Nadine Hampel
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass sich am Silvesterabend auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs in Köln widerwärtige und abscheuliche Taten zugetragen haben, die sich gezielt gegen
Frauen richteten. Frauen wurden von Männergruppen umzingelt, massiv sexuell bedrängt und am Schluss bestohlen. Und die Polizei vor Ort war offensichtlich nicht in der Lage, diese Frauen zu schützen und die Täter dingfest zu machen.
Der Eindruck, dass der Staat womöglich das Heft des Handelns für ein paar Stunden verloren hat, wurde noch dadurch verstärkt, dass über Tage hinweg die Berichterstattung nur schleppend erfolgte und dass man sich insbesondere zur Herkunft der Täter lange in Schweigen gehüllt hat.
Es wurden in der Tat massive Fehler gemacht. Das hat man jetzt auch eingestanden. Dafür wurde zum Schluss der Polizeipräsident von Köln von seiner Aufgabe entbunden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese widerwärtigen Taten von Köln dürfen sich nirgends wiederholen,
weder in Nordrhein-Westfalen noch in SachsenAnhalt noch sonst irgendwo in Deutschland.
Deshalb unterstütze ich auch, wie es Herr Gallert uns als SPD, als Koalition mitgeteilt hat, Ihren Antrag dahingehend, dass der Landtag von SachsenAnhalt heute klarstellt, dass wir alle Formen von Sexismus und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen, aber auch gegen Jungen und Männer auf das Schärfste verurteilen.
Das trifft auf die häusliche Gewalt ebenso zu wie auf Übergriffe im öffentlichen Raum. Niemand in unserem Land darf Frauen körperlich oder seelisch attackieren. Aber genauso wenig dürfen wir es zulassen, dass nunmehr alle Flüchtlinge unter einen Generalverdacht gestellt werden
und dass die Vorfälle gezielt von rechten Gruppierungen oder von der AfD genutzt werden, um das gesellschaftliche Klima gegen Flüchtlinge und Ausländer weiter zu vergiften und schlimmstenfalls zu weiteren Gewalttaten gegen Flüchtlinge aufzurufen.
Ich bin sehr froh darüber, dass sich bundesweit nicht nur Personen des öffentlichen Lebens oder aus dem politischen Raum dafür ausgesprochen haben, dass die Täter schnell ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden müssen, egal welcher Herkunft sie sind und welcher Religion sie angehören, sondern dass dies auch von vielen hier
lebenden Ausländern und auch von derzeit Geflüchteten genauso gefordert worden ist. Denn der weitaus größte Teil der hier in Deutschland lebenden Ausländer lebt friedlich hier, will sich integrieren und will sich auch rechtstreu verhalten. Deshalb verlangen auch sie eine zügige Bestrafung der Täter und sprechen sich sogar oder auch für eine schnelle Abschiebung von straffällig gewordenen Flüchtlingen aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gilt, bei den Menschen in unserem Land verloren gegangenes Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit zurückzugewinnen. Das betrifft den Opferschutz. Es ist schon vieles gesagt worden. Wir müssen in Zukunft dafür Sorge tragen, dass Straftaten im Bereich der sexualisierten Gewalt zügig aufgeklärt werden und zu einer Verurteilung führen.
Wir wissen, dass sexuelle Gewalt in unserer Gesellschaft generell ein Problem ist, auch vor Köln, und dass diese sexualisierte Gewalt typischerweise im sozialen Nahraum, in der Familie oder auch im Bekanntenkreis, stattfindet. Noch immer erleben Opfer, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass die Taten bagatellisiert werden. Frauen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, tun sich oft sehr schwer damit, diese auch anzuzeigen, weil sie fürchten, dass ihnen die Verantwortung für diese Tat auch noch zugeschrieben wird. Entsprechend hoch ist die Dunkelziffer in unserem Land. Die Zahlen sind wirklich erschreckend.
Wir haben, das wurde von meinem Kollegen Borgwardt schon gesagt, in Sachsen-Anhalt eine gut ausgebaute Beratungsstellenlandschaft. Wir haben vier Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, in Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal. Wir haben Interventionsstellen und Frauenzentren als feste Bestandteile der Beratungs- und Unterstützungsangebote im Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt. Ich glaube, es ist neben der Debatte, die wir führen müssen, auch unsere Aufgabe, dass wir diese in Zukunft weiter finanzieren und auch weiter qualifizieren im Hinblick darauf, dass, wie Ministerin Frau Kolb-Janssen bereits gesagt hat, die geflüchteten und von Gewalt bedrohten Frauen schon jetzt in unseren Frauenhäusern und Frauenzentren Hilfe und psychologische Unterstützung brauchen. Es liegt viel vor uns.
Es ist dringend notwendig - ich sagte es bereits -, die Debatte über die sexuelle Gewalt, über ihre Ursachen und Folgen in unserem Land weiterzuführen.
Jetzt läuft mir ein wenig die Zeit davon. Was ich aber in diesem Zusammenhang unbedingt noch ansprechen muss, ist das Thema Verbesserung der inneren Sicherheit und Verstärkung der Polizei. Wir werden das in dieser Landtagssitzung - ich glaube, morgen - auch noch behandeln.
- Gleich hinterher. Das passt ja gut zusammen. - Es ist natürlich richtig: Wir haben aufgrund dieser Silvesternacht in Köln ein sehr hohes Sicherheitsbedürfnis. Das spiegelt sich doch in allen Gesprächen wieder. Sein wir doch ehrlich, jeder, egal wo, erlebt das. Deshalb sind wir in der Pflicht, freie Stellen bei der Polizei, wenn wir sie haben, wie es ja in erheblicher Größenordnung der Fall ist, auch möglichst zügig zu besetzen und unsere Polizei in der Fläche wieder Präsenz zeigen zu lassen,
um dem Sicherheitsgefühl der Menschen hier Rechnung zu tragen.
Mit Blick auf die Uhr muss ich sagen: Meine Zeit ist lange abgelaufen.
- Auf der Uhr! - Die Diskussion wird folgen. Wir haben viel Arbeit vor uns. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vielen Dank, Herr Krause, dass Sie uns mit Ihrem Berichterstattungsverlangen die Möglichkeit geben, uns hier öffentlich zu Ihrem Gesetzentwurf zu äußern. Ich möchte mit einem Ausspruch oder mit einem Zitat beginnen:
„Tierschutz ist ein ganz wichtiges Thema, weil es auch das Maß unserer Kultiviertheit beschreibt.“
- Ja, Herr Leimbach, das haben Sie einmal gesagt, und der Begriff der Kultiviertheit wurde auch von Herrn Krause zwar in einem anderen Zusammenhang, aber doch bei dieser Thematik gebraucht. Das überrascht mich auch nicht. Ich möchte Ihnen, wenn ich Sie einmal anschaue, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ganz klar sagen: Wer ernsthaft und nicht nur ein bisschen und auch nicht nur ein bisschen halbherzig die Absicht hat, zur Verbesserung des Tierschutzes in unserem Land beizutragen, der sollte seine Haltung zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine noch einmal überdenken.
- Herr Daldrup, ich habe es jetzt nett formuliert. In diesem Punkt gehen die Meinungen innerhalb der Koalition weit auseinander.
Deshalb haben wir jetzt zu Recht dieses Berichterstattungsverlangen.
