Frank Thiel
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesvergabegesetzes in der Drs. 6/4371 brachte die Landesregierung in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 in den Landtag ein. Der Landtag überwies die in Rede stehende Drucksache zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft.
Mit dem Gesetzentwurf soll dem § 1 des Landesvergabegesetzes, der den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes regelt, ein dritter Absatz hinzugefügt werden. Der neue Absatz 3 in § 1 schließt die Anwendung des Landesvergabegesetzes in Fällen mit besonderen Bedingungen aus. Die Nummern 1 und 2 grenzen die Fälle der Nichtanwendung des Vergabegesetzes entsprechend ein.
Die Nummer 1 regelt dabei die Nichtanwendung des Vergabegesetzes für die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren Gegenstand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwehr oder Eindämmung eines Katastrophenfalls steht. Indem nur Gegenstände erfasst werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwehr oder Eindämmung eines Katastrophenfalls bzw. mit dessen Folgenbeseitigung stehen, soll erreicht werden, dass nur Notfallmaßnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich des Landesvergabegesetzes ausgenommen werden dürfen.
Angesichts der aktuellen Situation bezüglich der Erstaufnahme und der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bedarf es einer prakti
kablen Umsetzung von notwendigen Maßnahmen sowie einer schnellen und möglichst unbürokratischen Auftragsvergabe.
Nummer 2 regelt daher, dass das Landesvergabegesetz für Vergaben öffentlicher Aufträge, deren Gegenstand im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Erstaufnahme oder Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern steht und bei denen der Vergabe unter Anwendung des Landesvergabegesetzes dringliche und zwingende Gründe entgegenstehen, nicht angewendet werden soll. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass nur notwendige, dringliche und zwingende Auftragsvergaben vom sachlichen Anwendungsbereich des Landesvergabegesetzes ausgenommen werden dürfen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich in der 50. Sitzung am 1. Oktober 2015 erstmalig mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die lediglich eine redaktionelle Überarbeitung des Eingangstextes beinhaltet, jedoch keine inhaltliche Änderung aufweist.
Im Rahmen der Beratung hinterfragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Anlass der Aufnahme des Katastrophenfalls in das Gesetz und plädierte dafür, eine zeitliche Befristung in der Regelung vorzusehen. So könnte nach einem Zeitraum von zwei Jahren diskutiert werden, ob die Einschränkung des Vergaberechts dann noch notwendig ist.
Die Fraktion DIE LINKE sprach sich ebenfalls dafür aus, eine zeitliche Befristung der Regelung einzufügen. Schließlich formulierte die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden mündlichen Änderungsantrag. Damit beabsichtigte die Fraktion, die Regelung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 auf ein Jahr zu befristen. Dieser Antrag wurde bei 4 : 6 : 0 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Schließlich erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 50. Sitzung am 1. Oktober 2015 die Ihnen in der Drs. 6/4433 vorliegende Beschlussempfehlung, die mit 6 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Ihnen in der Drs. 6/2714 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE in der 60. Sitzung am 31. Januar 2014 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Bildung und Kultur betraut.
Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE im Rahmen der Verhandlungen mit den Hochschulen über die Zielvereinbarungen im Bereich der universitären Lehrerausbildung eine nachhaltige Schwerpunktsetzung. So sollen die Universitäten unter anderem aufgefordert werden, in ihrer Lehre die inklusiven Bildungsangebote in allen Schulformen zu verbessern, die didaktischen, methodischen und sozialpädagogischen Kompetenzen der Studierenden zu stärken und Angebote für Medienkompetenz und Medienpädagogik vorzuhalten.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft vereinbarte in der 32. Sitzung am 13. März 2014, das Thema in der Sitzung am 10. April 2014 aufzurufen und zu der Beratung die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Kultur einzuladen.
