Letztlich kann davon ausgegangen werden, dass mit einer Standortkonzentration der Justizvollzugsanstalten auf drei Standorte weitere positive Sy
Zusammenfassend bin ich dem Finanzminister daher verbunden, dass er sowohl im Justizvollzug als auch im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften den begründeten Personalforderungen Gehör geschenkt hat und insbesondere die Anwärterzahlen, das heißt die Ausbildung, gestärkt hat.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zum Abschluss noch ein paar formale Worte zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE sagen. Die parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns ist eine wesentliche Säule einer funktionierenden Demokratie. Sie findet ihre Grenze jedoch dort, wo der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist. Auch wenn dies im Einzelfall schwierig zu bestimmen ist, dürften Teile des Antrags insofern zu weit gehen und zu detailliert sein.
Danke, Frau Ministerin. Gibt es Fragen? - Die gibt es nicht. Danke. Wir können in der Debatte fortfahren. Für die SPD-Fraktion hat die Abg. Frau Schindler das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine leistungsfähige Justiz, die personell und sächlich entsprechend ausgestattet ist, ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Nur so können wir natürlich auch die Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten und jedermann Rechtsschutz bieten.
Gerade die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, welches wir nicht infrage stellen dürfen und das auch nicht infrage gestellt wird. Unsere primäre Aufgabe als Parlament ist natürlich vor allen Dingen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann, und sie entsprechend auszustatten.
Die Koalitionsfraktionen haben dies in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich festgestellt und sich weiterhin zu dieser Aufgabe bekannt. Die Personalausstattung und der Einstellungskorridor bei Gerichten und Staatsanwaltschaften werden weiterhin stetig überprüft, und wenn es nötig ist, werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Dabei werden wir weiter auf das Personalberechnungssystem PEBB§Y zurückgreifen. PEBB§Y ist ein fortschreibendes System, das auf analytischer Grundlage erarbeitet worden ist. Dieses System - manche anderen Bereiche der Landesverwaltung würden sich ein solches Berechnungssystem für den Personalbedarf wünschen - dient ordentlichen Gerichten, Fachgerichten und Staatsanwaltschaf
Dazu gehört natürlich auch, frühzeitig dafür zu sorgen, dem Bedarf entsprechend junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzustellen und ausreichende Referendarstellen und Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Wir werden eine personelle Ersatzreserve von 1% nach dieser PEBB§Y-Berechnung zugrunde legen, um die Verfahrensdauer auch zukünftig weiter zu verkürzen. Grundsätzlich müssen wir dabei einen genauen und detaillierten Blick auf alle Facetten der Justiz werfen. Und wir müssen uns auch mit sehr differenzierten Situationen in den einzelnen Gerichten, angefangen bei den Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten und natürlich bei den Fachgerichten, auseinandersetzen.
Welche Bedarfe, auch wechselnden Bedarfe es in den letzten Jahren und Jahrzehnten gegeben hat, wissen auch Sie. Wir haben immer wechselnde Bedarfe, entweder bei den Sozial- oder den Verwaltungsgerichten oder den Arbeitsgerichten gehabt. Wir mussten unseren Bedarf entsprechend anpassen.
Die letzte Anpassung ist im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen vorgenommen worden. Wir haben zehn neue Stellen für die Verwaltungsgerichte geschaffen, vor allen Dingen wegen der neuen Aufgaben im Zusammenhang mit den Verwaltungsgerichtsentscheidungen in Bezug auf die Asylverfahren.
Dank der vielen Kleinen Anfragen meiner Kollegin Frau von Angern konnten wir aber bereits jetzt auf umfangreiches Datenmaterial zurückgreifen - Sie haben es selbst angesprochen -, vor allen Dingen mit Blick auf die Kleine Anfrage zur Dauer gerichtlicher Verfahren.
Gerade die Antworten auf diese Fragen zeigen nicht ganz dieses dramatische Bild, das Sie geschildert haben. Es ist natürlich so, dass die Verfahrensdauern in bestimmten Bereichen bedenklich hoch sind. In anderen Bereichen erreichen wir gute Verfahrensdauern.
Die Verfahrensdauern richten sich immer auch nach dem Ort des Verfahrens, nach der jeweiligen Situation, nach der Personalsituation direkt an dem jeweiligen Gerichtsstandort, nach den Eingängen und vor allen Dingen auch nach den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den einzelnen Verfahren.
Es besteht grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen der Personalausstattung und den Verfahrenslaufzeiten, allerdings nicht in jedem Einzelfall. Im Ergebnis der Kleinen Anfrage von Frau von Angern zu den Verfahrensdauern habe ich fest
All das, was ich geschildert habe, gilt auch für den Justizvollzug. Ich habe zwei Kleine Anfragen zu der Situation in den Justizvollzugsanstalten, zu deren Auslastung und zu den Krankenständen, gestellt.