Wir als SPD haben gehofft, dass wir nach intensiver Befassung mit dem Tierschutz und mit den Änderungen, die wir als SPD vorgeschlagen haben, vielleicht dazu kommen, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass uns dies in dieser Legislaturperiode nicht mehr gelingen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2012 wurde der Schutz der Tiere als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Für die SPD ist das Verbandsklagerecht und insbesondere die gesetzliche Verankerung der Mitwirkungsrechte auch eine Frage der Umsetzung der Staatsziele des Grundgesetzes.
Das Verbandsklagerecht - das wird leider häufig negiert - klärt nämlich nur, ob es eine Kollision zwischen dem gibt, was vorzufinden ist, und dem,
was der Gesetzgeber gewollt hat. Die Mitwirkung von engagierten Tierschützern hierbei zu verweigern, halten wir für nicht gut. Wir haben gerade über die Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements gesprochen. Auch die anerkannten Tierschutzvereine gehören nach Ansicht der SPD dazu.
Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf, den die Linksfraktion zum Verbandsklagerecht vorgelegt hat, nicht ablehnen.
Herr Krause spricht in diesem Zusammenhang von politischer Unkultur. So weit will ich nicht gehen.
Ich sage es aber trotzdem ganz klar: Wir wollen auch als SPD kein falsches Signal nach außen senden. Wir wollen den Menschen, die sich für Tierschutz engagieren, keine Ablehnung signalisieren.
Ich wiederhole, nein, ich habe es noch gar nicht gesagt, ich sage es jetzt zum ersten Mal: Wir werden das Thema in der nächsten Legislaturperiode sicherlich ganz oben auf unserer Wunschliste für den nächsten Koalitionsvertrag wiederfinden.
Jetzt bin ich mit meiner Zeit etwas durcheinandergeraten.
Die Uhr blinkt schon die ganze Zeit rot.
Ich könnte jetzt noch viel sagen. Ich möchte es aber eigentlich damit bewenden lassen. Wir haben als SPD deutlich gemacht, wo wir bei der Kollision der verschiedenen Interessenlagen zu finden sind. Wir werden uns zu dieser Thematik im Parlament sicherlich wieder sprechen. - Herzlichen Dank.
Das habe ich fast provoziert, oder? Ich versuche es. Der Kollege ist immer so klug.
Sehr geehrter und geschätzter Herr Kollege Leimbach, das ist eine sehr kluge Frage
und, ich denke, auch unter juristischen Aspekten eine sehr interessante in der Beurteilung. Ich habe aber deutlich gemacht, dass es uns darum geht, dass wir das Staatsziel mit der Annahme dieses Gesetzes umsetzen wollen. Das ist eine politische Bewertung seitens der SPD, die es hierzu gibt, in Wahlprogrammen, in Parteiprogrammen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Deshalb würde ich jetzt auf die rein juristische Frage gern eine politische Antwort geben.
Wir haben uns mit dieser Thematik sehr ausführlich befasst und sind politisch davon überzeugt, dass wir das Verbandsklagerecht, und zwar nur in Form einer Feststellungsklage, in unserem Land umsetzen wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir ein Gesetz auf den Weg, mit welchem die bisherige Konzentration der Asylverfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg aufgehoben wird mit der Folge, dass eine Aufteilung der Asylverfahren auf nunmehr zwei Gerichte möglich ist. Das sind die Verwaltungsgerichte Magdeburg und Halle.
Wir haben uns sehr ausführlich mit dieser Thematik befasst und sowohl eine schriftliche Anhörung als auch eine mündliche Befragung der im Ausschuss Angehörten durchgeführt. Mit Blick auf die jetzt schon deutlich gestiegene Zahl an asylrechtlichen Verfahren sind wir uns sicherlich alle darüber einig, dass wir als Land Vorsorge treffen müssen. Denn bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist die personelle Kapazität des Verwaltungsgerichts Magdeburg vollständig ausgelastet.
Deshalb war es auch ein erster und ein richtiger Schritt, das bis zum 1. März 2016 weitere fünf Proberichterinnen und Proberichter ihren Dienst beim Verwaltungsgericht Magdeburg antreten werden. Mit Blick auf die weitere Entwicklung wissen wir aber auch, dass dies kaum ausreichend sein dürfte. Frau Ministerin Kolb hat in ihrem Redebeitrag bereits sehr deutlich gemacht, dass mit einer weiteren Zunahme an asylrechtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren zu rechnen ist, insbesondere deshalb, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf einem hohen Berg unbearbeiteter Anträge sitzt.
Selbst wenn es gelingen sollte, die Asylneuzugänge in Zukunft deutlich abzusenken - das ist ja der Wille der Politik -, um so auch die Belastung der Verwaltungsgerichte zu reduzieren, so wird die Zahl der Verfahren nicht zeitgleich in identischem Umfang abnehmen, sondern erst um Jahre verzögert. Neben der niedrigeren Zahl an Neueingängen werden die Verwaltungsgerichte in diesem Fall über Jahre hin Altfälle abarbeiten müssen.
Die Frage an uns Parlamentarier war nun, ob wir bei der derzeitigen Konzentrationsregelung bleiben oder die auf uns zukommende Verfahrensflut auf mehrere Schultern verteilen wollen, sprich: Ob wir die Möglichkeit eröffnen wollen, dass auch die 16 Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Halle zukünftig Asylverfahren bearbeiten können.
Wir haben uns deshalb die Argumente für und gegen diese Aufhebung der Asylkonzentration angehört, sind aber am Ende zu dem Ergebnis gelangt, dass die Aufhebung der Asylkonzentration geboten erscheint. Es geht uns darum, die Qualität und die beschleunigte Bearbeitung von Streitigkeiten nach dem Asylgesetz langfristig abzusichern und dabei erstmal alle personellen Ressourcen
auszuschöpfen. Dazu gehören selbstverständlich die 16 Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Halle.
Mich und meine Fraktion haben die Gründe, die gegen die Aufhebung der Asylkonzentration vorgetragen worden sind, insofern nicht gänzlich überzeugt. Ich möchte es dabei bewenden lassen und bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vollkommen unstrittig, dass Alleinerziehende einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Das weiß jeder von uns und vor allem jede Frau, die selbst Kinder hat. Das ist eine Tatsache, die wir nicht erst im Landtag feststellen müssen.
Wir alle wissen, dass wir gerade in unserem Bundesland einen über dem Bundesdurchschnitt liegenden Anteil von hauptsächlich alleinerziehenden Müttern haben. Mittlerweile sind 20 % der Familien Einelternfamilien. Das wurde auch schon gesagt.
Für diese Familien ist der ohnehin schwierige Spagat zwischen Kindererziehung, Berufstätigkeit und Haushalt noch viel größer. Ich habe als Mutter eines Sohnes großen Respekt vor der Leistung dieser Mütter und der alleinerziehenden Väter. Bewundernswert, wie sie das schaffen.
Auch wenn mehr als 40 % der alleinerziehenden Mütter und Väter berufstätig sind, so ist doch ein großer Teil von ihnen auf Grundsicherung angewiesen. Genau deshalb zählen die Familien mit
nur einem Elternteil zu der am stärksten von Armut bedrohten Gruppe.
Deshalb hat das Land mit dem Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ gerade die Alleinerziehenden ins Blickfeld genommen. Aber es ist schon richtig gesagt worden, es muss hier noch mehr getan werden. Die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags ist dabei ein wichtiges Element.