In der Sitzung am 10. April 2014 nahmen beide Ausschüsse die Berichterstattung der Landesregierung entgegen und verständigten sich darauf, dass sich die Sprecher der Fraktionen mit den Ministerien zum weiteren Umgang mit dem Antrag ab
stimmen. Im Ergebnis dieser Abstimmung kamen die Sprecher überein, eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Bildung und Kultur durchzuführen, um eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
Diese gemeinsame Sitzung fand am 10. Juli 2014 statt. Im Rahmen dieser Sitzung nahmen die Ausschüsse einen Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft sowie des Kultusministeriums zum aktuellen Stand der Ausstellung der Hochschulentwicklungspläne sowieso zum Abschluss der Zielvereinbarungen entgegen. Aufgrund des bestehenden Diskussions- und Abstimmungsbedarfs kamen beide Ausschüsse überein, in dieser Sitzung keine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Die Ausschüsse verständigten sich darauf, stattdessen in einer weiteren gemeinsamen Sitzung am 4. September 2014 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Am Ende wurde jedoch darauf verzichtet, eine weitere gemeinsame Sitzung durchzuführen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft setzte das Thema in der 38. Sitzung am 4. September 2014 erneut auf die Tagesordnung, um eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss zu erarbeiten. Zu Beginn dieser Sitzung beschloss der Ausschuss jedoch mehrheitlich, das Thema von der Tagesordnung abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt dazu zu beraten.
Schließlich wurde die Thematik in der 43. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft am 12. Februar 2015 erneut aufgerufen. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vom 29. August 2014 sowie ein neu gefasster Beschlussvorschlag vom 10. Februar 2015 vor. Die Koalitionsfraktionen zogen ihren Beschlussvorschlag vom 29. August 2014 zu Beginn der Beratung zurück. Außerdem baten die Koalitionsfraktionen darum, in dem neu gefassten Beschlussvorschlag vom 10. Februar 2015 einen Fehler zu korrigieren: Unter Punkt 1 Buchstabe c des Beschlussvorschlags sollte es nicht „pädagogische Forschung“, sondern „bildungswissenschaftliche Forschung“ heißen.
Der als Vorlage 3 verteilte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. September 2014 zielte auf eben diese Änderung ab, sodass auf eine Abstimmung über diesen Änderungsantrag verzichtet wurde.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte, ihren Antrag in der Drs. 6/2714 zur Beschlussempfehlung zu erheben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte mündlich einen weiteren Änderungsantrag ein, nach dem das Studium des Lehramts für Grund- und Sekundarschulen auf mindestens neun Semester Regelstudienzeit angehoben werden sollte. Des Weiteren sollten die Themen „Deutsch als Zweitsprache“ und „Interkulturelle Kompetenz“ nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als verpflichtende Module in die Lehramtsausbildung integriert werden.
Darüber hinaus sollte auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen mit Blick auf das Thema der Fachdidaktik dahingehend geändert werden, dass der Bezug auf die Fächer Physik und Chemie gestrichen wird. Die Koalitionsfraktionen stimmten zu, den Bezug auf die Fächer Physik und Chemie zu streichen.
Im Übrigen betonten die Koalitionsfraktionen, sie hätten in ihrem Beschlussvorschlag formuliert, dass der Umgang mit heterogenen Lerngruppen als ein Thema in die Ausbildung der Lehramtsstudierenden integriert werden soll. Da der Beschlussvorschlag einen Kompromiss zwischen Partei, Bildung sowie wissenschaftspolitischen Interessen darstellt, plädierten die Koalitionsfraktionen dafür, den Beschlussvorschlag an dieser Stelle unverändert zu lassen. Außerdem trugen die Koalitionsfraktionen das Ansinnen vor, die Dauer des Studiums auf mindestens acht Semester zu bemessen. Damit soll eine Verpflichtung der Universitäten vermieden werden, das Studium auf neun Semester auszuweiten.
Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2714 mehrheitlich abgelehnt. Der mündlich vorgetragene Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der die Anhebung der Regelstudienzeit auf mindestens neun Semester betraf, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Schließlich erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft auf der Grundlage des Beschlussvorschlags vom 10. Februar 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss, die mit 7 : 3 : 1 Stimmen verabschiedet wurde.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur erarbeitete in der 54. Sitzung am 11. März 2015 eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss, die mit 8 : 1 : 4 Stimmen verabschiedet wurde. Darin schließt sich der Ausschuss für Bildung und Kultur der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 45. Sitzung am 9. April 2015 erneut mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/3972 vorliegende Be
schlussempfehlung, die mit 4 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Ihnen in der Drs. 6/1997 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE überwies der Landtag in der 43. Sitzung am 25. April 2013 zur Beratung und
Beschlussfassung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, im Rahmen der Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen darauf hinzuwirken, dass an den Einrichtungen eine aufgabengerechte Personalstruktur, stabile Beschäftigungsverhältnisse und berechenbare attraktive Karrierewege entwickelt werden können.
In diesem Sinne soll es zu den vereinbarten Aufgaben der Hochschulen gehören, atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter Festlegung konkreter Zielzahlen zurückzudrängen.
Insbesondere zielt der Antrag auf die prinzipielle Anlage aller Stellen als Vollzeitstellen und auf eine Reduzierung der derzeitigen Teilzeitarbeitsverträge ab. Außerdem wird eine rechtzeitige Ankündigung der Möglichkeit des Abschlusses von Anschlussverträgen an befristete Arbeitsverträge angestrebt.
Des Weiteren sollen eine deutliche Reduzierung der Zahl der Lehrbeauftragten, die außerhalb sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen tätig sind, sowie eine angemessene Vergütung nebenamtlicher Lehrbeauftragter erreicht werden.
Schließlich zielt der Antrag auch auf ein gleichstellungsorientiertes Personalmanagement sowie auf eine gleichstellungsorientierte Personalentwicklung und Personalrekrutierung ab.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 31. Sitzung am 13. Februar 2014 mit dem Antrag. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vor.
Darin teilte das Ministerium den aktuellen Sachstand mit und legte unter anderem dar, dass der neue Hochschulstrukturplan des Landes bis zum Ende des ersten Quartals 2014 erarbeitet werden sollte. Im Ergebnis dieser Beratung kam der Ausschuss überein, erneut über den Antrag zu beraten, sobald die Hochschulstrukturplanung vorliegt.
Darüber hinaus verständigte sich der Ausschuss, eine Analyse der gegenwärtig vorzufindenden Situation zur Befristungspraxis an den Hochschulen abzuwarten, deren abschließende Bearbeitung bis Ende 2014 vorgesehen war.
In der Sitzung am 10. Juli 2014 befasste sich der Ausschuss erneut mit dem Antrag. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein weiterer Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vor, der die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Situation erläuterte. Daraus ging unter anderem hervor, dass ein Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung erst im Herbst 2014 erwartet werde.
Die SPD-Fraktion sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellten im Rahmen der Beratung heraus, dass sie interessiere, wie der konkrete Zeitplan für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen auszugestalten sei.
Im Anschluss an die Berichterstattung der Landesregierung warf die CDU-Fraktion die Frage auf, inwieweit die Fraktion DIE LINKE als Antragstellerin noch Erörterungsbedarf zu dem Antrag habe. Weiterhin schlug die CDU-Fraktion vor, den Antrag für erledigt zu erklären, da sich der Ausschuss mit der Hochschulstrukturplanung ohnehin weiter befassen werde.
Die Fraktion DIE LINKE brachte zum Ausdruck, dass sie bei dem Thema dringenden Handlungsbedarf sehe und es daher befürworte, den Antrag zur Beschlussempfehlung zu erheben. Im Ergebnis verständigte sich der Ausschuss darauf, das Thema nach der sitzungsfreien Zeit im Jahr 2014 aufzurufen. Die CDU-Fraktion kündigte an, zur nächsten Beratung im Ausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen.
Schließlich wurde die Drucksache in der Sitzung am 2. Oktober 2014 erneut aufgerufen. Im Rahmen dieser Beratung erhob die Fraktion DIE LINKE den Antrag zur Beschlussempfehlung und bat darum, den Antrag zur Abstimmung zu stellen.
Die Landesregierung empfahl daraufhin, den Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag, abzuwarten.
