Protocol of the Session on April 23, 2015

In der Sitzung am 10. April 2014 nahmen beide Ausschüsse die Berichterstattung der Landesregierung entgegen und verständigten sich darauf, dass sich die Sprecher der Fraktionen mit den Ministerien zum weiteren Umgang mit dem Antrag ab

stimmen. Im Ergebnis dieser Abstimmung kamen die Sprecher überein, eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Bildung und Kultur durchzuführen, um eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Diese gemeinsame Sitzung fand am 10. Juli 2014 statt. Im Rahmen dieser Sitzung nahmen die Ausschüsse einen Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft sowie des Kultusministeriums zum aktuellen Stand der Ausstellung der Hochschulentwicklungspläne sowieso zum Abschluss der Zielvereinbarungen entgegen. Aufgrund des bestehenden Diskussions- und Abstimmungsbedarfs kamen beide Ausschüsse überein, in dieser Sitzung keine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Die Ausschüsse verständigten sich darauf, stattdessen in einer weiteren gemeinsamen Sitzung am 4. September 2014 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Am Ende wurde jedoch darauf verzichtet, eine weitere gemeinsame Sitzung durchzuführen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft setzte das Thema in der 38. Sitzung am 4. September 2014 erneut auf die Tagesordnung, um eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss zu erarbeiten. Zu Beginn dieser Sitzung beschloss der Ausschuss jedoch mehrheitlich, das Thema von der Tagesordnung abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt dazu zu beraten.

Schließlich wurde die Thematik in der 43. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft am 12. Februar 2015 erneut aufgerufen. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vom 29. August 2014 sowie ein neu gefasster Beschlussvorschlag vom 10. Februar 2015 vor. Die Koalitionsfraktionen zogen ihren Beschlussvorschlag vom 29. August 2014 zu Beginn der Beratung zurück. Außerdem baten die Koalitionsfraktionen darum, in dem neu gefassten Beschlussvorschlag vom 10. Februar 2015 einen Fehler zu korrigieren: Unter Punkt 1 Buchstabe c des Beschlussvorschlags sollte es nicht „pädagogische Forschung“, sondern „bildungswissenschaftliche Forschung“ heißen.

Der als Vorlage 3 verteilte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. September 2014 zielte auf eben diese Änderung ab, sodass auf eine Abstimmung über diesen Änderungsantrag verzichtet wurde.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte, ihren Antrag in der Drs. 6/2714 zur Beschlussempfehlung zu erheben.

(Herr Lange, DIE LINKE: Das wäre auch der bessere gewesen!)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte mündlich einen weiteren Änderungsantrag ein, nach dem das Studium des Lehramts für Grund- und Sekundarschulen auf mindestens neun Semester Regelstudienzeit angehoben werden sollte. Des Weiteren sollten die Themen „Deutsch als Zweitsprache“ und „Interkulturelle Kompetenz“ nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als verpflichtende Module in die Lehramtsausbildung integriert werden.

Darüber hinaus sollte auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen mit Blick auf das Thema der Fachdidaktik dahingehend geändert werden, dass der Bezug auf die Fächer Physik und Chemie gestrichen wird. Die Koalitionsfraktionen stimmten zu, den Bezug auf die Fächer Physik und Chemie zu streichen.

Im Übrigen betonten die Koalitionsfraktionen, sie hätten in ihrem Beschlussvorschlag formuliert, dass der Umgang mit heterogenen Lerngruppen als ein Thema in die Ausbildung der Lehramtsstudierenden integriert werden soll. Da der Beschlussvorschlag einen Kompromiss zwischen Partei, Bildung sowie wissenschaftspolitischen Interessen darstellt, plädierten die Koalitionsfraktionen dafür, den Beschlussvorschlag an dieser Stelle unverändert zu lassen. Außerdem trugen die Koalitionsfraktionen das Ansinnen vor, die Dauer des Studiums auf mindestens acht Semester zu bemessen. Damit soll eine Verpflichtung der Universitäten vermieden werden, das Studium auf neun Semester auszuweiten.

Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2714 mehrheitlich abgelehnt. Der mündlich vorgetragene Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der die Anhebung der Regelstudienzeit auf mindestens neun Semester betraf, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Schließlich erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft auf der Grundlage des Beschlussvorschlags vom 10. Februar 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss, die mit 7 : 3 : 1 Stimmen verabschiedet wurde.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur erarbeitete in der 54. Sitzung am 11. März 2015 eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss, die mit 8 : 1 : 4 Stimmen verabschiedet wurde. Darin schließt sich der Ausschuss für Bildung und Kultur der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 45. Sitzung am 9. April 2015 erneut mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/3972 vorliegende Be

schlussempfehlung, die mit 4 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Hartung, CDU, von Frau Dr. Pähle, SPD, und von Herrn Lange, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Thiel. Der Beifall hält sich. Trotzdem vielen Dank für die Einbringung.

Wir begrüßen jetzt gemeinsam herzlich Damen und Herren der Volkshochschule Halle. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die Landesregierung ergreift Herr Minister Möllring das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Herr Dr. Thiel eben vorgetragen hat, ist die jetzige Beschlussempfehlung ein Produkt umfangreicher Diskussionen. Die wesentlichen Anliegen dieser Diskussion zur weiteren Entwicklung der Lehrerbildung in Sachsen-Anhalt stimmen weitgehend mit den Intentionen überein, von denen sich die Landesregierung bei den Verhandlungen über die Zielvereinbarungen mit den Universitäten leiten ließ.

Für die Lehrerbildung wurden, wie bereits in früheren Perioden, eigene Anlagen in die Zielvereinbarungen aufgenommen. Diese enthalten detaillierte Regelungen und gehen auch im thematischen Spektrum noch über das hinaus, was wir gemeinsam in den Ausschüssen erörtert haben.

Wer beides nebeneinanderlegt, der wird feststellen, dass alle Punkte der vorliegenden Beschlussempfehlung auch in den Zielvereinbarungen analog geregelt werden - mit Ausnahme von Nr. 1 Buchstabe g. Darin geht es um das Referendariat und das ist mit den Hochschulen nicht in Zielvereinbarungen abzuschließen.

Ich freue mich über den großen Konsens, der offensichtlich zwischen den Abgeordneten, den Universitäten, den betroffenen Ministerien über die wichtigsten Anforderungen an die weitere Entwicklung der Lehrerbildung in Sachsen-Anhalt besteht. An erste Stelle steht im Auftrag an die Landesregierung und die Universitäten die Berücksichtigung der Themen Inklusion und Umgang mit heterogenen Lerngruppen in der Lehrerbildung. Diese Thematik hat auch in den Weiterentwicklungen der

Ausbildungsziele und Standards zwischen den Ländern in der Kultusministerkonferenz und in den Universitäten in den letzten Jahren eine zentrale Rolle gespielt.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat dieses Thema inzwischen zu einem zentralen Gegenstand ihres Förderantrags in der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern gemacht.

Auch bei den anderen Anliegen der Beschlussempfehlung treffen sich die Interessen der Abgeordneten, der Landesregierung und der Universitäten. Hierbei seien insbesondere die verbesserte Abstimmung der Akteure in der ersten und zweiten Phase genannt, die Fortbildungsmaßnahmen zum Aufbau eines Mentorenpools an den Schulen für die Betreuung von Praktika, die Flexibilisierung von Lehrangeboten zwischen den lehramtsspezifischen Ausbildungswegen und die gezielte Schaffung von Forschungsangeboten, speziell für wissenschaftlichen Nachwuchs in der Lehrpraxis an der Schule.

