Protocol of the Session on May 7, 2020

Herr Lieschke hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Lieschke, Sie haben das Wort.

Es ist eher eine Kurzintervention. - Werter Herr Grube, Sie haben jetzt gefeiert, wie Sie die kleine Bauvorlageberechtigung als Koalitionsfraktionen hier einbringen. Ich würde durchaus ein bisschen Salz in die Suppe streuen wollen; denn bereits in der Drs. 7/3380 aus dem September 2018 forderte die AfD-Fraktion: „Das Handwerk stärken - kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und Techniker gestalten!“. Dort haben wir die Landesregierung aufgefordert, genau dieses zu tun.

Nun haben Sie diesen Vorgang lange im Schrank gelassen, dachten sich wohl: Okay, keiner erinnert sich mehr daran, haben sich das rausgeholt und haben jetzt genau diese Sache gemacht.

(Zurufe)

In § 64 Nrn. 5 bis 8 steht wortwörtlich, was wir damals gefordert haben.

(Unruhe)

Ich danke den Koalitionsfraktionen, dass Sie unsere Arbeit, die wir vorgeleistet haben, nun zu Ende führen werden. - Vielen Dank dafür. Aber: Die AfD war es!

(Beifall - Unruhe)

Herr Dr. Grube, Sie können jetzt darauf antworten.

(Zurufe)

Sehen Sie, Herr Lieschke, das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Sie fordern, wir machen.

(Beifall - Unruhe)

Wenn das die Antwort war, dann hat Herr Büttner jetzt das Wort. - Einen Moment, Herr Büttner, Herr Lieschke hat noch eine Nachfrage.

(Zuruf: Davon wird es nicht besser!)

Also, besser ist unser Gesetzentwurf auf jeden Fall. Das sehen wir bei der Auseinandersetzung über den Änderungsantrag.

Herr Büttner, jetzt haben Sie das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich wollte nur auf unsere Ausführungen zu dem ersten Punkt unseres Änderungsantrags eingehen. Ich denke aber, wir sollten die Diskussion am Ende im Ausschuss führen.

Wir lehnen es grundsätzlich ab, dass man der Kommune 60 % für nicht geschaffene Stellplätze zahlen muss und die Kommune das Geld ausgeben kann, wofür sie will. Wenn jemand keinen Stellplatz bauen will, dann soll er es sein lassen. Vielleicht handelt es sich ja um einen Fußgänger, vielleicht will der Betreffende gar keinen Stellplatz haben. Deshalb sind wir grundsätzlich dagegen.

(Zuruf)

Wir sind der Meinung, einem Bauherrn sollte es frei überlassen sein, wie er baut und was er baut. Damit dürfte man nichts verkehrt machen. Wir können darüber aber gern noch einmal im Ausschuss sprechen.

Herr Grube, Sie haben noch mal die Möglichkeit, zu antworten.

Herr Büttner, das ist ein bisschen spannend, weil das nicht zum Änderungsantrag passt. Wenn Sie das tatsächlich ernst meinen, dann müssten Sie § 48 komplett streichen, weil Sie eben gesagt haben: Es ist total wichtig, dass ein Bauherr verpflichtet ist, nach Absatz 1 Stellplätze herzustellen. - Das wollen Sie; sonst würden Sie es ja streichen, aber Sie haben es am Ende auch gesagt. Sie wollen, dass der Bauherr verpflichtet ist, Stellplätze zu schaffen.

(Zuruf)

Ich finde, er sollte auch die Möglichkeit haben, Ablöse zu bezahlen, weil es auch Fälle gibt, um

mal anderes Beispiel zu nennen, dass im Umfeld einer neu errichteten Wohnanlage genügend kommunaler Parkraum zur Verfügung steht, wo es durchaus absurd wäre, noch mehr Boden dafür zu versiegeln, direkt am Haus eine Parkfläche zu haben, die 10 m weiter einfach nicht genutzt wird. Dafür zahlt dann der Investor nicht 100 % für das, was er sonst für einen Stellplatz zahlen würde, sondern nur 60 %. Er spart also 40 % im Gegensatz zu Absatz 1, den Sie hier stehen lassen wollen. Das finde ich nicht logisch. Aber das können Sie im Ausschuss vielleicht noch mal zu erklären versuchen.

