Protocol of the Session on September 17, 2015

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder, TV-L, vom 28. März 2015 inhaltsgleich übernommen werden. Die Mehrkosten betragen für das Jahr 2015 insgesamt rund 12,6 Millionen € und für das Jahr 2016 rund 35,5 Millionen €. Diese Übernahme ist unstrittig und wird auch von uns befürwortet.

Die von den Gewerkschaften aufgeworfenen Fragen zum Gesetzentwurf der Landesregierung sind

in den Ausschussberatungen besprochen worden. Die Frage, ob auch Beamtinnen und Beamte wie die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Genuss einer Jahressonderzahlung kommen sollten und, wenn ja, in welcher Höhe, wurde kontrovers diskutiert. Es liegt ein entsprechender Antrag der LINKEN heute zur Abstimmung vor.

Wir Bündnisgrünen sprechen uns, schon aus Gründen der Gleichbehandlung, für die Zahlung dieser Prämie aus.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Wir sehen darin auch eine Anerkennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erhoffen uns darüber hinaus eine motivierende Wirkung. Nicht zuletzt befinden wir uns als Land in einem ständigen Wettbewerb um die besten Köpfe. Hierfür ist die Schaffung guter Arbeitsbedingungen eine Voraussetzung.

Ich meine auch, dass die derzeitige Haushaltssituation den Wiedereinstieg tatsächlich ermöglichen würde. Insofern werden wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der genau diesen Wiedereinstieg fordert, zustimmen.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Frage, ob die Übernahme der Tarifvereinbarung tatsächlich nur zeitversetzt erfolgen soll. Das Inkrafttreten der Anpassungs - -

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schleunige Sprechweise des Redners und der Geräuschpegel im Raum passen schlecht zusammen. - Danke schön.

Ich werde versuchen, es zu verlangsamen. - Ein weiterer Diskussionspunkt war die Frage, ob die Übernahme der Tarifvereinbarung tatsächlich nur zeitversetzt erfolgen soll. Das Inkrafttreten der Anpassungsstufen soll im Gesetzentwurf im Vergleich zum Tarifvertrag um drei Monate versetzt stattfinden. Obgleich dies rechtlich möglich ist, halten wir diese Entscheidung für einen Fehler. Gegen eine zeitgleiche Übertragung führte die regierungstragenden Koalition vor allem fiskalische Argumente an. Unserer Meinung nach wiegt auch hierbei der Grundsatz der Gleichbehandlung schwerer. Wir hätten auf die zeitliche Verzögerung verzichten oder sie doch zumindest verkürzen können.

Vor dem Hintergrund dieser Kritikpunkte werden wir uns, zumindest wenn der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht durchkommen sollte, bei der Abstimmung zur Gesetzesvorlage der Stimme enthalten.

Zum Abschluss meiner Redezeit, die ich hier nicht ablesen kann, möchte ich noch auf den Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen eingehen, mit dem eine Höherstufung der Abgeordnetendiäten zur nächsten Legislaturperiode vollzogen werden sollte, der jetzt aber, wie Kollegin Feußner gerade gesagt hat, nicht - - Ich weiß gar nicht, wie das Verfahren sein wird, aber zumindest gibt es scheinbar einen Antrag, dass er wieder aus der Beschlussvorlage heraus soll.

Ich empfinde und empfand diesen Vorstoß als ausgesprochen unglücklich. Wir hatten in einem breiten Konsens im Zuge der Parlamentsreform auch die Diätenfrage neu geregelt und ein Verfahren gefunden, mit dem die Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenbezüge in transparenter, nachvollziehbarer Weise erfolgt.

Teil des Paketes war auch die Vereinbarung eines Basiswertes für die Indexierung. Diesen nun nachträglich zu verändern - es wurde von der Anpassung geredet -, zerstört die Bemühungen, in diesem Feld Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu erreichen. Erfreulicherweise haben Sie von diesem Vorhaben Abstand genommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Was bleibt, ist allerdings ein Imageschaden für das Parlament, weil wir diese Nummer hier erst einmal hatten. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kollege Meister. - Wir arbeiten hier vorn wieder etwas an der Technik. - Liebe Kollegin Niestädt, Sie haben jetzt das Wort. Ergreifen Sie es? Sollte Ihre Anlage nicht funktionieren, mache ich Sie mit meinem leichten Husten auf das Ende der Redezeit aufmerksam.

Aber reden darf ich trotzdem?

Reden müssen Sie!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete!

(Herr Borgwardt, CDU: Müssen muss ein frei Gewählter gar nicht! Man darf alles!)

- Wir dürfen immer, Kollege Borgwardt.

Wie bereits durch meine Vorrednerinnen und Vorredner ausgeführt, setzen wir mit diesem Gesetz

die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelte Tarifeinigung für die Beschäftigten vom 30. März inhaltsgleich auf die Beamten- und die Richterbesoldung um.

Es werden also 4,4 % und mindestens 75 € in zwei Schritten je zum 1. Juni auf die Besoldung bzw. auf die Versorgung übertragen. Damit ist das Tarifergebnis inhaltsgleich und zeitnah übernommen worden.

Die Verzögerung von drei Monaten ist ein kürzerer Zeitraum als bei der letzten Tarifeinigung. Da hatten wir das im Rahmen von sechs Monaten verzögert angepasst. Ich habe bei der ersten Lesung bereits darauf hingewiesen.