Keine Kleinigkeit ist die in der Zielvereinbarung mit der Universität Halle-Wittenberg verankerte Öffnungsklausel zur Anpassung der Ausbildungskapazitäten. Sofern die Landesregierung mit Blick auf den Einstellungsbedarf im Vorbereitungsdienst und im Schuldienst künftig entsprechende Änderungen im Personalentwicklungskonzept des Landes beschließen sollte, kann dem mit dieser Öffnungsklausel entsprochen werden. Damit die Universitäten auf derartige Änderungen reagieren können, haben wir bei den Hochschulpaktmitteln den für die Lehrerbildung reservierten Anteil gegenüber der vorherigen Zielvereinbarungsperiode vorsorglich erhöht. Insoweit wird auch einer weiteren Forderung des Landtags gefolgt.

Damit soll allerdings nicht verdeckt werden, dass es einige Differenzen in Einzelfragen gab, etwa beim Umfang der Verlängerung des Studiums für Grundschullehrer; darauf ist eben hingewiesen worden. Aus meiner Sicht wurde letztlich auch bei diesem Punkt eine Abwägung zwischen rein fachlichen Interessen, neue Inhalte in das Curriculum aufzunehmen, und den damit verbundenen zusätzlichen kapazitären und finanziellen Belastungen der Martin-Luther-Universität vorgenommen.

Wegen der hohen Übereinstimmung der Beschlussempfehlung mit den Zielvereinbarungen wird die Umsetzung des Beschlusses aus meiner Sicht im Wesentlichen durch die Umsetzung der Zielvereinbarungen erfolgen. Das Kultusministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft werden diese Umsetzung mit beiden Universitäten in den bewährten regelmäßigen Konsultationen mit den Rektoraten, den Zentren für Lehrerbildung und den sonst jeweils Verantwortlichen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung begleiten.

Dabei werden wir die Punkte des Landtagsbeschlusses natürlich besonders berücksichtigen. Allerdings müssen wir den Hochschulen die notwendige Zeit geben. Wir können nicht bereits ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Zielvereinbarungen die Erledigung der Aufgaben der nächsten fünf Jahre erwarten.

(Herr Lange, DIE LINKE: Das stimmt!)

Da wir in den Zielvereinbarungen selbst eine jährliche Berichterstattung der Hochschulen festgelegt haben, schlage ich vor, dass wir entsprechend diesen Fristen auch dem Landtag analog in etwa einem Jahr über die Umsetzung des Beschlusses Bericht erstatten, und dann in der Folgezeit immer dann, wenn die Hochschulen auch berichtet haben.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Fünfminutendebatte beantragt und vereinbart. Für die Fraktion DIE LINKE wird diese jetzt durch Herrn Lange eröffnet. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat sich substanziell mit der Lehrerbildung beschäftigt. Ich möchte daran erinnern, dass es verschiedene Anhörungen und Anfragen gab und dass es in den Ausschüssen sehr oft thematisiert wurde, wie die Lehrerbildung in hoher Qualität weiterentwickelt werden kann. Ich freue mich, dass es ein Antrag der Opposition war - es war der Antrag der LINKEN -, der zu einem Beschluss geführt hat, der auch substanziell in die richtige Richtung geht.

Auch wenn es im Detail Differenzen zwischen den Fraktionen gibt, bleibt festzustellen, dass es für die großen Entwicklungslinien in der Lehrerbildung einen guten Grundkonsens gibt. Deswegen ist der Antrag ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bin sehr froh darüber, dass wir zumindest diesen Grundkonsens gefunden haben.

Wichtig war uns als Erstes, dass die Inklusions- und Medienpädagogik in das Curriculum einfließen - und das als Querschnittsthema. Das wurde in die Beschlussempfehlung entsprechend aufgenommen, und zwar nicht nur für die erste Ausbildungsphase, sondern auch in der zweiten ist das ein wesentlicher Punkt, der umgesetzt werden soll. Wir gehen damit konsequent den Weg der Inklusion an den Schulen weiter.