(Zustimmung - Zuruf)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Grube für den Redebeitrag. - Für DIE LINKE spricht jetzt der Abg. Herr Henke. Herr Henke, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist etwas Besonderes, jedoch nicht wegen des Inhalts. Die Landesbauordnung wird eigentlich in jeder Wahlperiode angefasst. Grundlagen dafür waren in der Vergangenheit bisher immer Gesetzentwürfe der Landesregierung, die fachlichen Entwicklungen folgten.

Hier liegt ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor. Er liest sich eher als Ergebnis eines politischen Handelns denn als Fortschreibung fachlicher Vorschriften.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Beides!)

- Danke schön, Frau Lüddemann. - Für diese Feststellungen sprechen neben den inhaltlichen Schwerpunkten - dazu später mehr - die parlamentarischen Begleitumstände seiner Einbringung.

(Zurufe: Oh!)

Es gibt hierfür in dieser Sitzungsperiode eine ungewöhnlich lange Redezeit von zehn Minuten je Fraktion. Aber für ein würdiges Gedenken zum 75. Jahrestag der Befreiung ist angeblich keine Zeit.

(Zurufe: Oh!)

Für ein Artikelgesetz hat es eine sehr sparsame Begründung, nicht nur zu § 49, auch zu § 64, der künftigen eingeschränkten Bauvorlageberechtigung. Denn hierzu gab es im Parlament ausführliche Vorberatungen einschließlich einer umfangreichen öffentlichen Anhörung mit einem 50-seitigen Protokoll und zwei Fachgesprächen im Ausschuss. Inhalte, Ergebnisse oder gar Abwägungs

gründe sucht der interessierte Leser vergeblich. Die Frage steht im Raum, weshalb.

(Unruhe)

Zeit war genug gegeben. Für die Schnelligkeit bestand fachlich kein Grund. Es wird für die Koalitionsfraktionen ein politischer Handlungsdruck gewesen sein. Jede Fraktion bekam etwas, was nun gesichtswahrend und wahlkampfgerecht

durch das Parlament getrieben werden soll. Die bisherigen Inhalte der Parlamentsdebatten lassen den Schluss zu.

Nun zu den beantragten inhaltlichen Änderungen:

Erstens. Die stellenweise Erweiterung kommunaler Gestaltungsspielräume ist zu begrüßen. Nach meinen Erfahrungen im städtischen Bauausschuss zu Stellplatzregelungen oder Ausgleichsmaßnahmen könnte es durchaus Verbesserungen geben. Jedoch bleibt zu prüfen, ob sich die beabsichtigten Neuregelungen eindeutig und widerspruchsfrei zu bestehenden kommunalrechtlichen Bestimmungen verhalten werden, insbesondere zum kommunalen Satzungsrecht.

Unsere Geschäftsordnung schreibt in § 86a vor, dass in solchen Angelegenheiten die kommunalen Spitzenverbände zu hören sind. Das gibt es noch nicht. Daher beantragen wir hier eine Mitberatung im Ausschuss für Inneres.

Zweitens. Zur Bauvorlageberechtigung gab es in dieser Wahlperiode bereits zwei von der AfDFraktion initiierte Debatten. Sie hat unter anderem einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Debatten waren kontrovers und führten daher zu der von mir bereits erwähnten Anhörung und zu den Fachgesprächen.

Wenn nun die Koalitionsfraktionen den Kernforderungen der AfD-Fraktion kritiklos und inhaltlich begründungslos folgen wollen, dann frage nicht nur ich, sondern dann fragt auch die Fachöffentlichkeit, weshalb die Gegenargumente, unter anderem von der Architekten- und der Ingenieurkammer, völlig unerwähnt bleiben und damit, ohne Abwägungsgründe darzustellen, einfach ignoriert werden.

(Zustimmung - Zurufe)

Der Minister hat auf die Fortschreibungen der Musterbauordnung in den letzten Jahren hingewiesen.

(Zuruf - Heiterkeit)

Als Mitglied der Bauministerkonferenz, über die Arge Bau, war er fachlich mit verantwortlich. Die Musterbauordnung sieht eine solche Regelung in der Form in ihrem § 65 nicht vor.

(Zuruf: Meine Güte!)

Ist das nun die Arroganz der Macht oder Ausdruck eines Kuhhandels frei nach der Hoffnung: Niemand möge bemerken, dass die Koalitionsfraktionen vor der Selbstinszenierung der AfD-Fraktion als selbst ernannte Interessenvertretung des deutschen Handwerks eingeknickt sind und nun glauben, jedem Apologeten eines entfesselten Marktes hinterherhecheln zu müssen?

(Beifall - Zuruf)