Wichtig ist auch, dass die Alleinerziehenden einer Berufstätigkeit nachgehen können, die so gut bezahlt sein muss, dass sie und ihre Kinder davon leben können. Das zu erreichen, ist und bleibt eine Mammutaufgabe. Denn noch immer werden vor allem Frauen schlechter bezahlt als Männer in vergleichbaren Berufen.
Genau aus diesem Grund gehen wir Frauen jedes Jahr am 19. März auf die Straße, um den Equal Pay Day zu begehen; denn nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen im Jahr 2014 durchschnittlich 21,6 % weniger als Männer. Rechnet man diesen Prozentwert in Tage um, dann arbeiten Frauen 79 Tage, nämlich vom 1. Januar bis zum 19. März, umsonst.
Wichtig ist ebenso, dass der jeweils nicht im Haushalt lebende andere Elternteil seinen Beitrag sowohl materiell als auch immateriell zur Erziehung des gemeinsamen Kindes leistet. Das Haushaltseinkommen insgesamt sollte zur Finanzierung aller die Familie betreffenden Ausgaben ausreichen. Das ist wohl unter uns vollkommen unstrittig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Lüddemann, wir haben Ihren Antrag in den Ausschüssen nicht abgelehnt, weil uns das Thema nicht wichtig ist. Sie wissen, dass die finanzielle Situation von Alleinerziehenden sowohl konkret im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD als auch in gemeinsamen Beschlüssen auf Bundesebene aufgegriffen wurde.
Wenn auch sicherlich damit keine volle Zufriedenheit zu finden sein wird, so haben sich durch die Aktivitäten auf Bundesebene einige Punkte Ihres Antrags erledigt. Es ist nicht automatisch so, dass nichts passiert, nur weil kein Antrag unsererseits vorliegt.
Sie können sich sicher sein, dass uns, auch wenn wir, wie es die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vorsieht, Ihren Antrag ablehnen, die besondere Situation der Alleinerziehenden und ihre steuerliche Entlastung sehr am Herzen liegt und wir vor allem den Kindern die bestmöglichsten Chancen für ein sorgenfreies Leben eröffnen wollen. Auch aus diesem Grund haben wir mit dem KiFöG den Ganztagsanspruch wieder eingeführt.
Obwohl meine Redezeit schon um ist, ein Wort noch. Herr Jantos, Ihre Rede zur Einbringung des
Antrags habe ich auch noch einmal gelesen. Das war im März dieses Jahres. Damals haben Sie durchsickern lassen, dass auch Sie für die Abschaffung des Ehegattensplittings sind. Wir sind weiter auf einem guten Weg.
Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich versuche es. Wenn nicht, muss ich sie an Herrn Born weitergeben; denn ich war im Ausschuss nicht dabei.
Sehr geehrte Frau Dirlich, ich kann Ihnen in allen drei Punkten vollumfänglich zustimmen. Genau so ist es. Deswegen halte ich persönlich auch die Koppelung von SGB-II-Leistungen an Kindergeldleistungen nicht für gerecht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift in der heutigen Ausgabe der „Volksstimme“ lautet:
„Frauen im Land sind selten Spitze“
Das entspricht mitnichten der Realität. Die Überschrift hätte besser lauten sollen: Unsere Frauen im Land sind spitze,
aber sie sind noch viel zu selten an der Spitze. Umso mehr begrüße ich, dass SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Spitzenkandidatinnen in den Landtagswahlkampf ziehen und damit mit gutem Beispiel vorangehen.
- Ja, das muss man jetzt aushalten.
Wenn ich schon einmal bei dem „Volksstimme“Artikel von heute und beim Landtagswahlkampf bin: Liebe Edwina, ich kenne deine persönliche Meinung, die war ja heute auch zu lesen. Das kann aber nicht die Mehrheitsmeinung in der CDU-Fraktion sein; denn sonst hätten wir
heute einen ganz anderen Alternativantrag vorgelegt.
Wir haben eine Quote von 40 % vorgeschlagen. Dazu hat die CDU ganz klar erklärt: Dabei machen wir nicht mit. Deshalb ist der Alternativantrag so, wie er ist. Dennoch ist es gut. Wir wollten das Thema gar nicht abbügeln. Wir begrüßen nämlich ganz ehrlich diese heutige Debatte mit Blick auf die Defizite, die wir in diesem Bereich haben. Wir wollen uns zumindest im Ausschuss noch einmal darüber verständigen.
Frau Kollegin, Sie haben Kritik an der Landesregierung geübt und dabei auch zur Ministerin hinübergeschaut. Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Menge auf den Weg gebracht. Ich nenne das Gender-Mainstreaming-Konzept, die Broschüre „Karrierewege von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt“, das Mentoringprogramm usw. Die Ministerin ist darauf eingegangen. Das sind viele Bausteine, die aber nun einmal nicht kurzfristig wirken, sondern auf Langfristigkeit angelegt sind.
Schauen wir uns einmal die Zahlen von 2010 bis heute an. Die Zahlen sprechen für sich. Von einem Frauenanteil von 27 % in Gremien mit Landesbeteiligung sind wir auf 21 % zurückgefallen. Das heißt doch: Allein mit langfristigen Konzepten, die Frauen von unten nach oben aufbauen sollen, erreichen wir keine geschlechterparitätische Besetzung in unseren Gremien. Das muss für uns Ansporn sein, es in Zukunft besser zu machen und auch über Quoten zu sprechen.
Es gibt den schönen Satz: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir alle sind uns sicherlich darin einig, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen haben müssen, ihre Berufs- und Lebensplanung zu realisieren. Ein Frauenanteil von 21 % ist nicht zufriedenstellend. Das heißt, es gibt weiterhin die gläserne Decke für Frauen. Da dieser Funktionsvorbehalt nun einmal besteht, ist es völlig logisch, dass wir die Vorgabe des Koalitionsvertrags, einen Frauenanteil von 40 % in Führungspositionen zu erreichen, derzeit nicht erfüllen können.
Frau Quade hat den Beirat „Frauen in Führungspositionen“ angesprochen, der bei der Staatskanzlei angesiedelt ist. Ich bin selbst Mitglied dieses Beirats und habe an vielen Sitzungen teilgenommen. Wir haben in der Tat viel geredet. Die Vorsitzende Nicole Rotzsch hat das übrigens sehr gut gemacht. Wir haben viel geredet. Wir haben viele Expertinnen und Experten angehört. Wir haben
auch gute Vorschläge und Empfehlungen an den Ministerpräsidenten erarbeitet. Es ist aber leider nichts passiert, nichts umgesetzt worden, weil die Empfehlungen des Beirats keinen verpflichtenden Charakter haben. Es waren nur Empfehlungen, die leider im Sande verlaufen sind.
Diese sollten wir in einer Gesamtdiskussion aber noch einmal hervorholen. Vielleicht ist das eine oder andere gute Projekt dabei, das wir in Zukunft aufgreifen sollten, um es umzusetzen.
Wir sind uns also einig: Appelle und Empfehlungen reichen nicht aus. § 10 des Frauenförderungsgesetzes, der eine geschlechterparitätische Besetzung vorschreibt, ist im Moment ein zahnloser Tiger. Denn wenn die Nichteinhaltung dieser Vorgabe keine Folgen hat, dann wird das auch in Zukunft niemand ernst nehmen.
