Sie von der CDU und von der SPD wollen auf einmal den Tierschutzgedanken in der Öffentlichkeit befördern. Doch wenn wir das Thema öffentlich ansprechen und die gesellschaftliche Entwicklung für mehr Tierschutz voranbringen, dann werden uns Diffamierung und Misstrauen vorgeworfen.
Mit diesem reflexartigen Abwehrmechanismus tun Sie aber gerade nichts für den Tierschutz. Sie wollen an den Bedingungen nicht wirklich etwas ändern und die Tiere haben das Nachsehen.
So ist auch das größte Manko in diesem Antrag zu erklären: Er greift den wahren Brennpunkt der Tierschutzproblematik nicht auf, nämlich die Nutztierhaltung in der Landwirtschaft. Doch an dieser Stelle besteht der größte Handlungsbedarf, wie die gerade gestern veröffentliche Stellungnahme im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums bestätigt.
Der wissenschaftliche Beirat fordert eine radikale Wende, da die Nutztierhaltung in der jetzigen Form nicht zukunftsfähig ist. Das Gutachten untermauert die Forderung von uns GRÜNEN; doch CDU und SPD weichen wortreich den akuten Problemen von Tierleid in den Ställen aus. In den Schweineställen brennt es, und die Koalitionsfraktionen schicken die Feuerwehr, um ein Kätzchen vom Baum zu holen.
Angesichts der jüngsten Skandale in Ferkelzuchtanlagen sprechen CDU und SPD immer wieder von bedauerlichen Einzelfällen; dabei verkennen sie, dass Rechtsverstöße und Missstände ihre Ursachen im System der industriellen Tierhaltung haben.
Nun wird in dem Antrag vorgeschlagen, eine besonders artgerechte Tierhaltung hinzubekommen, indem die Fördertatbestände erheblich über dem Stand der Technik liegen sollen. Was so hochtrabend kompliziert mit „Technik“ ausgedrückt wird,
hat der wissenschaftliche Beirat gestern ganz einfach mit mehr Platz im Stall, Zugang zu Frischluft und Tageslicht und keine Amputationen übersetzt. Genau das ist es, was die Tiere brauchen.
Genau in diesem Sinn hatten wir bereits im Januarplenum ein Nachsteuern bei den Richtlinien für die Investitionsförderung für Stallbauten nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm des Landes gefordert.
Dass im Antrag von einem Ansprechpartner für Tierschutzfragen die Rede ist und nicht von einem weisungsunabhängigen Tierschutzbeauftragten, lässt befürchten, dass die Stelle nicht die erforderliche Unabhängigkeit bekommen soll. Weiterhin vermissen wir deutliche Aussagen zu Anforderungen, Befugnissen, Kompetenzen sowie zur personellen und finanziellen Ausstattung.
Es ist scheinheilig, wenn dieser Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger Adressat bei tierschutzrechtlichen Verstößen sein soll, gleichzeitig aber das Verbandsklagerecht von der CDU - von der SPD, wie man nun hört, nicht mehr - abgelehnt wird. Ein Tierschutzbeauftragter ist grundsätzlich gut, aber nicht als Kummerkasten und Beruhigungspille, um Tierleid lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Tiere brauchen einen gesetzlichen Vertreter, der in ihrem Namen die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht einklagen kann. Das wäre ein wahrer Schritt hin zu mehr Tierschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der SPD, geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung auf und stimmen Sie dem Verbandsklagerecht zu! Dazu haben wir von der SPD im Ausschuss noch nichts gehört.
Für eine echte Weiterentwicklung des Tierschutzes brauchen wir erstens andere Kontrollstrukturen und vollumfängliche Kontrollen, damit Behörden nicht erst dann eingreifen, wenn sie durch die Veröffentlichung von gravierenden Tierquälereien dazu gedrängt werden.
Wir brauchen zweitens das Schließen von gesetzlichen Lücken. Kontrollen finden zum Beispiel bei Exporten, nicht aber bei innerdeutschen Transporten statt.
Drittens brauchen wir den Umstieg auf alternative Haltungssysteme auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse - gestern wurde hierzu ein fachwissenschaftliches Gutachten veröffentlicht - und natürlich auf der Grundlage von Praxiserfahrungen aus anderen Ländern.
Danke sehr, Frau Kollegin Frederking. - Herr Kollege Leimbach verzichtet auf einen erneuten Beitrag für die CDU-Fraktion.
Dann werden wir jetzt über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/3898 abstimmen. Es wurde die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden. Wir stimmen jetzt - -
Da eine Überweisung abgelehnt worden ist, stimmen wir jetzt direkt über den Antrag ab. Wir stimmen zunächst über Punkt 5 ab. Wer Punkt 5 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Punkt 5 angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über Punkt 10 Buchstabe e ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Punkt 10 Buchstabe e ebenfalls angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über die übrigen Punkte des Antrags ab. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Koalitionsfraktionen - -
- Die Oppositionsfraktionen; natürlich bleibt es noch beim Alten. - Das sind also die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere daran, dass sich der 13. Parlamentarische Untersuchungsausschuss jetzt gleich im Raum A0 51 zu seiner 18. Sitzung trifft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren wie vereinbart um 14.45 Uhr - oder für Andersgläubige: um drei viertel drei - fort. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, begrüße ich ganz herzlich auf beiden Tribünen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Carolinum in Bernburg. Herzlich willkommen!
Ich vermute, dass Sie auch einen Lehrer mitgebracht haben. - Klasse, dann begrüße ich auch die Lehrer.
Die erste Beratung fand in der 64. Sitzung des Landtages am 27. März 2014 statt. Dieses Datum nähert sich nun im Jahr 2015. Der Berichterstatter des Ausschusses ist der Kollege Felke. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Ich bedauere es sehr, dass wir gerade zu diesem Gesetz, in dem es um die Landesentwicklung geht, im Augenblick so wenige sind. Ich möchte daraus eigentlich nicht den Schluss ziehen, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr an der Entwicklung des Landes interessiert wären.
Den Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drs. 6/2923, hat der Landtag in der 64. Sitzung am 27. März 2014 - und damit, wie bereits erwähnt, fast auf den Tag genau vor einem Jahr - zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Als mitberatende Ausschüsse wurden damals die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Ernährung,
In der 30. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 11. April 2014 kam der Ausschuss überein, in der Sitzung am 23. Mai 2014 eine Anhörung zu dem Entwurf des Gesetzes durchzuführen und die mitberatenden Ausschüsse dazu einzuladen. In der 31. Sitzung am 23. Mai 2014 fand diese Anhörung statt. Dazu war eine Vielzahl von Vertretern verschiedener Institutionen geladen, um ihre Position zu dem Gesetzentwurf vorzutragen.