Aber zufriedenstellende zukunftsweisende Antworten sind eben nur möglich, wenn man vor allem und an erster Stelle die Personalsituation im Bereich der Justiz in Sachsen-Anhalt analysiert und infolgedessen ausreichend Personal für die zu bewältigenden Aufgaben für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, aber insbesondere auch mit Blick auf die folgenden Jahre zur Verfügung stellt.
Es ist somit eine auf Dauer angelegte Personalstrategie in Form einer strategisch angelegten Personalplanung für einen längeren Zeitraum erforderlich. Hier ist vor allem die Landesregierung gefordert.
Denn nur so kann die Justiz in Sachsen-Anhalt auch für die nächsten Jahre langfristig personell und zukunftsorientiert im Interesse der Beschäftigten in der Justiz, aber - das ist eben kein unwesentlicher Teil dabei - auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes aufgestellt werden. Deshalb dürfen wir gerade nicht, wie es in den Jahren zuvor regelmäßig geschehen ist, in den jeweiligen Haushaltsjahren denken.
Meine Damen und Herren! Ich durfte kürzlich der Amtseinführung der Präsidentin des Amtsgerichtes Magdeburg beiwohnen. Das Besondere an dieser Festveranstaltung war, dass Frau Dr. Sabrotzky ihre erste Rede als Präsidentin nutzte, um den anwesenden Landespolitikerinnen in Person von Herrn Gürth, meiner Person und der Frau Ministerin mitzuteilen, dass der Umgang der ersten mit der dritten Gewalt mehr als zu wünschen übrig lässt.
Ihre Botschaft war deutlich: Wir gehen stiefmütterlich mit der Judikative um und behandeln sie auf keinen Fall so, wie es ihrer Stellung in unserer Gesellschaft zukommen sollte. Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, wenn eine Gewalt einer anderen Gewalt so etwas ins Stammbuch schreibt.
tung“ zu Wort gemeldet und beklagt, dass sie mit dem vorhandenen Personal das Arbeitspensum so nicht mehr lange würden erledigen können.
Nun handelt es sich nicht um eine Schlechtbehandlung auf persönlicher Ebene. Vielmehr geht es um eine Schlechtbehandlung mit erheblichen gesellschaftlichen Auswirkungen, die seit Jahren unter unser aller Augen hier im Parlament vollzogen wurde und wird. Dafür tragen die Landesregierung, aber auch wir als Landesparlament die Verantwortung.
Das Prozedere beginnt mit der Haushaltsaufstellung durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung und endet letztlich mit dem Haushaltsbeschluss hier im Landtag. Niemand hier kann sagen, dass er oder sie es nicht gewusst hat. Die Fakten lagen und liegen sowohl im Rechtsausschuss als auch im Finanzausschuss auf dem Tisch.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere an die Debatte, die wir in der letzten Wahlperiode im Rechtsausschuss über die teilweise überlange Dauer der Verfahren bei den Sozialgerichten führten. Ja, es gab in einstelliger Zahl sogar Verfahren, die mehr als zehn Jahre andauern.
In der Ausschussbehandlung wurde deutlich, dass es nicht an der Schlechtleistung der Richterinnen und Richter oder der Bediensteten der Justiz lag. Im Gegenteil: Das Personal ging und geht oft an seine Belastungsgrenzen. Ein Kernproblem dabei war und ist, dass die Berücksichtigung von sogenannten Altfällen bei den Pensenschlüsseln, die in den Vorjahren eingegangen sind, mangelhaft ist.
Wir reden an dieser Stelle von der Bewältigung immenser Altbestände, die aber letztendlich von dem Personalbedarfsbemessungssystem gar nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden.
Wir haben eine Rechtsprechung, deren Unabhängigkeit verfassungsrechtlich verbürgt ist. Das ist ein sehr hohes Gut und ein wesentliches Moment unseres Rechtsstaates. Hinzu kommt, dass wir qua Grundgesetz einen Justizgewährleistungsanspruch haben. Man könnte meinen, dass diese beiden Punkte - die wir auch in unserem Antrag festgehalten haben - eine Selbstverständlichkeit sind und dass das nicht im Rahmen eines Landtagsbeschlusses festgestellt werden müsste.
Doch die Gerichte müssen entsprechende Rahmenbedingungen vorfinden, um sie tatsächlich mit Leben erfüllen zu können. Deshalb haben wir uns als Fraktion bewusst entschlossen, unseren Antrag genau mit diesen Punkten zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird erschüttert durch überlange Verfahrensdauern, aber auch durch den Eindruck bzw. die Tatsache, dass unsere Justiz nicht mit dem erforderlichen Personal ausgestattet ist. Das
Unterschätzen Sie bitte auch nicht die Signale in die Justiz hinein. Die Botschaften, die hier mitschwingen, sind keine günstigen und für das Personal kaum motivierend. Sie suggerieren keine bzw. nur eine geringe Wertschätzung.
