Protocol of the Session on September 17, 2015

Frau Dr. Paschke, ich gebe Ihnen Recht. Ich habe es in dem Moment gemerkt, in dem ich es ausgesprochen habe. Dazwischen ist keine Verbindung herzustellen. Ich bedauere das, aber mehr kann ich jetzt auch nicht tun. Das war nicht so gewollt und nicht so gemeint, wie Sie es eventuell aufgefasst haben.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Debatte. Ich rufe als Erstes die beiden Änderungsanträge auf, wenn es keinen Widerspruch gibt. - Das sehe ich nicht.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4365 ab, der Ihnen schriftlich vorliegt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind naturgemäß die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Dann hat Frau Feußner mündlich einen Antrag gestellt, den Frau Niestädt unterstützt hat. Damit soll Artikel 2/1 - Änderung des Gesetzes zur Parlamentsreform 2014 - gestrichen werden. Wer stimmt diesem Antrag auf Streichung zu? - Das sind weite Teile des Hauses. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit ist der Artikel einstimmig gestrichen worden.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist

niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die selbständigen Bestimmungen sind damit beschlossen worden.

Wir stimmen nun über die Artikelüberschriften ab. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Artikelüberschriften sind damit beschlossen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet „Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016“. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gesetzesüberschrift ist damit beschlossen worden.

Dann kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist abgearbeitet worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/4359

Einbringer ist der Kollege Herr Kolze. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2009 ist nach einem mehrjährigen Gesetzgebungsverfahren das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft getreten. Das Gesetz soll Beißvorfälle mit Hunden weitgehend minimieren. Durch Hunde dennoch verursachte Schäden sollen besser und angemessen ausgeglichen werden.

Als wesentliches Instrumentarium zur Erreichung der dargestellten Ziele sieht das Gesetz die Kennzeichnung aller Hunde, die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, ein gesondertes Rechtsregime für gefährliche Hunde mit einem Wesenstest für Hunde und einer Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung für Hundehalter und -führer, Vorgaben für das Führen gefährlicher Hunde,

Meldepflichten für Hundehalter und Tierärzte sowie Meldebefugnisse für Ärzte vor. Weiterhin bestimmt das Gesetz die Möglichkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und regelt die Einrichtung eines zentralen Hunderegisters zur Erfassung aller in Sachsen-Anhalt gehaltenen Hunde mit Übermittlungspflichten der Hundehalter.

Auf der Grundlage des Gesetzes ist ebenfalls im Jahr 2009 die vom Ministerium des Innern erlassene Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft getreten. Die Durchführungsverordnung enthält neben Begriffsbestimmungen und Zuständigkeitsregelungen Einzelheiten zur Kennzeichnung von Hunden, zur theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung, zum Inhalt und zur Durchführung des Wesenstests, zur Anerkennung der sachverständigen Personen und von Einrichtungen für die Durchführung von Wesenstests, zur Anerkennung der Wesenstests anderer Länder und Staaten sowie zum Hunderegister, insbesondere hinsichtlich der Datenübermittlung und Führung des Registers.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gesetz war vorgesehen, die Auswirkungen des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger zu überprüfen. Die daraus folgende zusammenfassende Bewertung wurde dem Landtag vorgelegt und im Innenausschuss beraten.

Im Ergebnis der Evaluierung können wir festhalten, dass sich sowohl unser modernes Hundegesetz als auch das ihm zugrunde liegende Regelungskonzept grundsätzlich bewährt haben, auch wenn die Auffassungen in den Stellungnahmen und Erfahrungsberichten im Rahmen der Evaluierung weit auseinandergingen.

Angesichts der Anregungen zur Verbesserung und der Vorschläge zur Neukonzipierung, insbesondere im Hinblick auf die Rasseliste, den Hundeführerschein und das sogenannte Feststellungsverfahren, hat sich der Innenausschuss dazu entschlossen, eine große parlamentarische Anhörung durchzuführen. In der öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2015 haben die Koalitionsfraktionen auch erste Vorschläge für eine mögliche Änderung des Gesetzes erarbeitet und den Anzuhörenden übersandt.

