Protocol of the Session on October 27, 2016

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/481

Einbringer ist der Abg. Herr Steppuhn von der SPD. Danach ist eine Dreiminutendebatte vorgesehen. - Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Steppuhn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat im September 2016 auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen hin das Kinderförderungsgesetz geändert und damit ein wichtiges Versprechen des Koalitionsvertrages gesetzgeberisch umgesetzt.

Das Land hat die Tarifsteigerungen ausgeglichen und damit insbesondere die Gemeinden und Verbandsgemeinden unseres Landes entlastet. Aus vielen Gemeinden wissen wir zudem, dass diese finanziellen Mittel zur Abfederung von Elternbeitragserhöhungen herangezogen worden sind. Dies ist gut und war so beabsichtigt.

Wir haben zugesagt, den Berechnungen möglichst aktuelle Zahlen zugrunde zu legen; denn wir haben mehr Kinder im Land. Dies ist im Übrigen gut so; darüber können wir uns freuen. Es ist richtig, diese aktuellen Zahlen zu berücksichtigen, damit es vor Ort auch tatsächlich zu einer Entlastung kommt.

Meine Damen und Herren! Nunmehr ist sicherzustellen, dass alle Kreise und kreisfreien Städte gleichbehandelt werden. Mit der erneuten Änderung des Kinderförderungsgesetzes tragen wir der aktuellen Entwicklung Rechnung. Die damit verbundenen Finanzzuweisungen kommen den Städten und Gemeinden direkt zugute und führen zu einer gerechteren Verteilung der Mittel.

Die erneute Änderung des KiFöG wird notwendig, da bei der vorangegangenen Änderung noch nicht alle Berechnungsgrundlagen, wie sie heute bekannt sind, als Basis herangezogen werden konnten. Auch wenn es etwas Mühe macht, meine Damen und Herren, wollen die Koalitionsfraktionen dem gerecht werden, was zugesagt und faktisch bereits beschlossen wurde.

Wir wollten Mittel in Höhe von 21 Millionen € zum Ausgleich für Tarifsteigerungen an die Kommunen geben. Mittel in Höhe von 19,1 Millionen € konnten auf der Grundlage des neuen, im September 2016 beschlossenen KiFöG bereits ausgezahlt werden. Die restlichen 1,9 Millionen € geben wir jetzt zur Verwendung frei.

Wir halten damit unsere Zusagen, insgesamt 21 Millionen € zur vollständigen Deckung von

Tarifsteigerungen zu überweisen, ein und helfen denen, die besonders viele Kinder in der Betreuung haben.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der im vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen genannte Betrag soll an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgezahlt werden, die eine Erhöhung der Anzahl der Kinder in der Betreuung vorweisen können. Dazu wurden die entsprechenden Differenzen bei der Anzahl der Kinder für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt ermittelt.

Für alle, die sich in der komplexen Kindertagesstättenfinanzierung nicht auskennen, folgende Anmerkung: Die Mittel in Höhe von 1,9 Millionen € kommen vom Land; die Landkreise müssen nicht um den sonst üblichen Anteil von 53 % aufstocken.

Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich noch betonen, dass es sich bei den Zuweisungen um Erstattungen für in den Gemeinden und Verbandsgemeinden im Jahr 2016 bereits getätigte Ausgaben handelt. Das heißt auch, dass entsprechende Auszahlungen der Landkreise an die Gemeinden und Verbandsgemeinden auch noch im Jahr 2017 erfolgen können.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Sinne hoffe ich auch im Namen der Koalitionsfraktionen auf eine zügige Beratung in den Ausschüssen für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Finanzen. In die genannten Ausschüsse möchten wir den Gesetzentwurf überweisen. - Meine Damen und Herren, vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich danke dem Abgeordneten. Gibt es Nachfragen? - Nein. Als nächster Redner ist der Abg. Herr Tobias Rausch von der AfD-Fraktion vorgesehen. Ich bitte ihn nach vorn. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir in der ersten Lesung über einen Gesetzentwurf der Kenia-Koalition zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes - wieder einmal. Dieses Mal geht es um die Einführung eines § 12e mit der Überschrift „Weitere Zuweisungen des Landes für 2016“.

Um es vorwegzunehmen: Der Gesetzentwurf ist in der Sache richtig. Das liegt vor allem daran, dass die Koalitionsfraktionen die Methodik einer Differenzbildung aus unserem Änderungsantrag in der Drs. 7/304 übernommen hat.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE, lacht)

Werte Kenia-Koalitionäre, wir haben Ihnen bereits im September gesagt, dass Ihre Flickschusterei so nicht funktionieren wird. Nun haben Sie die Berechnungsmethodik bei uns abgekupfert. Wir sagen: Das ist gut so.

(Beifall bei der AfD - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das ist die gute Nachricht.

Nun zur schlechten Nachricht. Die zusätzlichen Zuweisungen zum Ausgleich gestiegener Ausgaben errechnen Sie, indem Sie die Differenz zwischen der Anzahl der betreuten Kinder zu einem Stichtag im Jahr 2015 und zu einem Stichtag im Jahr 2014 bilden. Dabei liegen die Zahlen für den Stichtag im Jahr 2016 doch längst vor. Wenn Sie die Kommunen und die Eltern in Sachsen-Anhalt also wirklich entlasten wollten, dann würden Sie die Differenz zwischen dem Stichtag 2016 und dem Stichtag 2014 bilden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Dazu werden wir in den Ausschüssen entsprechende Änderungsanträge einreichen. Es bleibt also dabei: Im Bereich von Asyl und Integration wird im Jahre 2016 mit Mitteln in Höhe von ca. 500 Millionen € geklotzt und im Bereich der Kinderbetreuung wird mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von nur 21 Millionen € gekleckert. Eine solche wirtschaftsmigrationsfreundliche und familienfeindliche Politik lehnen wir strikt ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt würde ich gern ein paar Worte an Herrn Knöchel richten, aber leider ist er bei diesem wichtigen Thema nicht hier. Herr Knöchel führt nach eigenen Angaben eine Liste darüber. Hier haben wir sie wieder, die Verbindung zwischen der Asylkrise und einer finanziellen Mehrbelastung bzw. einer nicht stattfindenden finanziellen Entlastung der einheimischen Bevölkerung, die in die neue deutsche soziale Frage im 21. Jahrhundert mündet.

