Zu 1: Aufgrund des in Bezug genommenen rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat das Ministerium für Inneres und Sport bereits der vom Landesverwaltungsamt vorgeschlagenen Verfahrensweise zugestimmt, die Rundverfügung betreffend den Ausschluss der Zulässigkeit von Einwohnerfragestunden in beratenden Ausschüssen aufzuheben. Das Landesverwaltungsamt ist in diesem Zusammenhang zugleich gebeten worden, die Kommunen auf den Inhalt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg in geeigneter Weise hinzuweisen.
Zu 2: Zur weiteren Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg über das vorab Dargelegte hinaus wird die Landesregierung im Rahmen der anstehenden Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsgesetzes - und dies zeitnah - die Ermöglichung künftiger Bürgerfragestunden in nicht beschließenden, das heißt beratenden kommunalen Ausschüssen berücksichtigen und eine entsprechende Regelung in das Kommunalverfassungsgesetz aufnehmen. - Das war’s.
Sie wird gestellt von der Abg. Dorothea Frederking, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Nitratbelastung in Sachsen-Anhalts Grundwasser hat sich in den vergangenen Jahren nicht gut entwickelt. Im Jahr 2013 wurde an 20 % der Grundwassermessstellen des Landesmessnetzes der Wert von 50 mg Nitrat pro Liter Wasser - Qualitätsnorm, Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung und Schwellenwert nach der Grundwasserverordnung - überschritten. Im Jahr 2015 war dies bereits an 102 von 471 Messstellen der Fall. Dies entspricht einem Anteil von 22 %.
Durch das Überschreiten der Qualitätsnorm sind nach den aktuellen Angaben 30 % der Grundwasserkörper in Sachsen-Anhalt in einem schlechten chemischen Zustand. Unter anderem weist der Landkreis Wittenberg höhere Nitratbelastungen auf.
kreis Wittenberg wurde nach den letzten Messungen der Nitratwert von 50 mg pro Liter Wasser überschritten?
und des Landkreises Wittenberg ausreichend Flächen zur Aufnahme der zusätzlich anfallenden Güllemengen aufgrund der Erweiterung der Schweinehaltung Düben GmbH & Co. KG zur Verfügung?
Vielen Dank. Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Bitte schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abg. Frau Dorothea Frederking namens der Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage: Ich möchte kurz auf die Grundlagen für die Grundwassermessungen und Zustandsbewertungen der Grundwasserkörper eingehen. Das Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt verschafft landesweit mit 500 Grundwassermessstellen einen repräsentativen Überblick über eine Vielzahl von Parametern im Grundwasser. Dazu gehört auch der Parameter Nitrat.
Die Ergebnisse aus der Gewässerüberwachung sind Grundlage der Bewertung des Zustands des Grundwassers. Wichtig ist hierbei, dass nicht einzelne Messwerte über 50 mg Nitrat pro Liter für den Zustand eines Grundwasserkörpers entscheidend sind. Die Bewertung des Zustandes von Grundwasserkörpern erfolgt immer unter Einbeziehung mehrerer Grundwassermessstellen in einem Grundwasserkörper.
Im Ergebnis der Zustandsbewertung aus dem Jahr 2013 befinden sich 24 von insgesamt 80 Grundwasserkörpern in Sachsen-Anhalt aufgrund zu hoher Nitratgehalte in einem schlechten chemischen Zustand. Wie Abg. Frau Frederking in ihrer Frage schon anmerkte, entspricht das einem Anteil von 30 % der Grundwasserkörper in Sachsen-Anhalt.
Nach dieser Zustandsbewertung befindet sich jedoch keiner der sieben Grundwasserkörper im Bereich des Landkreises Wittenberg aufgrund zu hoher Nitratgehalte in einem schlechten chemischen Zustand.
Allerdings überschreiten nach aktuellen Messungen derzeit zwei Grundwassermessstellen im Landkreis Wittenberg den Schwellenwert für Nitrat. Für die Grundwassermessstelle Golmer Berg wurde im Oktober 2015 ein Wert von 66 mg Nitrat pro Liter gemessen. Im gleichen Jahr wurde der höchste Nitratwert im Landkreis Wittenberg an der Grundwassermessstelle Sackwitz OP mit 80 mg Nitrat pro Liter ermittelt. Somit findet man im Landkreis Wittenberg lokal vereinzelte Nitratwerte über 50 mg Nitrat pro Liter im Grundwasser vor.
Die Ursachen für die erhöhten Nitratwerte sind natürlich vielfältig. Eine Ursache für die hohe Nitratbelastung im Grundwasser können zunächst die diffus über die Fläche wirkenden Stoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Bodennutzung sein. Atmosphärische Stickstoffeinträge aus der Luft, die aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel Verkehr und Verbrennung fossiler Energieträger kommen, können weitere Ursachen sein. Darüber hinaus ist
die Ursache der Belastungssituation im Grundwasser ohne Beachtung der besonderen naturräumlichen Gegebenheiten nicht eindeutig zu klären.
