In der 30. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 11. April 2014 kam der Ausschuss überein, in der Sitzung am 23. Mai 2014 eine Anhörung zu dem Entwurf des Gesetzes durchzuführen und die mitberatenden Ausschüsse dazu einzuladen. In der 31. Sitzung am 23. Mai 2014 fand diese Anhörung statt. Dazu war eine Vielzahl von Vertretern verschiedener Institutionen geladen, um ihre Position zu dem Gesetzentwurf vorzutragen.
Ausführlich vorgetragen wurde unter anderem von den Vertretern des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes, von dem Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben, der Bürgermeisterin der Stadt Seeland, dem Landrat des Salzlandkreises, von Vertretern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, der Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung, der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung - Regionalgruppe Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen -, des Landesverbandes Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt sowie aller regionalen Planungsgemeinschaften.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich in der 32. Sitzung am 4. Juli 2014 über die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs, die in der Sitzung am 26. September 2014 erfolgen sollte.
Nach der zweimaligen Vertagung der Behandlung des Gesetzentwurfs in den Sitzungen am 26. September 2014 und am 24. Oktober 2014 setzte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr seine Beratung erst in der Sitzung am 16. Januar 2015 fort. Dem Ausschuss lagen zu dieser Beratung eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der Koalitionsfraktionen vor.
In seiner Rede zu dem Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt führte der Staatssekretär des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr aus, dass aufgrund einer im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr getroffenen Entscheidung der Standort Halle als bisherige obere Landesbehörde künftig als Außenstelle des MLV und damit als Teil der obersten Landesentwicklungsbehörde belassen werde. Somit werde kein Personal aus dem Referat 309 des Landesverwaltungsamtes abgezogen und die weitere Zusammenarbeit mit den anderen relevanten Referaten bleibe weiter gesichert.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betraf Änderungen der §§ 1, 2, 4, 9 und 22 des Gesetzentwurfs. Es ging dabei unter anderem um die Einfügung einer Legaldefinition für Repowering. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr lehnte den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich ab.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zielte auf eine Änderung der Überschrift des Gesetzentwurfs und auf Änderungen der §§ 1 bis 10, 13 bis 19 sowie 22 und 23 des Gesetzentwurfs. Ein Teil der Änderungen wurde von der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen, alle anderen Änderungsvorschläge lehnte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mehrheitlich ab.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD betraf die Überschrift und das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 16, 17, 18, 19, 22, 24 und 25 des Gesetzentwurfs.
Im § 1 - Aufgaben und Ziele - Absatz 2 ist geregelt, dass der Gesamtraum des Landes Sachsen-Anhalt und seine Teilräume durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern sind. Ergänzt wurde, dass die demografische Entwicklung sowie der Klima- und Hochwasserschutz in besonderer Weise zu berücksichtigen sind und dass die unterirdische Raumordnung Gegenstand der Regelung dieses Gesetzes ist.
Im § 4 - Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung - Nr. 3 Buchstabe d sind bei der in einem Klammervermerk vorgenommenen Definition des Begriffes „geringe Einwohnerdichte“ - sie lautet: „weniger als 70 Einwohner/km²“ - die Wörter „im Landkreis“ gestrichen worden. Diese Änderung wurde mehrheitlich beschlossen.
Mit § 4 Nr. 16 Buchstabe b wurde eine Regelung beschlossen, in welchem Fall und unter welchen Bedingungen eine Erneuerung von bisherigen Windenergieanlagen - also das Repowering -
Mit der Änderung im § 9 - Regionale Entwicklungspläne - Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe g wurde bestimmt, dass in den Regionalen Entwicklungsplänen, soweit erforderlich, die räumliche Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur, insbesondere zu Hochwasserschutz, einschließlich Schutz vor Vernässungen, festzulegen sind.
In § 10 - Regionale Teilgebietsentwicklungspläne - wurde ein neuer Absatz 4 eingefügt und mehrheitlich beschlossen. Darin ist geregelt, dass die Ein
holung der für die Erarbeitung von regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen erforderlichen Unterlagen auf Kosten des Vorhabenbegünstigten erfolgt.