Auch das kann ich Ihnen nicht ersparen, liebe Kollegen der LINKEN: Natürlich hängt die deutlich gestiegene Anzahl betreuter Kinder auch und gerade mit der Asylkrise zusammen. Natürlich sind es die einheimischen Eltern, die mit steigenden Elternbeiträgen für die zusätzlichen Betreuungskosten zur Kasse gebeten werden. Auf diese Zusammenhänge werden wir als Anwalt der Familien in Sachsen-Anhalt immer wieder hinweisen, egal ob es Ihnen passt oder nicht. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Ich danke dem Abgeordneten. Gibt es hierzu Nachfragen? - Nein. Somit fahren wir in der De

batte fort. Nach den mir vorliegenden Informationen verzichtet die Regierung auf einen Redebeitrag. Als Nächster spricht der Abg. Herr Krull von der CDU-Fraktion. Ich bitte Sie nach vorn; Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Verehrte Damen und Herren! Es wurde schon mehrfach gesagt: Wir behandeln heute einen weiteren Entwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes. Der Grund hierfür wurde bereits geschildert. Anstelle der Anzahl der Kinder zum 1. März 2015 wurden - anders als politisch beabsichtigt - die Zahlen vom 1. März 2014 als Basis für die Auszahlungen herangezogen. Dies soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf korrigiert werden. Dabei bleibt es bei der politisch gewollten Gesamtsumme von 21 Millionen € an Mehrzuwendungen des Landes im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes für das Jahr 2016.

Ich möchte in diesem Haus aber auch klarstellen, dass diese Unzulänglichkeit, die passiert ist, nicht noch immer mal passieren darf. Gerade das Ministerium und wir als Hohes Haus stehen in einer großen Verantwortung. Die vielen Debatten, Gespräche und öffentlichen Diskussionen zur geplanten Novellierung machen deutlich, wie groß die Erwartungshaltung der Bevölkerung und der anderen Beteiligten an dieser Stelle ist.

Es bleibt erfreulicherweise festzustellen, dass nicht nur die Zuwanderungsrate, sondern auch die gestiegene Geburtenrate in Sachsen-Anhalt dazu führen, dass die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten steigt.

Lassen Sie uns gemeinsam den vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um denjenigen Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen es eine besonders hohe Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsangeboten gibt, finanziell zu helfen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von André Poggenburg, AfD)

Ich danke dem Abgeordneten. Gibt es Nachfragen? - Nein. Ich bitte die Abg. Frau Hohmann von der Fraktion DIE LINKE an das Mikrofon. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird der Überweisung des Gesetzentwurfs zustimmen.

Wir hatten bereits im August 2016 mit unserer Kleinen Anfrage zu den Mehr- und Mindereinnahmen der Gemeinden im Rahmen der Kinderbetreuung aufgrund schwankender Kinderzahlen auf

das Problem der Bemessung und Verteilung der Landesmittel aufmerksam gemacht. So ist es nur zu begrüßen, dass die Koalitionsfraktionen an dieser Stelle nachbessern und die fehlenden Mittel sehr zügig an die Gemeinden ausreichen möchten.

Da wir uns erst im September 2016 ausführlich über die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel verständigten, möchte ich meine Redezeit heute nicht ausschöpfen.

Ein Wort zur AfD. Sie machen es sich immer sehr leicht; bei Ihnen ist alles entweder schwarz oder weiß. So einfach ist die Situation aber nicht. Wenn Sie verlangen, dass wir die Anzahl der Kinder aus dem Jahr 2016 zugrunde legen, dann müssen Sie konsequenterweise auch sagen, dass die Anzahl der Kinder in vielen Gemeinden seit einigen Jahren rückläufig ist.

Das heißt, dann müssten die Gemeinden wahrscheinlich das Geld, das sie zu viel bekommen haben, wieder zurückgeben. Lassen Sie uns deshalb ganz einfach schauen, dass wir das Geld so schnell wie möglich hinuntergeben. Sie wissen, dass seit dieser Woche die Fragebögen zur Evaluation bereitliegen. Wenn wir dann fundierte Zahlen haben, können wir uns einigen, dass wir dort ordentlich an die Sache herangehen. Jetzt irgendetwas zu initiieren wäre aus meiner Sicht nicht hilfreich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich danke der Abg. Hohmann für ihren Beitrag. Gibt es hierzu Nachfragen? - Wenn nicht, bitte ich die Abg. Frau Lüddemann von der Fraktion der GRÜNEN, das Wort zu nehmen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nein!)

- Nicht? Sie verzichtet auf einen Redebeitrag. - Dann gehen wir weiter, und ich bitte den Abg. Herrn Steppuhn von der SPD, das Wort zu nehmen.

(Andreas Steppuhn, SPD: Ich verzichte, al- les gesagt! - Zustimmung bei der AfD)

- Er verzichtet auch; alles gesagt.

Damit kommen wir, da es keine Empfehlung gab, dieses Gesetz in den Ausschuss zu überweisen - -

(Andreas Steppuhn, SPD: Ausschuss für Arbeit und Soziales!)