Bereits im Jahr 2011 habe ich eine Kleine Anfrage zur Gremienbesetzung gestellt. Daraufhin hat die Landesregierung sehr deutlich gemacht, dass wir sicherlich ein modernes Gleichstellungsgesetz brauchen. Mir ist der Name dieses Gesetzes zunächst einmal schnurz.
Es wunderte mich aber, dass die CDU-Fraktion das jetzt so darstellt, als würde es nicht an ihr liegen, dass wir dieses Gesetz noch nicht haben. Ich sehe das ein bisschen anders. Es gibt einen Punkt, zu dem wir bisher keine Einigkeit erzielen konnten. Zahlreiche Eckpunkte haben wir gemeinsam erarbeitet. Bei vielen Aspekten sind wir uns einig, in einem Punkt aber nicht. Dieser betrifft die Frage der Besetzung der Ämter der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Wir sagen, dass dieses Amt ausschließlich weiblich besetzt werden soll. Die CDU hingegen tritt dafür ein, dass es auch männliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben soll. Das ist der Dissens, den wir bisher nicht ausräumen konnten.
Ich finde, zur Ehrlichkeit der Debatte gehört es auch, das so zu benennen. Daran müssen wir weiter arbeiten und darüber müssen wir weiter diskutieren. Das schaffen wir in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Zahlreiche ehrenamtliche Einsatzkräfte von Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen kommen bei ihren Einsätzen in Kontakt mit Verletzten. In letzter Zeit werden viele Ehrenamtliche auch in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt eingesetzt. Für die Beteiligten stellen sich generell die Fragen des notwendigen Impfschutzes zur Vermeidung von Infektionskrankheiten und zur Übernahme der Kosten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Impfstatus sieht die Landesregierung
bei ehrenamtlichen Einsatzkräften von Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen als notwendig an?
2. Wer trägt die Kosten notwendiger Schutzimp
fungen, soweit diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden?
Ich möchte noch einmal nachfragen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann richtet sich der Kom
munale Versorgungsverband an die Hauptamtlichen. Mir geht es aber gerade um die Ehrenamtlichen, wie die freiwilligen Feuerwehren, die beispielsweise in der ZASt Brandwache halten. Wer trägt für diese Ehrenamtlichen die Kosten der Impfung, wenn sie gerade nicht von den Krankenkassen übernommen werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Czeke, ich spreche
Sie persönlich an. Wir waren gestern gemeinsam in Freyburg beim Tourismustag unseres schönen Bundeslandes. Ich stelle fest, nachdem wir beide gestern die Zahlen von Minister Möllring und auch die Einschätzung der touristischen Fachleute gehört haben, dass zu Ihrer ganzen Antragskritik doch noch ein bisschen Lob hinzukommt. Das freut mich natürlich sehr.
Dennoch muss ich jetzt auf Ihren Antrag eingehen. Ich sage Ihnen ganz klar: Die Überschrift ist noch gut. Bei der Forderung, den Tourismus in Sachsen-Anhalt ganzheitlich auszurichten, kann ich noch mitgehen. Ansonsten halte ich Ihren Antrag insgesamt für wenig schlüssig.
Außerdem sind einige Behauptungen nicht zutreffend. Deshalb möchte ich noch auf einzelne Aspekte eingehen.
Sie behaupten in Ihrem Antrag, die Übernachtungszahlen entwickelten sich nur unterdurchschnittlich. Das haben Sie heute ein bisschen relativiert. Ich gebe Ihnen recht, wir sind froh, dass wir gerade bei den Ankünften der ausländischen Gäste ein Plus von 8,6 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen haben. Das ist sehr gut. Die Übernachtungszahlen bieten jedoch noch Steigerungspotenzial.
Sie haben eine Geschichte erzählt von einem Gast, der auf Englisch bestellt und zur Antwort bekommen hat, in dieser Gaststätte werde nur Deutsch gesprochen. Ich frage mich, ob Sie das der Landesregierung anlasten wollen. Ich glaube, das betrifft die Gastronomen, die Hoteliers und alle Tourismusanbieter vor Ort, die dabei mitziehen müssen. Zur Steigerung der Servicequalität können wir zwar durch Seminare immer wieder anregen, wie dies beispielsweise zum Thema Barrierefreiheit gemacht worden ist. Das können wir gemeinsam mit der Dehoga und allen anderen Verbänden tun. Diese Angebote, die wir finanziell unterstützen, helfen aber nicht weiter, wenn das nicht vor Ort gelebt wird. So viel dazu.
Weiter kritisieren Sie, es fehle an Professionalität bei den Themen Luther-Dekade, 100 Jahre Bauhaus und Händel-Festspiele. Ich weiß nicht, wie Sie zu diesem Blickwinkel kommen. Ich jedenfalls habe diesen Blickwinkel nicht. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt mit einer derart harschen Kritik kommen.
Ich selbst habe einmal eine kleine Anfrage zum Thema des Anteils ausländischer Touristen gestellt. Ich habe abgefragt, wie die Landesregierung beabsichtigt, den Anteil zukünftig zu erhöhen. Ich bin also parlamentarisch initiativ geworden. Ich habe einmal nachgeforscht und festgestellt, dass Sie keinen Antrag und auch keinen Selbstbefassungsantrag dazu gestellt haben.
Kritik alleine reicht nicht, sondern wir brauchen konstruktive Vorschläge, um uns weiterentwickeln zu können.
In der vergangenen Woche habe ich mit kommunalen Vertretern der Luther-Städte Mansfeld und Eisleben zusammengesessen und über das Reformationsjubiläum diskutiert. Von diesen habe ich keine Kritik gehört. Deswegen kann ich Ihre Sichtweise nicht nachvollziehen.
Außerdem sprechen Sie in Ihrem Antrag davon, dass aufgrund einer verzögerten Bereitstellung von Mitteln dem Image und der Tourismuswirtschaft des Landes ein Schaden zugefügt worden sei. Das haben Sie heute ein bisschen relativiert und gesagt, es könnte ein Imageschaden entstehen. Trotzdem kann ich das an dieser Stelle nicht nachvollziehen.
Aus meiner Sicht gab es keine verzögerte Bereitstellung von Mitteln. Schon mit dem Kabinettsbeschluss von 2008 hatte die Landesregierung für die Luther-Dekade und das Reformationsjubiläum ein umfangreiches Förderprogramm beschlossen. Das wissen Sie auch. Das ist haushaltstechnisch umgesetzt worden.
Im Wege der Beratung des Nachtragshaushalts vor wenigen Wochen wurden wegen erhöhter Baukosten die Mittel auf 80,2 Millionen € erhöht, sodass diese Mittel für alle denkmalpflegerischen Vorhaben in den Luther-Stätten, in denen noch gebaut werden muss, zur Verfügung stehen. Ebenso wird eine ganze Reihe von wissenschaftlichen, kulturellen und Bildungsangeboten geschaffen, sodass das Erlebbarmachen des Reformationsjubiläums gesichert ist.
Der Minister hat bereits Ausführungen zu den Marketingmaßnahmen gemacht. Ich denke, wir sind mit der Vorbereitung des Reformationsjubiläums auf einem guten Weg.