Wir verlangen von weniger Personal mehr Leistung. Im Ergebnis dessen leidet unweigerlich die Qualität und/oder die Quantität. Offensichtliche Antwort auf diesen Umgang mit der Justiz ist die Höhe des Krankenstandes. Das können Sie auch Kleinen Anfragen entnehmen bzw. den Antworten hierauf. Daher ist uns neben dem Altersdurchschnitt auch dieser Punkt wichtig.
Wir hoch ist der Krankenstand und wie kann hier Abhilfe geschaffen werden? - Gleich vorweg: Die besten gesundheitsfördernden Programme der Krankenkassen bleiben langfristig wirkungslos, wenn die Arbeitslast zu hoch ist und weiterhin auf diesem hohen Niveau bleibt.
Und dabei haben wir natürlich auch Sorge dafür zu tragen, dass ausreichend Nachwuchs - und das auch spürbar für die Beschäftigten - eingestellt und eingearbeitet wird, eingearbeitet werden kann. Einen gewissen Zeitraum über den Anschlag hinaus zu arbeiten ist verkraftbar - Sie kennen das auch -, vor allem wenn am Ende des Tunnels tatsächlich ein Licht ist.
Doch schaue ich mir die Personalentwicklung in der Justiz an - ich bin ganz ehrlich froh, dass das Personalkonzept des früheren Finanzministers vom Tisch ist, weil es eben nicht so einfach ist, dieses auf die Justiz anzuwenden, ohne einen erheblichen Flurschaden zu hinterlassen -, dann ist dieses Licht am Ende des Tunnels für die Bediensteten eben nicht in Sicht.
Meine Damen und Herren! Genau das ist der Grund, warum eine Gruppe der Bediensteten bzw. Beschäftigten, die sonst eher nicht im Licht der Öffentlichkeit steht - außer es geht um bedeutende Prozesse -, an die Öffentlichkeit getreten ist und um Hilfe bittet. Diesen Hilferuf sollten wir ernst nehmen, genau beleuchten und ihm mit Maßnahmen entgegensteuern.
Lassen Sie uns also die Haushaltsberatungen, die wir jetzt begonnen haben, nutzen und im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung gemeinsam mit den Mitgliedern des Finanzausschusses und auch mit den betroffenen Interessengruppen über Lösungsansätze diskutieren. Wir sollten gemeinsam eine Lösung finden und nicht denen Recht geben, die meinen, dass das Abendland vor dem Untergang stehe.
tarischen Tagesordnung. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um Aktionismus, sondern tatsächlich um langfristige Lösungen. Diese Notwendigkeit belegen auch die Zahlen der Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Dauer der gerichtlichen Verfahren in SachsenAnhalt - man kann sie auch wieder wunderbar dem Haushaltsplan entnehmen, insofern ein Lob - sowie in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Zukunft des mittleren Dienstes in der Justiz in Sachsen-Anhalt. Das Lob bezog sich übrigens nur darauf, dass ich dem Haushaltsplan entnehmen kann, wie lange die Verfahren dauern.
Wenn man sich das ansieht, stellt man fest, dass die Entwicklung nicht unbedingt günstig ist - in einigen Bereichen ja, aber insgesamt ist festzustellen, dass die Dauer sehr lang ist.
Meine Damen und Herren! Wir haben in der letzten Wahlperiode sehr viel und - Sie erinnern sich - sehr intensiv über die Situation der Justizvollzugsbediensteten in diesem Haus beraten. Der Weg aus dem Personalmangel war hierbei das Schließen von Justizvollzugsanstalten. Allerdings ist diese Situation inzwischen mit dem Rückgang der Zahl der Gefangenen einhergegangen. Ich eröffne an dieser Stelle lieber nicht die Debatte um die noch nicht vollstreckten Haftbefehle im Land. Aber auch diese Debatte wird zu führen sein.
Doch - das ist mir sehr wichtig - wir sollten nicht über die Schließung von Gerichtsstandorten als Lösung des Personalproblems nachdenken. Ich bin froh, dass Sie im Koalitionsvertrag einen solchen Weg auch nicht eröffnen. Unsere Gerichtslandschaft ist so, wie sie ist, sinnvoll und sollte auch so erhalten bleiben.
Lassen Sie uns daher gemeinsam für eine Personalpolitik streiten, die die Justiz in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahre tatsächlich auf sichere Füße stellt. Lassen Sie uns gemeinsam den grundgesetzlich verankerten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auf eine funktionstüchtige Justiz sowie auch auf einen zeitnahen Rechtsschutz umsetzen und langfristig garantieren. Lassen Sie uns zeitnah Abhilfe schaffen, damit unsere Bediensteten und Beschäftigten in der Justiz auch künftig hoch motiviert ihre Aufgaben erfüllen können.