Viele Vertreter aller gesellschaftlichen Bereiche haben die Möglichkeit genutzt, sich zur Evaluation und zu den Änderungsvorschlägen zu äußern. Im Innenausschuss bestand Einigkeit darüber, kleine Änderungen am Gesetz vorzunehmen. Die Ihnen nunmehr vorliegende Novelle ist das Ergebnis der Anhörung und greift viele gute Vorschläge der Angehörten auf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nun die Gelegenheit nutzen, um auf den Regelungsinhalt der Novelle einzugehen. Ich komme zunächst zur sogenannten Rasseliste. Die statistischen Daten, die dem Gesetzentwurf zu entnehmen sind, lassen es nachvollziehbar und plausibel erscheinen, dass die Aufnahme des Verweises auf das Bundesgesetz nach wie vor zulässig ist.

Die Innenpolitiker meiner Fraktion wären zwar grundsätzlich auch dazu bereit gewesen, den Verweis auf das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz zu entfernen. Grund hierfür ist, dass es eine gesicherte Erkenntnis gibt, dass die genetische Disposition nicht die alleinige Ursache für Aggressionen und damit einhergehende Gefahren darstellt, sondern dass mehrere Faktoren, insbesondere Umwelteinflüsse und darunter vor allem diejenigen, die dem Hundehalter zuzurechnen sind, Hunde gefährlich machen können. Allerdings ist es auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Rassezugehörigkeit die zugrunde liegende Zucht und nicht zuletzt die körperliche Konstitution für sich schon nicht unbeträchtliche Gefahrenpotenziale enthalten können.

Der Rückgriff des Landesgesetzgebers auf die durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes bestimmten Hunderassen ist somit nicht sachwidrig, sodass es auf Wunsch unseres Koalitionspartners bei der bisherigen Regelung bleibt. Die statische Verweisung auf die Rasseliste im Bundesgesetz soll also inhaltlich unverändert bestehen bleiben, wird jedoch im Hinblick auf mehrere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt zur Wahrung der hinreichenden Bestimmtheit der Regelung ergänzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Stärkung des Beurteilungs- und Ermessensspielraums der zuständigen Behörden und die gesetzliche Vorgabe zur Einbindung von Sachverstand bei Vorfällen mit Hunden im sogenannten Feststellungsverfahren. Wir werden also den Beurteilungs- und Bewertungsspielraum der zuständigen Behörden bei der Prüfung der Bissigkeit für die Einstufung als gefährlich im Sinne des Gesetzes erweitern.

Durch die Neufassung und Ergänzung der in § 3 Abs. 3 aufgeführten Regelbeispiele soll die hierauf beruhende Gefährlichkeitsfeststellung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 neu akzentuiert und ein als unverhältnismäßig angesehener Verwaltungsaufwand bei kleineren Vorfällen oder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vermieden werden. Wir haben hier Ergänzungs- und Klarstellungswünsche vieler Angehörter aufgegriffen, insbesondere im Hinblick auf Ausbildung, Zucht und Abrichten von Jagd- und Polizeidiensthunden.

Ein anderer wesentlicher Punkt ist die Streichung von gesetzlich vorgegebenen Restriktionen, die bisher im Gesetz vorgesehen sind, obwohl für einen als gefährlich eingestuften Hund die Fähigkeit zum sozialverträglichen Verhalten durch einen Wesenstest nachgewiesen worden ist. So soll die bisher noch gesetzlich vorgegebene Leinen- und Maulkorbpflicht grundsätzlich entfallen und der Empfehlung des Sachverständigen gefolgt werden, ohne dass dafür wie bislang ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich ist. Erhalten bleibt jedoch die grundsätzliche gesetzliche Wertung, wonach für Hunde, bei denen das Erlaubnisverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die einen Wesenstest noch nicht bestanden haben, auch weiterhin Maulkorb- und Leinenpflicht besteht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bereits bei der Einbringung möglichen Missverständnissen vorbeugen. Wird bei einem festgestellten oder einem rassebezogen als gefährlich vermuteten Hund kein bestandener Wesenstest nachgewiesen, tritt unverändert nach der Versagung bzw. nach dem Ablauf der Frist ein bußgeldbewährtes Halterverbot ein, das grundsätzlich auch ohne eine weitere behördliche Untersagungsverfügung beim Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich zur tatsächlichen Sicherstellung und Verwertung des Hundes führen kann und muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie abschließend um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Inneres und Sport zur weiteren Beratung bitten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Wir treten nun in die Dreiminutendebatte ein. Der Kollege Striegel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eröffnet sie. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Hundegesetz hat die SPD die CDU an die Leine genommen. Mir ist nicht ganz klar, Herr Kollege Kolze, wie ausgerechnet Sie als Hundehalter, nachdem im Gesetz noch immer auf die Rasseliste verwiesen wird, dem Ganzen zustimmen konnten. Die Rasseliste bleibt im Gesetz, und zwar gegen den Rat der Mehrheit der Praktiker. 60 % der Behörden haben Zweifel daran angemeldet. Sie bleibt bestehen gegen den Rat der Expertinnen und Experten. Wir hatten eine sehr gute Anhörung zu dem Thema. Dort ist eigentlich alles Notwendige gesagt worden.