All das, denke ich, können und müssen wir im Rahmen der Haushaltsberatungen beachten und darüber diskutieren. Deswegen beantragen die Koalitionsfraktionen die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Vielen Dank.
Danke, Frau Schindler. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Damit hat der Abg. Herr Diederichs für die AfD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Dadurch, dass ich von 1993 bis 1997 im Strafvollzug in Hamburg und seit 1998 bis zu meinem Einzug in den Landtag im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt tätig war, weiß ich, wovon ich rede. Ich war im normalen Stationsdienst tätig und ich kenne die Stimmung an der Basis genau. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass die Stimmung vor Ort nicht die beste ist.
Die Koalition ist mit der Neueinstellung von Anwärtern auf dem richtigen Weg. Gleichwohl hat die Koalition der letzten Legislaturperiode mit erstaunlicher Gelassenheit unter dem politischen Deckmantel von Effizienz und Wirtschaftlichkeit Haftanstalten geschlossen und Personal abgebaut. Die Haftanstalten in Halberstadt, Naumburg, Magdeburg, Dessau und Stendal sind geschlossen worden.
Die Gewerkschaft Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands äußert sich wie folgt: Im Bundesdurchschnitt befinden sich ca. 28 % der Gefangenen in sozial schädlicher gemeinschaftlicher Unterbringung und eine 90-prozentige Belegung wird als Vollbelegung betrachtet; das bleibt dem Spardiktat der Finanzverwaltung untergeordnet. Dabei standardisieren durchgängig alle Landesstrafvollzugsgesetze die Einzelunterbringung. Im Ergebnis fehlten zum Berechnungsstand 31. März 2015 bundesweit 9 000 Hafträume und das dazu erforderliche Personal. Eine belegungssenkende, länderübergreifende Zusammenarbeit findet kaum statt. Bezogen auf eine Einzelunterbringung bestehen seit Jahren erheblich unterschiedliche Auslastungsquoten von 100 % bis 144 %. - So weit die Ausführungen der Gewerkschaft.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist für die Personalstrategie in der Justiz der richtige Weg und wird von uns unterstützt. Der Bürger erwartet Sicherheit und Gerechtigkeit. Diese gibt es allerdings nicht zum Nulltarif. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentliches Kennzeichen eines modernen, gewaltengeteilten Rechtsstaats, heißt es im Antrag.
Wir müssen in Sachsen-Anhalt verhindern, dass wir Berliner Verhältnisse bekommen. Dort ist aufgrund des Spardiktats ein Personalmangel entstanden. Im Jahr 2014 befanden sich dort - dies wurde aufgrund einer Anfrage eines Abgeordneten bekannt - ca. 1 400 Straftäter trotz eines Haftbefehls auf freiem Fuß. Dies war der Tatsache geschuldet, dass Haftplätze und Personal fehlten.
Hinzu kamen ca. 5 000 Haftbefehle, bei denen es sich um Ersatzfreiheitsstrafen handelte. Bei uns sind es 1 500 offene Haftbefehle, die bislang nicht vollstreckt worden sind.
Solche hausgemachten Tatenlosigkeiten wie in Berlin sind verantwortungslos und sollten in Sachsen-Anhalt von vornherein vermieden werden.
Einem Gedanken im Antrag der LINKEN muss ich widersprechen: Sie behaupten in dem Antrag, dass der Personalmangel im Bereich der Justiz letztlich zu einer Erhöhung der Kriminalitätsrate führe. Einem Gauner ist es egal, ob dort ein Richter mehr oder weniger sitzt, der begeht seine Straftaten sowieso.
Der Personalmangel bei der Polizei führt durchaus zu einer schlechteren Aufklärungsquote. Das ist richtig. Die AfD-Fraktion stimmt dem Antrag der LINKEN und der Überweisung an den Ausschuss zu. - Danke.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, in der Begründung Ihres Antrags führen Sie aus: Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete Justiz. Das ist einerseits eine Binse, andererseits rührt die Frage eines funktionsfähigen Rechtsstaates aber an die Grundfesten eines demokratischen Gemeinwesens.
Bürgerinnen und Bürger verlieren das Vertrauen in die öffentliche Hand, wenn sie erleben, dass Tatverdächtige oder Angeklagte nicht zügig verurteilt werden und gegebenenfalls wegen über
langer Verfahren sogar aus der Haft zu entlassen sind, dass sich Gerichtsverfahren, in denen sie sich gegen Verwaltungsakte wehren, über Jahre hinziehen oder zivilrechtliche Ansprüche nicht zügig geltend gemacht werden können, weil die Gerichte überlastet sind.
