Protocol of the Session on October 16, 2015

Vielen Dank.

Frage 4 stellt die Kollegin Frau Dr. Paschke zum Thema „Bisher nicht erteilte Zuwendungsbescheide“. Bitte schön, Frau Dr. Paschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Derzeit führt DIE LINKE im Landkreis Stendal eine kommunale Herbsttour durch. Es werden unterschiedliche Akteure vor Ort aufgesucht, die hauptberuflich oder ehrenamtlich wichtige Aufgaben des gesellschaftlichen Lebens erfüllen.

Die meisten haben geringe Eigenmittel und sind teilweise auf kommunale Zuschüsse, Spenden sowie Landes- und Bundesmittel oder auch auf Gelder aus den EU-Fonds angewiesen. Ich nenne beispielhaft die Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt und Stalking, den Frauenhausverein, aber auch das Innovations- und Gründerzentrum BIC Altmark GmbH.

Sie alle warten derzeit, im Oktober, immer noch auf ihre Zuwendungsbescheide aus der Landesebene für das laufende Jahr 2015. Teilweise gab es Zusagen, dass spätestens bis zum Sommer die Bescheide vorliegen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen weiteren Bereichen sind die Zuwen

dungsbescheide an Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für das Jahr 2015 ebenfalls noch nicht erteilt?

2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für

die Tatsache, dass erst im letzten Quartal des laufenden Jahres die für die Finanzierungssicherheit notwendigen Bescheide erteilt werden?

Vielen Dank für die Fragen. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Arbeit und Soziales Herr Bischoff. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen 1 und 2 der Abgeordneten Frau Dr. Paschke für die Landesregierung wie folgt.

Im Ergebnis einer Abfrage unter allen Ressorts, die Fördermittel vergeben - das war ja in der zweiten Frage gefordert; in den wenigen Tagen, die jetzt zur Verfügung standen -, kann ich Ihnen mitteilen, dass es neben den von Ihnen beispielhaft aufgeführten Zuwendungsempfängern noch diverse andere Bereiche gibt, an die aus ganz unterschiedlichen Gründen noch keine Zuwendungsbescheide ausgereicht werden konnten. Deshalb kann und möchte ich hier nur kurz auf einige konkrete Fälle eingehen.

Was die von Ihnen aufgeführte Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking und den Frauenhausverein in Stendal angeht, freut es Sie sicher zu hören, dass diese Bescheide sowie auch der an die Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Stendal am vergangenen Freitag per Post versandt wurden.

(Zustimmung von Herrn Knöchel, DIE LIN- KE)

Hinsichtlich des ebenfalls genannten Innovations- und Gründerzentrums der BIC Altmark GmbH verhält es sich nach den mir vorliegenden Informationen so, dass diese Mitte Juni 2015 einen Förderantrag bei der Investitionsbank gestellt hat, woraufhin zum 1. Juli 2015 der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt worden ist.

Da es sich um ein EU-Förderprogramm handelt, laufen die umfangreichen administrativen Abstimmungsprozesse noch. Die endgültigen Förderbescheide werden derzeit erstellt.

Darüber hinaus verzögert sich aber auch der Beginn diverser anderer Programme, die von der EU

kofinanziert werden. Ich habe die Aufstellung für die anderen Häuser mitgebracht.

(Minister Herr Bischoff hält ein Papierkonvo- lut hoch)

Es wäre einfach zu viel, das aufzuzählen. Es geht zum Beispiel um Programme im Arbeitsmarktbereich. Diese Programme wurden zum Teil in der Förderperiode von 2014 bis 2020 neu aufgelegt. Aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben entsteht ein nicht unerheblicher Abstimmungsbedarf mit der Kommission, sodass sich diese Programme teilweise noch in der Vorbereitung befinden.

Ein wesentlicher Grund, der bei den institutionellen Förderungen vielfach zu Verzögerungen bei der Bewilligung führt, ist die notwendige Billigung der Wirtschaftspläne bzw. der Übersichten nach § 26 der Haushaltsordnung.

Das Abstimmungsverfahren zwischen den verschiedenen Akteuren - das Finanzministerium und der Landesrechnungshof sind dabei - gestaltet sich oft schwierig, insbesondere wenn wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr auftreten oder wenn es sich um eine erstmalige Förderung handelt.

Im Bereich meines Ministeriums betrifft das beispielsweise die Landesvereinigung für Gesundheit, den Kinder- und Jugendring und auch die AidsHilfe-Vereine.

Abschließend vielleicht noch ein Beispiel aus dem Sport. Die Mittel im Bereich der Dopingprävention konnten bisher nicht bewilligt werden, da die notwendige Verwaltungsvereinbarung der Länder erst im September abgeschlossen wurde und die Abstimmungen mit dem Landesverwaltungsamt zur Umsetzung der Maßnahmen noch nicht beendet sind.

Vielen Dank, Herr Minister. Frau Dr. Paschke hat eine Nachfrage und danach auch Herr Dr. Thiel.

Herr Bischoff, meine erste Frage ist: Können Sie das unkompliziert zur Verfügung stellen, was Ihre Recherche betraf in den Häusern?