In § 16 - Raumordnungskataster und Raumbeobachtung - wurde ein neuer Absatz 2 aufgenommen, der die Bereiche benennt, deren Planungen und Maßnahmen insbesondere in das Kataster einfließen sollen.
Mit dem neuen Absatz 4 sind in diesen Paragrafen raumbedeutsame Tatbestände und Entwicklungen als Instrumente der Raumbeobachtung eingefügt worden.
Den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu § 22 - Regionalversammlung und Verbandsvorsitz - Absatz 2 nahm der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 7 : 1 : 4 Stimmen an. Diese Änderung sieht vor, dass bei Nichterreichung der Mindestzahl von zwölf Mitgliedern in der Regionalversammlung die nach Absatz 3 Satz 1 zugrunde zu legende Zahl nicht 20 000 Einwohner, sondern 10 000 Einwohner beträgt.
Des Weiteren wurde im § 22 Abs. 7 neu geregelt, dass die Stellvertretung des Hauptverwaltungsbeamten durch seinen allgemeinen Vertreter erfolgt und dass sich der Hauptverwaltungsbeamte durch seinen fachlich zuständigen Beigeordneten vertreten lassen kann.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss mehrheitlich alle Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in der 37. Sitzung am 16. Januar 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen.
Der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in der 47. Sitzung am 11. Februar 2015 mit dem Gesetzentwurf befasst und empfohlen, diesen in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 58. Sitzung am 16. Februar 2015 mit dem Gesetzentwurf. Der Innenausschuss empfahl, im § 18 - Vorlage von Unterlagen - Absatz 1 Satz 1 das Wort „Kommunen“ durch die Wörter „Landkreise, Gemeinden und Verbandsgemeinden“ zu ersetzen. Im Übrigen folgte der Ausschuss für Inneres und Sport der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 81. Sitzung am 26. Februar 2015 mit dem Gesetzentwurf und empfahl die Annahme in
In der abschließenden Beratung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 13. März 2015 diente die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr als Beratungsgrundlage. Außerdem lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Weiterhin gab es Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Koalitionsfraktionen. Des Weiteren legten die Koalitionsfraktionen dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine Stellungnahme zum Konnexitätsprinzip vor, bezogen auf den Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes, die im Ausschuss mündlich begründet wurde.
Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lag ein Änderungsantrag vor, der nochmals Änderungen im § 4 - Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung - und im § 9 - Regionale Entwicklungspläne - vorsah. Die zu § 4 beantragten Änderungen lehnte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 1 : 7 : 4 Stimmen ab. Die zu § 9 beantragten Änderungen wurden mit 2 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zielte auf Änderungen der §§ 1, 18 und 25. Zu § 1 - Aufgaben und Ziele - gab es auch einen Formulierungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, der unter anderen beinhaltete, im Absatz 1 Satz 1 das Wort „insbesondere“ einzufügen. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr stimmte den Änderungen der Koalitionsfraktionen zu § 1 einschließlich des Formulierungsvorschlages des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 7 : 4 : 1 Stimmen zu.
Während dieser Gesetzesberatung trugen die Vertreter der Koalitionsfraktionen eine mündliche Begründung zu der schriftlichen Stellungnahme zum Konnexitätsprinzip, die §§ 9, 12, 16, 17 und 18 betreffend, vor. Die Ausführungen zur Konnexität wurden somit Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens.
Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 18 - Vorlage von Unterlagen - Absatz 1 Satz 1 beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 11 : 0 : 1 Stimmen. Hiermit übernahm der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr den bereits erwähnten gleichlautenden Änderungsvorschlag aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport.
Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 25 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten - hat der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 7 : 1 : 4 Stimmen beschlossen. Die Regelung besagt, dass das Landesentwicklungsgesetz am 1. Juli 2015 in Kraft treten soll.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 7 : 4 : 1 Stimme die Ihnen in der Drs. 6/3891 vorliegende Beschlussempfehlung. - Ich danke dem GBD und der Ausschusssekretärin Frau Kriener für die konstruktive Begleitung und Unterstützung und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Felke. Es ist immer eine besondere Herausforderung, nach einer Mittagspause Berichterstatter zu sein. - Für die Landesregierung spricht jetzt der zuständige Minister Herr Webel. Bitte schön, Herr Webel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung hat den Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes bereits vor über einem Jahr auf den Weg gebracht.
Bei diesem Gesetz waren für uns folgende Punkte von Bedeutung: Das Gesetz stärkt die Zentren nachhaltig und bezieht das Umland in die Entwicklung ein. Wir brauchen weiterhin eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. Wir wollen die Mittelzentren, die insbesondere im ländlichen Raum das Rückgrat der öffentlichen Daseinsvorsorge bilden, stärken und gleichzeitig die Grundzentren in ihrer Nahversorgungsaufgabe stützen.
Die Inanspruchnahme von Flächen wird landesweit abgestimmt minimiert; dies ist ein Gebot der Zeit. Die Behördenstruktur wird von vier auf drei Ebenen gestrafft; dies geschieht auf eine sehr sozialverträgliche Art und Weise. Doppelzuständigkeit schaffen wir ab.
Den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen wir weiter. Hierbei erhält das Repowering von Windenergieanlagen im Zusammenspiel mit der Abstandsvorschrift der Landesbauordnung eine vernünftige Regelung, damit die Landschaft an Altstandorten besser freigeräumt werden kann.
Wir beabsichtigen, die Öffentlichkeit und damit den Bürger bei Planungen und Raumordnungsverfahren frühzeitiger zu beteiligen. Dies kann dazu beitragen, die Akzeptanz für derartige Maßnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen.
Die Teilnahme an europäischen Programmen wird fortgeführt. Die vielfältigen Erfahrungen SachsenAnhalts mit dem demografischen Wandel sollen auch auf europäischer Ebene eingebracht werden. Die transnationale Zusammenarbeit soll insgesamt intensiviert werden.
Die europäische Förderfähigkeit wird landesweit abgestimmt gestärkt. Mit dem amtlichen Raumordnungsinformationssystem wird das Flächenmanagement in Sachsen-Anhalt auf einen innovativen und modernen E-Government-Ansatz gestellt.
Als Grundlage für die Wirtschaftspolitik, aber auch für die Umwelt- und Agrarstrukturpolitik, die Energiepolitik und die Schulpolitik, die Bau- und Verkehrspolitik sowie nicht zuletzt als Grundlage für die Maßnahmen bei der Bewältigung der Herausforderungen der demografischen Entwicklung wird dieses landeseinheitliche integrierte Informationssystem dringend benötigt.
Die demografische Entwicklung, der Hochwasserschutz und die unterirdische Raumordnung sind Schwerpunkte, die der Gesetzentwurf verstärkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss hat Ihnen heute eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die abgestimmt und in sich ausgewogen ist. Ich bitte Sie, das Landesentwicklungsgesetz in dieser Fassung heute anzunehmen.
An dieser Stelle möchte ich mich zuallererst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium bedanken, die diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben. Ich bedanke mich aber auch bei den Abgeordneten des Landtages für die umfangreiche und vor allen Dingen zügige Beratung. Ich bedanke mich persönlich bei dem Ausschussvorsitzenden Thomas Felke und bei allen, die mitgewirkt haben. -Ich bedanke mich jetzt bei Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vereinbarte Zehnminutendebatte eröffnet für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Köck. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! 364 Tage sind für die Landesentwicklung kein langer Zeitraum, für ein Gesetzgebungsverfahren aber schon. Nach der Anhörung im Mai 2014 war bis zum Januar 2015 zunächst Koalitionsmikado angesagt; das heißt, wer sich zuerst bewegte, der hatte verloren. Hinter den Kulissen wurde bis in den Koalitionsausschuss hinein um alle Formulierungen die Windenergie und das Repowering betreffend gerungen.