Gleiches gilt für die Vorbereitungen des BauhausJubiläums. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb Sie meinen, dass es keine Vernetzung zwischen den Kulturinstitutionen im Land und dem Tourismus gebe. Hierzu gibt es einen großen Beirat. Vielleicht lassen Sie sich dazu einmal Informationen geben, wer alles Mitglied dieses Beirats ist. Das ist eine sehr lange Liste. Soviel ich weiß, gibt es hierbei ganz konkrete Abstimmungen, und das läuft alles gut.
Gleiches gilt für die Händel-Festspiele. Hierzu gibt es Finanzierungsvereinbarungen, die auf fünf Jahre angelegt sind. Ich weiß nicht, an welcher Stelle es hierbei Unstimmigkeiten geben sollte.
Kurz und gut: Kritik immer wieder gerne, aber bitte nur konstruktiv. In diesem Fall sehe ich das nicht
so. Deshalb werden wir Ihren Antrag leider ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. August 2001 - ich gehe in der Zeit ein Stück zurück - öffneten viele Standesämter in Deutschland die Tore für gleichgeschlechtliche Paare. Das Lebenspartnerschaftsgesetz trat in Kraft und gleichgeschlechtliche Paare konnten den Bund der Ehe eingehen. - Das war die Illusion. So kam es jedoch nicht. Sie konnten lediglich eine rechtlich anerkannte Verbindung eingehen, eine Verbindung, die zwar Pflichten wie in einer Ehe vorsah, aber leider nicht die gleichen Rechte. Und das ist bis heute so.
Es war auch kein sonderlich guter Start für das Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001; denn schon im Bundesrat blockierten CDU und CSU die wichtigsten Änderungen zum wirklichen Abbau von Diskriminierungen. Das blieb - das muss man sagen - mit der Kanzlerschaft von Angela Merkel von 2005 bis heute so.
In Bezug auf den Abbau von Diskriminierung gegen homosexuelle Paare hat die Bundesregierung nur Löcher in die Luft geguckt. Erst nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsrecht, zum Steuerrecht und zuletzt zum Adoptionsrecht wurde die Regierung gezwungen, einen verfassungsgemäßen Zustand zu schaffen. Das ist traurig und zeigt an dieser Stelle noch einmal: Es fehlt am Gestaltungswillen und an der notwendigen parlamentarischen Kraft.
Am 27. Mai 2015 hat die Bundesregierung dann den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen. Das war leider auch kein großer Wurf; denn es ging bei diesen Änderungen überwiegend um die Vereinheitlichung von Rechtsordnungen. Mit diesem Gesetz ist es auch nicht gelungen, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in anderen Rechtsgebieten - ich denke dabei an das Adoptionsrecht - zu erreichen.
Fakt ist: Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare können nur durch die Öffnung der Ehe be
endet werden. Inzwischen begrüßen fast zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland die Möglichkeit einer Ehe für homosexuelle Paare. Das belegt auch eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Der notwendige gesellschaftliche Wille besteht - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und in anderen Teilen der Welt.
Während wir in Deutschland weiterhin die Zeichen der Zeit verschlafen und sich - das muss ich einmal so deutlich sagen - die CDU und die CSU mit ihren Argumenten leider nicht ganz auf der Höhe der Zeit befinden,
überholen uns andere Länder in der Gleichstellungsdebatte deutlich. Ich könnte sie alle aufzählen: die Niederlande, Schweden, Spanien, Belgien, Dänemark,
- zuletzt gab es das Referendum in Irland - Frankreich, die USA. All diese Staaten haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und damit auch das Adoptionsrecht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine Kollegin Frau Lüddemann sagte es bereits - wir haben darüber auch beim letzten Mal debattiert -: Das Familienbild ist weitaus bunter als nur die Kombination aus Vater, Mutter, Kind. Daneben gibt es die Alleinerziehenden, die Patchworkfamilien und die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Alle sind bunt; sie sind aus Deutschland nicht mehr wegzudenken und sie gehören selbstverständlich zum Allgemeinbild dazu.
Man muss schließlich auch anerkennen, dass in einer modernen Familienpolitik alle Familien dem Staat gleichviel wert sein sollten. Es darf nicht sein, dass vor allem Kinder wegen ideologischer Vorbehalte gegenüber der Lebensweise ihrer Eltern irgendwelche Nachteile haben.
Auch aus diesem Grund brauchen wir das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Natürlich gehört auch ein Familiensplitting dazu.
Es ist Zeit für die Öffnung der Ehe. Verschließen wir uns dem nicht länger. An die CDU mit ihrer Kampagne im Land mit dem Motto „Dem Volk aufs Maul schauen“: Schauen Sie auch dabei dem Volk aufs Maul. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutsche Zentrale für Tourismus hat im nächsten Jahre eine touristische Themenkampagne initiiert und diese unter das Motto „Faszination Natururlaub in Deutschland“ gestellt. Diese Kampagne führt die DZT gemeinsam mit dem Verband Deutscher Naturparke e. V. und dem Dachverband der Deutschen Naturlandschaften Europarc Deutschland durch.
Das Ziel dieser Tourismuskampagne „Faszination Natururlaub in Deutschland“ - weil es so schön klingt, sage ich es gern noch einmal - ist es, die mehr als 130 Naturlandschaften in Deutschland auf dem internationalen Reisemarkt als nachhaltige Reiseziele zu positionieren und dabei den Tourismus in den ländlichen Räumen zu stärken.
Für Sachsen-Anhalt ergibt sich dadurch die Chance, seine einmaligen Naturpotenziale und seine landschaftliche Vielfalt zu präsentieren sowie seine herausragenden Angebote in diesem Themenbereich noch internationaler zu vermarkten.
Entsprechend der Marketingstrategie unseres
Landes verknüpfen wir gezielt die Themenbereiche Natur, Urlaub und aktiv in der Natur mit den Kulturangeboten in unserem Land, weshalb sich diese Verknüpfung konsequenterweise bei der DZT-Themenkampagne fortsetzt. Aus unserer Sicht macht dies Sinn, zumal es aufgrund unserer touristischen Ausrichtung wichtig ist, dass diese Verknüpfung und diese gemeinsame Vermarktung der Themen Kultur und Natur auch über das Jahr 2016 hinaus fortbesteht.
Um das an einem Beispiel kenntlich zu machen: Das Biosphärenreservat Mittelelbe ist Teil des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe. Dieses verbindet zugleich die Unesco-Regionen Luther, Bauhaus und das Gartenreich miteinander. Das Gartenreich Dessau-Wörlitz ist also mit dem Biosphärenreservat Mittelelbe verbunden. Daran sieht man sehr schön diese Verknüpfung von Kultur und Natur miteinander.
Diese Verknüpfungsmöglichkeiten finden sich in allen Regionen unseres Landes. Von der Saale-Unstrut-Region bis zur Altmark gibt es vielfältige attraktive Landschaftsräume, in denen man wandern, radwandern, wasserwandern oder reiten kann. Es gibt bereits gut entwickelte und gut vermarktete Tourismusangebote.
Wir haben in der Tat viel zu bieten. Es muss uns allerdings noch besser gelingen, im Zusammenspiel von Tourismuswirtschaft, Kommunen und Naturparken - -
- Das ist schon wichtig.