Im Landtag sind in den letzten Jahren eine Menge Kleiner Anfragen gestellt worden. Es gibt einige Erkenntnisse über die Verfahrensdauern. So beträgt die Verfahrenslänge für ein Zivilprozessverfahren am Amtsgericht Halle mindestens ein halbes Jahr oder ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg 10,3 Monate, ganz zu schweigen von Klagen vor dem Sozialgericht Magdeburg. Dort dauert ein Verfahren durchschnittlich 21,8 Monate.
Genauso problematisch - das ist von den Vorrednern bereits angesprochen worden - ist es, wenn in den Justizvollzugsanstalten Menschen vor allem verwahrt werden und der Resozialisierungsanspruch immer weiter hinter notwendige Sicherungsmaßnahmen zurücktritt.
Gerechtigkeit braucht eine starke Justiz und eine starke Justiz braucht starke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Richter und Staatsanwalt über die Urkundsbeamtin und den Rechtspfleger bis hin zu Justizvollzugsangestellten und Wachpersonal.
Die Justiz hat unbedingt und uneingeschränkt die Pflicht, den Rechtsgewährungsanspruch der Bürger gerecht und wirksam zu erfüllen. An diesem Auftrag und an diesem Anspruch wird sich diese Koalition messen lassen müssen.
Die Ausgangsbedingungen sind dabei nicht einfach. Durch die Personalpolitik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte ist der Personalkörper der Justiz ausgedünnt, Aufgabenerledigung und Personalentwicklung stehen bereits seit Jahren auch ein Stück weit im Widerspruch.
Wir haben insbesondere in den Justizvollzugsanstalten einen demografisch sehr ungünstig aufgebauten Personalkörper, der durch ein hohes Durchschnittsalter und stärkere ältere Jahrgänge bei wenigen nachkommenden jungen Beschäftigten geprägt ist.
Im Jahr 2014 wurden 15 und im Jahr 2015 nur 25 Anwärterinnen zur Justizsekretärin eingestellt. Ich denke, diesbezüglich ist noch eine Menge zu tun und wir haben noch Luft nach oben.
Auch wenn Alter oft Erfahrung mitbringt, zeigen sich große Probleme. Viele Beamten in den Justizvollzugsanstalten sind im notwendigen Wechselschichtsystem nicht mehr einsetzbar. Wir haben - auch das ist erwähnt worden - einen hohen Krankenstand zu verzeichnen. Beschäftigte des allgemeinen Justizdienstes werden zum Teil über Jahre für Aufgaben in der Verwaltung eingesetzt.
Soweit wir uns in der Analyse einig sind, dass im Bereich der Justiz in Sachsen-Anhalt, wie in vielen Teilen der Landesverwaltung - heute Morgen war der Forstbereich ein Thema -, ein Problem bei der Personalpolitik besteht, müssen wir uns endlich um dessen Lösung kümmern. Ich bin deshalb nicht wirklich sicher, ob die von der LINKEN erneut erbetenen Daten uns entscheidend weiter bringen.
Mein Eindruck ist, dass wir aus den Arbeiten der Enquete-Kommission der sechsten Wahlperiode, aus den zu überarbeitenden Aufgabenerledigungskonzepten und dem PEK sowie diversen Antworten auf Anfragen aus dem parlamentarischen Raum bereits über eine solide Datengrundlage verfügen, die uns nachdrücklich beschreibt, wie groß das Problem bereits ist. Wir können und sollten uns das im Ausschuss noch einmal darstellen lassen. Die Ministerin hat dies angeboten.
Viel wichtiger aber erscheint es mir, die Weichen im Personalbereich endlich umzustellen. Analog zur Polizei und wie im Bereich der Schulen brauchen wir mehr Neueinstellungen, um die erwartbaren Altersabgänge in den kommenden Jahren auszugleichen.
Wir sollten dabei auch neue Modelle der Personalpolitik genauer beschauen, prüfen und bei Eignung übernehmen. Die Kollegin hat auf Brandenburg verwiesen; das kann man sich anschauen. Ich habe dazu keine vorgefasste Meinung. Wir sollten uns das im Ausschuss zu Gemüte führen und schauen, wie wir gemeinsam den Personalkörper stärken.
Ein funktionierender Rechtsstaat ist in einer Demokratie eine nicht verhandelbare Bringschuld und die Voraussetzung für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Menschen haben das berechtigte Vertrauen, dass Recht und Gesetz im Land nicht nur gelten, sondern auch durchgesetzt werden. Dadurch festigt die Demokratie insgesamt ihre Akzeptanz.