Am 4. Dezember 2014 hat das Ministerium der Finanzen dem Ausschuss für Inneres und Sport den in Rede stehenden Runderlass vom 15. April 2014, veröffentlicht im Ministerialblatt des Landes Nr. 22/2014 vom 14. Juli 2014, übermittelt.
Mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 14. Februar 2015 wurde dem Ausschuss für Inneres und Sport die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum überarbeiteten
Runderlass zur Kenntnis gegeben. Der mitberatende Ausschuss hat den erstmals überarbeiteten Runderlass mit Schreiben vom 9. März 2015 erhalten.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hatte die nächste Beratung über den Antrag für die Tagesordnung der 59. Sitzung am 12. März 2015 vorgesehen. Hier wurde dieser Punkt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE jedoch wieder von der Tagesordnung genommen, da zur nächsten Sitzung am 9. April 2015 die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden sollten, um zu den im Erlassentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung zu nehmen.
In einem Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport vom 14. April 2015 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der mitberatende Ausschuss die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung verschoben hat, weil noch nicht alle Fragen geklärt werden konnten. Der federführende Ausschuss wurde gebeten, sich erst dann wieder mit dem Antrag zu befassen, wenn ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport vorliegt.
Auch in der 60. Sitzung am 9. April 2015 und in der 61. Sitzung am 7. Mai 2015 wurde der Antrag in der Drs. 6/3403 vom Innenausschuss nicht behandelt. Die Sprecher der Fraktionen im Innenausschuss verständigten sich vorab jeweils auf die weitere Vertagung.
Zwischenzeitlich ist dem mitberatenden Ausschuss die Endfassung des Runderlasses mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 4. Mai 2015 zugegangen und als Vorlage 7 zur Drs. 6/3403 verteilt worden. Dieser wurde am 8. Mai 2015 durch das Ministerium der Finanzen in Kraft gesetzt und im Ministerialblatt vom 1. Juni 2015 veröffentlicht. Die vom Innenausschuss beabsichtigte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vor dem Inkrafttreten des Erlasses fand nicht statt.
Die nächste Beratung des Ausschusses für Inneres und Sport über den Antrag und die vorläufige Beschlussempfehlung ist nunmehr für den 18. Juni 2015 vorgesehen. Die Tagesordnung dieser 63. Sitzung weist diesen Punkt aus. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Knöchel. - Jetzt steigen wir in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Als erste Rednerin spricht für die CDU-Fraktion die Kollegin Feußner. Bitte Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Berichterstattungsverlangen der Fraktion DIE LINKE ist zunächst nachvollziehbar. Sie haben als Ausschussvorsitzender soeben die noch einmal dargelegt, warum es zu einer solchen erheblichen zeitlichen Verzögerung gekommen ist.
Seit der Diskussion um das FAG im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen diskutieren der Innen- und der Finanzausschuss über den Runderlass über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock nach § 17 des FAG, woraus auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3403 entstanden ist.
Durch unterschiedliche Begründungen - das haben Sie auch zum Teil schon benannt -, auch vonseiten des Innenausschusses, ist diese Berichterstattung immer wieder verschoben worden. Dieser Runderlass ist aber deshalb von wesentlicher Bedeutung, weil er häufig zur Grundlage kommunalaufsichtlicher Genehmigungen gemacht wird.
Herr Grünert, Sie haben das Urteil zu Hecklingen genannt. Sie hatten noch andere Beispiele genannt. Es gibt noch wesentlich mehr Beispiele.
Wir als Koalitionsfraktionen sind mit der Landesregierung, insbesondere mit dem Finanzministerium diesbezüglich seit einiger Zeit sehr intensiv im Gespräch.
Zu erwähnen ist auch, dass innerhalb unserer Fraktion, auch innerhalb der Fachressorts und innerhalb der SPD-Fraktion ganz unterschiedliche Auffassungen bestehen. Es ist vielleicht klar, dass selbst innerhalb der jeweiligen Gruppen, vielleicht auch von den Kommunalparlamenten ganz unterschiedliche Intentionen vertreten werden. Das ist nicht ganz einfach, was zu verändernde Inhalte des Erlasses anbelangt. Das hat auch zusätzlich - das muss ich hier eingestehen - zu zeitlichen Verzögerungen geführt und es hat auch das Verfahren in Gänze nicht einfacher gemacht.
Wir als CDU-Fraktion haben eigens dazu einen Beschluss für unsere Änderungswünsche herbeigeführt. Teilweise sind diese auch in den überarbeiteten Entwurf übernommen worden. Darüber hinaus blieben aber auch Punkte offen, die nicht nur wir, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände kritisierten.
Ich nenne zum Beispiel den Punkt „Stundung der Kreisumlage“, den Sie, Herr Grünert, auch erwähnt haben. Hierzu haben wir Folgendes beschlossen - ich will es einmal kurz vortragen:
Die Landkreise sollen sich an der fehlenden Liquidität ihrer kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden beteiligen, indem sie gegebenenfalls die Kreisumlage stunden, soweit die eigene Zahlungsfähigkeit nach § 98 Abs. 4 KGV
Die Höhe der Kreisumlage darf nicht dazu führen, dass das absolute Minimum der Finanzausstattung der kreisangehörigen Gemeinden unterschritten wird. Dazu gibt es - darauf sind Sie schon eingegangen - auch bereits Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.
Weiterhin haben wir aufgenommen: Das Landesverwaltungsamt hat zur Einhaltung dieser Grenze Stellung zu nehmen.