Ich sage es noch einmal; das bringt einen auch aus dem Konzept. - Wir haben in der Tat viel zu bieten. Es muss gelingen, das Zusammenspiel von Tourismuswirtschaft, den Kommunen und den Naturparken mit der Unterstützung des Landes weiter aufzubauen. Ich denke dabei an die Infrastruktur, wie wir es auch im Antrag formuliert haben. Ich denke an die Produktentwicklung in den Naturparken, die noch besser auf die Zielgruppen ausgerichtet weiterentwickelt werden muss. Ich denke auch daran, dass die ökologische Nachhaltigkeit dabei beachtet werden muss. Schließlich muss die Kooperation der Naturparke mit den lokalen und regionalen Tourismusorganisationen und den touristischen Leistungsträgern und Freizeitanbietern vor Ort weiter verbessert werden.
Naturparke und Biosphärenreservate sind einzigartige Naturlandschaften. Denn sie verbinden den Schutz und die Nutzung von Natur und Landschaft. Sie sind Vorbildlandschaften für die Entwicklung ländlicher Regionen und können zudem Motoren für die nachhaltige Entwicklung sein.
Mit ihrer besonderen Eignung für Erholung und Naturerleben sind sie auch ein natürlicher Partner für Tourismus und Naturerholung. Mit der Intensivierung der Kooperation von Naturparken und Biosphärenreservaten mit lokalen und regionalen Tourismusorganisationen wird das natur- und kulturtouristische Potenzial unseres Landes und unserer Regionen noch besser genutzt und Tourismus und Naturparke gleichermaßen gestärkt. Dies trägt auch zu mehr Akzeptanz gegenüber unseren schützenswerten Landschaften mit ihren Kultur-
und Naturschätzen auch bei unserer einheimischen Bevölkerung und bei den Besuchern bei.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Trend zum naturnahen Tourismus ist ungebrochen. Vor allem Naturparke, Nationalparke und Biosphärenreservate entwickeln sich zunehmend zu interessanten Tourismusdestinationen.
Die Studie „Umweltbewusstsein in Deutschland 2010“ ergab, dass für 50 % der Bevölkerung die nationalen Naturlandschaften bei der Auswahl des Urlaubsziels eine sehr große oder eine große Rolle spielen. Jeder kann sich auch einmal an seinen letzten Urlaub zurückerinnern und sich fragen, was entscheidend dafür war, gerade dort oder dort Urlaub zu machen.
Auch die Auswertungsergebnisse der Marktforschung in Sachsen-Anhalt belegen diesen Trend. Danach sind für Sachsen-Anhalt-Urlauber naturbezogene Aktivitäten ein wichtiger Urlaubsbestandteil. 74 % der Reisen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 ließen sich dem Destination-Monitor
Deutschland - das ist eine Umfrageeinrichtung - zufolge als Reisen mit naturbezogenen Anlässen charakterisieren. Dabei wurden der Aufenthalt in der Natur selbst mit 62 % nach dem Besuch von kulturellen und historischen Sehenswürdigkeiten mit 68 % als zweithäufigste Aktivität der Reise genannt. Das zeigt noch einmal, wie wichtig für die Urlauber und für die Gäste in unserem Land unsere Natur an sich ist.
Die Argumente für die Weiterentwicklung unserer nationalen Naturlandschaft liegen auf der Hand, wenn man sich die touristischen Effekte ansieht. Denn unsere Großschutzgebiete sind Besuchermagnete und sie sind wirtschaftliche Motoren ganzer Regionen. Es ist ein schöner Zufall, dass heute im Bundestag eine Anhörung zum Thema Wertschöpfung in Großschutzgebieten stattfindet.
Das belegt, dass es nicht nur für uns in SachsenAnhalt ein Thema ist, sondern dass es auch ein Bundesthema. Das freut mich sehr.
Es gibt zahlreiche Studien, die die Arbeitsplatzeffekte mehrerer deutscher Großschutzgebiete untersucht haben. Gemäß einer Hochrechnung besuchen ca. 50,9 Millionen Menschen jedes Jahr die deutschen Nationalparke, wodurch ein Bruttoumsatz von rund 2,1 Milliarden € erzeugt wird. Umgerechnet in Beschäftigungsäquivalente entspricht das 69 000 Arbeitsplätzen. Ein Anteil von 20,6 % dieser Effekte wird durch Gäste ausgelöst, die das Gebiet vor allem aufgrund seiner Eigenschaft als Naturpark aufsuchen, also fast ein Viertel dieser Gäste.
Ähnliche Studien gibt es auch zu Biosphärenreservaten. Ich möchte Sie mit diesen Zahlen nicht überstrapazieren. Aber leider gibt es für SachsenAnhalt noch keine derartigen Angaben. Ich habe das nachgefragt und keine Auskunft erhalten.
Die weiter steigende Tendenz hin zu mehr Freizeit in und mit der Natur bedeutet aufgrund des erhöhten Gästeaufkommens aber auch einen weiter steigenden Druck auf diese Landschaften und eine damit verbundene Flächennutzung in ökologisch sensiblen Gebieten. Denn wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig ist der Tourismus auf möglichst intakte Natur und Umwelt angewiesen sowie auf ästhetische Landschaften, deren Zugänglichkeit und Erlebbarkeit eines der wichtigsten Urlaubsmotive sind. Ich nenne an dieser Stelle einmal das Stichwort Baumwipfelpfade.
Der Erhalt der Vielfalt an Lebensräumen ist für den Tourismus von grundlegender Bedeutung. Es muss deshalb gelingen, den Spagat zwischen den positiven Effekten für Natur und Landschaft durch die touristische Nutzung einerseits und den Belastungen von Natur und Umwelt andererseits vernünftig hinzubekommen.
Durch touristische Entwicklungen können sich aber auch positive Effekte auf Natur und Landschaft ergeben, zum Beispiel dann, wenn es gelingt, diese nachhaltig zu gestalten und zum Beispiel erhöhte Wertschöpfung und damit verbunden ein verändertes Reiseverhalten der Reisenden zu erreichen. Damit kommt dem Tourismus eine entscheidende Rolle zu, nämlich Nachhaltigkeit auf allen Ebenen umzusetzen.
Es gibt auch Erhebungen und Untersuchungen, die zeigen, dass die Verbindung zwischen Naturschutz, Tourismus und der Vermarktung naturgerecht erzeugter landwirtschaftlicher Produkte neue Impulse für die ländliche Entwicklung geben kann. Die Studie „Ökologisch wirtschaften: Zukunftsperspektiven ländlicher Räume“ von PricewaterhouseCoopers untersucht die Entwicklungschancen ländlicher Räume in ökologisch relevanten Sektoren - jetzt wird es ein bisschen wissenschaftlich - und attestiert Märkten für naturgerechte nachhaltig erstellte Produkte und Dienstleistungen gute Entwicklungschancen. Das heißt also: Nachhaltig wirtschaften fördert unsere ländlichen Räume.
Also ist der Tourismus im ländlichen Raum gerade für uns in Sachsen-Anhalt ein zentrales Zukunftsthema. Er ist ein wichtiges Standbein der wirtschaftlichen Entwicklung. Für strukturschwache Regionen birgt der Tourismus enorme Entwicklungspotenziale. Denn das Land ist geprägt insbesondere durch Familienbetriebe und Kleinunternehmen, die ihren Kunden vielfältige Angebote
machen, vom klassischen Urlaub auf dem Bauernhof, über zunehmend entstehende Obst- und Winzerhöfe - das finde wir sicherlich alle sehr schön - bis hin zu Sport- und Wellnessangeboten. Immer mehr Deutsche interessieren sich für diese Urlaubsformen.