Die Besoldungserhöhung ist bereits - natürlich nur unter Vorbehalt; denn wir wollen es heute erst beschließen - mit der Lohnzahlung im August bei den Beschäftigten angekommen.

Die letzten beiden Lohnrunden im öffentlichen Dienst - das muss man auch einmal sagen - waren ganz erfreuliche Ergebnisse für die Beschäftigten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2013 ging die Lohnrunde mit 5,6 % und 2015 mit 4,4 % aus. Ich finde und wir meinen, das sind ordentliche Steigerungsraten im öffentlichen Dienst. Wir dürfen nicht vergessen, daneben stellen wir regelmäßig jährliche Beförderungsbudgets von 5 Millionen € und darüber hinaus zusätzliche Beförderungsmittel für Bedarfsbereiche zur Verfügung. Wir hatten im Jahr 2014 davon 6,9 Millionen € und 2015 6,1 Millionen €.

Zusammen betrachtet kann sich aus unserer Sicht die Vergütung der öffentlichen Beschäftigten unseres Landes im Vergleich der Bundesländer sehen lassen. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, das ist auch richtig so; denn wenn sich die Arbeit bei den Beschäftigten durch Personalrückgang verdichtet, muss im Gegenzug auch die Entlohnung stimmen.

Nun haben wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Den wirklich guten Abschluss wollen Sie noch ein wenig verbessern. Sie möchten gern für die 22 000 Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter eine Sonderzahlung von jährlich 500 €.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das sind 11 Millionen € im Jahr. Das ist nicht einfach irgendetwas. Ich habe bei der Einbringung des Gesetzentwurfes bei der ersten Lesung schon darauf hingewiesen, dass es weiterführend Anpassungen, Sonderzahlungen oder andere Zulagen wieder geben wird. Ich bin der Meinung, wir haben den Fokus in diesem Jahr 2015 vermehrt darauf zu richten, im Haushalt darzustellen, wie wir die Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge stemmen können. Auch vor diesem Hintergrund lehnen wir diesen Änderungsantrag ab.

Wir haben es auch im Finanzausschuss begründet. Ich denke, auch hierbei sollte man mit Augenmaß vorangehen. Wenn man es insgesamt betrachtet, müssen wir uns nicht verstecken, was die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter angeht. Deshalb werden wir den Änderungsantrag ablehnen.

Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit der Änderung, die Frau Feußner hier beantragt hat. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Niestädt. - Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Frau Dr. Paschke. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Meine Damen und Herren. Wir haben am 4. Juni bei der Einbringung schon begründet, warum wir diese 500 € auch als politisches Signal setzen wollten. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern, dass bis 2004 gezahlt wurden. Dann kam dieser radikale Schnitt für alle, ab Besoldungsgruppe A 9 Streichung und bis Besoldungsgruppe A 8 Kürzung von 960 € auf 120 €, die sie bekommen. Das ist doch erheblich. Wir haben jetzt noch einmal den Änderungsantrag eingebracht, obwohl wir nach drei Ausschusssitzungen und Ablehnungen nicht die Hoffnung haben, dass er angenommen wird, weil wir meinen, dass es doch in der Diskussion bleiben soll. Deshalb haben wir die Angelegenheit noch einmal zur Sprache gebracht.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Feußner, ich habe keine Angst. Sie haben zitiert, wer nicht für sich selbst sorgen kann, kann auch nicht für andere sorgen. Ich denke, wir haben beide Seiten in der Vergangenheit gut hinbekommen, für uns selbst und für andere zu sorgen.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Herrn Striegel, GRÜNE - Frau Feußner; CDU: Sie haben sich immer aus der Verantwortung gezogen! - Beifall bei der CDU - Unruhe - Frau von Angern, DIE LINKE: Das stimmt nicht! - Zurufe von der CDU: Doch! - Rich- tig!)

- Gut. Das werden wir beim nächsten Mal bereden, sonst läuft hier noch meine Redezeit ab. Ich wollte meine Rede eigentlich kürzer fassen. - Für uns ist Kern die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung. Das gelingt uns immer besser.

Zum Schluss möchte ich noch sagen: Ihre Argumentation war gefährlich, Frau Niestädt. Als 2005 der radikale Schnitt gemacht wurde, Sonderzahlungen nicht zu zahlen, war die Flüchtlingsfrage keine Frage. Wir sollten uns davor hüten, bei al

lem, was wir machen und tun, zu sagen, das sind die Flüchtlinge,

(Beifall bei der LINKEN)

deshalb machen wir das nicht. Denn das ist für alle ganz gefährlich.

(Herr Borgwardt, CDU: Da bin ich sogar Ih- rer Meinung, dass das stimmt!)

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Sie hätten noch richtig Zeit gehabt. Ich weiß gar nicht, ob Frau Niestädt Ihnen eine Frage stellen möchte. - Nein, Sie will kurz intervenieren.

Frau Dr. Paschke, ich gebe Ihnen Recht. Ich habe es in dem Moment gemerkt, in dem ich es ausgesprochen habe. Dazwischen ist keine Verbindung herzustellen. Ich bedauere das, aber mehr kann ich jetzt auch nicht tun. Das war nicht so gewollt und nicht so gemeint, wie Sie es eventuell aufgefasst haben.