Meine zweite Frage ist: Wenn es Zuwendungen gibt, die eigentlich jedes Jahr kommen, halten Sie es dann als Landesregierung für legitim, dass erst im letzten Quartal des laufenden Jahres die Zuwendungsbescheide ausgereicht werden?

Zur ersten Frage - darauf habe ich gewartet -: Das stelle ich Ihnen zur Verfügung, auch wenn in den folgenden Tagen noch Rückmeldungen aus den

Häusern kommen. Das war in der Kürze nicht zu machen.

Die zweite Frage: Legitim - wenn sie den Zuwendungsbescheid irgendwann bekommen, dann ist es legitim.

Verantwortbar.

Aber ob es nachvollziehbar ist - - Ich bekomme es in meinem Bereich in vielen Förderbereichen mit. Ich halte es für die Träger für schwierig. Ich bin froh gewesen - wir haben auch etliche Schwierigkeiten durch Personalengpässe beim Landesverwaltungsamt, worauf wir nur bedingt Einfluss haben -, dass viele Träger oder einige Träger - ob es viele sind, weiß ich nicht - Zwölftelabschläge bekommen. Sie bekommen die Zuwendung aber in voller Höhe. Das wissen sie auch. Manchmal war der Zuwendungsbescheid noch offen.

Ich halte das für eine Praxis, die nicht befriedigend ist. Wir sind daran, sie zu lösen, weil wir Personalstellen beantragen. Wir sind aber nicht Herr des Verfahrens im Landesverwaltungsamt, zumindest weil die größere Zahl der Stellen vom MI und vom MF bewilligt werden sollen. Also, das ist eine schwierige Situation.

Herr Dr. Thiel.

Herr Minister, zwei Fragen. Die erste Frage: Die Landesregierung hat im Mai eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Meister zu dem Thema beantwortet, was die verzögerte Umsetzung der FuERichtlinie betrifft. Es wurde darauf verwiesen, dass es noch ein umfangreiches Prozedere in Abstimmung mit der Europäischen Union zu bewältigen gab. Mittlerweile haben wir Oktober. Hängt es möglicherweise damit zusammen, dass es aufgrund des Auszahlungstopps für das Land Sachsen-Anhalt, was die Bereitstellung von EU-Mittel betrifft, eine unverhältnismäßig lange Verzögerung gegeben hat? Würden Sie diese Auffassung teilen?

Die zweite Frage: Es hängt sicherlich nicht damit zusammen, dass wir im März des nächsten Jahres Landtagswahlen haben, sodass am Ende des Jahres noch eine Fülle von Fördermittelbescheiden zu übergeben sind.

Ich sage einmal, zur ersten Frage hätte hier auch der Finanzminister stehen können. Wir haben uns

im Kabinett aber darauf geeinigt, dass ich sie beantworte. Er könnte sie besser beantworten. Ob es mit der Auszahlung zusammenhängt? - Das kann sein oder kann nicht sein.

Zur zweiten Frage. Die würde ich für den Bereich, den ich habe, direkt verneinen. Es ist denkbar schlecht, wenn man am Ende eines Jahres, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode mit den Trägern Krach hat, weil sie immer noch keinen Zuwendungsbescheid bekommen haben. Das ist für den Wahlkampf denkbar schlecht. Daher glaube ich eher, dass es peinlich ist, wenn man so lange warten muss, und ich glaube, jedenfalls aus meiner Sicht, dahinter ist kein wahltaktisches Agieren zu vermuten.

Vielen Dank.

Frage 5 stellt jetzt der Kollege Grünert. Es geht um die vorübergehende Erleichterung des Haushaltsausgleichs für die Kommunen in SachsenAnhalt. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident. - Das Ministerium für Inneres und Sport schuf mit den Erlassen vom 20. Dezember 2012 und vom 22. November 2013 für die Jahre 2013 bis 2016 die Möglichkeit zur vorübergehenden Erleichterung des Haushaltsausgleichs.

In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage heißt es in der Drs. 6/3703 vom 15. Dezember 2014:

„Ein Entwurf zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik, die künftig als Kommunalhaushaltsverordnung neu gefasst werden soll, wird derzeit erarbeitet. In diesen Entwurf soll die Regelung zur vorübergehenden Erleichterung des Haushaltsausgleichs durch Verrechnung von Fehlbeträgen mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2016 entsprechend den Erlassen übernommen werden. Es ist beabsichtigt, diese Verordnung nach inhaltlichen Abstimmungen im Lenkungsbeirat Doppik in der zweiten Hälfte des Jahres 2015, spätestens zum 1. Januar 2016, in Kraft treten zu lassen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe könnten eine Fortschreibung

dieser Möglichkeit, gegebenenfalls auch mit modifiziertem Inhalt, über das Haushaltsjahr 2016 hinaus rechtfertigen?

2. Was kann über den Arbeitsstand zur Schaffung

der angekündigten neuen Kommunalhaushaltsverordnung berichtet werden?

Vielen Dank. - Es antwortet der Innenminister Herr Stahlknecht. Bitte, Herr Minister.