesen Antrag war. Ich sage einmal, was unsere Motivation war. Uns ging es darum, in einer in der Tat verfahrenen und schwierigen Situation den überaus unzufriedenen Mitgliedern einer Ortsfeuerwehr und allen anderen Beteiligten die Gelegenheit zu geben, ihr Anliegen und ihre Sichtweise dem Innenausschuss vorzutragen und so vielleicht ein bisschen zur Lösung dieser verfahrenen Situation beitragen zu können.
Wissen Sie, man kann darüber streiten, ob ein Antrag im Landtag dafür das richtige Instrument ist, und auch darüber, ob ein Antrag einer Oppositionsfraktionen dafür ein geeignetes Instrument ist. Diesen Schuh ziehe ich mir sogar an. Aber der
Überweisung zuzustimmen, in der Obleute-Runde zu vereinbaren, dass ein solches Gespräch stattfinden soll, die Leute einzuladen und am Tag der Sitzung dann vor den Leuten, die dort sitzen, zu erklären, dass ein solches Gespräch eigentlich doch keine gute Idee sei, was die Leute überhaupt dort wollten, dass sie auf keinen Fall Rederecht haben sollten und ihnen dann gerade einmal zwei Minuten Redezeit zuzugestehen - den Schuh müssen Sie sich anziehen.