Protocol of the Session on May 5, 2017

Die Beratung ist vertagt worden. Sie wird aber weiter behandelt, im Bundesrat.

Ach so. Alles klar.

Dann danke ich der Ministerin für die Ausführungen. - Wir fahren fort. Es ist eine Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die SPD-Fraktion spricht die Abg. Frau Schindler.

(Silke Schindler, SPD: Ich verzichte!)

- Frau Schindler verzichtet auf einen Redebeitrag. Dann spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau von Angern.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Verzichte!)

- Auch sie verzichtet. - Für die Fraktion der GRÜNEN spricht Herr Striegel.

(Sebastian Striegel, GRÜNE, unterhält sich an der Bank der LINKEN mit Swen Knö- chel, DIE LINKE)

- Herr Striegel.

(Zurufe von der LINKEN und von der SPD: Herr Striegel! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich verzichte! - Zustimmung bei der AfD)

- Auch Herr Striegel verzichtet. - Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Kolze.

(Jens Kolze, CDU: Verzichte!)

- Auch er verzichtet. - Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Lehmann. Herr Lehmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Ich finde es total cool, dass Sie bei so einer wichtigen gesetzlichen Sache verzichten. Ich will Sie auch nicht weiter beim Bingospielen stören. Ich spreche leiser, damit Sie jetzt weiter demokratisch Bingo spielen können. Bei 6 200 € im Monat macht das einen Stundenlohn von ungefähr 37 €. Spielen Sie ruhig Bingo!

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wer spielt Bin- go?)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Das Thema „DNS-Merkmale forensisch ermitteln“ liegt der AfD wegen des Praxisbezuges am Herzen.

Vor 14 Jahren wurde § 81e StPO auf den Weg gebracht. Der Bundesgesetzgeber damals baute mit der Begründung einer gewissen Beweglichkeit mit Blick auf die wissenschaftliche Weiterentwicklung eine gewisse Dynamik in dieses Gesetz ein, und das ist auch gut so; denn nichts ist von statischer Dauer.

Es war unter der damaligen SPD-Führung, unter Kanzler Schröder, eine weitsichtige Sache. Es ist auch gut so gewesen, dass man dem wissenschaftlichen Fortschritt nicht blockierend politisch im Wege stehen wollte.

Ich will es deutlich machen am Beispiel der Daktyloskopie. Sie ist heute selbstverständlich und bei der Aufklärung von Straftaten noch immer in der ersten Reihe dabei. Sie hatte auch eine stufenweise Entwicklung, bis sie sich europa- und weltweit durchgesetzt hat.

Im Jahr 1858 kam der britische Kolonialbeamte Sir William James Herschel in Bengalen - das ist im heutigen Indien - auf die Idee, anhand von Fingerabdruckerfassungen damals Abrechnungsbetrügereien, Identitätsschwindeleien, Mehrfacherfassungen, doppelte Pensionsabrechnungen bei der damaligen Kolonialarmee usw. aufzudecken und zu verhindern. Hierbei befand sich die spätere Daktyloskopie noch im Stadium einer administrativen Erfassung in der Verwaltung, so ähnlich wie es heute beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laufen soll, wie es aber leider nicht überall klappt. 40 Jahre brauchte diese damalige wissenschaftliche Entdeckung.

Dann schauen wir weiter auf das Jahr 1892 zurück, als der erste Fingerabdruck im Rahmen der

Aufklärung einer Straftat erstmalig verwendet wurde. Es war damals ein Doppelmord im argentinischen Bereich. Der Fingerabdruck wurde damals erstmalig ausgewertet und führte erfolgreich zur Aufklärung der Straftat.

Es brauchte damals in Argentinien weitere vier Jahre, bis sich dort ein polizeiliches Identifizierungssystem durchsetzte. Ab etwa 1901 setzte sich die Daktyloskopie dann auch im europäischen Raum komplett durch und war dann nicht mehr aufzuhalten.