Wir haben weiterhin den Punkt 2.1.2.1 kritisiert, in dem der Personalaufwand von 1 VbE pro 1 000 Einwohner vorgeschrieben wird. Wir sagen, hierbei muss die kommunalspezifische Situation unbedingt mit einbezogen werden. Wir haben vorschlagen, eventuell einen Flächenfaktor, vor allem für den ländlichen Bereich, für die kleinen Gemeinden, Verbandsgemeinden und Einheitsgemeinden einzuführen.
Des Weiteren haben wir dafür plädiert, eine Öffnungsklausel einzuführen. Das heißt, dass man den zeitlichen Ablauf besser korrigieren kann. Gemeinden könnten sofort einen Antrag auf Liquiditätshilfe oder Bedarfszuweisung stellen, ohne dass sie die Bedingungen des Erlasses sofort erfüllen müssen.
Ich weiß, dass das verwaltungstechnisch sicherlich nicht ganz einfach ist, wenn dann alle Gemeinden plötzlich Anträge stellen und die Verwaltung zu prüfen hat, wer es schafft, diese Kriterien umzusetzen, und wer nicht. Aber das war ein weiterer Punkt.
Zu den rechtlichen Bedenken, die Sie bezogen auf den Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport geäußert haben, über das Recht zur Abweichung von Regelungen in Gebietsänderungsverträgen aufgrund der Pflicht zur Haushaltskonsolidierung.
Diesen Punkt wollten wir auch streichen, da eine Erhöhung der im Gebietsänderungsvertrag vereinbarten Realsteuersätze nach der aktuellen Rechtsprechung sehr schwierig ist und nur unter ganz engen Voraussetzungen in Betracht kommt.
Das steht natürlich nicht im Erlass. Die Frage von Herrn Erben ist berechtigt. Das ist kein Muss. Aber wir wissen, dass es vor Ort schwer zu realisieren, wenn man im Gebietsänderungsvertrag über zehn Jahre festgelegte Regelsteuersätze hat, die dann aufgrund eines eingetroffenen Liquiditätsengpasses verändert werden müssten, wenn ich Liquiditätshilfen oder Bedarfszuweisungen haben möchte. Das haben wir vor Ort schon öfter erlebt.
Dies ist nur unter engen Voraussetzungen in Betracht zu ziehen. Überwiegend dürfte von den Gerichten eine strikte Bindungswirkung immer wieder bestätigt werden. Dies hat auch das Urteil gezeigt.
Die Kommunen dürfen nicht in aussichtslose Klageverfahren geschickt werden. Das ist auch unsere Überzeugung.
Dass jetzt die jeweiligen Steuersätze der Grundsteuer A und B - dies möchte ich noch erwähnen - und die der Gewerbesteuer für die jeweiligen Gemeindegrößenklassen halbiert worden sind, ist ein Ergebnis der Verhandlungen zwischen CDU und SPD.
Ebenfalls ist erfolgreich verhandelt wurde, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige nicht mehr zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wird.
An dieser Stelle möchte ich enden. Ich hatte noch mehrere Punkte notiert. Darüber können wir aber im Ausschuss diskutieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wunsch der Fraktion DIE LINKE auf Erstattung eines Berichts über den Stand der Beratung ist berechtigt und nachzuvollziehen. Die Kollegen Grünert und Knöchel haben zu den Gründen, die zu der Verzögerung führten, umfänglich ausgeführt.
sagen, dass sie leider am Finanzausschuss gänzlich vorbeigegangen ist. Ärgerlich finde ich insbesondere, dass die Anhörung, die vor dem Inkrafttreten des Runderlasses geplant gewesen war, nicht stattfinden konnte. Das ist unschön und kein fairer Umgang mit den Spitzenverbänden.
Zur Sache selbst. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung impliziert auch die Pflicht zur finanziellen Selbstverantwortung. Dieses Prinzip gilt grundsätzlich in den Bereichen, in denen die Kommune die Art und den Umfang ihrer Tätigkeit frei bestimmen kann. Führt die Kommune Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis aus, so muss sie von Auftraggeber, also vom Land, vollumfänglich bezahlt werden. - So weit die Theorie.
In der Praxis stehen viele Kommunen vor großen finanziellen Problemen oder, wie man es euphemistisch gern sagt, vor großen Herausforderungen. Die Inanspruchnahme von Kassenkrediten bei Gemeinden und verbandsangehörigen Gemeinden stieg seit dem Jahr 2010 um 40,4 % auf mehr als 440 Millionen € im Jahr 2013.
Im Jahr 2014 gab es einen erneuten Sprung - die Zahlen liegen vor - um 27 % auf jetzt 558 Millionen €. Diese Entwicklung spiegelt die angespannte Haushaltslage der Kommunen in Sachsen-Anhalt wider.
Die kommunalen Kassenkredite haben mit 495 € je Einwohner im Jahr 2013 eine bedenkliche Höhe erreicht. Sachsen-Anhalt hält hiermit im Osten den traurigen Rekord und baut den Vorsprung noch aus.
In der aktuellen Systematik des FAG wird den Kommunen kein Anreiz zur Konsolidierung gegeben. Meine Fraktion hat diesbezüglich im Zuge der Beratung zum FAG denkbare Lösungsvorschläge aufgezeigt und auch in den Beratungsprozess eingebracht, ohne dass wir uns durchsetzen konnten.
Die Kritik der LINKEN am Runderlass über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock haben wir geteilt und den Antrag dazu unterstützt. Dass Gemeinden zwangsweise ihren Gewerbesteuersatz auf 50 Prozentpunkte über den Durchschnitt anheben müssen, um Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock zu erhalten, trotz der negativen Folgen, die damit verbunden sind, hilft der Finanzkraft nicht, sondern schadet ihr eher.