Damit die damit verbundenen Nachfragepotenziale künftig auch ausgeschöpft werden können, ist es umso wichtiger, dass wir das Thema Bauernhof und Landtourismus auch weiter parlamentarisch unterstützen und immer mitdenken, wenn wir über Tourismus reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ich habe an dieser Stelle genügend überzeugende Gründe dafür vorgetragen, dass es sich lohnt, einerseits in nachhaltige und naturnahe Tourismusangebote auch in Zukunft zu investieren, und andererseits nicht zu vergessen, dass es hierfür auch die entsprechende Naturausstattung und touristische Infrastruktur geben muss.
Deshalb brauchen wir in Zukunft eine bessere Wahrnehmung und eine Weiterentwicklung unserer Naturparke im Land, wie es mit der Überschrift unseres Antrages zum Ausdruck kommt. Ich hoffe, dass ich Sie davon überzeugen konnte, dass es wichtig ist, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Ich weiß auch, dass sich die IMG bereits Gedanken darüber gemacht hat, wie sie Sachsen-Anhalt in der Themenkampagne der DZT „Faszination Natururlaub“ aufstellen will. Dazu gibt es auch Konzept. Es ist gut, wenn wir uns das in den Ausschüssen einmal vorstellen lassen. Ich bin gespannt auf weitere Erkenntnisse und gute Beratungen in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte das Wort gern noch einmal ergreifen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt wirklich nicht oft vor, dass wir in diesem Hohen Hause über ein Tourismusthema miteinander debattieren. Das ist wirklich schade.
Denn wir sind uns in vielen Dingen einig. Ich freue mich auch, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen die Unterstützung von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bekommt. Das ist gut so.
Ich glaube, im Bereich des Tourismus ist es irgendwie immer so, dass man zwar unterschiedlicher Meinung ist, aber sich erst einmal darüber freut, dass ein solcher Antrag überhaupt kommt.
Ich glaube, wir haben in dieser Legislaturperiode alle Tourismusanträge einstimmig beschlossen. Das ist ein deutliches Signal, dass wir uns zwar manchmal über den Weg streiten, aber am Schluss alle die Tourismusentwicklung im Land voranbringen wollen. Das eint uns und das ist gut so.
Jetzt könnte ich eigentlich aufhören. Aber einige Dinge muss ich doch noch einmal ansprechen.
Biosphärenreservate, Naturparks und Nationalparks leisten wertvolle Arbeit für die regionale Entwicklung. Das haben wir gesagt. Ich möchte aber auch hervorheben, dass die Naturparks in den Regionen vor allem durch viel Engagement der Menschen vor Ort entstanden sind und auch geführt werden.
Diesen Initiativen und den engagierten Bürgern gilt unser besonderer Dank. Das möchte ich hier noch einmal sehr deutlich machen. Ein Dankeschön geht an unsere Naturparks.
Wir alle wissen sehr wohl, dass sie personell und finanziell nicht ausreichend ausgestattet sind. Herr Czeke wies darauf hin. Dazu gab es auch schon Anhörungen im Bundestag. Die Protokolle habe ich mir in Vorbereitung auf die Rede einmal angeschaut. Wir müssen aber nicht so weit abschweifen. Vielleicht führen wir einmal im Ausschuss mit unseren Naturparks ein kleines Fachgespräch. Das können wir im Ausschuss besprechen.
Eines finde ich nicht gut. Lars, dabei musst du mich jetzt unterstützen. Ich bin kein ordentliches Mitglied im Wirtschaftsausschuss, und das als Touristikerin. Das liegt auch an der Kombination von Wirtschaft und Wissenschaft. Wenn man so wie wir als Fraktion nur drei Plätze hat, wird es eng. Aber es geht nicht, dass man sagt, Tourismus ist für diese Legislaturperiode in diesem Ausschuss kein Thema mehr.
Tourismus, finde ich, muss immer Thema sein, weil Tourismus so viel mehr ist. Tourismus ist Wirtschaftsentwicklung, Entwicklung ländlicher Räume, Infrastruktur und auch ein Stück weit Imageförderung für unser Land.
Wir sagen immer, wir werben mit unseren Kulturgütern, mit unserer Landschaft. Deshalb sollte das ein Dauerthema und nicht nur ein Thema für eine Beratung sein. Die Beratung mit allen Tourismusverbänden war gut. Es war großartig, einmal alle in geballter Form da zu haben; das wollte ich hervorheben. Lars bekräftigt das.
Eines noch: Lars hat die Dübener Heide und den Naturpark dort angesprochen. Ich möchte noch einmal klar sagen: Ich habe das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz vor der Nase. Wir haben im Koalitionsvertrag miteinander verabredet,
dieses Biosphärenreservat weiterzuentwickeln,
und zwar zu einem Unesco-Biosphärenreservat. Uns fehlt dazu eine Zustimmung, die der Gemeinde Südharz.
Ich werbe dafür: Wir müssen gemeinsam am Ball bleiben. Ich bin sicher, dass die Gemeinde Südharz auch zu der Erkenntnis kommen wird, dass ein Unesco-Biosphärenreservat der Südharzregion guttut. Ich will das jetzt nicht weiter ausführen. Ich habe das vorhin schon einmal begründet.
Im nächsten Jahr haben wir noch eine Besonderheit, nämlich den Deutschen Naturschutztag, der zum ersten Mal in Sachsen-Anhalt stattfinden wird. Auch er bietet die Möglichkeit, unsere Naturparks, unsere Biosphärenreservate, die Nationallandschaft zu präsentieren. Ich werde daran teilnehmen, wenn das möglich ist, wenn wir Abgeordneten - ich schaue einmal zum Minister - eine Einladung bekommen. Es wird eine Reihe von interessanten Veranstaltungen, Vorträgen, auch wissenschaftliche, dazu geben.
Ich freue mich, wenn unser Vorsitzender, dem jetzt hoffentlich die Ohren klingeln, das Thema noch einmal gemeinsam mit Ihrem Antrag im Wirtschaftsausschuss aufnimmt, sodass wir noch in dieser Legislaturperiode hier ein Stück weiterkommen; denn das Jahr 2016 beginnt bald. Dann müssen wir jetzt einmal ran. - Danke.
Lieber Kollege Zimmer, dazu sage ich nicht nein. Wir können sehr gern darüber nachdenken. Gründe dafür gibt es allemal.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Striegel, ich verstehe ja, dass Sie sich in Ihren Ausführungen auf die Rasseliste stürzen und das Gesetz ablehnen. Dass Sie aber gleichzeitig die Einführung des Halterführerscheins - ich nenne ihn jetzt nicht Hundeführerschein - beantragen, ist dann doch ein wenig widersprüchlich.
- Wir sollten im Innenausschuss gemeinsam darüber debattieren, wie das beides zusammenpasst.
Jetzt möchte ich aber zum Kern kommen. Ich stehe jetzt als tierschutzpolitische Sprecherin meiner Fraktion hier vorn.
Ich bin nicht Mitglied des Innenausschusses, aber ich darf sehr wohl begrüßen, dass diese Gesetzesänderung heute auf den Weg gebracht wird; denn sie enthält tatsächlich ganz wichtige Änderungen. Ich denke, mein Kollege Kolze hat schon alles vorgetragen. Dennoch haben wir eine andere Auffassung als die Fraktion der GRÜNEN; denn für uns ist unbestritten, dass die Zielrichtung des Hundegesetzes, nämlich die Gefahrenprävention, ganz wichtig ist, dass sie unverändert beibehalten bleiben muss und dass sich die Instrumente, die in diesem Gesetz enthalten sind, bewährt haben.
