Protocol of the Session on September 9, 2011

(Zurufe von den GRÜNEN)

- Sagen Sie mal, stelle ich den Haushalt auf oder Sie?

Wir als Ressorts machen Folgendes: Wir über tragen ab einem bestimmten Zeitpunkt x alle unsere Vorstellungen auf eine Datenbank. Open Data soll ja im Prinzip schon - - Deshalb habe ich mich auf der kommunalen und auf der Landesebene schon mit einem solchen System beschäftigt. Dieses Thema Managementführungssystem ist doch nicht jetzt erst ganz neu. Wir haben hier seit Jahren darüber diskutiert.

Dann gibt es nämlich auch die Möglichkeit - das wird von einigen auch gemacht -, bei der Haushaltsplanaufstellung schon Prozesse mit zu begleiten, bestimmte Szenarien und Annahmen, die zu bestimmten Entscheidungen führen, nachzuvollziehen.

Alles andere ist doch Pillepalle. Ob ich Ihnen das als offene Datei hinüberschiebe oder nicht - wenn das Ihr Anspruch ist, dann wäre das ein bisschen wenig. Sie wollen doch im Prinzip einmal rechnen: Was heißt es denn, wenn ich an der Stelle Mehreinnahmen habe oder mehr Geld ins System gebe, was kommt denn dann auf der Ausgabenseite dabei heraus?

(Zuruf von der LINKEN: Zum Beispiel!)

Es ist doch nicht allein damit getan, dass Sie am Ende des Weges Daten kriegen, deren Entstehung Sie gar nicht nachvollziehen können. Deswegen sind die Haushaltsplanaufstellung sowie die Beratung und der Vollzug ein Teil dieser Kette. Ich denke, das werden Sie am Ende auch genau so sehen.

Denn es nützt Ihnen überhaupt nichts, wenn Sie eine Zahl x sehen. Dann fragen Sie sich, wie ist der jetzt auf diese Zahl gekommen. Also werden Sie die Entstehung und die Vergleichbarkeit der Daten, die Sie dann haben, im Vorfeld einer Schwerpunktsetzung doch bewerten müssen.

Deswegen kann das, so meine ich, jetzt in diesem Haushalt keine Rolle spielen. Alles andere biete ich an. Wir können gern einmal in den Fraktionen darüber reden, wie Sie nach dem Abschluss der Haushaltsberatungen die Daten anders aufbereitet haben wollen. Aber das ist nicht Open Data.

Ich bin jemand, der aus dem Bereich der Technik kommt. Ich erlebe hier, dass mir permanent irgendwelche Leute erklären wollen, wie Technik funktio

niert. Glauben Sie denn, die Leute bei uns in den Verwaltungen schlafen alle nur auf den Rechnern? - Also, Sie haben ja Vorstellungen.

Nein, selbstverständlich nicht.

(Unruhe bei der LINKEN)

Wir treten jetzt in eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion ein. Als erster Debattenredner hat der Abgeordnete Herr Barthel für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich doch sehr wundern, worüber jetzt in den Nachfragen geredet wurde. Wir reden nicht über die Frage, ob wir Open Data wollen. Wir reden über die Frage, ob wir in das Thema Open Data, das sicherlich unstrittig ist, mit dem offenen Doppelhaushalt 2012/2013 einsteigen wollen.

Dabei reden wir nicht darüber, ob wir statt einer PDF-Datei eine Excel-Tabelle zur Verfügung stellen, sondern ob wir Open Data entsprechend den acht Grundsätzen, die Kollege Wagner benannte, technisch in die Landesplattform implementieren. Wer behauptet, das sei mit einem Knopfdruck umzusetzen, hat sich offensichtlich nicht in der gebotenen Tiefe mit diesem Thema beschäftigt.

(Zustimmung bei der CDU)

Open Data, Open Government, die digitale Verwaltung, mit der die Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr interagieren können, sind Themen, denen wir uns ohne Frage stellen müssen. Der Wunsch nach Transparenz, Bürgernähe und schlanker und effizienter Verwaltung eint uns sicherlich alle.

Die digitale Verwaltung und offene Daten bieten Nutzungsmöglichkeiten auf verschiedensten Ebenen und eröffnen Bürgern und Unternehmen eine Reihe von Möglichkeiten.

Durch den einfachen Zugang zu Geo-, Verkehrs- und statistischen Daten können neue Anwendungen und Dienste erstellt werden, der Verwaltungsaufwand kann gesenkt werden, das Massengeschäft in der Verwaltung kann automatisiert abgewickelt werden, die Verwaltung wird schlanker, bürgerfreundlicher und transparenter.

Der Bund hat E-Government bereits im Jahr 2000 zu einer zentralen Regierungsaufgabe gemacht und die öffentliche Verwaltung mit der Initiative „Bund online“ im Jahr 2005 ans Netz gebracht. Im Jahr 2006 hat der Bund das Programm E-Government 2.0 beschlossen, um alle Ressorts, Bundesbehörden und die beteiligten Länder ins Boot zu holen.

Im September 2010 wurde durch den IT-Planungsrat die nationale E-Government-Strategie beschlossen. Es gibt damit erstmalig eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern und Gemeinden darüber, wie die elektronische Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten über das Internet optimiert werden soll. Maßgabe ist, das deutsche E-Government auszubauen und seine Position im europäischen Vergleich zu verbessern.

Die CDU-Fraktion teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Chancen für die Bürger und die Verwaltung durch die Umsetzung einer klugen Open-Government-Strategie gewaltig sind und dass Open Data zur Chefsache erklärt werden muss.