In der Rasseliste stehen weiterhin vier Kampfhunderassen. Das ist eigentlich ein irreführender Begriff. Wir wissen doch alle hier im Haus, dass die Masse der Beißvorfälle völlig anderen Hunderassen zuzurechnen ist. Ich nenne die Zahlen einmal: Im Jahr 2013 kam es zu 28 Attacken, im Jahr 2012 gab es 37 Attacken, im Jahr 2011 waren es 35 Attacken und im Jahr 2010 gab es 22 Attacken - das waren nicht etwa der Pitbullterrier, sondern es war der Deutsche Schäferhund. Das heißt, bei knapp 4 % aller Schäferhunde kommt es zu Beißvorfällen. Bei 525 Rottweilern waren von 2009 bis 2012 41 Beißvorfälle zu verzeichnen, das sind 7,8 %. Das zeigt sehr deutlich: Die Rasseliste ist zufällig, sie ist einseitig und diskriminierend. Letztlich ist sie Willkür.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Die Rasselisten werden von vielen Institutionen abgelehnt. Ich möchte zwei nennen. Der Verband für das deutsche Hundewesen legte in der Anhörung dar, dass es nicht eine einzige verlässliche Statistik gebe, aus der sich folgerichtig ableiten ließe, dass bestimmte Rassen eher gefährlich wären als andere; Rasselisten und rassespezifische Maßnahmen seien unangebracht; das sei durch wissenschaftliche Gutachten belegt.

Zweitens die Argumentation des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte, auch diese ist vielleicht nicht völlig unbegründet:

„Entscheidend für die Gefährlichkeit eines Hundes ist in erster Linie der Halter. Es ist erwiesen, dass es möglich ist, aus nahezu jedem Hund, unabhängig von der Rasse, ein gefährliches Tier zu machen.“

Das Problem, meine Damen und Herren, hängt und sitzt oder steht bekanntlich am anderen Ende der Leine. Wir Grüne lehnen eine Rasseliste ab, und wir folgen damit auch den Beispielen aus Schleswig-Holstein, wo man sie gerade abgeschafft hat, und aus Thüringen, wo man sie in Kürze abschaffen will.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Alternative dazu ist der Hundeführerschein; denn das Hauptproblem sind grundsätzlich Hundehalter mit fehlendem Sachverstand im Umgang mit ihren Hunden. Dahin müssten unsere Lösungsbemühungen gehen. Dahin sollten wir unsere Aktivitäten ausrichten. Mit diesem Gesetz zeigen die Koalitionsfraktionen eigentlich nur, wie sehr sie am Ende der Legislaturperiode auf den Hund genommen sind.

(Frau Hampel, SPD: Na!)

Dieses Gesetz ist Murks. Die Rasseliste muss endlich abgeschafft werden und der Hundeführerschein ist einzuführen. Ich hoffe, dass wir das

in der nächsten Legislaturperiode hinbekommen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Striegel. - Wir fahren gleich in der Rednerliste fort. Bevor wir das aber tun, begrüßen wir ganz herzlich Damen und Herren aus der Region Quedlinburg. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Frau Hampel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Striegel, ich verstehe ja, dass Sie sich in Ihren Ausführungen auf die Rasseliste stürzen und das Gesetz ablehnen. Dass Sie aber gleichzeitig die Einführung des Halterführerscheins - ich nenne ihn jetzt nicht Hundeführerschein - beantragen, ist dann doch ein wenig widersprüchlich.

(Herr Striegel, GRÜNE: Warum?)

- Wir sollten im Innenausschuss gemeinsam darüber debattieren, wie das beides zusammenpasst.