- Sehr geehrter Herr Striegel! Es gehört auch dazu, dass man sagt, dass die Sachverständigen, die angehört worden sind und die an dieser Evaluierung teilgenommen haben, dies überwiegend auch so sehen.
Wir sehen das auch an den Zahlen; denn die Beißvorfälle sind in den letzten Jahren glücklicherweise kontinuierlich zurückgegangen.
Allerdings hat sich im Laufe der Zeit auch gezeigt, dass das Gesetz an der einen oder anderen Stelle doch Nachbesserungen braucht. Wir als SPDFraktion haben uns sehr ausführlich mit den Stellungnahmen, den Petitionen und auch den Bürgerschreiben befasst, die in dem Evaluierungsverfahren und in der öffentlichen Anhörung vorgetragen und vorgelegt worden sind.
Die größten Kritikpunkte waren und sind die restriktive Formulierung „als bissig erwiesen“ und der fehlende Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Ordnungsbehörden bei der Feststellung, ob ein Hund tatsächlich gefährlich im Sinne dieses Hundegesetzes ist.
Beides in Kombination führte dann dazu, dass ein Automatismus eintrat. Nämlich immer dann, wenn Omas kleiner Kläffer gezwickt hat, ließen die Ordnungsbehörden automatisch das ganze Instrumentarium anrollen, da sie die Ursachen des Beißvorfalls bzw. die Ursachen, die zum Beißen geführt haben, nicht selbst beurteilen konnten. In vielen dieser Fälle - das hat sich gezeigt - hat sich der Hund völlig artgerecht verhalten oder hat ein bloßes Abwehrverhalten gezeigt. Dieser Automatismus, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird mit den Neuregelungen nun endlich aufgebrochen.
Dies stand für uns als SPD-Fraktion im Vordergrund. Deswegen würde ich dies nicht als eine kleine Änderung des Gesetzes abtun, sondern würde es vielmehr als eine feine Änderung des Gesetzes bezeichnen.
Ist die Zeit schon abgelaufen? - Ich kann das am Pult leider nicht sehen. Die Uhr funktioniert nicht.
Herr Striegel, ich komme zur Rasseliste, vielleicht beantworte ich Ihre Frage in diesem Zuge. Herr Kolze sagte es bereits. Ich verstehe die Diskussion sehr gut. Die Rasseliste ist natürlich rechtlich zu
lässig, dies hat uns das Ministerium auch in langen Stellungnahmen an die Hand gegeben. Dennoch denke ich - das ist meine Meinung -, dass wir den Sachverständigen in dieser Frage folgen und darüber noch einmal gemeinsam diskutieren sollten. Dies wäre mir aus Tierschutzaspekten wirklich ein Bedürfnis.
Man soll die Hoffnung nicht aufgeben; es ist ja erst die Einbringung. An dieser Stelle mache ich Schluss. Zu den Jagdhunden kann ich leider nichts mehr sagen, aber ich denke, wir sind uns darin einig, dass die Privilegierung im Gesetzentwurf erfolgen sollte. Ich beantworte nun gern Ihre Frage.
Ich versuche es.
Grundsätzlich stimme ich dem zu, aber diskutieren Sie darüber im Innenausschuss mit Innenexperten. Ich komme gern dazu und bringe meinen Sachverstand in Sachen Tierschutz ein. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Lüddemann, der Titel Ihres Antrages „Alle Kinder sind uns wichtig“ suggeriert ein bisschen, dass es jemanden in diesem Hohen Hause geben könnte, dem nicht alle Kinder wichtig sind. Ich glaube aber, so haben Sie es nicht gemeint. Dazu kenne ich Sie auch mittlerweile besser.
Sachsen-Anhalt ist ein familien- und kinderfreundliches Bundesland.
Nicht ohne Grund haben wir in dieser Legislaturperiode den Ganztagsbetreuungsanspruch für alle Kinder wieder im KiFöG verankert. Das war und ist eine Leistung, die direkt beim Kind ankommt. Darauf können wir stolz sein.
Kinder sind unsere Zukunft. Bereits Novalis sprach vor mehr als 200 Jahren davon, dass dort ein goldenes Zeitalter ist, wo Kinder sind. Auf unsere Zeit übertragen heißt das, dass uns jedes einzelne Kind wichtig ist. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel.
Deshalb wollen und werden wir auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass Familien mit Kindern, die in Notsituationen oder auch in Krisensituationen geraten sind, durch entsprechende Maßnahmen der Sozialpolitik und durch gezielte, bedarfsgerechte Angebote die nötige Unterstützung durch den Staat und die Gesellschaft erhalten, um ihre Krisen zu bewältigen.
Ich will damit nicht sagen, dass wir als SPD nun keinen weiteren Handlungsbedarf sehen. Ganz im Gegenteil: Ziel der SPD-Fraktion ist es, die Lebenssituation von Kindern in unserem Land weiter zu verbessern.
Der Antrag der GRÜNEN zielt darauf ab, einen Bericht über die Situation von Kindern zu erhalten. Die Zahlen, die die Lebenssituation von Kindern verdeutlichen, sind wichtig; das ist keine Frage.
Mir bereitet jedoch Sorge - eigentlich brauchen wir keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn -, dass wir ein Umsetzungsproblem haben. So stellt sich für mich immer die Frage: Wie kommen wir an die Kinder mit besonderen Problemlagen und wie kommen wir an die Eltern heran? Denn eines ist doch klar: Die besten Strukturen können nichts
ausrichten, wenn das Elternhaus nicht unterstützend mitwirkt.
Ich kenne bei mir vor Ort gute Projekte. So möchte ich zum Beispiel das Projekt der Familienpaten nennen, die direkt in die Familien hineingehen und sehr unterschwellige Hilfsangebote unterbreiten, also nicht gleich mit der Keule des Amtes kommen. Das wird sehr gut angenommen. Oder - Sie werden es auch kennen - die Kitas mit dem Titel Eltern-Kind-Zentrum. Ich glaube, in der Summe sind solche Projekte aber noch stark ausbaufähig.
Auf den Punkt der personellen Ausstattung der örtlichen Jugendhilfe möchte ich nicht weiter eingehen. Dazu hat der Minister Bischoff bereits auf die Zuständigkeit hingewiesen.
Dennoch möchte ich sagen: Auch als Mitglied des Jugendhilfeausschusses im Landkreis MansfeldSüdharz sind mir Defizite in der Weise, wie Sie sie vorgetragen haben und wie sie im Antrag stehen, nicht bekannt. Ich weiß jedoch sehr wohl, dass auch bei uns die Arbeitsbelastung und die Fallzahlen steigen. Deshalb sichere ich Ihnen zu, die angesprochenen Probleme mitzunehmen und zu hinterfragen.
Alle weiteren unter Punkt 1 aufgeführten Punkte sollten im Ausschuss beraten werden, auch mit der entsprechenden Berichterstattung versehen werden, auch wenn Herr Minister Bischoff noch ein wenig Zweifel hat, ob das erforderlich ist. Aber ich möchte an dieser Stelle den Ausschussberatungen nicht vorgreifen.