Zur zweiten Frage: Ein Antrag auf Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die für die beabsichtigte Erweiterung vorgeschrieben ist, wurde beim Landesverwaltungsamt noch nicht eingereicht. Die Frage, ob ausreichend Flächen für die Ausbringung zusätzlicher Güllemengen verfügbar sind, ist Gegenstand der Prüfungen im Genehmigungsverfahren.
Eine Aussage dazu ist erst nach dem Vorliegen der Antragsunterlagen möglich. Zusätzlich lässt sich aber anmerken, dass auf dem Gebiet der Stadt Coswig bzw. im Landkreis Wittenberg nicht in Gänze die Flächen für eine Ausbringung vorhanden sein müssen, wenn von der Schweinehaltungsanlage Düben GmbH entsprechende Abnahmeverträge auch mit anderen Landkreisen oder Bundesländern für den zusätzlichen Gülleanfall nachgewiesen werden können. - So weit meine Ausführungen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Aktuellen Medienberichten zufolge gibt es erhebliche Probleme der Kommunen, an die über das Programm Stark V zur Verfügung gestellten Mittel zu gelangen. Diesbezüglich bemängelte der Städte- und Gemeindebund ein zu enges Förderkorsett und weist darauf hin, dass in anderen Bundesländern die Fördermittel des Bundes pauschal an die Kommunen ausgereicht werden. Die in dem Bericht dargestellten Tatsachen spiegeln sich zugleich in einer Antwort der Landesregierung bezüglich gekürzter und ausstehender Zuwendungsbescheide wider.
zu vereinfachen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und bereitstehende Fördermittel an finanzschwache Kommunen zügiger auszureichen?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Herrn Minister der Finanzen André Schröder. Herr Schröder, Sie haben das Wort, bitte.
Zu Frage 1: Bis zum 30. November 2016 wurden 128 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von rund 65 Millionen € gestellt. Damit ist inzwischen mehr als die Hälfte des Gesamtförderbetrages von rund 123 Millionen € mit Anträgen konkret unterlegt. Bis zum 30. November 2016 sind 45 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von rund 19 Millionen € bewilligt worden.
In Sachsen-Anhalt - das möchte ich betonen - wurde anders als in anderen Bundesländern keine Einschränkung der bundesgesetzlich vorgegebenen Förderbereiche vorgenommen.
Zu Frage 2: Die Ausreichung der Fördermittel erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Stark V. Diese Richtlinie ist bereits vor mehr als einem Jahr veröffentlicht worden. Mit ihr sind auch die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 123 Millionen € zu 100 % auf die finanzschwachen Kommunen verteilt worden.
Danach gewährt das Land den Kommunen Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln für die kommunale Investitionshilfe. Das ist ein Gratisprogramm für die Kommunen. Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils erfolgt komplett aus Landesmitteln in einer Höhe von ca. 12 Millionen €.
Das Förderverfahren ist so einfach ausgestaltet, wie dies mit dem Zuwendungsrecht noch vereinbar ist. Die Landesregierung hat mehrfach über das Verfahren informiert und die kommunalen Spitzenverbände haben ihren Mitgliedern Informationsmaterial zukommen lassen. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Investitionsbank veröffentlicht worden.
Eine Möglichkeit, das Antrags- und Bewilligungsprozedere zu vereinfachen, sieht die Landesregierung nicht. Die Medienberichten zu entnehmende Behauptung, dass in anderen Bundesländern eine pauschale Auszahlung erfolge, ist schlichtweg falsch; denn dies ist bundesgesetzlich ausgeschlossen und wird auch in keinem Bundesland praktiziert.
Eine Auszahlung ist in Sachsen-Anhalt wie in anderen Bundesländern erst möglich, wenn die Weiterleitung an den Letztempfänger des Geldes unmittelbar bevorsteht. De facto erfolgt also die Auszahlung erst, wenn die Rechnung vorliegt.
Es ist allerdings zutreffend, dass das Verfahren zur Auszahlung in einigen anderen Bundesländern anders geregelt ist, weil dort nicht die engen rechtlichen Grenzen des Zuwendungsrechts zum Tragen kommen. Diese Bundesländer haben die Aufteilung der Bundesmittel auf die einzelnen finanzschwachen Kommunen durch Gesetz umgesetzt.
Die damalige Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat sich vor allen Dingen auch aus Zeitgründen gegen diesen Weg entschieden. Es war befürchtet worden, dass sich dadurch der Start des Förderprogramms zeitlich verzögert hätte.
Abgesehen von diesem Zeitfaktor hätte ein solches Verfahren aber auch gravierende Nachteile. Ein solches Verfahren würde zwar bewirken, dass die Antragstellung einfacher wäre oder vielleicht sogar wegfallen würde, dies würde aber nicht zu einer Vermeidung, sondern nur zu einer Verlagerung bürokratischer Probleme, nämlich auf die Kommunen, führen.
Würden zum Beispiel bei einer späteren Überprüfung nicht gesetzeskonforme Mittelverwendungen festgestellt, gäbe es entsprechende Rückforderungen des Bundes. Die Risiken wären also vollständig auf die Kommunen verlagert worden. Es kommt hinzu, dass Gelder, die der Bund zurückverlangt, dem Land endgültig verloren gegangen wären.