Das war der Versuch, mich zu übertönen. - Die SPD-Fraktion griff den Vorschlag der Landesregierung auf, sodass der Ausschuss übereinkam, in der Sitzung am 27. November 2014 eine abschließende Beratung zu dem Antrag durchzuführen und eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
Zu dieser Beratung legten die Koalitionsfraktionen einen Vorschlag für die Beschlussempfehlung vor.
Darin wird unter anderem empfohlen, die Landesregierung zu bitten, bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf der Bundesebene vereinbarten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu prüfen, ob eine Klarstellung
dahin gehend erfolgen kann, dass Arbeits- und Erziehungszeiten, die während des Erststudiums geleistet wurden, nicht auf die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelte Höchstbefristungsgrenze angerechnet werden.
Außerdem soll die Landesregierung gebeten werden, zu prüfen, ob die Tarifsperre, die es den Gewerkschaften nicht erlaubt, mit den Arbeitgebern eigene Tarifverträge auszuhandeln, aufgehoben werden kann.
Im Ergebnis der Beratung nahm der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft den Beschlussvorschlag in unveränderter Fassung mit 8 : 0 : 4 Stimmen an und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/3644 vorliegende Beschlussempfehlung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Ihnen in der Drs. 6/2473 vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 53. Sitzung am 18. Oktober 2013 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Umwelt betraut.
Das Ziel des Antrages ist es, die Landesregierung zu bitten, den Entwurf des Landesenergiekonzeptes für das Jahr 2030, welcher im Rahmen einer Anhörung am 25. September 2013 der Fachöffentlichkeit vorgestellt wurde, zu überarbeiten.
Dabei sollten unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden: Bekenntnis zur Beibehaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Senkung des Energieverbrauches, Nutzungszunahme bei erneuerbaren Energien und bei Energiespeichern, Auslaufen der Braunkohleverstromung, kein Neubau von Braunkohlekraftwerken und Festlegung eines konkreten und verbindlichen CO2-Reduzierungszieles pro Kopf.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft nahm in der 29. Sitzung am 28. November 2013 die mündliche Berichterstattung der Landesregierung entgegen und verständigte sich darauf, das Thema erneut aufzurufen, sobald das Landesenergiekonzept der Landesregierung vorliegt.
Da die Landesregierung das Energiekonzept am 8. April 2014 beschlossen hat, kam der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 33. Sitzung am 10. April 2014 überein, sich in der 35. Sitzung am 22. Mai 2014 erneut mit dem Thema zu befassen. Zur Beratung lagen dem Ausschuss ein schriftlicher Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft sowie ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Umwelt. Dem mitberatenden Ausschuss für Umwelt wurde mehrheitlich empfohlen, den Antrag für erledigt zu erklären, da die Landesregierung ein Landesenergiekonzept vorgelegt hat und die Bundesregierung ihre Vorstellungen zum Klimaschutz und zur Fortentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes konkretisiert hat.
Der Ausschuss für Umwelt befasste sich in der 39. Sitzung am 11. Juni 2014 mit diesem Thema und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich an.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 38. Sitzung am 4. September 2014 erneut mit dem Antrag. Im Rahmen dieser Beratung widersprachen die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einer Erledigterklärung. Die Fraktion DIE LINKE führte in diesem Zusammenhang an, dass in dem von der Landesregierung vorgelegten Energiekonzept konkrete Maßnahmen fehlen, mit denen die Landesregierung ihre Ziele verwirklichen möchte.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN widersprach einer Erledigterklärung ebenfalls und stellte heraus, dass das Landesenergiekonzept keine Angaben dazu enthalte, wie die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Zudem fehle ein Bekenntnis der Landesregierung zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung.
Gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages kann ein Antrag nicht für erledigt erklärt werden, wenn dem im Ausschuss widersprochen wird. In diesem Fall ist über den Antrag abzustimmen und dem Landtag eine Beschlussempfehlung in der Sache zuzuleiten. Im Ergebnis beschloss der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft mit 6 : 5 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag in der Drs. 6/2473 abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 6/3401 vor. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.