Wir wollen natürlich als verantwortungsvolle Realpolitiker nicht noch einmal 40 Jahre warten, bis sich heute äquivalent die DNS-Forensik durchsetzt und sich ihre wissenschaftliche Kapazität, die sie hat, im Strafrecht wiederfindet. Ich will damit sagen, dass manche wissenschaftliche Methoden auch einmal einige Jahre brauchen - von 2004, damals bei der SPD, bis heute sind es 13 Jahre -, um sich als Selbstverständlichkeit zu etablieren. 40 Jahre sind, wie gesagt, kein Ziel.

Deshalb schließe ich jetzt einmal den Kreis und gehe über die Brücke, die uns der Bundesgesetzgeber damals im Jahr 2004 gebaut hat, und will, wie mein Vorredner schon erläutert hat, daran erinnern, dass mit den heutigen wissenschaftlich ausgereiften Methoden der DNS-Forensik die Ermittlungen wunderbar eingegrenzt werden können durch Rückschlussführung auf das Alter des Täters, auf die Haar- und Hautfarbe, auf die Augenfarbe und darauf, aus welcher Region der Täter stammt. Welchen Körperbau, welche Statur, welche Größe er hat, das kann man alles wunderbar ableiten. Die Wissenschaft ist heute so weit. Das ist auch für den Ermittlungsbeamten, der die Ermittlungen führt, ein wahrer Goldschatz bei der Fallbearbeitung.

Das hat auch etwas mit dem ökonomischen Einsatz von Polizeiressourcen zu tun, wenn man wissenschaftliche Methoden wirklich voll ausschöpft, weil man durch diese Mittel und Maßnahmen gegebenenfalls auch Tausende Nichttäter von vornherein wissenschaftlich fundiert aussortieren kann und nicht falsch verdächtigt. Damit kann man Gerüchteküchen bei Ermittlungen, Vorverurteilungen und Hetztiraden verhindern. Das ist das, was Sie uns immer so gern unterstellen wollen.

Das trägt auch zu einer effizienteren und schnelleren Aufklärung von Straftaten bei. Ich höre es schon - ich nehme es vorweg; ich will Sie beim Bingospielen nicht stören -, die AfD könnte dadurch auch, weil sie sagen, man kann Regionen eingrenzen, die Augenfarbe bestimmen - -

Herr Abgeordneter!

Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Ja, alles klar. - Dann sage ich: Ich bitte um Unterstützung unseres Antrags, was Sie nicht machen werden. Davon gehe ich aus, weil Bingospielen wichtiger ist.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Weil der Antrag Quatsch ist!)

- Ja, ja. - Lassen Sie uns darüber reden, dass es auch, wie gesagt, in der heutigen Zeit notwendig ist, die Kriminalitätsbekämpfung an den Stand der Wissenschaft anzupassen.

Uns ist es relativ egal,

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Redezeit!)

ob Sie zeitgemäß unseren guten Antrag ablehnen oder auf dem Schulklo abschreiben und neu einreichen als eigene Erfindung.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ist ei- ne Dreiminutendebatte!)

Herr Abgeordneter, zum Schluss kommen!

Bitte bekämpfen Sie die Kriminalität!

(Zustimmung bei der AfD)

Herr Poggenburg hat sich als Fraktionsvorsitzender zu Wort gemeldet. Herr Abg. Poggenburg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete, ich habe noch im Ohr, dass damals gesagt wurde, dass Sie doch die AfD-Fraktion argumentativ im Plenum stellen wollten.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Machen wir doch!)

Nun sehe ich allerdings, dass Sie Ihre Mitarbeit eingestellt haben

(Lachen bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

und dass zumindest die linken Fraktionen zum Bingospielen übergegangen sind. Ich resümiere daraus, Sie haben den Versuch aufgegeben, uns

argumentativ zu stellen, weil Ihnen die Argumente ganz schnell ausgegangen sind

(Beifall bei der AfD)

und Sie gegen die Stimme der Bürger im Parlament nicht ankommen. - Danke.

(Zustimmung bei der AfD - Swen Knöchel, DIE LINKE: Wieder knapp vorbei!)