Protocol of the Session on June 11, 2020

Herr Webel, ich will auf ein Argument von Ihnen eingehen, das gegen die entsprechende Zuordnung der Fähren zu den Straßen ist. Hier geht es ja um die Straßenbaulast.

Ich sehe dieses Problem, dass wir Gemeinden oder wen auch immer, enteignen würden, überhaupt nicht. Es waren ja vor allen Dingen die Gemeinden - - Ich habe auch ein bisschen herumtelefoniert. Sie werden jetzt keine Demonstration von Bürgermeistern bekommen, die das bisher bezahlen und sagen, wir wollen das dem Land nicht geben. Sondern es ist explizit das Ansinnen derjenigen, die die Fähren bisher betreiben, dass sie das nicht machen können.

Ich will darauf hinweisen: Wenn die Kostenfrage, nämlich die Straßenbaulastfrage, geklärt ist, dann können Sie - wie auch anderswo auf der Welt - natürlich mit den Betreibern auch Vereinbarungen schließen, wonach eine Gemeinde, die das im Auftrag des Landes betreibt, meinetwegen bei einer Landesstraße, zuständig ist, um so etwas mit einer entsprechenden Kostenabdeckung zu realisieren.

Wir haben eine solche Situation ja auch in der Gemeinde Aken, die zum Beispiel mit einer Bundesstraße - ich glaube, es ist die B 187a - verbunden wird. Dort haben wir die Situation, dass wir als Land für die Bundesstraßen auch die Aufträge mit übernehmen. Also, das ist kein Argument gegen eine solche Zuordnung, dieses Eigentum abzugeben, das im Höchstmaße defizitär ist. Da - dies kann ich Ihnen garantieren - haben Sie niemanden, der dagegen auf die Barrikade gehen wird.

Herr Minister, Sie haben jetzt das Wort.

Herr Gallert, Sie haben den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der auch im Ausschuss behandelt werden wird. Und wenn die Mehrheit dieses Landtages das so beschließt, wären wir allerdings das einzige Bundesland in ganz Deutschland, das dann diesen Passus hätte, wonach Fähren zur Straße gehören. Dann würde die Landesregierung das umsetzen müssen.

Dann müsste aber auch der Haushaltsgesetzgeber in dem Fall das Geld dafür bereitstellen. Das ist eine Bedingung, die auch erfüllt werden müsste.

Frau Frederking hat sich noch gemeldet. Frau Frederking, jetzt haben Sie das Wort.

Die Fähre fährt ja zurzeit nicht wegen Niedrigwasser. Meine Frage an Sie als Verkehrsminister ist, wie Sie das technisch einschätzen. Gibt es Alternativen, alternative Bauweisen, um Fährbetrieb bei Niedrigwasser zu organisieren und wäre eine Gierfähre eine gute Alternative?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Eine Gierfähre - ich habe mich vor Ort belehren lassen - wäre nicht möglich, weil die Elbe an dieser Stelle keine Gierfähre ermöglicht.

Alternative Fähren wären möglich, aber sie kosten natürlich auch Geld. Es gilt natürlich auch, die EU-Richtlinie zum Beihilferecht zu beachten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt dürfen innerhalb von drei Jahren maximal 500 000 € für jede Fähre bereitgestellt werden. Ob das für die Landrevision genutzt wird oder für den laufenden Betrieb, liegt bei denen. Hier sind also große Hürden zu beachten. Darüber könnte man im Ausschuss besser im Detail reden als hier im Landtag.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abg. Herr Dr. Grube. Herr Dr. Grube, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben heute zwei Vorlagen - drei mit dem Entschließungsantrag -; das sind der Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN zum Straßengesetz und der Antrag der Fraktion der AfD.

Die Frage, die in beiden Vorlagen gestellt wird, ist, wer künftig die Unterhaltungskosten für den Fährbetrieb zu tragen hat. Derzeit kommen die Gemeinden dafür auf; wir haben das schon gehört. Das Land beteiligt sich mit 540 000 € pro Jahr an den Revisionskosten.

Anlass ist die Fähre Ferchland - Grieben, Anlass ist aber auch ein Beschluss des Kreistages in Stendal, in dem genau das gefordert wird, wozu die Fraktion der LINKEN ihren Gesetzentwurf vorgelegt hat, nämlich das Straßengesetz zu ändern, damit die Fähren zu den Straßen gehören und die jeweiligen Baulastträger für die Unterhaltung zuständig sind.