Ich sage dies ausdrücklich, weil wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE, zu dem ich nun kommen werde, ablehnen werden, und weil ich an unserer grundsätzlichen Einstellung zu diesem Thema keine Zweifel aufkommen lassen will. Wir verweigern uns nicht der Einführung von Open Data, sondern der Art und Weise, wie Sie den Einstieg in dieses Thema suchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir nun zu den einzelnen Punkten des Antrags.

Ich gebe zu, dass ich mehr als erstaunt war, dass die Fraktion DIE LINKE sich bei diesem Thema ausgerechnet auf die USA beruft und uns auffordert, uns zu den acht Prinzipien des Open Data, der Open Government Working Group zu bekennen.

(Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Nachdem ich gestern gehört habe, dass gerade Sie für unseren Landesdatenschutzbeauftragten acht zusätzliche Stellen fordern, bin ich etwas verwirrt, dass Sie gerade diese Prinzipien präferieren, weil gerade Datenschutzaspekte bei diesen Prinzipien überhaupt keine große Rolle spielen und allenfalls als Halbsatz mit erwähnt werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Das ist übrigens keine Kritik, die nur von uns kommt, sondern die auch von der Enquetekommission des Bundes geteilt wird.

Gerade die Frage des Datenschutzes halten wir für einen wesentlichen Aspekt bei diesem Thema. Wir können Ihnen schon deshalb in diesem Punkt nicht folgen.

(Herr Höhn, DIE LINKE: Welche Daten schüt- zen Sie denn?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Frage, an welcher Stelle man mit Open Data beginnt, kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein.

Die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern Cornelia Rogall-Grothe hat auf dem diesjährigen Jubiläumssymposium in Potsdam zur E-Go

vernment-Forschung Deutschland einige Kriterien benannt, die wir bei der Bewertung sinnvoller Anwendungsbereiche durchaus für sinnvoll halten.

Erstens. Es ist sinnvoll, den konkreten Nutzen von E-Government für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu befördern. Das kann ich in Ihrem Antrag nicht erkennen.

Zweitens. Es geht darum, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu erhöhen in den einzelnen Prozessen, aber auch in der Zusammenarbeit der Behörden insgesamt.

Drittens gilt es, die Transparenz sowohl von Verfahren als auch von Daten auszubauen sowie Datensicherheit und Datenschutz zu verbessern.

Viertens geht es darum, gesellschaftliche Teilhabe, das heißt, die Mitwirkungsmöglichkeit von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

Fünftens ist es wichtig, E-Government zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten.

Sechstens und letztens gilt es, gemeinsame ITSicherheitsstandards zu erreichen.

Wenn man diese Kriterien zur Kenntnis nimmt, dann sei die Frage gestattet, weshalb wir den Einstieg in dieses Thema bei den schier unbegrenzten Möglichkeiten ausgerechnet über den offenen Haushalt wählen sollten, und das auch noch im Lichte eines neuen Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplans und angesichts knapper Kassen. Der Finanzminister hat darauf hingewiesen, dass so etwas ohne Geld nicht umzusetzen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das macht überhaupt keinen Sinn. Aus unserer Sicht macht es überhaupt keinen Sinn, den Einstieg in Open Data mit einem Thema zu beginnen, das für den überwiegenden Teil der Bürger kaum einen Mehrwert bietet. Ich will das gern einmal kurz erklären.

Wir haben heute bereits darüber diskutiert, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht einmal in der Lage sind, über eine schnelle Internetverbindung zu verfügen und dass wir bei dem Breitbandausbau noch erhebliche investive Mittel benötigen, um erst einmal dieses Vorhaben zum Ende zu bringen. Denn ohne Hardware ist es gar nicht möglich, auf das von Ihnen vorgeschlagene Angebot zuzugreifen.

(Zuruf von Herrn Lange, DIE LINKE)

Wenn man jetzt einmal davon ausgeht, dass momentan 46 % der Bürger in Sachsen-Anhalt über eine schnelle Internetverbindung verfügen, und wenn man von diesem Potenzial auch denjenigen Teil der Bevölkerung abzieht, der möglicherweise gar kein Interesse an einem offen Landeshaushalt hat

(Unruhe bei er LINKEN)

und dem es nicht genügt, dass dieser über das Landesportal als PDF-Dokument bereits heruntergeladen werden kann, dann denke ich, dass sich das Interesse doch sehr in Grenzen halten wird. Ich bin mir sicher, dass es gerade bei Open Data Anwendungsbereiche gibt, in denen wir das Geld viel sinnvoller investieren können.

Aber das ist eben nicht nur eine Frage von Hard- und Software, es ist vor allem auch eine Frage, wie die Prozesse in der Verwaltung neu gestaltet werden.

Die Erkenntnis, dass man für ein erfolgreiches E-Government eine Vernetzung von Verwaltungen in einem viel umfassenderen Sinn braucht, hat sich durchgesetzt. Auch das ist ohne Geld nicht zu haben.

Gemeinsames E-Government von Bund, Ländern und Kommunen braucht einheitliche Infrastrukturen und eine gemeinsame Strategie. Die CDUFraktion hält es deshalb für sinnvoll, die E-Government-Strategie des Landes mit der des Bundes zu verzahnen und sich nicht mit Stückwerk zu begnügen. Das Thema Open Data mit all seinem Potenzial hat deutlich mehr Aufmerksamkeit verdient, als es mit diesem Antrag der Fall ist.