Auch die Vernetzung der ersten und zweiten Ausbildungsphase ist ein wesentlicher Punkt, der verankert wurde. Wichtig ist mir als Hochschulpolitiker auch die Stärkung der Fachdidaktiken und der Forschung in den Fachdidaktiken. Hierbei muss man feststellen, dass die Fachdidaktiken in den letzten

Abbauprozessen wesentlich geschwächt wurden. Jetzt gibt es ein klares Signal des Landtags, dass man diesen Prozess nicht weiterdrehen, sondern rückgängig machen möchte. Die Frage ist, wie das unter den Kürzungsbedingungen, die diese Landesregierung und diese Koalition den Hochschulen auferlegt haben, umgesetzt werden kann. Wir hoffen, dass hierzu später noch weise Entscheidungen getroffen werden.

Zur schulformübergreifenden Flexibilisierung zwischen den einzelnen Lehramtsstudiengängen. Das ist ein wesentlicher Punkt, der dafür sorgen soll, dass man endlich davon wegkommt, dass Gymnasiallehrer neben Sekundarschullehrern und Grundschullehrern ausgebildet werden. Es soll vielmehr erreicht werden, in den Schulstufen eine stärkere Flexibilität herbeizuführen und es Lehramtsstudierenden zu ermöglichen, zwischen diesen Studiengängen zu wechseln.

Das in dem Antrag erwähnte Mentoringprogramm - das ist auch wesentlich - soll dafür sorgen, dass es weniger Studienabbrecher gibt und der Start ins Studium besser gelingt. Und es gibt eine klare Aussage zu den Ausbildungskapazitäten, nämlich dass man sie erhöhen möchte, wenn der Bedarf im Land dafür da ist.

Ja, wir als LINKE sind dafür, im mitteldeutschen Raum zu prüfen, ob wir genügend Lehrerinnen und Lehrer ausbilden. Was wir allerdings ablehnen, ist, dass bestimmte Fächer mit dem Blick über die Landesgrenzen abgebaut werden; denn bei dem mittlerweile spürbaren Lehrermangel ist klar: Lehrer, die wir selbst nicht ausbilden, werden kaum zu uns kommen. Deswegen müssen die Lehrer hier im Land ausgebildet werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Es gibt zwei weitere Kritikpunkte. Einer ist schon genannt worden, und zwar die Frage, ob man die Grundschullehrerausbildung und die - wie die GRÜNEN es auch gefordert haben - Sekundarschullehrerausbildung auf neun Semester hochsetzt. Es wäre tatsächlich ein großer Wurf gelungen, wenn man die Verbesserung der Qualität und die Erhöhung des Umfangs der Lehramtsausbildung nachhaltig umgesetzt und die Inklusions- und Medienpädagogik noch enger und besser in diese Studiengänge aufgenommen hätte.

Der Antrag selbst legt dem zwar mit dem Wort „mindestens“ keinen Stein in den Weg, aber wir haben schon einmal eine Zielvereinbarung, in der das geregelt ist - der Minister ist schon darauf eingegangen -, sodass dieser Zug leider im Moment abgefahren ist. Ich hoffe aber, dass man zukünftig noch etwas daran ändern kann.

Der zweite Kritikpunkt sind die in dem Antrag erwähnten Aufnahmeprüfungen. Diese halte ich für falsch, zum einen weil der Zugang zum Studium

noch stärker eingeschränkt wird, und zum anderen weil man bei Aufnahmeprüfungen nie wissen kann, ob sich jemand im Studienverlauf nicht doch noch zu einem guten Lehrer entwickelt. Das kann man im Vorfeld so nicht feststellen. Deswegen halte ich es für richtig, allen eine Chance zu geben, diesen Beruf zu ergreifen. Wenn sie dann in der Forschung oder in der Erwachsenenbildung landen, ist das auch kein Verlust für das Land.

Fazit: Dieser Beschluss, den wir jetzt fassen wollen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es gibt bei uns im Landtag einen Grundkonsens darüber, was gut ist. Allerdings: Bezüglich der Konsequenz, das nachher auch umzusetzen, hoffe ich darauf, dass es bald eine neue Landesregierung gibt.

(Zustimmung bei der LINKEN)