Meine Damen und Herren! Das ist eine Logik, der man sich natürlich schwer entziehen kann, dass eine Fähre zur Straße gehört. Um auf einer Straße von A nach B zu kommen, muss man sie lückenlos befahren können. Das ändert sich auch dann nicht, wenn ein kleinerer oder sehr großer Fluss im Wege steht.

Für Brücken, die verkehrlich die gleiche Funktion haben wie Fähren, nämlich über den Fluss zu kommen, gilt das heute schon. Deswegen, meine Damen und Herren, steht die SPD-Fraktion dem Gesetzesvorhaben aufgeschlossen gegenüber.

(Zustimmung)

Der Knackpunkt wird die Finanzierung sein. Für das Land ist von einer jährlichen Belastung wahrscheinlich in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags auszugehen. Der Minister hat das eben schon angedeutet. Beim Zustand der Landesstraßen, meine Damen und Herren, können die Mittel nicht aus dem Titel für die Unterhaltung der Landesstraßen genommen werden. Ansonsten werden einige Blütenträume, was Umgehungsstraßen betrifft, nicht reifen können und auch der Investitionsstau, den wir auf den Straßen haben, wird nicht abgebaut werden können.

Wie hoch die Kosten sein würden, ist nur schwer einzuschätzen. Ich habe einmal zwei Beispiele mitgebracht. In Coswig sind die Stadtwerke Betreiber; möglicherweise wird es querfinanziert. Im Jahr 2017 mussten 2 000 € zugeschossen werden, im Jahr 2016 38 000 € und im Jahr 2015 3 000 €. Es hängt wahrscheinlich auch davon ab, wie oft solch eine Fähre fahren kann. Die Jahre 2018 und 2019 mit der Trockenheit und dem damit einhergehenden Niedrigwasser sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Wie es in diesem

Jahr aussehen wird, wissen wir noch nicht. Für Elbe-Parey sind es 1,3 Millionen €.

Insgesamt haben wir 13 landesbedeutsame Fähren. Wenn man das Straßengesetz verändern würde und auch die Fähren zur Baulast gehörten, dann müssten wir zehn Fähren hinzunehmen. Wir haben also zehn Fähren, die Landesstraßen betreffen. In der Regel werden Landesstraße und Landesstraße miteinander verbunden.

Wir möchten und müssen darüber in der Tat im Ausschuss diskutieren. Herr Gallert hat völlig zu Recht gesagt, der Verweis auf das ÖPNV-Gesetz bringt überhaupt nichts, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Das heißt, man müsste das Gesetz auch insoweit ändern. Ein eigenständiger Antrag dazu würde nicht reichen und ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.

Wir müssen aber noch mehr klären. Die Frage, wem die Fähren gehören, würde ich ein Stück weit vernachlässigen. Also, wenn man bei der Gemeinde anruft und sagt, wir würden es nehmen und zahlen euch die Differenz oder ihr betreibt es weiter und wir bezahlen euch die Differenz, dann, würde ich sagen, ist das ein kurzes Telefonat und in der Regel sehr erfreulich.

Wir müssen aber mindestens den Städte- und Gemeindebund fragen, weil es natürlich auch bedeutet, dass Fähren, die heute gemeindlich betrieben werden, die nicht landes-, aber kreisbedeutsam sind, dann auf den Kreis übergehen. Wir müssten dies auf jeden Fall auch mit dem Bund besprechen, weil der Bund dann zumindest bei Aken eine Fähre übernehmen müsste.

Herr Dr. Grube, kommen Sie zum Schluss.

Darf ich noch eine Anmerkung machen?

Ja, bitte.

Eine Anmerkung also noch. - Vielleicht motiviert dies den Bund ja dazu, wenn es pro Jahr so teuer wird, endlich einmal eine Brücke zu bauen.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Sie steht seit Jahrzehnten im Bundesverkehrswegeplan. An diese Stelle gehört sie hin, weil bei Niedrigwasser keine Fähre fährt, aber dann eine Brücke da ist.

Wir stimmen der Überweisung zu. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Grube für die Stellungnahme der SPD-Fraktion. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Lüddemann das Wort. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Führt man sich die Regelung zum Fährbetrieb gemäß Landesverkehrswegeplan und Straßengesetz vor Augen wie auch die gegenwärtigen Finanzierungswege und stellt dann noch die zunehmende Zahl der Niedrigwasserphasen aufgrund der Klimakrise in Rechnung, dann folgt daraus: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wir haben es beim Geplänkel der Kollegen vorher schon gesagt: Es ist also nicht ganz ohne, weil das, was für eine Fähre gilt, dann auch für alle Fähren gelten muss. Das ist dann schon ein eigener Punkt in den nächsten Koalitionsverhandlungen, wenn man sich allein das Finanzvolumen anguckt.