Deswegen haben wir heute genau diesen Tag gewählt, diese Landtagsdebatte, wo der Haushalt eingebracht wird, um tatsächlich in diese Diskussion eintreten zu können, um Entscheidungen zu
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Anspruch und Ziel der Landesregierung ist es, eine aufgabengerechte, qualitative und gesetzmäßige Verwaltung in allen Bereichen der Justiz sicherzustellen. Dabei sind die Aufgaben der Justiz, insbesondere die Prozessordnungen, im Wesentlichen bundesgesetzlich festgeschrieben, sodass sich der Aufgabenbestand durch Landesrecht nur wenig verändern lässt.
Sowohl die Gerichte und Staatsanwaltschaften als auch der Justizvollzug werden diesen Anforderungen, die im Antrag umfangreich hergeleitet werden, gerecht. So verfügt die Justiz über moderne Organisationsstrukturen, die Bürgernähe und effizienten Rechtsschutz garantieren. Die bedarfsorientierte Sach- und Personalausstattung trägt dem Justizgewährleistungsanspruch Rechnung.
Ich will an dieser Stelle gleichwohl nicht unterschlagen, dass temporär Situationen entstehen können, die ein vorübergehendes Personaldefizit bedingen. Das ist jedoch nichts Ungewöhnliches, sondern gehört zum Wesen einer Personalbewirtschaftung. Personal lebt nun einmal.
Auch ist nicht grundsätzlich jeder Altersabgang zu kompensieren, sondern nur dann, wenn die Nachbesetzung im Bedarfsfall geboten ist. Dabei sind die Konsolidierung des Landeshaushalts sowie die notwendige Anpassung des Gesamtpersonalkörpers des Landes an den Durchschnitt der anderen Bundesländer bei noch immer sinkenden Einwohnerzahlen in Sachsen-Anhalt zu beachten.
Zunächst zur Justiz. Dafür ist bundesweit seit 2002 eine mathematisch-analytische Personalbedarfsberechnung entwickelt worden - PEBB§Y, mit einem Paragrafenzeichen geschrieben -, die sich im Wesentlichen auf eine bundesweite Erhebung der Bearbeitungszeiten stützt.
Die Belastungssituation in der Laufbahngruppe 2 liegt danach in Sachsen-Anhalt über alle Gerichte und Staatsanwaltschaften hinweg bei rund 100 %.
Mithin kann rechnerisch von einer im Wesentlichen auskömmlichen Personalausstattung, insbesondere bei den Rechtspflegern, ausgegangen werden. Dazu tritt ein Personalmanagement mit dem Ziel einer möglichst ausgeglichenen Belastung in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften.
In ca. zehn Jahren stehen erhebliche Altersabgänge im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst bevor und damit ein erheblicher Neueinstellungsbedarf. Im Bereich der Laufbahngruppe 1 trifft uns dies schon deutlich früher. Zur Absicherung einer kontinuierlichen Ausbildung im erforderlichen Umfang wollen wir daher die Zahl der Ausbildungsstellen steigern. Im Haushaltsplanentwurf sind 35 neue Stellen vorgesehen.
Nun zum Justizvollzug. Ein bundeseinheitliches mathematisch-analytisches System zur Berechnung des Personalbedarfs gibt es hier, im Gegensatz zur Justiz, nicht. Grundlage für den Personalbedarf bilden letztlich die Gefangenenzahlen, die seit einiger Zeit rückläufig sind. Diesen Trend kann man aber nicht einfach linear fortschreiben. Vielmehr ist die Gefangenenrate kriminologisch fundiert zu schätzen.
Insofern ist es nachvollziehbar, wenn mit dem kommenden Doppelhaushalt sinkende Vollzeitäquivalentziele verabschiedet werden sollen. Dabei verkenne ich nicht, dass die für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu erreichenden Ziele an Vollzeitäquivalenten den Justizvollzug vor gewisse Herausforderungen stellen werden.
Jedoch wird ein sicherer und auf Resozialisierung ausgerichteter Justizvollzug gewährleistet, und wir achten darauf, dass die Zielzahlen auch für den Zeitraum ab 2019 bedarfsgerecht bleiben.
Meine Damen und Herren! Es ist hinlänglich bekannt, dass der Altersdurchschnitt in der gesamten Landesverwaltung relativ hoch ist. Das gilt auch für den Justizvollzug. Allerdings gilt für den allgemeinen Justizvollzugsdienst und den Werkdienst im Justizvollzug eine besondere Altersgrenze von 60 Jahren - ich denke, aus nachvollziehbaren Gründen.
Ein Altersdurchschnitt im Bereich des Justizvollzugs von rund 48 Jahren bedeutet deswegen auch, dass sich ein nicht unerheblicher Anteil des vorhandenen Personals bereits in den letzten Berufsjahren befindet. Dem hohen Altersdurchschnitt wird auch hier durch die Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern entgegengewirkt. Dies ist auch vor dem Hintergrund eines gewissen Personaldefizits aufgrund erheblicher Krankenstände geboten. Die Voraussetzungen hierfür werden mit zusätzlichen Anwärterstellen geschaffen.
Letztlich kann davon ausgegangen werden, dass mit einer Standortkonzentration der Justizvollzugsanstalten auf drei Standorte weitere positive Sy