(Zuruf)

Wenn man also eine Fähre als landesbedeutsam qualifiziert - und wir haben davon ja mehrere - und wenn man sagt, man will sie auskömmlich finanzieren, dann muss man dies im Zweifel natürlich mit Landesgeld tun. Das kann man dann nicht einem anderen aufbürden.

Bezüglich der Verantwortung des Landes haben wir im Jahr 2019 festgestellt, dass wir von den Revisionskosten, damit nicht wegen TÜV und ähnlichen Dingen im wahrsten Sinne des Wortes eine Lücke entsteht, 90 % übernehmen. Aber klar, an allen Stellen, egal ob es Stadtwerke, Gemeinden, Private oder wer auch immer betreiben, ist es ein Zuschussgeschäft. Ich kann mir nicht vorstellen, auch nach allen Gesprächen, die ich geführt habe, dass man eine Fähre wirklich kostendeckend wird betreiben können, auch wenn man berücksichtigt, und das sollte man in Betracht ziehen, dass es an vielen Stellen, gerade auch bei Gierfähren, noch eine touristische Komponente gibt.

Ich kenne dies gerade von Aken. Es kommen durchaus Menschen von außerhalb, mit Fahrrad, Auto oder wie auch immer, allein um einmal zu sehen und sich erklären zu lassen, wie eine solche Fähre funktioniert.

Ich will sagen, ich sehe Handlungsbedarf, ich sehe aber auch viele Fragen, die ich an dieser Stelle noch nicht lösen kann. Ich habe einen klaren Auftrag von meinen eigenen grünen Leuten. Die GRÜNEN in der Altmark haben dazu auch

einen klaren Beschluss gefasst und haben uns als Landespolitikern die Aufgabe gestellt: Leute, kümmert euch! Das muss passieren!

(Zustimmung - Zuruf von Dr. Falko Grube, SPD)

Dem will ich mich auch gern stellen. Ich will aber klar sagen, ich bin gegen den Finanzierungsvorschlag, den die AfD-Fraktion hier aufgeworfen hat.

(Zuruf)

- Nein. Ich will es auch gern begründen. - Gerade die Coronakrise hat gezeigt, wie fragil der ÖPNV ist. Wir haben heute auch schon an anderer Stelle darüber gesprochen, dass der ÖPNV eine Finanzierungslücke hat. Ich will nicht, wenn wir jetzt an den Punkt gekommen sind, dass die Fähren Straßen verbinden und somit Teil von Straßen sind und als solche finanziert werden, dass sie dann aus Geldern des ÖPNV finanziert werden. Wenn, dann muss man dazu stehen und dann müssen sie aus Straßenbaumitteln finanziert werden.

Ich bin ganz beim Kollegen Grube, dass dann das, was wir in dem Topf haben, nicht ausreichen wird. Genau das ist das Problem, weswegen wir jetzt nicht sehr schnell sagen können, wir machen es so oder so, sondern im Ausschuss darüber reden müssen, auf welche gesetzliche Grundlage wir es stellen in dem Wissen, dass man es dann, wenn man sich dafür entscheidet, auch finanzieren muss.

Jetzt habe ich von dem, was ich hier sagen wollte, nicht allzu viel sagen können, weil meine Redezeit, glaube ich, zu Ende ist. Ich will nur noch ankündigen, dass man dann insgesamt, glaube ich, über die Kategorie „landesbedeutsame Fähren“ reden muss und darüber, was man an diese Kategorie knüpft.

Natürlich muss man sich, wenn man sich die Niedrigwasserstände anguckt und sieht, dass es an vielen Stellen auch nicht die Lösung sein wird, auf Gierfähren umzustellen, vielleicht auch noch einmal über Brückenbauten unterhalten, aber unter allen naturschutzfachlichen Vorbehalten.

(Zuruf von Frank Scheurell, CDU)

Genau das ist das Problem bei der Elbebrücke in Aken, weswegen seit 30 Jahren immer wieder einmal diese Projektidee auftaucht, die dann aber immer wieder in der Elbe versenkt wird.